Hab da mal ne Frage an die, die sich auskennen:
Der Sohn einer Kollegin, 21 Jahre, Student, hat von seinem Vater nie Unterhalt bekommen. Der Vater lebt in Spanien an einem für die Mutter nicht bekannten Ort. Nun hat die Mutter ein Schreiben bekommen wieviel Unterhalt sie eigentlich vom Vater hätte bekommen müssen. Da der Vater in Spanien ist, sucht den von den Deutschen Behörden natürlich keiner.
Nun die Frage:
1. Wer kann den Unterhalt einklagen? Mutter oder Sohn? Natürlich müsste man den Vater, mittels Dedektiv, erst mal suchen.
2. Sollte der Sohn (21, Student) klagen müssen, bekommt er Prozesskostenhilfe?
Ach ja, die Mutter ist im Rechtsschutz, der Sohn nicht.
Vielen Dank schon mal. :blumen:
Der Sohn einer Kollegin, 21 Jahre, Student, hat von seinem Vater nie Unterhalt bekommen. Der Vater lebt in Spanien an einem für die Mutter nicht bekannten Ort. Nun hat die Mutter ein Schreiben bekommen wieviel Unterhalt sie eigentlich vom Vater hätte bekommen müssen. Da der Vater in Spanien ist, sucht den von den Deutschen Behörden natürlich keiner.
Nun die Frage:
1. Wer kann den Unterhalt einklagen? Mutter oder Sohn? Natürlich müsste man den Vater, mittels Dedektiv, erst mal suchen.
2. Sollte der Sohn (21, Student) klagen müssen, bekommt er Prozesskostenhilfe?
Ach ja, die Mutter ist im Rechtsschutz, der Sohn nicht.
Vielen Dank schon mal. :blumen: