ich bin bei der TK gesetzlich versichert. Gestern bekam ich ein Schreiben, dass sich mein Versicherungsverhältnis geändert hat und zwar dass ich seit 1. Januar 2011 freiwillig krankenversichert bin, da ich die Versicherungspflichtgrenze überschritten habe. In der Pflegeversicherung bleibe ich allerdings weiterhin pflichversichert
Was ändert sich für mich sonst noch, wenn ich freiwillig versichert bin? Gibt es dadurch Nachteile? Sollte man vielleicht über eine private Krankenversicherung nachdenken?
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:
Dieses Produkt ist hilfreich, da eine professionelle Beratung dir umfassende Informationen über die Vor- und Nachteile der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung bietet und dir somit bei deiner Entscheidung hilft.
Über Vor- oder Nachteile der freiw. KV kann ich Dir nichts sagen. Ich weiß nur, daß man die freiw. KV beantragen muß. Hast Du bei Deiner Krankenkasse einen entsprechenden Antrag unterschrieben? Oder hast Du vielleicht gestern nur ein Informationsschreiben der TK bekommen, daß der Wechsel in die freiwillige KV möglich ist???
Sprich am besten mit dem Brief in der Geschäftsstelle Deiner Krankenkasse vor und laß Dich dort beraten.
Und wenn Du vorher das Gesetz "studieren" möchtest: Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - SGB V -.
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Kristof77 Beiträge Dabei seit: 14.03.10
nein, ich habe keinen Antrag gestellt. Mit diesem Schreiben wurde ich soeben informiert, dass ich seit 1. Januar freiwillig krankenversichert bin, da mein Arbeitgeber festgestellt hat, dass mein Jahresentgelt die Versicherungspflichgrenze überschreitet. Und aus diesem o.g. Grund bin ich nicht mehr gesetzlich krankenversichert
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IsiLangmut
Hallo, kristof,
ich würde da auch nochmal bei der Krankenkasse nachfragen, ob dies jetzt ein bindender Vertrag ist.- Seinerzeit mußte man nämlich diesen Atrag selbst stellen als Versicherter; da konnte man wählen, ob man "freiwillig Selbstversichert" in der KV bleibt, oder sich "privat versichert", wenn die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Pflichtversicherung erreicht war.- Ob es rechtens ist, daß man Dich nicht selbst hat wählen lassen, weiß ich nicht.- Sicherlich sind inzwischen jedoch Neuerungen eingetreten, zu den Vorgaben, die wir seinerzeit erfüllen mußten.. Zum "status quo" als freiwillig Versicherter in der KV kann ich Dir nur sagen, daß Du zwar wunderbar angepaßte, hohe Beiträge zahlen "darfst", jedoch keinerlei Begünstigungen dadurch erfährst in den Versicherungsleistungen. Du wirst nicht besser behandelt, als jeder "normale" Kassenpatient auch.- Ist teilweise sehr aufbauend, wenn man richtig hohe Beiträge zahlt, und damit dann etliche andere Mitglieder der "Solidargemeinschaft" mit finanziert.- Wenn Du später in's Rentenalter kommst, ist die Freude doppelt groß: da gehen monatlich etliche Euronen der Rente drauf nur für den Anteil an der KV!
Also: erkundige Dich nochmal genauestens!!!
Liebe Grüße....Isi
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Gabybambi1.063 Beiträge Dabei seit: 02.11.10
Hallo, Kristof, ich habe gerade mal bei Wiki nach dem Begriff freiwillige KV gesucht und bin fündig geworden. Unter dem Vorbehalt, daß nicht alles stimmen muß, was bei Wiki steht: bei Überschreiten der Einkommensgrenze ist es lt. Wiki wohl tatsächlich so, daß der Wechsel in die freiw. KV automatisch erfolgt. Du hast aber lt. Wiki 2 Wochen Zeit, dem Wechsel zu widersprechen.
Lies Dir den Beitrag am besten selbst durch!
Ich kann dir nur dringends anraten, schnellstens zu deiner KK zu gehen und Dich über Vor- und Nachteile der freiwilligen KV beraten zu lassen. Und nimm den Briefumschlag mit um nachweisen zu können, wann Du das Schreiben der KK erhalten hast!!!!
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Highlander6.222 Beiträge Dabei seit: 21.01.08
Hallo,
es ist ganz einfach:
bis zu einer gewissen Verdienstgrenze MUSST Du in der gesetzlichen KV sein. Überschreitest Du diese Verdienstgrenze, so kannst Du entscheiden, ob Du weiterhin (wie bisher auch) in der gesetzlichen bleibst oder in die private Versicherung wechselst. (Die Pflegeversicherung ist unabhängig von gesetzlich oder privat versichert, die zahlst Du immer). Aber der Schritt raus aus der gesetzlichen Versicherung will gut überlegt sein.
Dein Alter spielt eine Rolle, genauso Dein Gesundheitszustand. Dann natürlich ob Du verheiratet bist und Kinder hast. Private Versicherungen können Risiken ausschliessen (die sind dann nicht oder nur teuer zusätzlich versicherbar!). Und bist Du erstmal raus aus der gesetzlichen Versicherung, so gibt es keinen Weg zurück.
Als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen KV hast Du alle Vor- und Nachteile, die Du bisher kennengelernt hast, auch. Und wenn Du mal Familie haben wirst, sind die automatisch mitversichert (bislang). In der privaten KV musst Du eigene Verträge abschliessen.
Und ob Du unbeding Chefarztbehandlung brauchst..... Wenn nötig kommt der auch zu gesetzlich versicherten. Und Einzelzimmeranspruch....... Viele KH werden umgebaut und werden dann viele Zweibettzimmer haben.
So habe ich mir alle Infos zusammengereimt.
Also seeeeeeeeeeeeeeeehr genau überlegen.
Achja, da Du jetzt freiwillig Versichert bist, hast ja die Verdienstgrenze überschritten. D.h., Dein Beitragssatz in % bleibt konstant (wie für alle) und Dein Beitragssatz in Euronen wird nicht mehr höher, egal wieviel mehr Du noch steigen wirst in Deinem Gehalt.
Gruß
Highlander
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Gift1.324 Beiträge Dabei seit: 07.11.05
Zitat (IsiLangmut @ 29.01.2011 16:36:41)
Ist teilweise sehr aufbauend, wenn man richtig hohe Beiträge zahlt, und damit dann etliche andere Mitglieder der "Solidargemeinschaft" mit finanziert.-
Und ich dachte, das wäre der Sinn der ganzen Sache...
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lio265 Beiträge Dabei seit: 09.02.06
Hallo, immer gut überlegen, ob man in eine private Krankenversicherung wechselt, denn ein Rückwechsel in die gesetzliche ist nur in wenigen Ausnahmen möglich. Wenn man nämlich älter und/oder krank wird steigen da die Tarife nämlich auch ganz schön, die niedrigen Anfangstarife sind zum *ködern* da. Wenn man irgendwann mal Hilfsmittel wie einen Rolli braucht wird es dann ganz schwer, es wird meist nur eine geringe Pauschale erstattet und auch nur das was auf einer geschlossenen Liste steht. Kuren gibt es nicht. Sollte man Nachwuchs planen muss man sich bewußt sein, dass es in der PKV keine Familienversicherung gibt. Sollte das Kind krank oder behindert sein gelten wieder meine Bedenken die ich zuvor beschrieben hatte.
LG, von der lio
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Pinguin217.017 Beiträge Dabei seit: 02.02.08
Zitat (lio @ 29.01.2011 17:36:04)
Hallo, immer gut überlegen, ob man in eine private Krankenversicherung wechselt, denn ein Rückwechsel in die gesetzliche ist nur in wenigen Ausnahmen möglich. Wenn man nämlich älter und/oder krank wird steigen da die Tarife nämlich auch ganz schön, die niedrigen Anfangstarife sind zum *ködern* da. Wenn man irgendwann mal Hilfsmittel wie einen Rolli braucht wird es dann ganz schwer, es wird meist nur eine geringe Pauschale erstattet und auch nur das was auf einer geschlossenen Liste steht. Kuren gibt es nicht. Sollte man Nachwuchs planen muss man sich bewußt sein, dass es in der PKV keine Familienversicherung gibt. Sollte das Kind krank oder behindert sein gelten wieder meine Bedenken die ich zuvor beschrieben hatte.
LG, von der lio
@lio
Da hast Du völlig recht ,die private Krankenversicherung wird mit zunehmende Alter oder durch das Auftreten einer schweren oder chronischen Krankheit immer teuerer .
Wenn man z.B. Diabetis bekommt steigt der Beitrag um 100 % ,weil die private Krankenkasse sich jedes Risiko (im Sinne der Krankenkasse ) durch einen Zusschlag extra bezahlen lässt.
Eine Freundin von mir ist Beamtin und nicht verheiratet ,sie hatte eine Frühgeburt und ihr Kind musste lange intensiv behandelt werden .Ihre Privatkasse hat die Aufnahme des Kindes verweigert ,mit der Begründung ,man könne nicht absehen,welche Folgekosten entstehen werden . Es waren bereits tausende von Euro Kosten aufgelaufen,als das Baby ,endlich in die Krankenkasse seines Vaters aufgenommen wurde. Im Nachgang dazu ,wurde auch noch ihr Anteil am Krankenkassenbeitrag erheblich erhöht ,weil sie jetzt als Riskopatientin gilt .Auf ihren Widerspruch gegen diese Einstufung ,bekam sie mitgeteilt ,sie könne nicht erwarten,dass andere ihre Gesundheitsrisiken mittragen . Ein Wechsel zu einer anderen Privatkasse bringt auch nichts ,weil sie ihre Einstufung zu jeder nächsten Kasse mitnimmt.
Man sollte also sehr vorsichtig sein,mit dem Wechsel in eine Privatkrankenkasse ,weil praktisch jeder in die Lage geraten kann ,ein Risikopatient zu werden.
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gregoire
Mich irritiert ein wenig der Begriff "freiwillig krankenversichert". Ich dachte eigentlich, dass es seit 2009 die Pflicht zur Krankenversicherung für alle gibt.
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Bearbeitet von Wecker am 18.02.2011 11:45:00
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ulrike407 Beiträge Dabei seit: 18.12.04
Zitat (gregoire @ 18.02.2011 11:40:27)
Mich irritiert ein wenig der Begriff "freiwillig krankenversichert". Ich dachte eigentlich, dass es seit 2009 die Pflicht zur Krankenversicherung für alle gibt.
Freiwillig versichert bedeutet salopp gesagt, dass du in einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer Ersatzkasse (AOK, IKK, TK, BKK etc.) versichert bist, obwohl du dich auch privat versichern könntest. Wenn du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, besteht nur bis zu einer bestimmten Einkunftsgrenze auch eine "Zwangsversicherung". Sobald du über der Beitragsbemessungsgrenze verdienst, kannst du wählen, ob du in die private Krankenversicherung wechselst oder in einer Ersatzkasse bleibst.