Personalausweis: nicht mehr für "alte" Menschen?

Bei mir in der Nachbarschaft lebt eine 78jährige Frau. Da sie rollstuhlabhängig ist, und ohne Angehörige, kümmern wir uns um sie. Nun stellte sie Anfang Oktober fest, daß sie einen neuen Personalausweis braucht. Die Stelle, wo man den Ausweis beantragen muss, liegt bei uns in der Innenstadt. Sie kommt dort aber nicht hin. Also ist eine Nachbarin dort hingefahren, um sich zu erkundigen, was man für Unterlagen braucht, damit sie einen Perso bekommt. Für das Foto kam sogar ein Mitarbeiter eines Fotogeschäfts zu ihr, und hat die Passfotos gemacht. Volmacht wurde ausgestellt, daß meine Nachbarin ermächtigt ist, den Perso für sie zu beantragen. Sie also die Unterlagen abgegeben.

Heute Morgen kam der Bescheid, daß meine Nachbarin für die "alte Dame", den Perso abholen kann. Sie ist sofort hingefahren. Aber, was sie dann dort bekommen hat, ist der Hammer! :labern:

Sie bekam keinen Perso, sondern ein Schreiben, das sie ihrem ungültigen Personalausweis beilegen soll! :labern:

Darin steht u.A.: Da Sie in einem Alter sind, wo sie den Perso nicht mehr brauchen, reicht diese Bescheinigung!
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Ausweispflicht Senioren

Hallo Wollmaus, ich denke, das war ein Missverständnis. Schau dir mal den obigen Link an.

Das Amt wollte vermutlich nicht sagen "Sie sterben eh bald, sie brauchen keinen Ausweis mehr", sondern "Für pflegebedürftige alte Menschen [oder so ähnlich] besteht keine Ausweispflicht mehr, das Geld können Sie sparen".
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Zitat (Ribbit, 01.11.2010)
Ausweispflicht Senioren

Hallo Wollmaus, ich denke, das war ein Missverständnis. Schau dir mal den obigen Link an.

Das Amt wollte vermutlich nicht sagen "Sie sterben eh bald, sie brauchen keinen Ausweis mehr", sondern "Für pflegebedürftige alte Menschen [oder so ähnlich] besteht keine Ausweispflicht mehr, das Geld können Sie sparen".

Wo ist da der Unterschied?? Wenn man sich das Geld für einen neuen Perso sparen kann, ist man doch auch schon "abgeschrieben"!!!
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Moment, Wollmaus, das kann doch nicht sein. Statt eines Ausweises wollten sie ihr eine Bescheinigung ausstellen, dass eh nicht mehr so kann und einen Ausweis nicht mehr braucht?
Ich kann das nicht so glauben.
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Zitat (wollmaus, 01.11.2010)
Wo ist da der Unterschied?? Wenn man sich das Geld für einen neuen Perso sparen kann, ist man doch auch schon "abgeschrieben"!!!

Das muss ich jetzt nicht verstehen, oder?
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Zitat (Pitz, 01.11.2010)
Moment, Wollmaus, das kann doch nicht sein. Statt eines Ausweises wollten sie ihr eine Bescheinigung ausstellen, dass eh nicht mehr so kann und einen Ausweis nicht mehr braucht?
Ich kann das nicht so glauben.

Ist aber so!!

Und guck mal auf den Link, den Ribbit hier reingestellt hat!!! Ich fass es selber nicht!!
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Mein Gott, das soll doch keine Diskriminierung sein, sondern eine Erleichterung, eine Hilfe.

:rolleyes:

Aber wenn du was zum Aufregen brauchst, reg dich halt auf.

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Zitat (Ribbit, 01.11.2010)
Das muss ich jetzt nicht verstehen, oder?

Nee! Aber, nachdem ich Deinen Link durchgelesen habe, hab ich Dich verstanden. :daumenhoch:
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Zitat (Ribbit, 01.11.2010)
Mein Gott, das soll doch keine Diskriminierung sein, sondern eine Erleichterung, eine Hilfe.

:rolleyes:

Aber wenn du was zum Aufregen brauchst, reg dich halt auf.

Danke für den Link!!!Es ist mir wirklich eine Hilfe! :daumenhoch: Aber, wie können wir es jetzt meiner Nachbarin erklären, daß sie keinen perso mehr braucht??? Sie ist eine Frau, der es wichtig, ist daß ale behördlichen Dinge korrekt sind!
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Zitat (wollmaus, 01.11.2010)

Und guck mal auf den Link, den Ribbit hier reingestellt hat!!! Ich fass es selber nicht!!

Ich denke, es so verstanden zu haben, dass pflegebedürftige Ältere, die nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen können, von der Ausweispflicht ausgenommen sind, wenn sie das vom Amt bescheinigt bekommen haben und diese Bescheinigung zum (abgelaufenen) Ausweis vorzeigen können.
Mit dem Schreiben gilt dann noch der alte Ausweis. So kann man das der Dame doch erklären, würde ich sagen und ist damit alles korrekt.
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wollmaus, ich versteh deine Aufregung nicht.

Vermutlich ist es, wie Ribbit schrieb, als Erleichterung gedacht. Ansonsten, wenn die Frau unbedingt Wert auf einen Ausweis legt, dann wird es doch auch mit Rollstuhl eine Möglichkeit geben, den selbst zu beantragen.

Ist doch aber nachvollziehbar, wenn jemand mit Vollmacht ankommt, dass es nur so eine Bescheinigung gibt.

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Ich denke auch, wenn sie unbedingt einen Ausweis will, wird sie einen kriegen.

Die Vorgehensweise des Amtes ist als Hilfe gedacht (nicht mein Link), so hatte ich das gemeint.

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Zitat (tante ju, 01.11.2010)
Ist doch aber nachvollziehbar, wenn jemand mit Vollmacht ankommt, dass es nur so eine Bescheinigung gibt.

Ich denke, das ist nicht der Knackpunkt.

Man kann durchaus nur mit einer Vollmacht einen Personalausweis beantragen und abholen lassen.

Bearbeitet von keke am 01.11.2010 23:21:51
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Zitat (Ribbit, 01.11.2010)
Ich denke auch, wenn sie unbedingt einen Ausweis will, wird sie einen kriegen.

Die Vorgehensweise des Amtes ist als Hilfe gedacht (nicht mein Link), so hatte ich das gemeint.

Genau so ist es.
Ich habe z. Zt. beruflich nur mit Vorgängen von alten Leuten zu tun. Die Pflegebedürftigen unter ihnen haben dann halt so eine Bescheinigung.
Wenn ältere Menschen agil, unternehmungs- und reiselustig sind, bekommen sie doch selbstverständlich ihren Perso - auch mit Vollmacht.
Die anderen brauchen sich einfach nicht mehr darum zu kümmern.
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Zitat (keke, 01.11.2010)
Ich denke, das ist nicht der Knackpunkt.

Man kann durchaus nur mit einer Vollmacht einen Personalausweis beantragen und abholen lassen.

Der Ausweis muss doch aber unterschrieben werden.

Wie soll das denn nur mit Vollmacht gehen? Abgeholt habe ich den Ausweis und Reisepass meines Mannes auch mit Vollmacht (kann auch sein ohne), aber beantragen musste er ihn wegen der Unterschrift schon selbst.
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Ich habe (mit Vollmacht) den Antrag gestellt und auf dem Amt mit der Mitarbeiterin ausgefüllt. Den Antrag habe ich dann mitbekommen, konnte ihn unterschreiben lassen und hab ihn wieder hingebracht.
Wiederum mit Vollmacht habe ich den alten Ausweis abgegeben und den neuen dafür erhalten.

Hier ging das.

Der Unterschied mag vielleicht sein, dass die Person, für die der Ausweis bestimmt war, eine gesetzliche Betreuung hat, die Vollmacht also von der GB ausgestellt wurde.
Ändert ja aber trotzdem nichts an der "Fernunterschrift".

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@ Keke: ich habe mich jetzt nochmals erkundigt und es geht wirklich nur, wenn die Person unter gesetzlicher Betreuung steht, ansonsten MUSS man zumindest zur Antragstellung persönlich erscheinen.

Abgeholt werden kann dann mit Vollmacht. :)

@wollmaus: Dieses Gesetz ist bundeseinheitlich. Die Dame steht dann vermutlich schon unter gesetzlicher Betreuung, denn sonst wäre der Antrag gar nicht erst angenommen worden.

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Zitat (tante ju, 02.11.2010)
@ Keke: ich habe mich jetzt nochmals erkundigt und es geht wirklich nur, wenn die Person unter gesetzlicher Betreuung steht, ansonsten MUSS man zumindest zur Antragstellung persönlich erscheinen.

Abgeholt werden kann dann mit Vollmacht. :)


Ah, okay, dann lags wohl doch daran.
Ich dachte, das macht keinen Unterschied, da Ausweis ja Ausweis ist (der läuft ja nicht auf den GB, sondern auf die Person selbst).
Grund ist dann wohl, dass die Unterschrift ja sowieso nicht 100% rechtsgültig ist (aufgrund der GB)?
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