Moin Muttis,
ich habe am Montag ein neues Auto
In der Anzeige stand, das das Auto nur einen Vorbesitzer hatte und neuer Tüv.
Als mein Mann und ich ankamen und das Auto sahen, fiel uns gleich der Riss in der Fahrerscheibe auf. Wir zeigten dem Händler die Scheibe und er meinte, er würde uns das Auto für 1300,00euro geben. Es sollte 1500,00 Euro kosten. Wir sprachen ihn noch an, dass die reifen Schrott seien und wir neue Winterreifen möchten. er zog gebrauchte winterreifen rauf und sagte, er würde das Auto anmelden. Für 1550,00 Euro (wegen der Anmeldung und den reifen) haben wir das Auto gekauft. Gestern habe ich es abgeholt.
Hupe ging nicht, rechtes Bremslicht ging nicht (wie ist dieses Auto bitte vor einem Monat durch den Tüv gekommen?!) und die Scheibenwischer sind auch nicht o.k. Die Krönung war, dass es auch nur einen Schlüssel zum Auto gab.
Ich habe dann angerufen und ihm gesagt, was alles kaputt ist. Heute um 14.00Uhr habe ich einen Termin und er repariert die Schäden.
Die Scheibe habe ich gestern bei Ca...... austauschen lassen.
Laut Fahrzeugbrief, stimmte die Angabe, dass nur ein Vorbesitzer war,a uch nicht. Und, die Anmeldung hat keine 20,00 Euro gekostet, da einfachnur umgeschrievben wurde. Das heißt, er hat die Nummernschilder nach der Abmeldung vor einem Monat nicht vernichtet, sondern einfach aufgehoben. Meines Wissen, ist das nicht erlaubt.
Fakt ist,ich muss jetzt noch einen Schlüssel nachmachen lassen und das kostet wieder.
Kann ich Geld zurückverlangen? Nicht alles, aber wenigstens das Geld für den zweiten Schlüssel?
Danke schonmal :blumen:
ich habe am Montag ein neues Auto
In der Anzeige stand, das das Auto nur einen Vorbesitzer hatte und neuer Tüv.
Als mein Mann und ich ankamen und das Auto sahen, fiel uns gleich der Riss in der Fahrerscheibe auf. Wir zeigten dem Händler die Scheibe und er meinte, er würde uns das Auto für 1300,00euro geben. Es sollte 1500,00 Euro kosten. Wir sprachen ihn noch an, dass die reifen Schrott seien und wir neue Winterreifen möchten. er zog gebrauchte winterreifen rauf und sagte, er würde das Auto anmelden. Für 1550,00 Euro (wegen der Anmeldung und den reifen) haben wir das Auto gekauft. Gestern habe ich es abgeholt.
Hupe ging nicht, rechtes Bremslicht ging nicht (wie ist dieses Auto bitte vor einem Monat durch den Tüv gekommen?!) und die Scheibenwischer sind auch nicht o.k. Die Krönung war, dass es auch nur einen Schlüssel zum Auto gab.
Ich habe dann angerufen und ihm gesagt, was alles kaputt ist. Heute um 14.00Uhr habe ich einen Termin und er repariert die Schäden.
Die Scheibe habe ich gestern bei Ca...... austauschen lassen.
Laut Fahrzeugbrief, stimmte die Angabe, dass nur ein Vorbesitzer war,a uch nicht. Und, die Anmeldung hat keine 20,00 Euro gekostet, da einfachnur umgeschrievben wurde. Das heißt, er hat die Nummernschilder nach der Abmeldung vor einem Monat nicht vernichtet, sondern einfach aufgehoben. Meines Wissen, ist das nicht erlaubt.
Fakt ist,ich muss jetzt noch einen Schlüssel nachmachen lassen und das kostet wieder.
Kann ich Geld zurückverlangen? Nicht alles, aber wenigstens das Geld für den zweiten Schlüssel?
Danke schonmal :blumen: