Guten Morgen zusammen. Ich habe eine Frage zur Unterhaltszahlung.
Wenn ein Sohn studiert und bis dato Unterhalt bekommt (i. H. v. 414Euro) und dann einen 400Euro-Job annimmt, muss man dann weiter Unterhalt zahlen? Wenn ja, wie viel? Oder komplett alles, oder gar nichts mehr?
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:
In einer solchen Situation ist es wichtig, sich über die rechtlichen Grundlagen und Verpflichtungen im Klaren zu sein. Ein Ratgeber zur Rechtsberatung kann dir helfen, die richtige Entscheidung zu treffen und sicherzustellen, dass du deine Pflichten korrekt erfüllst.
Hallo WilliW: Am besten gehst du zu einem Anwalt der sich in dieser Sache auskennt. Pauschal kann da nichts gesagt werden.Kommt auch darauf an wieviel du verdienst. Damals als meine Kinder noch Unterhalt bekamen bin ich zum Jugendamt und habe mir dort immer den kinderunterhalt ausrechnen lassen.Der Unterschied zum Anwalt war eben ,das Jugendamt macht dieses gratis.Ob sich aber auch der Unterhaltszahler an das Jugendamt wenden kann ist mir nicht bekannt. Übrigens,ich weis ja nicht in welchem Bundesland du wohnst.Es gibt da kleine Unterschiede in der geseztlichen Regelung .
Grundsätzlich ist der im Produktionsprozess des Nachwuchses Beteiligte dazu verpflichtet, für dessen Unterhalt bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung, die den Nachwuchs in die Lage versetzt, sich selbst zu versorgen, zu bezahlen. Bei Studies liegt die Grenze bei 27 Jahren.
Vielleicht fragst Du mal einen versierten Anwalt. Der kann Dir verbindliche und verlässliche Auskünfte geben.
Grüßle,
Egeria
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WilliW
Vielen Dank für eure Antworten! Ich verstehe das leider aber nicht:
Das hier ist sicher der richtige Punkt:
Zitat
B) Studenten sind ebenfalls grundsätzlich nicht zu einer Erwerbstätigkeit verpflichtet, auch nicht in den Semesterferien. Ausnahmen gelten nur für Praktika und für Werksstudenten. Arbeitet ein Student dennoch nebenher, so gilt folgendes: (1) Ein Teil, mind. 40,- €, bleibt als berufsbedingte Aufwendung anrechnungsfrei. (2) Soweit die Eltern nicht den vollen Studenten-Unterhalt zahlen (640,- €), gilt folgendes: Der nach Abzug der 40,- € verbleibende Teil des Einkommens wird insoweit nicht angerechnet, als die Eltern nicht den vollen Studentenunterhalt zahlen. Dieser beträgt lt. Düsseldorfer Tabelle 640,- €. Beispiel: Der Student erhält von seinen Eltern monatlich nur 350,- € Unterhalt. Die Eltern zahlen also 290,- € zu wenig. Er verdient nebenher 400,- €. Davon bleiben von vornherein 40,- € als berufsbedingte Aufwendungen anrechnungsfrei. Von dem Rest (360,- €) bleiben weitere 290,- € anrechnungsfrei. Denn erst dann, wenn man diese 290,- € zu den 350,- € Unterhalt hinzurechnet, kommt er auf den Bedarf eines Studenten von 640,- €. Vom eigenen Einkommen des Studenten bleiben in diesem Beispielsfall also nur noch 70,- € übrig. (3) Das verbleibende Einkommen ist dann nach "Billigkeit" anzurechnen, i.d.R. also etwa zur Hälfte. Der Unterhaltsanspruch des Studenten reduziert sich in unserem Beispielsfall also nur um 35,- €. Falls die Eltern den vollen Unterhalt von 640,- € zahlen, würde sich in unserem Beispielsfall (400,- € eigenes Einkommen des Studenten) der Unterhalt um 180,- € verringern. Die Rechnung wäre: 400,- € minus 40,- € Aufwendungen = 360,- €, davon nach Billigkeit die Hälfte anzurechnen = 180,- €.
Aber das ist so viel hin und her dass ich da nicht durchblicke.
Fakt ist, er ist jünger als 25, hat noch keine Ausbildung hinter sich und wohnt bei der Ex-Frau! Gezahlt werden müssen lt. düsseldorfer Tabelle 414€. Es wird aber in Erwägung gezogen, dass er ab seinem nächsten Semester auch noch einen 400€-Job anfängt. Wie verhält sich das denn dann?
Verstehe ich das richtig, dass man dann nur noch die 240Euro zahlen müsste anstatt 414? Sodass er auf die 640Euro kommt?
Bearbeitet von WilliW am 22.11.2012 16:44:58
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Egeria
Frage bitte den Anwalt Deines Vertrauens.
Wenn Du Dir die Stundensätze eines Anwalts nicht leisten kannst oder willst, dann frage nach dem Armenrecht nach. Die Bedingungen dafür findest Du unter der zuständigen Homepage des Amtsgerichts Deines Zuständigkeitsbezirks.
Meine persönliche Meinung, die nicht unbedingt maßgebend ist: Du hast einen Sprößling gezeugt. Das ist die eine Seite. Doch Du bist für diesen Sprößling auch verantwortlich. Egal, wie Dein Verhältnis zur Mutter ist. Das ist die andere Seite.
Wieso beschleicht mich der Verdacht, dass Du Dich Deiner Verantwortung entziehen willst.
Sind wir mal ehrlich: Wenn Du einen Euro für ein Kondom eingesetzt hättest, hättest Du jetzt nicht das Problem, dass Du monatlich weniger als fünfhundert Euronen für Deine Unvorsichtigkeit bezahlen musst. Obwohl ein Betrag von € 414,00 bei Weitem nicht dazu ausreicht, ein - wenn auch ungewünschtes aber nicht vermeidbares Balg - angemessen zu kleiden, zu ernähren oder gar auszubilden.
Nein, ich kann kein Mitleid mit Dir aufbringen. Wenn Du nicht verhütest, musst Du damit rechnen, dass Du Dich fortpflanzt. Mit allen Konsequenzen. Ist das mein Problem, dass Du Deine Triebe nicht im Griff hast? Das musst Du adäquat händeln. Oder dafür zahlen, wenn Du es nicht im Griff hast.
Grüßle,
Egeria
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Arjenjoris
@Egeria das finde ich nicht fair, du kennst doch die Hintergründe der Trennung gar nicht
vielleicht würde er viel lieber mit seinem Sohn zusammenwohnen, statt Unterhalt zu zahlen außerdem gibt es auch Geringverdiener, bei denen jeder Euro zählt
ich finde sowieso die Relation der Unterhaltstabelle sehr fragwürdig 1200€ Verdienst- 200€ Unterhalt 4000€ Verdienst- 500€ Unterhalt
die Zahlen stimmen zwar nicht, es ist nur ein Beispiel
zum Glück habe ich nichts damit zu tun
@Egeria, vielleicht hast du aber auch ein bißchen Recht ;)
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Egeria
Liebe Arjenjoris,
vielleicht bin ich zu direkt. Kann sein. Dafür entschuldige ich mich jedoch nicht. Ich sehe nur: Da hat ein Mann einer Frau ein Kind gemacht und ist offensichtlich nicht dazu bereit, die Verantwortung dafür zu übernehmen. Daher auch der Hinweis auf ein Kondom, das er hätte benutzen können. Wir sind hier nicht im prüden Ausland, wo der Hinweis auf eine Verhütungsmethode schon ein Sakrileg sein kann.
Vermutlich lacht sich der Themenstarter eins ins Fäustchen. Der will doch nur ohne Rechtsanwaltsgebühren herausfinden, wie er sich seiner Verantwortung entziehen kann.
Grüßle,
Egeria
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Sparfuchs
Zitat (Egeria @ 22.11.2012 21:35:54)
vielleicht bin ich zu direkt. Kann sein. Dafür entschuldige ich mich jedoch nicht. Ich sehe nur: Da hat ein Mann einer Frau ein Kind gemacht und ist offensichtlich nicht dazu bereit, die Verantwortung dafür zu übernehmen. Daher auch der Hinweis auf ein Kondom, das er hätte benutzen können. Wir sind hier nicht im prüden Ausland, wo der Hinweis auf eine Verhütungsmethode schon ein Sakrileg sein kann.
Das ist hier, wie wenn ein Richter ohne Fakten urteilt-irgendwie sehr Männerfeindlich. :( Eigentlich wollten Frauen immer Gleichberechtigung, heutzutage müssen Männer Gleichbererchtigung einfordern.
Die Frage des Threaderöffners lautete, ob er weiter den gleichen Unterhalt zahlen muss.
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figurenwerk-berlin
Zitat (Sparfuchs @ 22.11.2012 21:45:31)
.. . . Die Frage des Threaderöffners lautete, ob er weiter den gleichen Unterhalt zahlen muss.
Richtig. Als ich die Frage vom "WilliW" las, war mir sofort klar, daß jetzt bei vielen Muttis der genetisch angelegte Beissreflex einsetzen wird. Nun, er kam erst im sechsten Antwortbeitrag zum Vorschein . ... Unschwer sich vorzustellen, wie warmherzig "WilliW"s Exfrau beraten werden würde, wenn sie an dieser Stelle darüber klagen würde, daß Willi immer so genau nachrechnet, wieviel Unterhalt er zahlen muss.
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Dasbinich
figurenwerk-berlin: ich bin eine alleinerziehende Mutter und mein Exmann musste für die Kinder Unterhalt zahlen. Er hat dies sogar von sich aus so gemacht,das er mehr zahlte als unser Sohn krank wurde und wir zwei mal die Woche über 100 km in eine klinik zur behandlung fahren mussten. Er hat aber auch ,zu recht, nachgefragt ob er noch zahlen muss als Sohnemann eine Lehre anfing. Ich bin damals zum Jugendamt gegangen und hab die Infos eingeholt. Finde also die Frage von WiliW nicht unbegründet und bei mir wird sich da kein Beissreflex einstellen. Und ich hätte seiner Ex genauso den Rat mit dem Jugendamt gegeben wie ihm. Denn es gibt auch genügend frauen die die Männer schröpfen wollen, Kinder zum studieren verleiten und denken dann können die Väter zahlen bis sie schwarz werden und am Bettelstab gehen.
Bearbeitet von Dasbinich am 22.11.2012 22:19:16
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tante ju
Zitat (Egeria @ 22.11.2012 17:20:11)
Sind wir mal ehrlich: Wenn Du einen Euro für ein Kondom eingesetzt hättest, hättest Du jetzt nicht das Problem, dass Du monatlich weniger als fünfhundert Euronen für Deine Unvorsichtigkeit bezahlen musst. Obwohl ein Betrag von € 414,00 bei Weitem nicht dazu ausreicht, ein - wenn auch ungewünschtes aber nicht vermeidbares Balg - angemessen zu kleiden, zu ernähren oder gar auszubilden.
@Egeria: den Hinweis mit dem Kondom finde ich fehl am Platz. Willy schreibt, dass der Sohn bei seiner Ex-Frau lebt.
Ich kenne einige alleinerziehende geschiedene Mütter, bei denen es sich zum Zeitpunkt der Zeugung des gemeinsamen Kindes durchaus um Wunschkinder handelte. Ein Kondom wäre bei Kinderwunsch dann wohl etwas daneben. :)
Wie das bei Willy war wissen wir nicht.
Er sollte einen Rechtsanwalt aufsuchen um die Unterhaltsfrage zu klären und gut ist.
Bearbeitet von tante ju am 22.11.2012 23:36:48
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Koenich
Zitat
ungewünschtes aber nicht vermeidbares Balg
Nicht nur den Threaderöffner, sondern auch das Kind gleich mit beleidigt. Chapeau!
@WilliW: Es gibt auch für Väter Interessenverbände und Initiativen, über die man sich günstig beraten lassen kann. Musst Dich mal durchs Internet wühlen. Wenn Dein Sohn Dich auf Unterhalt verklagen sollte (was in D haufenweise vorkommt) brauchst Du aber so oder so nen Anwalt.
Bearbeitet von Koenich am 23.11.2012 00:17:59
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Egeria
Okay, dann rudere ich mal rückwärts. Das tut mir nicht weh.
Die Umstände der Zeugung des Nachwuchses kennen wir nicht. Für mich ist aber erkennbar, dass sich der Erzeuger seiner Verantwortung entziehen möchte. Das ist für mich nicht in Ordnung.
Fakt ist jedoch - alles Andere mal ausgeschlossen und nicht berücksichtigt - dass der Themenersteller eine rechtsanwaltliche Beratung in Anspruch nehmen sollte. Die Muttis können ihm keine rechtsverbindliche Beratung anbieten. Darauf kann er sich nicht berufen, die Ratschläge sind auch nicht rechtsverbindlich. Ein Familienrichter könnte ihm einen verbindlichen Rat erteilen. Doch dazu muss er ihn erstmal bemühen. Also anfragen und in Bewegung setzen.
Grüßle,
Egeria
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Dudelsack
Zitat (Egeria @ 23.11.2012 02:07:09)
Ein Familienrichter könnte ihm einen verbindlichen Rat erteilen.
Nach meinen Informationen darf ein Richter keine Rechtsberatung, auch nicht kostenlos, erteilen.
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WilliW
Also so eine Diskussion hätte gar nicht sein müssen. Mein Sohn ist 25 Jahre alt und ich zahle seit 16 Jahren Unterhalt und zwar ohne jegliche Pausen oder Stress. Das mache ich nicht nur weil es meine Pflicht ist, sondern weil es sich einfach so gehört. Am Anfang hat natürlich seine Mutter das Geld bekommen/genommen und ihn finanziell mehr unterstützt. Seit er 18 ist bekommt er das Geld auf sein Konto überwiesen. Am Anfang des Studiums hat er Bafög bekommen, dann musste ich weniger Unterhalt zahlen (wurde mir vom Bafög-Amt so mitgeteilt). Also hab ich das angepasst. 1 Jahr später wurde das Bafög nicht mehr genehmigt (warum auch immer..) und ich musste wieder mehr zahlen, die 414€. Da ist es natürlich interessant, wie sich das verhält, wenn er einen 400€-Job annimmt.
Ich möchte mich hierbei überhaupt keiner Verantwortung entziehen, das Geld das ihm zusteht, bekommt er von mir auch zuverlässig. Und ich bereue auch in keinster Weise dass der Junge gezeugt wurde, ich würde es wieder so machen! Nichts ist toller als Leben zu schenken und ein kleines Baby zu einem Mann werden zu sehen. Wir haben auch kein schlechtes Verhältnis zueinander und die Frage kam übrigens von seiner Seite.. allerdings wusste ich keine Antwort und dachte mir, dass ich mich an euch wenden kann.
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GEMINI-22
@Egeria,
meiner Meinung nach waren deine Einwände sehr beleidigend, da du den Threaderöffner gar nicht persönlich kennst.... :ph34r: er wollte von uns nur eine Auskunft ! ich muss @Koenich vollkommen Recht geben..
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compensare
Zitat (Egeria @ 22.11.2012 17:20:11)
Frage bitte den Anwalt Deines Vertrauens.
Wenn Du Dir die Stundensätze eines Anwalts nicht leisten kannst oder willst, dann frage nach dem Armenrecht nach. Die Bedingungen dafür findest Du unter der zuständigen Homepage des Amtsgerichts Deines Zuständigkeitsbezirks.
Meine persönliche Meinung, die nicht unbedingt maßgebend ist: Du hast einen Sprößling gezeugt. Das ist die eine Seite. Doch Du bist für diesen Sprößling auch verantwortlich. Egal, wie Dein Verhältnis zur Mutter ist. Das ist die andere Seite.
Wieso beschleicht mich der Verdacht, dass Du Dich Deiner Verantwortung entziehen willst.
Sind wir mal ehrlich: Wenn Du einen Euro für ein Kondom eingesetzt hättest, hättest Du jetzt nicht das Problem, dass Du monatlich weniger als fünfhundert Euronen für Deine Unvorsichtigkeit bezahlen musst. Obwohl ein Betrag von € 414,00 bei Weitem nicht dazu ausreicht, ein - wenn auch ungewünschtes aber nicht vermeidbares Balg - angemessen zu kleiden, zu ernähren oder gar auszubilden.
Nein, ich kann kein Mitleid mit Dir aufbringen. Wenn Du nicht verhütest, musst Du damit rechnen, dass Du Dich fortpflanzt. Mit allen Konsequenzen. Ist das mein Problem, dass Du Deine Triebe nicht im Griff hast? Das musst Du adäquat händeln. Oder dafür zahlen, wenn Du es nicht im Griff hast.
Grüßle,
Egeria
@Egeria: sag mal, gehts noch? :toktok: verdammt weit aus dem Fenster gelehnt!! :huh:
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Egeria
Liebe Compensare: Wenn ich ein Kind erzeuge, dann muss ich auch die Verantwortung dafür übernehmen. Nach dem deutschen Recht kann in mich da nicht einfach rausschleichen. Es mag sein, dass Du meine Einstellung kritisch siehst. Das sei Dir unbenommen.
Mir sieht das eher danach aus, als ob sich der TE aus seiner Verantwortung rausschleichen will. Das geht gar nicht. Ich sehe das aus der Sicht einer Frau. Natürlich weiß ich nicht, welche Umstände dabei involviert waren. Dennoch ist es eine Tatsache, dass ein Kind gezeugt und ausgetragen wurde. Das Kind ist wohl bereits volljährig und hat weitere Ansprüche, die seine Versorgung betreffen.
Grüßle,
Egeria
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Sparfuchs
Zitat (Egeria @ 23.11.2012 15:07:00)
Liebe Compensare: Wenn ich ein Kind erzeuge, dann muss ich auch die Verantwortung dafür übernehmen. Nach dem deutschen Recht kann in mich da nicht einfach rausschleichen. Es mag sein, dass Du meine Einstellung kritisch siehst. Das sei Dir unbenommen.
Mir sieht das eher danach aus, als ob sich der TE aus seiner Verantwortung rausschleichen will. Das geht gar nicht. Ich sehe das aus der Sicht einer Frau. Natürlich weiß ich nicht, welche Umstände dabei involviert waren. Dennoch ist es eine Tatsache, dass ein Kind gezeugt und ausgetragen wurde. Das Kind ist wohl bereits volljährig und hat weitere Ansprüche, die seine Versorgung betreffen.
Grüßle,
Egeria
Vielleicht solltest du erst mal richtig lesen!
Zitat
Mein Sohn ist 25 Jahre alt und ich zahle seit 16 Jahren Unterhalt und zwar ohne jegliche Pausen oder Stress. Das mache ich nicht nur weil es meine Pflicht ist, sondern weil es sich einfach so gehört. Am Anfang hat natürlich seine Mutter das Geld bekommen/genommen und ihn finanziell mehr unterstützt. Seit er 18 ist bekommt er das Geld auf sein Konto überwiesen. Am Anfang des Studiums hat er Bafög bekommen, dann musste ich weniger Unterhalt zahlen (wurde mir vom Bafög-Amt so mitgeteilt). Also hab ich das angepasst. 1 Jahr später wurde das Bafög nicht mehr genehmigt (warum auch immer..) und ich musste wieder mehr zahlen, die 414€. Da ist es natürlich interessant, wie sich das verhält, wenn er einen 400€-Job annimmt.
Ich möchte mich hierbei überhaupt keiner Verantwortung entziehen, das Geld das ihm zusteht, bekommt er von mir auch zuverlässig. Und ich bereue auch in keinster Weise dass der Junge gezeugt wurde, ich würde es wieder so machen! Nichts ist toller als Leben zu schenken und ein kleines Baby zu einem Mann werden zu sehen. Wir haben auch kein schlechtes Verhältnis zueinander und die Frage kam übrigens von seiner Seite.. allerdings wusste ich keine Antwort und dachte mir, dass ich mich an euch wenden kann.
Nicht immer erst draufschlagen und danach anschauen was Sache ist.
Bearbeitet von Sparfuchs am 23.11.2012 15:10:39
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Unicorn681.258 Beiträge Dabei seit: 13.03.08
Ich verstehe beide Seiten....gerade wenn eine alleinerziehende Mutter um das Kind kämpfen muß und auch um jeden Cent kämpfen muß. Vor allem wenn sie sieht: Der Vater des Kindes hat relativ viel Geld und dreht und windet sich bei jedem Cent den er zahlen soll. Meine Kinder haben nie einen Cent von ihrem Vater gesehen, aber von ihm kamen ständig anrufe bei mir wie: wie lange will das Kind denn NOCH in der Lehre sein? Sie soll die doch gefälligst abbrechen und irgendwo Arbeiten gehen,denn die von der Arge gehen ihm ganz schön auf die Nerven....immer diese ständigen Briefe! Ich verstehe aber auch Willi, denn wenn ein Vater sich gut mit seinem Sohn versteht, immer Unterhalt gezahlt hat, dem Kind vielleicht sogar Geburtstags und Weihnachtsgeschenke gemacht, ihn regelmässig an den Wochenende bei sich hatte....das er dann, nach fast 25 Jahren mal fragt ob weniger gezahlt werden kann wenn der Junior schon selbst für seinen Unterhalt( zumindest teilweise) sorgen kann. Ich würde da allerdings auch einen Anwalt fragen,denn dann ist man auf der sicheren Seite und macht nichts falsch. Wenn dann manchmal noch ein paar Euro übrig sind, kann Vater den Sohn ja noch anders unterstützen...in Form von Büchern oder einigen Lebensmitteln.
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figurenwerk-berlin
Zitat (Egeria @ 23.11.2012 15:07:00)
.. . . Mir sieht das eher danach aus, als ob sich der TE aus seiner Verantwortung rausschleichen will. Das geht gar nicht. Ich sehe das aus der Sicht einer Frau. Natürlich weiß ich nicht, welche Umstände dabei involviert waren. Dennoch ist es eine Tatsache, dass ein Kind gezeugt und ausgetragen wurde. Das Kind ist wohl bereits volljährig und hat weitere Ansprüche, die seine Versorgung betreffen.
Fassen wir zusammen: Jeder Mann, der sich nach der Höhe seiner Unterhaltszahlung bei Änderung der Lebensumstände des Kindes erkundigt, hat vor, sich seiner Verantwortung zu entziehen.
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shewolf1.140 Beiträge Dabei seit: 25.08.06
Zitat (figurenwerk-berlin @ 23.11.2012 16:16:02)
Fassen wir zusammen: Jeder Mann, der sich nach der Höhe seiner Unterhaltszahlung bei Änderung der Lebensumstände des Kindes erkundigt, hat vor, sich seiner Verantwortung zu entziehen.
es ist wie immer : verallgemeinerung laesst gruessen. die eigene meinung resp. das eigene dafuerhalten als oberstes gebot sehen.
erst hauen und dann fragen : was wolltest du eigentlich?
zum kotzen...aber man ist es ja so langsam gewohnt...
gruss :blumen: shewolf
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Egeria
Drücken wir es mal vorsichtig aus. Der TE hat gesagt, dass ihn die Unterhaltszahlungen, die ihm von Amts wegen aufs Auge gedrückt wurden, erdrücken.
Ist das unser Problem?
Im Übrigen hat er sich seit Tagen nicht mehr zum Tema geäußert.
Grüßle,
Egeria
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figurenwerk-berlin
Zitat (Egeria @ 23.11.2012 16:44:51)
Drücken wir es mal vorsichtig aus. Der TE hat gesagt, dass ihn die Unterhaltszahlungen, die ihm von Amts wegen aufs Auge gedrückt wurden, erdrücken.
Wo hat er das geschrieben ?
Zitat
Ist das unser Problem?
Abgesehen davon, daß man hier versucht, Probleme anderer Leute durch Ratschläge zu klären, solltest du mal vermeiden, im Namen aller Muttis deine Ansichten darzulegen. Ich gehöre auf alle Fälle nicht zu denen, für die du hier meinst, urteilen zu müssen.
Zitat
Im Übrigen hat er sich seit Tagen nicht mehr zum Tema geäußert.
"WilliW" hat sich vorgestern einmal und gestern zweimal geäußert, reicht das ?
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winddrachen688 Beiträge Dabei seit: 30.08.08
Zitat (WilliW @ 23.11.2012 09:36:27)
Also so eine Diskussion hätte gar nicht sein müssen.
Heute doch auch :ph34r:
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figurenwerk-berlin
Zitat (winddrachen @ 23.11.2012 17:12:27)
Heute doch auch
Ja, pardon, gestern zweimal - heute einmal . ...
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Die Außerirdische7.621 Beiträge Dabei seit: 21.01.06
Zitat (Egeria @ 23.11.2012 16:44:51)
Ist das unser Problem?
Nein. Genauso wenig, wie es unser Problem ist, wenn einer den Backofen oder einen Fleck nicht aus der Hose kriegt oops - verwechsle ich da was? wurde dieses Forum nicht dafür geschaffen, anderen bei ihren Problemen behilflich zu sein? :hmm:
Bearbeitet von Die Außerirdische am 23.11.2012 17:50:22
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Egeria
Okay, es liegt im Bereich des Möglichen, dass mich das Thema insofern nervt, weil der Themeneröffner möglicherweise versucht, sich seiner Unterhaltspflicht zu entziehen. Immerhin kommt er dieser nach. Er könnte ja auch einfach andere Mittel ergreifen, um sich zu entziehen.
Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass er einen rechtlichen Rat haben möchte, den die Muttis nicht geben können. Denn wenn wir ihm erklären, wie er die Düsseldorfer Tabelle anwenden oder auslegen kann, dann stehen wir auch in der Verantwortung, wenn unser Vorschlag nicht so funzt, wie vorgeschlagen. Dann haben wir uns rechtsberatend betätigt. Will das Jemand unterschreiben? Ich tue es nicht.
Insofern bitte ich alle Diejenigen, denen ich auf die Füße getreten haben könnte, in aller Form um Enschuldigung. Ich verstehe dieses Forum als Lebenshilfe, nicht jedoch als Rechtsberatung. Wenn die Muttis rechtsberatend tätig werden wollen, dann müssen sie sich etwas überlegen, um nicht mit einem halben Bein im Knast zu stehen. Ein ganzer Berufszweig ernährt sich davon. Der lässt sich vermutlicherweise nicht allzugerne in die Suppe spucken.
Grüßle,
Egeria
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shewolf1.140 Beiträge Dabei seit: 25.08.06
der ton macht die musik egeria...auch oder grad wenn man seine eigene meinung kundtut.
gruss :blumen: shewolf
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Ribbit
Egeria, du willst dich rausreden. Bisher ging es in keinster Weise darum, dass die Muttis keine rechtlichen Ratschläge geben dürfen.
Es ging drum, dass du jemand Antworten gibst, die von keinerlei Kinderstube zeugen. Mannomann. An deiner Stelle würde ich mal den Ball flach halten.
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Sparfuchs
Zitat (Egeria @ 22.11.2012 21:35:54)
Dafür entschuldige ich mich jedoch nicht.
Du solltest dich aber beim Threaderöffner entschuldigen - du bist da übers Ziel hinausgeschossen.
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Egeria
Sorry, habe ich mich im Ton vergriffen? Dann tut mir das herzlich leid. Ich entschudige mich formgerecht. Und zwar bei allen, die es betreffen könnte.
Wie sollte ich mich denn artikulieren? Hast Du da eventuell Anweisungen, denen ich folgen kann? Ich bin für jeden sachdienlichen Hinweis hochdankbar.
Grüßle,
Egeria
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Lichtfeder1.428 Beiträge Dabei seit: 04.03.12
das ist keine Musik, das ist der reinste Beschuss und ein außerordentliches Gericht....
@Egeria, Klägerin und Richterin zugleich, ohne Anhörung, das "moralische Vergehen" hast Du sofort erkannt ... hellsichtig? wirklich außergewöhnlich schnell im Verurteilen..... tüchtig, tüchtig.
wer hat Dich denn gestochen? :-)
da hoffe ich doch, das Dich Deine Vorstellungen von Beziehung und Umgang miteinander einholt, oder hat sie schon .. *lach*
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compensare
Zitat (Egeria @ 23.11.2012 20:10:34)
...Lebenshilfe...
sieht für mich anders aus, als haltlose Mutmaßungen ins www zu posten?! -_- Dafür brauchts dann auch keine Rundum-Entschuldigung - wenn schon, dann gezielt beim Empfänger Deiner Unterstellungen, also dem Threaderöffner.
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Lichtfeder1.428 Beiträge Dabei seit: 04.03.12
*Ich bin für jeden sachdienlichen Hinweis hochdankbar*.
@Egeria, musst die Kommentare lesen, alle sachdienlich, außer Deinen :-))
figurenwerk-berlin hat schon als Erster vergeblich versucht Dich zu "bremsen".
Du bist wirklich eine "Kanone".. :)
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Egeria
Na gut, Ihr habt mich jetzt gemaßregelt.
Könnt Ihr mir jetzt bitte auch eine Maßregel mitgeben, wie ich ich mich hier weiterhin bewegen darf? Oder sollte ich mich lieber gleich abmelden?
Eigentlich bin ich gerne hier unterwegs und helfe mit Erfahrungswerten weiter. Doch ich muss mir das auch nicht antuen, dass ich mich persönlich angreifen lasse. Wer schießt hier übers Ziel hinaus? Diesen Schuh ziehe ich mir nicht an. Und lasse ihn mir auch nicht anziehen.
Missvergnügliche Grüsse,
Egeria
P.S.: Eigentlich isses der TE nicht wert, dass wir uns hier fetzen. Ich will das auch gar nicht haben. Was ich von ihm halte, habe ich wohl bereits kommuniziert. Seine Antwort konnte ich hier noch nicht lesen. Es mag ja wohl sein, dass er von seiner Ex über den Tisch gezogen wurde, weil er unvorsichtig war. Das kann passieren.
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Binefant22.054 Beiträge Dabei seit: 16.03.05
ok Egeria, da Du seine Antwort offensichtlich überlesen hast, hier ist sie nochmal (bitte beachte besonders mal den fett markierten Teil und lies Deine Posts nochmal durch, ich denke, dann weißt Du, was die anderen mit "über's Ziel hinausgeschossen" meinen...):
Zitat (WilliW @ 23.11.2012 09:36:27)
Also so eine Diskussion hätte gar nicht sein müssen. Mein Sohn ist 25 Jahre alt und ich zahle seit 16 Jahren Unterhalt und zwar ohne jegliche Pausen oder Stress. Das mache ich nicht nur weil es meine Pflicht ist, sondern weil es sich einfach so gehört. Am Anfang hat natürlich seine Mutter das Geld bekommen/genommen und ihn finanziell mehr unterstützt. Seit er 18 ist bekommt er das Geld auf sein Konto überwiesen. Am Anfang des Studiums hat er Bafög bekommen, dann musste ich weniger Unterhalt zahlen (wurde mir vom Bafög-Amt so mitgeteilt). Also hab ich das angepasst. 1 Jahr später wurde das Bafög nicht mehr genehmigt (warum auch immer..) und ich musste wieder mehr zahlen, die 414€. Da ist es natürlich interessant, wie sich das verhält, wenn er einen 400€-Job annimmt.
Ich möchte mich hierbei überhaupt keiner Verantwortung entziehen, das Geld das ihm zusteht, bekommt er von mir auch zuverlässig. Und ich bereue auch in keinster Weise dass der Junge gezeugt wurde, ich würde es wieder so machen! Nichts ist toller als Leben zu schenken und ein kleines Baby zu einem Mann werden zu sehen. Wir haben auch kein schlechtes Verhältnis zueinander und die Frage kam übrigens von seiner Seite.. allerdings wusste ich keine Antwort und dachte mir, dass ich mich an euch wenden kann.
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Koenich
Zitat (Egeria @ 23.11.2012 23:16:22)
Eigentlich isses der TE nicht wert, dass wir uns hier fetzen. Ich will das auch gar nicht haben. Was ich von ihm halte, habe ich wohl bereits kommuniziert. Seine Antwort konnte ich hier noch nicht lesen. Es mag ja wohl sein, dass er von seiner Ex über den Tisch gezogen wurde, weil er unvorsichtig war.
Aber so richtig lassen kannst Du's auch nicht, oder? Geizhals, zu doof zum Verhüten, aber evtl besteht die vage Möglichkeit, dass er auch nur doof ist. Aber eigentlich isses Dir auch egal, weil Du Deine Meinung jetzt schon mal hast und deshalb auch gar nicht mehr lesen musst, was er noch schreibt. Und wenn das den anderen nicht passt, dann fragt man eben schnippisch, ob man sich abmelden soll. Wenn es Internet-Foren nicht schon gäbe, für sowas müsste man sie erfinden. rofl
Bearbeitet von Koenich am 24.11.2012 00:49:10
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Die Außerirdische7.621 Beiträge Dabei seit: 21.01.06
Zitat (Egeria @ 23.11.2012 23:16:22)
Na gut, Ihr habt mich jetzt gemaßregelt.
Könnt Ihr mir jetzt bitte auch eine Maßregel mitgeben, wie ich ich mich hier weiterhin bewegen darf? Oder sollte ich mich lieber gleich abmelden?
Eigentlich bin ich gerne hier unterwegs und helfe mit Erfahrungswerten weiter. Doch ich muss mir das auch nicht antuen, dass ich mich persönlich angreifen lasse. Wer schießt hier übers Ziel hinaus? Diesen Schuh ziehe ich mir nicht an. Und lasse ihn mir auch nicht anziehen.
Missvergnügliche Grüsse,
Egeria
P.S.: Eigentlich isses der TE nicht wert, dass wir uns hier fetzen. Ich will das auch gar nicht haben. Was ich von ihm halte, habe ich wohl bereits kommuniziert. Seine Antwort konnte ich hier noch nicht lesen. Es mag ja wohl sein, dass er von seiner Ex über den Tisch gezogen wurde, weil er unvorsichtig war. Das kann passieren.
Du wehrst dich vehement gegen einen persönlichen Angriff.
Du selbst brichst über jemanden den Stab, ohne die entscheidenden Hintergründe zu kennen
Wie bitte nennst du das? Erfahrungswerte weiter geben?
Du hörst nicht auf, ihm etwas zu unterstellen, von dem du keine Ahnung hast. Er hat mit keinem Wort auch nur angedeutet, dass er von seiner Ex über den Tisch gezogen wurde.
Nicht der "TE" ist es nicht wert, sondern das Sozialverhalten, dass du hier an den Tag legst.
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Dasbinich
@Egeria:Dein Verhalten der berechtigten Kritik der anderen erinnert mich an ein kleines uneinsichtiges Kind. Auch für meinen Geschmack hast du mit deinem schreiben echt einen Menschen mit etwas verdächtigt und beleidigt was gar nicht da war. Und nun sind alle die dich kritisieren die Bösen und der TE ist daran schuld ! Oder ist deine uneinsichtigkeit dem Altersstarrsinn zuzuschreiben ?(Ist jetzt mal ein reines Vorurteil) Lies doch das nächste mal die Texte richtig und in ruhe. Dann kommt sowas vieleicht nicht mehr vor.
Sich beim TE zu entschuldigen wäre für mich selbstverständlich !
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Highlander6.222 Beiträge Dabei seit: 21.01.08
Egeria, noch eines:
"Anpassen" eines Betrages kann auch bedeuten, dass mehr gezahlt werden muss.
Nur aus der gestellten Frage zu schliessen, er möchte sich drücken halte ich für sehr gewagt.
Auch Du wirst sicherlich versuchen, alle möglichen Beträge anzupassen. Das ist das gute Recht eines jeden Menschen.
Und dann darfst Du bei Deiner Art zu antworten Dich nicht wundern, wenn alle gegen Dich sind. Hast DU Dir denn mal jeden einzelnen Beitrag genau (!) durchgelesen und verstanden?
Mach das mal und dann halte mal Deine Antworten dagegen.
Gruß
Highlander
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Lichtfeder1.428 Beiträge Dabei seit: 04.03.12
Erst volle Breitseite Schläge austeilen, dann beleidigt sein, spricht nicht von Erkenntnis und Einsicht. Überdenke doch mal DEINE persönliche Einstellung und Dein Rechtsbewusstsein....
was Du nicht willst das man Dir tut ......
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shewolf1.140 Beiträge Dabei seit: 25.08.06
Zitat (Egeria @ 23.11.2012 23:16:22)
Es mag ja wohl sein, dass er von seiner Ex über den Tisch gezogen wurde, weil er unvorsichtig war. Das kann passieren.
das hat er doch nirgens geschrieben.
hast du eigentlich gelesen und verstanden was seine frage war?
du hast dich verrannt, aber sowas von.
und wie oder ob du dich hier bewegst ist dir ueberlassen, genauso wie es jedem anderen ueberlassen ist das zu kommentieren oder nicht.
gruss :blumen: shewolf
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WilliW
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Bearbeitet von WilliW am 26.11.2012 09:05:18
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WilliW
@Egeria: Ich habe zwar all deine Postings gelesen, doch nie etwas dazu gesagt. Warum sollte ich das auch? Ich kenne dich nicht, ich verurteile dich nicht und ich greife auch niemand sinnlos an. Ich möchte gar nicht anfangen hier aufzuzählen was du alles negativ an mir findest.
Aber muss das sein? Nur weil ich hier relativ wenige Beiträge habe, bin ich gleich weniger wert? Pardon, ich bin es ja überhaupt nicht wert. Ich habe selbst gesagt, dass so eine Diskussion total überflüssig ist. Ich möchte auch nicht, dass sich jemand wegen mir streitet. Das war auch gar nicht meine Absicht, daher bin ich auch in keinster Weise auf deine Beiträge eingegangen - es ist schlichtweg überflüssig.
Wenn allerdings andere (einst unbeteiligte User) auf deine Beiträge eingehen, sollte dir das eventuell mal zu denken geben. Auch das ist nicht böse meinerseits gemeint, jedoch sollte man selbst im Internet bei anonymen Personen etwas respektvoller vorgehen.
Ich wollte hier keine Rechtsberatung, aber es hätte ja durchaus sein können, dass ein User hier mal einen ähnlichen Fall hatte, mit ähnlichen Geldbeträgen und ähnlichen Umständen. Aber anscheinend bin ich der schlechteste Mensch/Vater der Welt und alle anderen leben harmonisch mit ihrer Familie zusammen.
Nichts für ungut: Ich glaube du hast viele meiner Beiträge nicht anständig durchgelesen. Dass ich beispielsweise seinen Führerschein gezahlt habe, wusstest du nicht, oder? Aber vielleicht versteht sich das für dich von selbst. In 25 Jahren kann so viel passieren, im Eingangspost stehen ein paar Zeilen, nicht mal annähernd ein Bruchteil von dem was passiert ist. Also spiele bitte nicht Richterin und Henkerin zugleich.
In diesem Sinne, eine angenehme Woche all denen, die das lesen.