Heizkostenabrechnung für ehemalige Wohnung

ich habe letzte Woche eine Heizkostenabrechnung für das Jahr 2010 von meiner ehemaligen Wohnung erhalten. Im Jahre 2010 habe ich dort nur vom 01.01.2010bis zum 31.03.2010 gewohnt.
Im Juli 2010 habe ich bereits eine Heizkostenabrechnung für das jahr 2009 bekommen. Als Abrechnungszeitraum war 01.01.2009 - 31.12.2009 angegeben. Die Ablesewerte von den Heizkörpern stammten jedoch vom 31.03.2010. Ich dachte, wegen des Auszuges haben sie das alles zusammengemacht und dachte ich mir, dass ich keine Rechnung mehr bekomme.
In der Abrechnung vom 2010 stehen für diese 3 Monate astronomische Werte, die zeiteinteilig ermittelt wurden, was überhaupt der Wirklichkeit nicht entspricht. Außerdem sollte ich diese Rechnung gar nicht mehr bekommen.

Wie soll ich mich jetzt gegenwehren?
Wie kann ich jetzt beweisen, dass die Ablesewerte, die in der Abrechnung von 2009 angegeben waren, vom 31.03.2010 stammten?
Welche Firma oder Person hat in Deinem Beisein die Werte abgelesen und notiert Dir übergeben?

Welcher Zähler ist am Heizkörper montiert?

Falls dies nicht geschehen ist, einfach schriftlich ablehnen, keine Nachzahlung leisten.

Mir ist passiert, dass bis zu meinem Auszug die Heizwerte, Abrechnung für Kalt- und Warmwasser nicht abgelesen wurden. Die letzte Monatsmiete konnte ich zurück halten.

Der Vermieter zog vor Gericht. Da er eine falsche Abrechnung, ebenso wie bei Dir, mir vorlegte, hat das Gericht die Klage abgewiesen.

Meine Rechtsanwaltkosten konnte er dann auch noch zahlen. aufmbodenliegenundlachen.gif
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keiner hat die Werte abegelesen. Die Werte wurden ermittelt.
Die Wohnungsbaugesellschaft beauftragt eine Firma, die die Heiz-, War- und Kaltwasserkostenabrechnung erstellt.
An jedem Heizkörper war ein elektronisches Gerät montiert, anhand dessen man die Werte ablesen konnte.
Diese Werte konnte man auch ohne Betreten der Wohnung auslesen lassen.

Muss ich mir einen Anwalt holen?
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Ich weiß ja nicht, ob labens eine glaskugel hat, aber wir können hier im forum nicht klären, ob deine nk-abrechnung korrekt erstellt wurde. Erst recht können wir nicht sagen, welche rechte du daraus ableiten kannst.

Kompetente und verbindliche hilfe gibts bei verbraucherzentrale,mieterschutzbund und der anwaltschaft.
Die verbraucherzentralen bieten übrigens auch gute ratgeber zum thema an.
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Hast Du es versäumt, die Werte vor dem Auszug zu notieren? Wenn eine Firma rechtzeitig die Werte ermittelt hat, sieht es für Dich schlecht aus.

Wenn die Werte auch ohne Verlassen der Wohnung abgerufen werden konnten, müssen ja die Werte doch nicht anteilig nach der Zeit verteilt werden?

Oder weshalb wurden die Werte anteilig berechnet?

Bearbeitet von labens am 01.08.2011 23:03:41
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Zitat (Cambria, 01.08.2011)
Ich weiß ja nicht, ob labens eine glaskugel hat, aber wir können hier im forum nicht klären, ob deine nk-abrechnung korrekt erstellt wurde. Erst recht können wir nicht sagen, welche rechte du daraus ableiten kannst.


nicht Glaskugel, sondern nachfragen.

Die VZ Beratung ist übrigens nicht immer kostenlos - im Gegenteil zu dem FM Forum.
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ich habe die Werte vor dem AUszug abgelesen. Die konnte ich bereits in der Abrechnung von 2009 wiederfinden. Da die Wohnungsbaugesellschaft bereits wusste, dass ich ausziehe, dachte ich mir, dass sie bereits diese Werte in der Abrechnung von 2009 mit abrechnen wollten.
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Zitat (labens, 01.08.2011)
nicht Glaskugel, sondern nachfragen.

Die VZ Beratung ist übrigens nicht immer kostenlos - im Gegenteil zu dem FM Forum.

Die VZ Beratung ist professionell und rechtsverbindlich - im Gegensatz zum FM Forum.
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Ich dachte Nebenkostenabrechnungen müssen innerhalb eines Jahres erfolgen?

Ausserdem kannst Du doch sicherlich anhand Deiner letzten Abrechnung die Heizungsstände nachweisen.
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Zitat (Kristof, 01.08.2011)
ich habe letzte Woche eine Heizkostenabrechnung für das Jahr 2010 von meiner ehemaligen Wohnung erhalten. Im Jahre 2010 habe ich dort nur vom 01.01.2010bis zum 31.03.2010 gewohnt.
Im Juli 2010 habe ich bereits eine Heizkostenabrechnung für das jahr 2009 bekommen. Als Abrechnungszeitraum war 01.01.2009 - 31.12.2009 angegeben. Die Ablesewerte von den Heizkörpern stammten jedoch vom 31.03.2010. Ich dachte, wegen des Auszuges haben sie das alles zusammengemacht und dachte ich mir, dass ich keine Rechnung mehr bekomme.
In der Abrechnung vom 2010 stehen für diese 3 Monate astronomische Werte, die zeiteinteilig ermittelt wurden, was überhaupt der Wirklichkeit nicht entspricht. Außerdem sollte ich diese Rechnung gar nicht mehr bekommen.

Wie soll ich mich jetzt gegenwehren?
Wie kann ich jetzt beweisen, dass die Ablesewerte, die in der Abrechnung von 2009 angegeben waren, vom 31.03.2010 stammten?

Hallo.

Zu Ihrem Beitrag kann und muss ich leider erst einmal folgendes sagen:

Eine Abrechnung muss immer über 1 Jahr gehen. In Ihrem Fall geht der Abrechnungszeitraum immer vom 01.01 bis 31.12 eines Jahres. Es dürfen daher auch immer nur die angefallen Kosten und Einheiten in diesem Zeitraum abgerechnet werden. Daher ist es richtig, dass Sie vom 01.01.2010 - 31.03.2010 noch eine Abrechnung erhalten. (Diese muss dem Mieter bis spätestens 31.12.2011 vorliegen). Es ist also egal wann man in dem Abrechnungzeitraum auszieht, die Abrechnung muss bis spätestens 1 Jahr nach Abrechnungszeitraum und nicht nach Auszug vorliegen.


So wie sie es schreiben gehe ich davon aus, dass Sie bei Ihrer Ablesung Anfang 2010 nicht die aktuellen Werte auf den Geräten abgeschrieben haben, sondern die Hauptablesewerte des Jahres 2009. Dies passiert sowohl Mietern als auch Hausverwaltungen des öfteren.
Die meisten Geräte haben den letzten Hauptablesewert gespeichert (in diesem Fall 31.12.2009), den aktuellen Stand und die Gerätenummer.

Da die Werte der Hauptablesung 2009 mit Ihren abgelesenen Werten von Anfang 2010 übereinstimmen würde ich momentan davon ausgehen, dass Sie aus Unwissenheit einfach die falschen Werte notiert haben.


Da also sowohl von Ihnen als auch von der Hausverwaltung zum 31.03.2010 keine Zwischenablesung durchgeführt wurde bzw. die falschen Werte abgelesen wurde ist die Firma, die die Abrechnung erstellt gezwungen, den Verbrauch, der im gesamten Jahr 2010 in dieser Wohnung angefallen ist nach Heizgradtagen auf sie und die Nachmieter und einen eventuellen Leerstand aufzuteilen. Da Sie vom 01.01.2010 - 31.03.2010 dort noch Mieter waren bedeutet dies, dass 450 von 1000 Heizgradtagen auf Sie fallen. (Das Jahr besteht aus 1000 Heizgradtagen, die Monate Januar-März sind die heizstärksten mit insgesamt 450 Gradtagen).
Sowohl die Grundanteile als auch die Verbrauchskosten für Ihre Wohnung müssten dann zu 45% von Ihnen getragen werden.

Wenn also nach Ihnen ein Mieter eingezogen ist, bei dem auch keine Zwischenablesung durchgeführt wurde und dieser im Jahr 2010 wie ein verrückter geheizt hat, zahlen Sie für diesen mit.

Es gibt verschiedene Arten von Heizkostenverteilern. Es gibt welche die jede 15 oder 30 Tage den aktuellen Wert abspeichern, es gibt aber auch Geräte, bei denen man zwar den aktuellen Wert ablesen kann, diese aber nicht gespeichert werden und immer nur der Wert zum 31.12. eines Jahres abgespeichert werden.

Wenn es also wirklich so ist, dass Sie die Werte zum 31.12.2009 abgelesen haben und nicht den aktuellen Wert und die Geräte die Werte nicht speichern, muss ich leider sagen, dass Sie sehr geringe bzw. fast keine Chance haben hier etwas zu tun.

Das einzigste wäre, dass Sie sich an die Hausverwaltung wenden, Einspruch einlegen und die Stichtagswerte anfordern, wenn diese Geräte solche haben. Ansonsten sieht es aber schlecht aus.

Sorry für die schlechte Nachricht von mir.
Sollten Sie Fragen haben, senden Sie mir einfach eine PN.
Das stellt keine rechtlich abgesicherte Information dar, da ich aber beruflich mit Heizkostenabrechnungen zu tun habe, sind dementsprechend einige Kenntnisse vorhanden.

Bearbeitet von Bode am 03.08.2011 00:19:44
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