Unterhaltszahlung vom Vater: während der Ausbildung

Hallo Ihr,
meine Tochter macht ja jetzt eine Ausbildung. Sie wohnt in ihrer eigenen Wohnung(also zur Miete) und bekommt ihr Lehrlingsgehalt, BaB und Kindergeld.
Die Arge hat jetzt ausgerechnet das ihr von ihrem Vater noch ca 60 Euro zustehen die ihr also auch von der BaB angerechnet werden.
Da wir keinen Kontakt zu ihrem Vater haben,müßen wir jetzt einen Brief an ihn schreiben indem drin steht das er die 60 Euro monatlich an meine Tochter überweisen muß.
Ich will das natürlich erstmal ohne Anwalt machen(bisher hat er nie Unterhalt gezahlt) und will darum selbst einen Brief schreiben. Aber wie schreibe ich das?
Ich dachte an:
Hallo ....!
Tochter hat am 1.8. ihre Ausbildung angefangen und bekommt BaB. Weil du sozusagen zuviel Geld verdienst,werden ihr jeden Monat 60 Euro angerechnet die du als Unterhalt an Tochter zahlen mußt.
Bitte überweise die 60 Euro monatlich auf Tochters Konto.
Für August,September und Oktober sind das 180 Euro die du bitte sofort überweisen solltest,und ab November immer zum 1. des Monats.
LG
Unicorn68

Boah,das hört sich irgendwie blöd an...hat jemand einen Tipp wie ich das anders schreiben kann?
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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müsste er unterhalt zahlen und hat es noch niemals getan? ein brief von dir würde ihn dann gewiss nicht dazu bringen, eure forderung zu erfüllen.

kontakt habt ihr nicht. und dein brief klingt arg nach bittsteller. was er nicht ist, denn er muss zahlen. was er jedoch vielleicht anzweifelt.

doch ich würde es einen anwalt übernehmen lassen. darauf wird er reagieren müssen. und es kostet dich nicht so viele nerven. da dein anwalt es für dich erledigt.

gib ihm die erforderlichen unterlagen. er wird es vielleicht noch einmal nachrechnen. und einen unmissverständlichen brief in anwaltssprache verfassen.
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Seidenloeckchen hat vollkommen Recht, das klingt ganz unmissverständlich danach, dass du nur mit einem Anwalt im Rücken etwas erreichen kannst. Ein erstes Gespräch mit einem Anwalt ist bestimmt auch ganz unverbindlich möglich.

Viel Glück!
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Ich würde folgendes schreiben :

Hallo Vater oder Vorname ,

ich habe im August eine Ausbildung begonnen und in diesem Zusammenhang einen Antrag bei der ARGE auf ergänzende Hartz4 Leistungen gestellt .
Nun wurde alle meine Einkünfte geprüft und das Amt hat festgestellt , dass mir eine Unterhaltszahlung von 60 Euro durch Dich ,während meiner Ausbildung zu stehen .In dem an mich ergangenen Bescheid ,wird mir dieser Betrag abgezogen und ich werde aufgefordert ,diese Summe von Dir einzufordern .
Deshalb bitte ich Dich heute ,den genannten Betrag auf mein Konto ... ,bei der Bank... ,BLZ... monatlich bis zum Ende meiner Ausbildung einzuzahlen.Darüber hinaus muss ich Dich auch bitten, den für mich bisher aufgelaufenen Betrag von 180 Euro ,der mir nicht ausgezahlt wurde,ebenfalls auf mein o.g. Konto zu überweisen.
Zu deiner Information lege ich Dir den Bescheid der ARGE bei ,dem Du den genannten Betrag von 60 Euro entnehmen kannst.
Ich danke Dir für Deine Unterstützung .
Liebe Grüße
Name der Tochter

Wenn der Vater nie Unterhalt bezahlt hat ,wird er höchst wahrscheinlich nicht auf den Brief reagieren und Du solltest nach 14 Tagen diesen Brief kopieren und mit einer immer noch freundlichen Bemerkung etwar so :

Hallo Vater oder Vornamen ,
ich hatte Dir vor 14 Tagen den beigefügten Brief geschickt ,leider habe ich dazu gar nicht von Dir gehört .
Bitte melde Dich bei mir .
Liebe Grüße
Name der Tochter

Wenn dann wieder 14 Tage rum sind und er sich nicht gemeldet hat und nicht gezahlt hat ,kann
Deine Tochter zum Amtsgericht gehen und dort einen Beratungsschein zum Besuch bei einem
Rechtsanwalt holen und der Rechtpfleger dort hört sich das bisherige Vorgehen an und sie
sollte den Bescheid der ARGE und die Briefe an Ihren Vater dabei haben .
Manche Rechtspfleger können einem auch einen Anwalt nennen ,wenn man keinen kennt .
Der Anwalt kostet Deine Tochter kein Geld und er wird dann weiter an ihren Vater schreiben
bzw. eine Klage einreichen ,um Deiner Tochter das Unterhaltsgeld zu erstreiten.

Beratungsschein

Ich habe hier einfach mal die Information von Offenbach angehängt ,Du muss halt das für Euch zuständige Amtsgericht raussuchen .

Bearbeitet von Pinguin21 am 20.10.2010 16:26:00
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in der zwischenzeit fehlt ihr das geld.

er kann immer behaupten, die briefe nicht erhalten zu haben. auch ein einschreiben nutzt recht wenig. da nur die zustellung bescheinigt wird. manche menschen sind dumm genug zu behaupten, es habe sich darin nur ein leeres blatt papier befunden.

er könnte auch einen brief vom anwalt ignorieren. jedoch wird er wissen, dass anwälte profis sind. und nicht locker lassen.

unterhaltsforderungen sind ein alltagsbrot für sie. sie wissen genau, in welchem ton man einen brief aufsetzt, auf den der empfänger lieber rasch reagiert.
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Also ich habe ihr hier nur den für Ihre Tochter kostengünstigsten Weg aufgezeigt .

Natürlich kann Sie auch direkt zum Anwalt gehen ,aber nachdem sie offensichtlich auf 60 Euro angewiesen ist ,wird es ihr schwerfallen ,die Kosten für den Anwalt zutragen.

Zwei Briefe zu schreiben und 2 Umschläge und zwei Briefmarken ,lass das mal 1,50 Euro kosten .
Dazu kommen noch die Kosten um mit dem Bus -vielleicht fährt sie auch Rad -zum Amtsgericht zu fahrem und etwas Zeit für die Vorsprache beim Rechtpfleger ,mehr Aufwand muss sie nicht treiben .

Sollte sie direkt zum Anwalt gehen ,wird er die Erstberatung berechnen und jeden Brief ,den er in dieser Angelegenheit schreiben muss .

Für einen Beratungsschein muss man nur Nachweisen ,dass man sich bemüht hat,die Angelegenheit selbst zu klären ,dafür braucht sie die beiden Briefe an ihren Vater und dann legt man diese dem Rechtpfleger vor und natürlich den ARGEBescheid ,den Ausbildungsvertrag und aktulle Kontoauszüge und das ist alles .

Es entstehen ihr keine weiteren Kosten ,zumal ihr ja sowieso schon jeden Monat 60 Euro fehlen.

Mit dem Beratungsschein kann sie dann ohne Sorgen und Unkosten zu befürchten, zum Anwalt gehen und dem ihre Unterlagen übergeben .

Und ob der Vater dann behauptet ,er habe nichts von der Tochter geschickt bekommen oder
leere Seiten in einen Umschlag vorgefunden ,spielt dann auch keine Rolle mehr.

Bearbeitet von Pinguin21 am 21.10.2010 17:02:23
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Ich würde auch Pinguins Weg einschlagen.
Die beiden Briefe würde ich aber per "Einschreiben-Rückschein" schicken.
Falls dann tatsächlich ein Anwalt/Rechtspfleger nötig werden sollte, hat der schon mal was in der Hand (nämlich die beiden Kopien der Briefe samt quittierten Rückscheinen).
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Danke für eure Antworten:)
Ich habe heute mit meinem Anwalt gesprochen. Er sagte das ich erstmal eine Forderung in Form eines Briefes stellen soll und ihm eine Woche Zeit geben. Wenn er sich bis zum nächsten Wochenende nicht meldet,bekommt er einen Brief von meinem Anwalt. Er sagte auch das ich in dem Brief schreiben soll das wir gerichtliche Schritte gegen ihn einleiten werden, sollte er nicht zahlen.
Ich denke mal das er zahlen wird,denn vor Gericht und Anwalt hat er dann doch Angst.
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Unicorn,
ich drück' die Daumen, dass das problemlos klappt! :blumen:
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Wenn deine Tochter zum Anwalt geht, muss sie dafür nicht bezahlen. Evtl. steht ihr je nach seinem Gehalt auch noch mehr zu.
Andernfalls kann die Arge vorstrecken und sich das Geld von ihm wiederholen.

Bearbeitet von Angelina am 21.10.2010 19:17:02
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Zitat (Angelina @ 21.10.2010 19:16:39)
Wenn deine Tochter zum Anwalt geht, muss sie dafür nicht bezahlen. Evtl. steht ihr je nach seinem Gehalt auch noch mehr zu.
Andernfalls kann die Arge vorstrecken und sich das Geld von ihm wiederholen.

Ich habe auch über den Betrag 60,00 € gestaunt.
Ich möchte fast wetten, dass der Anwalt bei der obligatorischen Einkommenüberprüfung feststellt, dass der Vater mehr zahlen muss.
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Zitat (123stpo456 @ 21.10.2010 19:53:48)
Ich habe auch über den Betrag 60,00 € gestaunt.
Ich möchte fast wetten, dass der Anwalt bei der obligatorischen Einkommenüberprüfung feststellt, dass der Vater mehr zahlen muss.

...das muss nicht sein, die Tochter verdient ja immerhin selbst schon etwas und bezieht Kindergeld.
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Wenn die Arge dies feststellt, dann ist das wohl so, für ihren Lebensunterhalt. Da ist ganz sicher dann mehr drin.
Schließlich ist es auch seine Tochter und deshalb steht ihr das zu, wenn sie schon nichts vom Vater hat, darf sie so leben, als hätte sie einen Vater, der sich um sie kümmert.
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Ich meine - angelehnt an die Düsseldorfer Tabelle - richtet sich der Unterhalt - auch für Volljährige - nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen.
Da kann es nicht verkehrt sein, einen Anwalt zur Durchsetzung seiner Interessen zu haben.
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