ich habe gehört, die Krankenkassenzusatzbeiträge können steuerlich geltend gemacht werden. Kann mir eine® sagen, wo in der "Anlage Vorsorgeaufwand" ich das eintragen kann? Zeile 13 oder 19??? :unsure:
LG Kröti
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:
Ein Steuerberater-Buch wäre hilfreich, da es leicht verständliche Anleitungen zur steuerlichen Geltendmachung von verschiedenen Beiträgen, einschließlich Krankenkassenzusatzbeiträgen, bietet. So kannst du sicherstellen, dass du deine Steuererklärung korrekt und möglichst vorteilhaft ausfüllst.
Wenn du Arbeitnehmer bist, in Zeile 13, z.B als Rentner in Zeile 19. Ob selbständige freiwillig Versicherte einen Zusatzbeitrag zahlen mussten, weiss ich nicht, in dem Fall würde ich ihn auch in Zeile 19 schreiben. Bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern auch Zeile 13. Achtung bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern: die Krankenkassenbeiträge wurden teilweise falsch auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Ich meine, dass manche Arbeitgeber ihren Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag von dem bescheinigten Betrag abgezogen haben, anstatt den gesamten Krankenversicherungsbeitrag zu bescheinigen und gesondert den Zuschuss. Bei wem also nur ein Betrag bei der gezahlten KV steht, aber keine Bescheinigung des Arbeitgeberzuschusses, der muss sich erst noch mal schlau machen, bevor er den Betrag einträgt. Ab 2010 hat sich nämlich die Abzugsfähigkeit der Krankenversicherungsbeiträge bei der Einkommensteuer stark geändert.
Bearbeitet von ulrike am 18.02.2011 15:20:25
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Krötilla2.246 Beiträge Dabei seit: 12.01.06
Hi,
vielen Dank. :blumen: Witzig, dass Du so antwortest. Als bis heute, 11 Uhr noch keine Antwort hier war, hab ich beim FA angerufen und die hat bestimmt erstmal 1 - 2 Minuten mit ihrer Kollegin beraten und dann geantwortet: "Wir denken beide, Zeile 19". :-)
Irgendwie klingst Du hier aber vertrauenswürdiger :-D.
Hat sonst noch wer eine Meinung dazu?
Gruss Krötilla
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ulrike407 Beiträge Dabei seit: 18.12.04
Bist du Arbeitnehmerin? Dann bin ich ziemlich sicher, dass Zeile 13. Ich hab mir, bevor ich dir geantwortet habe, extra das Formular angesehen. Und Zeile 13 ist direkt nach dem Feld, in das du als Arbeitnehmer deine KV einträgst.
Ich muss allerdings zugeben: ich mache zwar tagtäglich Steuererklärungen, allerdings bis jetzt noch keine von 2010. Wenn ich aber z.B. diverse Zahlen für 2010 überprüfen muss, habe ich mit der Anlage Vorsorgeaufwand auch so meine Probleme. Habe eben noch auf der Seite bzst.de im Formularcenter nach einer Anleitung zur Anlage Vorsorgeaufwand geschaut. Die scheint es nicht zu geben. Wahrscheinlich hat es von denen, die das Formular entworfen haben, auch keiner kapiert. :pfeifen:
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Krötilla2.246 Beiträge Dabei seit: 12.01.06
Zitat (ulrike @ 18.02.2011 22:09:55)
Habe eben noch auf der Seite bzst.de im Formularcenter nach einer Anleitung zur Anlage Vorsorgeaufwand geschaut. Die scheint es nicht zu geben. Wahrscheinlich hat es von denen, die das Formular entworfen haben, auch keiner kapiert. :pfeifen:
:lol: Hab ich auch schon gedacht "Boh, wat kompliziert!"
Ich habe noch eine Frage zu Einkommenssteuererkl. und möchte nicht extra einen neuen Thread eröffnen.
Kann man Reisekrankenversicherungen von der Steuer absetzen? Wenn ja, wie "drösel" ich Versicherungspakete auseinander??
Mein Mann hatte für die letzte Reise ein Komplettpaket gekauft (Vollschutz Plus), das beinhaltete u. a. Reiseabbruch, Reiserücktritt etc. und halt Reise-Krankenversicherung.
Oder setzt in solchen Fällen das FA einen Pauschalbetrag an? Die gesamte Summe für dieses Paket betrug 69 €.
Weiß das jemand?
LG KRöti
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Krötilla2.246 Beiträge Dabei seit: 12.01.06
^_^ Ich glaube, ich stelle hier schwer zu beantwortende Fragen.
Und ich habe noch eine! ;-)
Und zwar geht es diesmal um die Anlage "AV" (für Riester-Rente). Dort kann man den Punkt: "Für die geleisteten Altersvors.-Beiträge wird ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug geltend gemacht (...)". Was heisst denn das? :unsure:
Wann muss man das mit "ja" oder "nein" beantworten. Immer dieses Beamtendeutsch... :wacko:
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dahlie21.022 Beiträge Dabei seit: 26.11.08
Wenn Du Dir die Zeit nehmen kannst, mache es so wie ich: Ich nehme alles an Angaben mit, evtl. mit Belegen, (schreibe das für mich genau auf) und das, wo ich unsicher bin, fülle ich NICHT aus, sondern frage die netten Leute im Finanzamt, wo das hin muss. So konnte ich z.B. für 2009 nicht finden, wo ich jetzt die 40%-ige Behinderung eintragen sollte (weil das Formular anders war als vorher), und das hat sie dann gemacht. Ist im Grunde Steuerberatung - kostenlos. Steht einem aber zu! :ph34r: Dasselbe mit den Kranken- und Pflegekassenbeiträge, Haftpflichtversicherungen usw. Vor 2 Jahren fragte ich auch mal, ob ich jedes Mal z.B. bei den Versicherungen die Unterlagen mitbringen müsse, und er meinte, och, wenn sich das gegenüber dem Vorjahr nicht oder kaum geändert hat, würden sie es mir auch so glauben. Das habe ich auch schon so gemacht, als ich noch berufstätig war und Steuerberatungskosten auf einmal nicht mehr absetzbar waren. :pfeifen: Das meiste wird dann gleich abgehakt und man kann die Unterlagen wieder mitnehmen; eigentlich wollen sie nur die Spendebescheinigungen da behalten.