Auf ausstehenden Unterhalt verzichten? Ja/Nein?

Hallo ihr Lieben,

meine Tochter ist 8 Jahre alt und ein Unfall (ein schöner).
Nach Feststellung durchs Jugendamt des Kindesvater und annahme des Titels weil sie die erst gebohrene ist sind nun fast 17 Tausend Euro Unterhalt noch ausstehend,da dieser seiddem plötzlich nicht mehr auffindbar war,
bzw. keinen wohnsitz angegeben hatte.
Nun meldete sich vor ca. 3 Jahren eine Frau bei mir (seine Freundin) um mir die Halbschwester zu präsentieren (sie hatte heimlich seine Unterlagen gelesen und mitbekommen das da ein Kind existiert). Schön blöd die Gute,da ich nun wußte mit wem und vorallem wo er lebt.Habe natürlich gleich mit der Frau vom Jugendamt telefoniert und alles angegeben was ich raus fand ;o)
Naja,die beiden sind nun verheiratet und haben ein weiteres Kind welches diesen Jahr september gebohren wurde.
Die Frau wo die Beistandschaft meiner Tochter verwaltet schrieb nun einen Brief wo der Kindesvater sein Anwalt mir einen Vergleich anbietet, ich solle 4000Euro (die er durch dritte einmalig bekommen würde) annehmen und auf den Rest ( 13 Taudend Euro) verzichten. (nach 8 Jahren endlich mal bewegung,aber so??unmöglich! )
Ich empfinde das als dreist dem Kind gegenüber die das Recht auf den Unterhalt hatte/hat.

Nun ist meine Frage,soll ich das Annehmen und verzichten?
Was soll ich nur machen?
Was ist,wenn ich annehme und er dann doch zu reichtum kommt und zahlen kann?

Muss dem mal loswerden,sorry...freue mich auf regen Gedankenaustausch,bin da echt Ratlos.


GoldenMama
Die viertausend würd ich annehmen- als Anzahlung. Auf den Unterhalt verzichten? Niemals. Der steht dem Kind zu, ob der Mann will oder nicht! "Notfalls" würd ich den Mann pfänden lassen, du hast doch sicher die Möglichkeit dazu. Überleg mal, was die Kleine dich in der Zukunft noch kosten wird, da würd ich auf keinen Cent verzichten. Da du das Geld in der Vergangenheit irgendwie "überbrücken" konntest, würd ich es an deiner Stelle sicher anlegen, z. B. für die Ausbildung. Da kann sie sich dann das eine oder andere Semester Studiengebühren von leisten, den Führerschein machen, eine Erstausstattung für die Studentenbude kaufen oder dergleichen.
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Ich würde auch sagen, als Anzahlung o.k. aber keinen Verzicht.
Wie er das bezahlen muss kann man noch aushandeln. Die Kosten von Kindern steigen mit dem Alter, selbst wenn du es nicht brauchst, lege es für dein Kind an.
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Das ist schwierig. Man müsste seine seine Vermögensverhältnisse kennen. Wie steht es mit den Vermögensverhältnissen seiner Eltern? (sind ja schließlich die Großeltern Deiner Kleinen)
Vielleicht ist eine Erbschaft in Zukunft zu erwarten. (Eltern, Oma etc.) Und wenn es erst in ein paar Jahren ist. Dann würde ich unter Vorbehalt der oben genannten Möglichkeiten den Vergleich annehmen.
Des Weiteren besteht für den Vater vielleicht, die Möglichkeit diesen ausstehenden Unterhalt durch einen Bankkredit auszugleichen. Wenn z.B.: ein Eigenheim seiner Eltern vorhanden sein sollte, dann besteht die Möglichkeit eines Kredits, mithilfe einer Bürgschaft seiner Eltern.

Aber so wie ich das hier rauslese, scheint er kein oder wenig Geld zu haben.

Dann würde ich auf den Vergleich eingehen. Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach...
Klar sind die 4000 Euro im Vergleich zu den 17000 wenig, aber bevor Du/Deine Tochter gar nichts bekommt.
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Hallo und danke für die Beteiligung.
Laut aufrechnung des Anwalts des KV,verdient er 1450 Euro Netto,Wir würden einen laufenen bezug von 212,83Euro euro erhalten und laut DüDorferTabelle wären es aber deutlich mehr,da aber ja noch viele Faktoren wie z.b. die Ehefrau und die 2 Kinder da sind wurde es immer weniger.
Habe mit der Frau vom Jugendamt gesprochen die mir riet eine Anwältin für das Kind aufzusuchen,die wird mir beratend zur Seite stehen.Gleich Montag hab ich den Termin,freu.Ich weiss zum b.z. das die Mutter des KV eigenheim besitzt und tierisch am Ende ist durch Trinksucht.Eventuell wird da bald was kommen...man weiss ja nie.Ich würd mich dann ärgern wenn ich für die kleine nicht alles gegeben hätte. Ich will das geld nicht,es steht der kleinen zu bzw. hätte es ihr zugestanden wäre er auffindbar gewesen.Klar ist,ist es nun für ihre Zukunft (führerschein,erste wohnung usw..ausbildungskosten)...
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das geld steht deinem kind zu. der vater muss zahlen. es steht außer frage, dass deine tochter den gesamten betrag bekommen sollte.

dein kind wird noch arg viel geld benötigen. jeder cent wird ihm für seine zukunft helfen.

doch weiß er, dass seine lebensgefährtin dir geschrieben hat? und dass es dieses angebot gibt?

dieses schriftstück würde ich meinem anwalt zeigen und als beweismittel gut aufbewahren. und das angebot selbstverständlich ablehnen.

Bearbeitet von seidenloeckchen am 22.10.2010 09:35:44
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Nein,ich würde den Vergleich nicht annehmen.
Wenn ein Gericht Deiner Tochter einen Titel für den Unterhalt zugesprochen hat ,ist dieser 30 Jahre vollstreckbar . Das heißt ,wenn der Vater Geld hat oder zu Geld kommt z.B. durch eine Erbschaft,einen Lottogewinn oder andere Geldeinnahmen ,so kann sie immer wieder durch einen Gerichtsvollzieher an ihr Unterhaltsgeld kommen .
Wichtig dabei ist ,dass Unterhaltszahlung vor anderen Forderungen bedient werden müssen und somit Deine Tochter vor evt. anderen Schuldner Geld bekommt.

Wenn Du den Vergleich so annimmst, verfällt der Anspruch auf die restlichen 13000 Euro komplett und erst der danach aufgelaufene Betrag kann wieder eingeklagt werden .
Der Titel für die 17000 Euro gilt durch den Vergleich als erfüllt .
Außerdem kann es sein,dass Du ,wenn Du für Deine Tochter Unterhaltsvorschuss in Anspruch genommen hast ,diesen wieder zurückzahlen muss ,wenn Du einen größeren Betrag vom Kindesvater als Unterhaltsausgleich bekommen hast .Dieses Geld kann verrechnet werden.

Ich würde erstmal die Familieverhältnisse überprüfen und schauen was für Verhältnisse überhaupt vorliegen .
Außerdem sind bei einem Vergleich mindestens die Hälfte der Summe ein üblicher Betrag ,4000 Euro sind ja nicht mal ein Viertel.
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Ich rate dir das gleiche, wie Pinguin, bloß nicht den Vergleich annehmen!
Unsere Rechtssprechung ist da leider so, wenn du annimmst, so verzichtest du auf den Rest.
Dem Vater ist diese Möglichkeit wahrscheinlich von einem Anwalt geraten worden, um aus der finanziellen Klemme zu kommen, es ist für ihn die einfachste und billigste Möglichkeit aus der Verantwortung raus zu kommen. Genau das will er von dir, deshalb tus nicht, für dich und deine Tochter.
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Der Beistand beim Jugendamt müsste doch eigentlich wissen, dass Du gar nicht auf Unterhalt für das Kind verzichten darfst. Meiner Meinung nach untersagt das das BGB.
Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall einen Anwalt beauftragen.
Der wird nach meiner Erfahrung den ausstehenden Unterhalt rigider eintreiben als das Jugendamt. Denn der Beistand heiß ja eigentlich "Unterhaltsbeistand", soll heißen, dass er dem Kind bei der Beschaffung des Unterhalts hilft - beisteht! Wenn er weiß, dass der Vater über Einkommen verfügt, sollte er vollstrecken.
Ein Anwalt würde da nicht lange fackeln, denke ich.
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Da Kindesunterhalt zu oberst bei Zahlungsverpflichtungen steht, bin ich mir nicht mal sicher ob das mit dem Vergleich wirklich rechtens wäre.
Ich würde mich da nochmal kundig machen.
Also genau wie der letzte Beitrag auch rät.

Bearbeitet von Pumukel77 am 22.10.2010 18:49:14
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Never ever würde ich diesen Vergleich oder eine Anzahlung annehmen und evtl. etwas unterschreiben auch nicht. Ohne Anwalt würde ich mich auf gar nichts einlassen. Es geht schließlich um des Kindes Wohl, und das ist vorrangig.
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Zitat (123stpo456, 22.10.2010)
Der Beistand beim Jugendamt müsste doch eigentlich wissen, dass Du gar nicht auf Unterhalt für das Kind verzichten darfst. Meiner Meinung nach untersagt das das BGB.
Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall einen Anwalt beauftragen.
Der wird nach meiner Erfahrung den ausstehenden Unterhalt rigider eintreiben als das Jugendamt. Denn der Beistand heiß ja eigentlich "Unterhaltsbeistand", soll heißen, dass er dem Kind bei der Beschaffung des Unterhalts hilft - beisteht! Wenn er weiß, dass der Vater über Einkommen verfügt, sollte er vollstrecken.
Ein Anwalt würde da nicht lange fackeln, denke ich.

das ging mir auch gerade so durch den Kopf. wub.gif

uuund wenn er eines Tages im Lotto gewinnt, hast du ja gar nicht auf solche Sachen verzichten können. console.gif


also wie sagt da beinahe eine Werbung?

"ohne meinen Anwalt sage ich nichts." whistling.gif
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Soweit es mir vom Jugendamt gesagt wurde, darfst Du nicht auf den Unterhalt für Dein Kind verzichten.

Der Vater meiner Tochter hatte mich vor über 6 Jahren drum gebeten (sie ist jetzt 9), aber ich DURFTE laut Jugendamt nicht. Na gut, ich WOLLTE auch nicht.

Allerdings hat er beim Oberlandesgericht den Unterhaltstitel rückwirkend gelöscht bekommen. Übrigens auf MEINE Kosten. Damit hat meine Tochter nun keinen Anspruch mehr auf den Unterhalt der letzten 6,5 Jahre.

Den Vergleich würde ich (an Deiner Stelle) nicht annehmen. Der Rest von 13.000,- EUR wäre dann eben weg, wie schon geschrieben wurde.
Und Deine Tochter kann es gerade zur Ausbildung etc. wirklich super gebrauchen. Das gibt ihr viel bessere Startmöglichkeiten.
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du darfst auf den Unterhalt gar nicht verzichten, er steht deinem Kind zu.
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Finde es auch nicht in Ordnung, dass der KV dir das Angebot überhaupt gemacht hat. Rechtens ist das auch nicht. Nimm dir einen Anwalt für dein Kind und box die Kohle durch, ob du Sie brauchst oder nicht. Vor allem pass auf dass sich der KV nicht "armrechnen" lässt. Warum kommt er oder sie überhaupt auf die Idee dir das Angebot zu machen! Ich wäre da sehr vorsichtig.

Sorry dass ich da so komisch reagiere, aber ich und meine Schwester haben selbst 18 Jahre bzw. fast 25 Jahre mit unserem Erzeuger über Jugendamt und Anwalt um jeden Cent diskutiert. Er hat nochmal geheiratet und hat dann alles aber auch alles auf seine Frau überschrieben, nur damit wir ja nicht mehr wie den absoluten Mindestsatz bekommen sollten. Er war genauso an der Erzeugung beteiligt wie meine Mum. Er hat anerkannt dass er der Vater ist, und Sie vor der Geburt sitzen lassen. Sorry ich bin da etwas empfindlich wenn es um KV und Geld geht. Da steckt meistens was dahinter.

Also lass dir jeden Cent auszahlen und verzichte deinem Kind zu Liebe auf nichts.

Ich bin soweit, dass ich meinen Erzeuger nicht mal mehr kennenlernen will! Er ist quasi nicht existent!
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