Beim Autokauf betrogen: Kann man im Nachhinein Geld fordern?

Moin Muttis,

ich habe am Montag ein neues
In der Anzeige stand, das das Auto nur einen Vorbesitzer hatte und neuer Tüv.
Als mein Mann und ich ankamen und das Auto sahen, fiel uns gleich der Riss in der Fahrerscheibe auf. Wir zeigten dem Händler die Scheibe und er meinte, er würde uns das Auto für 1300,00euro geben. Es sollte 1500,00 Euro kosten. Wir sprachen ihn noch an, dass die reifen Schrott seien und wir neue Winterreifen möchten. er zog gebrauchte winterreifen rauf und sagte, er würde das Auto anmelden. Für 1550,00 Euro (wegen der Anmeldung und den reifen) haben wir das Auto gekauft. Gestern habe ich es abgeholt.
Hupe ging nicht, rechtes Bremslicht ging nicht (wie ist dieses Auto bitte vor einem Monat durch den Tüv gekommen?!) und die Scheibenwischer sind auch nicht o.k. Die Krönung war, dass es auch nur einen Schlüssel zum Auto gab.
Ich habe dann angerufen und ihm gesagt, was alles kaputt ist. Heute um 14.00Uhr habe ich einen Termin und er repariert die Schäden.
Die Scheibe habe ich gestern bei Ca...... austauschen lassen.
Laut Fahrzeugbrief, stimmte die Angabe, dass nur ein Vorbesitzer war,a uch nicht. Und, die Anmeldung hat keine 20,00 Euro gekostet, da einfachnur umgeschrievben wurde. Das heißt, er hat die Nummernschilder nach der Abmeldung vor einem Monat nicht vernichtet, sondern einfach aufgehoben. Meines Wissen, ist das nicht erlaubt.
Fakt ist,ich muss jetzt noch einen Schlüssel nachmachen lassen und das kostet wieder.
Kann ich Geld zurückverlangen? Nicht alles, aber wenigstens das Geld für den zweiten Schlüssel?
Danke schonmal :blumen:
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ich würde dir empfehlen, einen Ersatzautoschlüssel zu kaufen, da das Fehlen eines Zweitschlüssels oft problematisch sein kann, insbesondere wenn der einzige vorhandene Schlüssel verloren geht oder beschädigt wird. So bist du bestens darauf vorbereitet und kannst gleichzeitig vermeiden, unerwartete Kosten und Unannehmlichkeiten in Zukunft zu haben.

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du hast bei händler 1 jahr gebrauchtwagengarantie !
ich würde selber mal zum tüv fahren
ich nehme an er hat gemauschelt
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Ich würd mal sagen ihr werdet da heftigst über den Tisch gezogen. Sprich das alles beim Händler an und schalte gegebenenfalls einen Anwalt ein.
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Außer dem Riss in der Scheibe sehe ich keine Schäden von dir aufgelistet,die
TÜV relevant sind.Höchstens das Bremslicht.
Was aber nur ein geringfügiger Mangel ist,der nicht nochmal zur Vorführung
gebracht werden muss.Scheibenwischer ,etc. musste ich auch austauschen.

Was die Ummeldung angeht.Sehr viel weniger als 20 Euro kostet die
Ummeldung auch nicht.Ich habe jetzt 32 Euro gezahlt ,bloß für neue Nummernschilder -
ohne die Anmeldung .
Natürlich darfst du die alten Nummerschilder verwenden.Wenn die Nummer noch frei
ist.Die wird auch erst nach einem bestimmten Zeitraum wieder vergegeben.

Klar ,sind die Mängel ärgerlich,aber du hast eine Garantie und wie ich das sehe,hat
der Händler doch alles repariert.Daher wird es schwierig vom Kauf zurückzutreten.

Versteh mich nicht falsch,ich nehm deinen Ärger schon ernst,aber wenn du schonmal
solche Kisten wie ich "angedreht " bekommen hast,dann siehst du das lockerer.
Da sind das wirklich Kleinigkeiten.Es ist nun mal ein 10 Jahre alter Gebrauchtwagen
und dank der Abwarackprämie ist der Gebrauchtwagenmarkt ziemlich dürftig.
Da bezahlst du für Schrott noch ziemlich viel Geld.
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Ich hoffe das du den Wagen wieder zurückbringen kannst und den größten Teil deines Geldes zurückbekommst.
Versuch das auf alle Fälle denn der Wagen ist anscheiend echt nur Schrott.
Das mit dem einen Jahr Garantie stimmt leider nicht immer und überall und wenn der Händler schon so unseriös ist,hilft nur noch das du ihm erzählst das er innerhalb von 2 Wochen den Wagen zurücknehmen MUSS wenn Fehler da sind.
Droh ihm notfalls mit deinem Anwalt und nimm dir Zeugen mit.
Ich drück dir die Daumen das du dein Geld wiederkriegst. Und dann nimm beim nächsten Autokauf jemanden mit der sich auskennt.
Oder mach es besser so wie ich: Probefahrt bis zur nächsten kleinen Werkstatt die du vielleicht kennst oder denen versprichst das du ab jetzt immer zu denen kommst...Auto durchchecken lassen und fragen was die von dem Wagen halten und wieviel er wert ist. Gerade kleine Werkstätten geben da eine ehrliche Auskunft...und wenn die sagen das du den beruhigt nehmen kannst,dann mach das.

Achja,Schlüssel für den Ka kannst du nur bei Ford nachmachen lassen. Meiner hat 65 Euro gekostet weil da ein Chip drin ist.
Normaler Schlüsseldienst kann sowas leider nicht.

Bearbeitet von Unicorn68 am 16.12.2010 08:53:53
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Zitat (sunny_sunday @ 16.12.2010 07:57:35)

Hupe ging nicht, rechtes Bremslicht ging nicht (wie ist dieses Auto bitte vor einem Monat durch den Tüv gekommen?!) und die Scheibenwischer sind auch nicht o.k. Die Krönung war, dass es auch nur einen Schlüssel zum Auto gab.


Mal eine Frage:Habt ihr eine Probefart gemacht? :pfeifen:
Da fällt sowas auf,auserdem wenn im Vertrag steht gekauft wie gesehen und die Garantie ausgeschlossen wird hast du Pech gehabt :unsure:
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Es gibt kein "Gekauft wie gesehen" mehr. Und ein Händler darf auch keine Garantie ausschließen. Selbst wenn das im Vertrag steht ist das nichtig.
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Zitat (Wyvern @ 16.12.2010 09:16:36)
Es gibt kein "Gekauft wie gesehen" mehr. Und ein Händler darf auch keine Garantie ausschließen. Selbst wenn das im Vertrag steht ist das nichtig.

Gibt es schon ;)
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Wurst:

beim Händler dürfte das anders sein als zwischen Privatpersonen.

Leider kann ich Deinem Link nicht entnehmen, ob es bei den Vertragsparteien und einen Händler und eine Privatperson oder um zwei Privatpersonen handelt.

Gruß

Highlander
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Ich bin Autohändler, schon seit 23 Jahren.
Was ihr mit "Garantie" meint ist nicht Garantie, sondern "GEWÄHRLEISTUNG." Himmelgroßer Unterschied und langwierig zu erklären. Da scheitern auch Juristen manchmal dran.
Bisher hat der Händler sich eigentlich nichts zu Schulden kommen lassen. Er hat Mängel, die BEI DER ÜBERGABE (das ist der Knackpunkt bzgl. Gewährleistung) vorhanden waren nachgebessert. Dieses Recht und diese Pflicht hat er, bis zu drei Mal beim selben Fehler.

Kann es sein, dass Du ein bischen blauäugig an diesen Kauf dran gegangen bist? :trösten:

Anscheinend keine Probefahrt, gebrauchte statt neuer Reifen, Riss in der Scheibe selbst reparieren lassen etc.(der müsste übrigends neu sein, denn damit kommt der Wagen definitiv nicht über den Tüv.)
Kontrollier doch mal den Tüv-Bericht.

Bzgl. des Schlüssels würde ich beim Händler um Toleranz bitten, müssen muss er nicht, es sei denn, ihr hättet vertraglich zwei Schlüssel vereinbart oder es stand in der Anzeige ( die du hoffentlich aufgehoben hast....!)oder auf dem Preisschild.

Andererseits müssen wir auch die Kirche im Dorf lassen.
An einem Auto für so kleines Geld hat der Händler keine große Marge, da kann er nicht viel nachoperieren.
Wenn der Wagen ansonsten gut läuft solltest Du kein großes Geschrei machen. Im Moment ist der Markt leer gefegt, alle Welt möchte diese Winterautos, und die sind leider in der Presse! Danke an die Abwrackprämie :heul:
Um mehr zu sagen müsste ich das Vertragswerk kennen.
Und nein, der Wagen hat definitiv KEINE Garantie.
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Zitat (Mueze @ 16.12.2010 10:08:35)
Und nein, der Wagen hat definitiv KEINE Garantie.

und was heißt das dann klick

das ding tut ein falsch weiterleiten gib bei der dortigen suche garantie ein und dann das 3. das meine ich

Bearbeitet von zickenfarm am 16.12.2010 10:52:10
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Zickenfarm,

so, wie ich das sehe, ist die Sachmangelhaftung gesetzlich vorgeschrieben. Ein Händler kommt nicht drumherum.
Die Garantie ist was freiwilliges, das der Händler gewähren kann oder auch nicht. Jüngere Gebrauchte bekommen eine solche Garantie, während alte Autos das im Regelfall nicht mehr bekommen.

Weiterhin würde eine Garantie immer greifen innerhalb der Garantiezeit und unabhängig davon, ob der Mangel beim Kauf bestanden hat oder nicht.
Die Sachmangelhaftung greift zwar auch ein Jahr lang, aber nur im ersten halben Jahr kannst Du sagen, der Mangel bestand bereits bei Auslieferung und der Händler muss nachweisen, dass dies nicht stimmt. Nach 6 Monaten musst DU den Nachweis führen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand.

Also:
Sachmangelhaftung -> gesetzlich vorgeschrieben
Garantie -> freiwillige Leistung des Händlers

Gruß

Highlander
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Wurst, Dein Urteil in Deinem Link ist schon aus dem Jahr 97. Ich denke, seitdem wird sich das schon geändert haben. Insbesondere, da das bei Händlern überhaupt gar nicht greift.
Und ja, ich hab Garantie mit Gewährleistung verwechselt. Garantie hat das Auto sicher nimmer - aber auch Gewährleistung darf der Händler nicht ausschließen.
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@ Highlander
:daumenhoch:
genau so!
Und dann wirst du keine Garantieversicherung finden, die ein zehn Jahre altes Auto versichert. Und wenn, dann zu Prämien, die erstens dem Wert des Autos nicht mehr angemessen sind, und zweitens die niemals 100% übernehmen.
Auch Garantieversicherungen kochen nur mit Wasser.
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Und im Normalfall erhälst Du als Privatmensch vom Händler KEIN Auto, egal wie alt es ist, das eine bestimmte Laufleistung überschritten hat (wegen der Sachmangelhaftung). Ich meine, dass dieses Limit um die 150.000 km liegt. Zumindest ist das bei europas größtem Händler so.

Gruß

Highlander
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Ich sehe das so:
Sunny wird vom Händler die Hupe repariert bekommen, ich vermute Kabelbruch.
Dann bekommt sie noch kulanterweise ein neues Birnchen fürs rechte Bremslicht.
Wenn die Winterräder die ges. 4 mm haben und der Reifen nicht älter wie Methusalem ist, kann sie da gar nix machen.
Für den fehlenden zweiten Schlüssel würde ich versuchen 100 Euro einzustreichen.
Da es sich um einen Ka handelt, gehe ich davon aus, dass es ein einfacher Schlüssel ist. Also nicht klappbar, ohne Fernbedienung und Beleuchtung. Sie kann froh sein, wenn sie dafür 75 Euro kriegt. 100 würde ich aber wegen der Rennerei ums nachbeorgen versuchen.

Was den Brief anbelangt, kann ich nicht viel zu sagen. Die heutigen Briefe sind leider nicht mehr so "historisch" wie die heutigen.

Leider ist Sunny ja jetzt wohl beim Händler und kann die nachfolgenden Vorschläge nicht mehr lesen.
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Zitat (Eifelgold @ 16.12.2010 14:08:53)
Wenn die Winterräder die ges. 4 mm haben und der Reifen nicht älter wie Methusalem ist, kann sie da gar nix machen.

Gesetzlich vorgeschrieben sind aber nur 1.6 mm Profiltiefe. Es wird vom ADAC nur empfohlen, mindestens 4mm zu haben. :schlaumeier:
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Da der Ka schon 10 Jahre alt ist, hat er noch den "alten" Kraftfahrzeug-Brief. Der bleibt bei jedem Weiterverkauf bei dem Fahrzeug, so lange bis es auf dem Schrottplatz landet. Erst beim Kauf eines Neufahrzeuges seit.......(ich weiß das Jahr leider nicht), werden die neuen Kraftfahrzeug-Briefe mitgliefert.
Wenn mir ein Autohändler erzählt, das von mir zu kaufende Auto habe nur einen Vorbesitzer gehabt, und ich stelle im Kfz-Brief was anderes fest, dann würde ich ihm einfach mal unterstellen, daß er mich wissentlich belogen hat, nur um das alte Hündchen endlich an irgendjemanden loszuwerden. Ich würde darauf bestehen, daß er sich erklärend zu seiner Aussage äußert, da ich mich sonst an geeigneter Stelle diesbezüglich rechtlich beraten lassen würde.

Murmeltier
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Zitat (Murmeltier @ 16.12.2010 14:18:10)
Da der Ka schon 10 Jahre alt ist, hat er noch den "alten" Kraftfahrzeug-Brief. Der bleibt bei jedem Weiterverkauf bei dem Fahrzeug, so lange bis es auf dem Schrottplatz landet. Erst beim Kauf eines Neufahrzeuges seit.......(ich weiß das Jahr leider nicht), werden die neuen Kraftfahrzeug-Briefe mitgliefert.

Murmeltier

Sorry, Murmeltier, ist ein Gerücht.
Der alte KFZ-Brief bleibt mitnichten immer beim alten Auto.
Die Zulassungsstelle kann, aber muss ihn nicht bei einer Ummeldung mitgeben. Sie kann ihn entweder entwerten, oder einziehen.
Und auch der Verkäufer kann, muss ihn aber nicht mitgeben, so er ihn noch hat.
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Das wäre wünschenswert, Murmel.
Aber leider macht das nicht jedes StVA so.

@ Wyvern: diese Profiltiefe ist mir bei Sommerräder bekannt. Nicht aber bei Winterräder.
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Mein Mann (Kraftfahrer) sagt 1,7mm Profieltiefe, egal.
Fakt ist aber doch das der Wagen mehrere Vorbesitzer hat, obwohl nur die Rede von einem war. Wenn das kein Betrug ist, so ist es doch zumindest betupperei. Auch das der Wagen mit den Mängeln über den Tüv gekommen ist, kann ich mir nicht vorstellen. Also stimmt da doch was nicht. Andererseits, was will man für den Preis erwarten?
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Was mich noch interessieren würde, wäre die Laufleistung vom Ka.
Einfach mal so.

Hoffentlich kommt gleich Sunny und berichtet uns, wie wacker sie den Typen äh sich geschlagen hat.
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Hi, Mueze,
der Verkäufer muß zwingend den Kfz-Brief beim Verkauf des Fahrzeuges aushändigen. Ich weiß das aus eigener bzw. aus Erfahrung meiner Tochter. Diese wollte ihr Fahrzeug verkaufen, hatte aber den Kfz-Brief nicht mehr, da dieser bei einem Brand in ihrem Haus vernichtet wurde. Der Käufer konnte das Fahrzeug daher nicht anmelden. Zuerst wurde von der Straßenverkehrsbehörde ein Aufgebot - das heißt wirklich so - erstellt, d. h. es wurde öffentlich bekannt gemacht, daß das Fahrzeug meiner Tochter zum Verkauf stehe und sich evtl. derjenige bei der Straßenverkehrsbehörde melden solle, der möglicherweise den Kfz-Brief und somit die Eigentumsrechte an dem Fahrzeug besitzt. Dieses Aufgebot wurde 3 Monate aufrechterhalten. Anschließend wurde beim Kraftfahrtbundesamt ein neuer Kfz-Brief auf den Namen meiner Tochter durch die Behörde beantragt. Bis der neue Brief ausgestellt und zugesandt wurde, dauerte es nochmals ca. 6 Wochen. Danach erst konnte meine Tochter den neuen Kfz-Brief abholen und den Wagen endgültig verkaufen, bzw. der Käufer konnte das Fahrzeug erst nach dem Erhalt des neuen Briefes anmelden.

Murmeltier
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Einen KFZ-Brief nach Verlust - in deinem Fall Brand - aufbieten zu lassen, ist nix ungewöhnliches.
Das haben wir bei uns täglich.

Anders ist es aber, wenn ein neuer KFZ-Brief durch Gesetzes-Änderung erstellt wird. Der neue Brief ersetzt den Alten.
Da wird nix aufgeboten, weil die Historie ja bekannt ist. Nur leider nicht (immer) sichtbar für den neuen Besitzer des Kraftfahrzeuges.
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Also, ich habe eine neue Hupe bekommen, neues Bremslicht und etwas Geld wieder. Bitte, geht doch.
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Will ja nicht frech sein, reicht die Kohle, um nen zweiten Schlüssel bei Ford zu bestellen?
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Ja, reicht dicke ^_^
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Zitat (Eifelgold @ 16.12.2010 17:43:39)
[...]
Anders ist es aber, wenn ein neuer KFZ-Brief durch Gesetzes-Änderung erstellt wird. Der neue Brief ersetzt den Alten.
Da wird nix aufgeboten, weil die Historie ja bekannt ist. Nur leider nicht (immer) sichtbar für den neuen Besitzer des Kraftfahrzeuges.

Warum ist die Historie im neuen Fahrzeugbrief nicht (immer) für den neuen Fahrzeugeigentümer sichtbar, wenn für ne Karre ein neuer Brief ausgestellt wird? Verstehe ich nicht. Die vorherigen Eigentümer müssen doch übertragen werden in den neuen Brief??? :unsure: :unsure: :unsure:
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nö, im neuen Brief steht nur noch der letzte Vorbesitzer drin, keine älteren mehr... (ist zumindest in meinem so...)
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Zitat (Binefant @ 17.12.2010 13:53:46)
nö, im neuen Brief steht nur noch der letzte Vorbesitzer drin, keine älteren mehr... (ist zumindest in meinem so...)

In meinem Fahrzeugbrief ist es auch so binefant.

Ich weiß aber, dass mein Auto zwei Vorbesitzer hatte, erst die Mutter und dann der Sohn, der das Auto dann wegen Familienzuwachs verkaufen wollte. ;)
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In den "neuen" KFZ-Brief ( "Zulassungsbescheinigung Teil II") passen nur noch zwei Halter namentlich mit Adresse rein. Wer genau hinschaut sieht rechts über dem Adressfeld des ersten eingetragenen Halters unter Ziffer (1) "Anzahl der Vorhalter," und dann irgendeine Zahl.
Bei Neuwagen natürlich nichts, bei Gebrauchten ist die Zahl schon manchmal sehr erhellend.
Der Mist an dieser Zulassungsbescheinigung TeilII ist, dass man die Historie des Fahrzeuges nicht mehr bis zum ersten Halter verfolgen kann. Früher war Platz für sechs Halter, heute nur noch zwei, und die ohne Geburtsdatum (oftmals schon aufschlussreich!)
Wer heute einen Gebrauchten mit noch altem KFZ-Brief kauft bekommt automatisch einen neuen, und wenn die Zulassungsstelle den alten einzieht gibt es eben keine Historie mehr :(

@ Murmeltier:
wo habe ich geschrieben, dass der Verkäufer den KFZ-Brief nicht aushändigen müsse.
Wenn das so rüberkommen ist, ist das Quark. Selbstverständlich gehört zu jedem Auto der Brief mit dazu!
Die Formalitäten mit dem Aufgebot hast Du sehr schön beschrieben :) , genauso läuft das. Und es läuft nur mit dem letzten eingetragenen Halter. Der muss eine Versicherung an Eides statt ableisten, dass ER den Brief verloren hat.
Aber jetzt schweife ich vom eigentlichen Thema ab. Berufskrankheit... :rolleyes:
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