Klokasten kaputt: Muß ich das selber zahlen?

In: Wohnen
Hallo liebe Muttis,

mein Klokasten ist kaputt gegangen. Er war letztes oder vorletztes Jahr schon kaputt, ich habe damals im Baumarkt ein Ersatzteil gekauft und von einem Freund einbauen lassen. Nun ist ein anderes Teil kaputt. :angry:
Im Mietvertrag steht, dass Schönheitsreparaturen bis zu einem Betrag von 150 Euro pro Jahr selbst übernommen werden müssen (wenn ich mich jetzt an den Betrag richtig erinnere). Aber fällt der Klokasten unter Schönheitsreparaturen?
Nun muss ich noch dazu sagen, dass mein Badezimmer 2005 voll renoviert wurde, aber der "neue" Klokasten war bereits gebraucht, wie deutlich zu erkennen war. Kein Wunder dass er so schnell verscheißt. Es ärgert mich von daher auch, dass ich mich jetzt damit beschäftigen muss und dafür blechen soll...

Salamitoast
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Zitat
Im Mietvertrag steht, dass Schönheitsreparaturen bis zu einem Betrag von 150 Euro pro Jahr selbst übernommen werden müssen


Wenn nur das da steht, brauchst du die Reparatur nicht zu zahlen, da das keine Schönheitsreparatur ist.

Meist steht eine Klausel für Kleinreparaturen drin, die greift dann bis zu einem gewissen Betrag.

Bearbeitet von Sparfuchs am 31.05.2011 10:07:32
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Nun, wenn die Klausel im Mietvertrag ist, dann gilt die auch für den WC-Spülkasten!- Grundsätzlich hat man als Mieter keinen Anspruch auf neuwertige Dinge im Mietobjekt, solange die funtionieren.- Also ist es auch unerheblich, wie alt der Kasten ist!- Wenn der privat repariert wurde, kann der Vermieter bei üblem Willen auch noch unsachgemäße Reparatur/Nutzung in's Feld führen.
Wenn Du ein ungetrübtes Verhältnis zum Vermieter hast, frag' mal höflich an, ob ER die Erneuerung des unbrauchbaren!!! Teils übernimmt, denn das wird u.U. teurer als € 150,-mit Anfahrt und Einbau durch einen Installateur!- Nur: darauf pochen, daß der Kasten schon alt ist, nutzt Nix!

Fakt ist: Alles, was zwar (ur)alt ist, bescheiden aussieht, aber noch funtkioniert, muß der Vermieter nicht ersetzen!
Daran gibt es Nichts zu rütteln; ist die klare Aussage eines Sachverständigen von vor Kurzem!!!

Liebe Grüße...IsiLangmut
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Ich bin der Meinung, daß das der Vermieter tragen muß, da fest installiertes Bauteil.
Ebenso, wie Wasserleitungen usw. verschleißen, die auch vom eigentümer zu tragen sind. Mach dich aber mal schlau!
Wenn Du eine Hausratversicherung hast (evtl. einen Betreuer) - die geben Dir auch Auskunft.
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Sorry, ich hatte noch vergessen zu erwähnen, dass der Klokasten jetzt insgesamt ersetzt werden muss, d.h., wohl nicht mehr repariert werden kann. Um die Kosten für einen komplett neuen Kasten geht es mir also hier...
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Zitat (Salamitoast @ 31.05.2011 10:38:41)
Sorry, ich hatte noch vergessen zu erwähnen, dass der Klokasten jetzt insgesamt ersetzt werden muss, d.h., wohl nicht mehr repariert werden kann. Um die Kosten für einen komplett neuen Kasten geht es mir also hier...

Das zählt nicht unter Schönheitsreperatur.
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Wie schon gesagt, siehe meinen Beitrag oben!
Hausbesitzer muß doch wohl dafür Sorge tragen, daß mietezahlende Menschen auch mal auf´s Örtchen müssen.
Inwieweit da noch was mit einer Rep. zu machen ist oder ob ein komplett neuer Kasten installiert wird, ist da nebensächlich.
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Reparatur

Schönheitsreparatur
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Wenn der Klokasten kaputt ist,ist das eine Sache von den Eigentümer.Schreibe ihn ein Brief,oder rufe ihn an.Wenn du siehst er antwortet nicht,dann schreibe noch einmal mit einer Frist von 14 Tagen,wenn er nicht drauf reagiert dann wende dich an den Mietverein,die regeln das für dich. Hatte auch schon mal so ein Fall,habe den Vermieter eine Frist gesetzt,er hat reagiert und ich habe ein neues Waschbecken bekommen,du mußt das nicht bezahlen,dafür zahlt man Miete,und dafür ist der Vermieter zuständig. Liebe Grüße Kabbara
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Ich bin auch nicht gefeit gegen Tippfehler, bewahre! Aber ein Klokasten der "schnell verscheißt" ist schon was Besonderes. :pfeifen:

Ansonsten kann ich mich nur den Vorigen anschließen - und auch fragen: Wie ist es mit dem Mieterverein? Das ist sicher keine "Schönheitsreparatur", aber klären kann man das nur irgendwie juristisch.
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Off Topic: Verdammt ich habe Kokosraspeln kaputt gelesen... rofl
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Zitat (dahlie @ 31.05.2011 18:44:36)
Ich bin auch nicht gefeit gegen Tippfehler, bewahre! Aber ein Klokasten der "schnell verscheißt" ist schon was Besonderes.  :pfeifen:


Jetzt muß ich lachen... sollte natürlich "verschleißt" heißen. Aber ohne das "L" passt es ja irgendwie auch. :pfeifen:
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Vielen Dank für Eure Tipps! :blumen:
Ich werde den Vermieter mal ein bisschen in die Mangel nehmen. Hatte bis jetzt keine Zeit mich darum zu kümmern. Spülen kann man das Klo noch, wenn man den Kasten-Deckel abmacht und da innen drin am Stopfen zieht. (Also nicht dass jetzt jemand denkt, ich lebe so lange mit einem völlig kaputten Klokasten :ph34r: ).
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