Gerichtskostenhilfe für Student: bei Unterhaltklage

Hab da mal ne Frage an die, die sich auskennen:

Der Sohn einer Kollegin, 21 Jahre, Student, hat von seinem Vater nie Unterhalt bekommen. Der Vater lebt in Spanien an einem für die Mutter nicht bekannten Ort. Nun hat die Mutter ein Schreiben bekommen wieviel Unterhalt sie eigentlich vom Vater hätte bekommen müssen. Da der Vater in Spanien ist, sucht den von den Deutschen Behörden natürlich keiner.
Nun die Frage:
1. Wer kann den Unterhalt einklagen? Mutter oder Sohn? Natürlich müsste man den Vater, mittels Dedektiv, erst mal suchen.
2. Sollte der Sohn (21, Student) klagen müssen, bekommt er Prozesskostenhilfe?

Ach ja, die Mutter ist im Rechtsschutz, der Sohn nicht.

Vielen Dank schon mal. flowers_2.gif
Ich glaube für den Unterhalt bis 18 die Mutter ab 18 der Sohn. Prozesskostenhilfe gibt es für einen Stundenten sicher, aber wie auch bei der Rechtsschutzversicherung wird hier nur unterstützt wer auch Aussicht auf Erfolg hat. Sollte also nicht grad bekannt sein, das der Vater vermögend ist, wird das wohl eher nichts.
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Wenn eine Rechtschutzversicherung vorliegt, sollte die Mutter sich über das weitere Vorgehen fachkundigen Rat bei
einem Rechtsanwalt holen.

Vorzugsweise bei einem Fachanwalt für Familienrecht.
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1. Von wem hat die Mutter das Schreiben bekommen?
2. Wenn es so ein Schreiben gibt, gibt es sicher auch einen Unterhaltstitel? Der muss nicht zwingend bei der Mutter sein, kann auch beim Jugendamt liegen. Wenn es einen Titel gibt, erspart man sich das "Einklagen"
3. Falls ein Titel vorliegt, erst Schritt 4. befolgen und dann die Zwangsvollstreckung in die Wege leiten
4. Selbst Anstrengungen unternehmen wo sich der Vater aufhält, der wird ja sicher auch mal in Deutschland gelebt haben... Anfrage beim Einwohnermeldeamt oder Deutsche Botschaft in Spanien.
5. Rechtsschutz greift in Familiensachen/Unterhaltssachen nicht, manchmal für eine Beratung, aber eher selten. Sohn wäre - falls RS die Beratung bezahlt (vorher abklären) - mitversichert, da noch Student
6. Verfahrenskostenhilfe bekommt er als Student vermutlich schon, egal ob nun der Unterhalt tatsächlich noch eingeklagt werden muss, weil es keinen Unterhaltstitel gibt oder für die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
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Guck mal hier, das hab ich auf der Homepage des Justizministeriums NRW gefunden.

Da kann man seine ungefähren Chancen auf PKH ausrechnen lassen.

Aber bitte dran denken: Es gibt nur PKH, wenn die Klage "Aussicht auf Erfolg" hat - also in jedem Fall vorher vom Anwalt beraten lassen. Dafür gibts dann Beratungskostenhilfe - zu beantragen beim jeweiligen Amtsgericht.
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Soll im Namen meiner Kollegin vielen Lieben Dank sagen. Sie wird sich an einen Anwalt wenden um das Für und Wieder abzuwägen.
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