Reise wird teurer

Hallo zusammen,
es geht um meine Bekannte, die bei einem Reisebüro am 08.2010 für nächstes Jahr 03.2011
eine Reise nach Peking gebucht hat
der Preis inkl. aller Kosten Flug Unterkunft Verpflegung etc. 850 €
eine Anzahlung von 100 € wurde bei Abschluss des Vertrages 08.2010 geleistet.

meine Bekannte bekam jetzt noch einmal eine Bestätigung das Sie eine Anzahlung geleistet hat,
in dem Schreiben heisst es weiter,
das der Reisepreis nachträglich um 150 € erhöht wird,
begründet wird dies wie folgt:

Die Fluggesellschschaft XY hat nach Peking die Flugtage für den Flug mit der Fluggesellschaft XY
unerwartet geändert.
Sollten Sie mit dieser Änderung nicht einverstanden sein, bitten wir Sie uns bis spätestens XXXXX
bescheid zu geben.

ich stelle mir die Frage,
ist das Reisebüro berechtigt nach Abschluss des Vertrages 08.2010 und einer Anzahlung von 100 €
den Reisepreis nach träglich zu erhöhen ?
Wie sollte meine Bekannte jetzt vor gehen,
Reisepreis verhandeln,
oder gibt es dazu ein Gesetz das es dem Reiseveranstalter solch ein Recht ein räumt nach träglich den Reisepreis zu erhöhen ?

über ein paar Tips wäre ich sehr Dankbar
LG tobi
ich glaube mal was im TV gehört zu haben.
ist wegen der höheren Benzinpreise.
das sie jetzt alles erhöhen müssen. :(

aber genaues weiß ich nicht, frage doch mal Google. :trösten:
habe was gefunden :wub:

Bearbeitet von gitti2810 am 20.11.2010 15:29:32
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Danke,
ich habe es auch schon mal im TV gehört das der Verbraucher höhere Preis für den Sprit zahlen muss aber dennoch bin ich der Meinung das es doch nicht an gehen kann das man einen Vertrag im nach hinein so zum Nachteil des Kunden ändern kann
wenn sich der Reisetermin ändert oder es mal zu verspätungen kommen kann,
ist dies noch verständlich.
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also im allgemeinen würde ich sagen der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn du die Reisebestätigung in der Hand hast. Erst ab da sind beide Seiten doch gebunden.
Wenn eine Reisebestätigung vorliegt sollte auf Zusätze wie "Angebot freibleibend" geachtet werden...

PS: Das schlimme daran ist das mit der Anzahlung/Buchung der Reisende ein verbindliches Angebot im Reisebüro abgibt, was aber bis dahin frei zur Annahme des Veranstalters steht bis dieser es über das Reisebüro mit der Reisebestätigung absegnet und erst da der Vertrag als angenommen gilt.
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Danke für den Hinweis,
das habe ich noch gar nicht bedacht das im Reisevertrag auch der Zusatz Angebot vermerkt sein könnte
und dann dies durch den Reiseveranstalter beansprucht wird,
natürlich nicht willkürlich, denn für irgendwelche nach trägliche Fluggebühren kann ja der Reiseveranstalter nichts
ich werde mir mal die erste Bestätigung an sehen, vielleicht ist ja was von einem Angebot vermerkt
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