auto fahren mit gebrochenem fuss

ich habe mir den linken fuss gebrochen, darf ich damit auto fahren, wenn ich ein automatic habe?
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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1 hilfreiche Antwort, nur hilfreiche Antworten anzeigen
FRag Deinen Arzt. Hier bist Du falsch eingebogen. :ph34r:
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ICH würde nicht nur den Arzt, sondern auch die Kfz-Versicherung fragen!

Gruß...IsiLangmut
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Moin Thomaneck,

erstmal herzlich willkommen bei den Muttis.

Die Frage sollte eher lauten: Darfst Du Dich als krank-geschriebener Patient überhaupt so frei bewegen wie ein gesunder Mitbürger? Wäre es nicht sinnvoller, den gebrochenen Fuß zu unterstützenden Heilungszwecken hochzulegen, statt in der Weltgeschichte rumfahren zu wollen? Oder willst Du mit dem Auskurieren Deines Bruchs ewig herum laborieren?!

Grüßle und gute Besserung,

Ilwedritscheline
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@Ilwedritscheline: manchmal sellt sich aber die ganz schlichte Frage: wie zum Doktor kommen, oder an Lebensmittel. Leider kann ich zur Frage selber auch nicht helfen. Würde bei der Polizei nachfragen. Die Nummer der nächsten Diensstelle steht im Telefonbuch.
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Hallo,

ja du darfst

Du darfst glaub ich sogar einen Schaltgetriebe-Wagen fahren, solange du diesen sicher bedienen kannst.
Das ist nämlich die einzige Regel: Du musst selbst sicherstellen, dass du den Wagen ordnungsgemäß und sicher für dich und andere im Straßenverkehr bedienen kannst. Geeignete Hilfen dazu muss jeder Verkehrsteilnehmer selbst installieren (lassen). Wie das im einzelnen sichergestellt wird, bleibt jedem selbst überlassen.

Sei dir nur im Klaren darüber, dass im Falle, das etwas passiert, die Versicherung da schon sehr genau drauf guckt, und versuchen wird, dir zumindest ne Teilschuld aufzubrummen. Bei fahren mit Automatik sollte das aber kein Thema sein, sofern dein Fuß nicht dick eingegipst ist und den anderen Fuß behindert beim Bremsen
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Veto! Ich habe erst kürzlich von einer Arbeitskollegin erfahren (sie hatte einen Bänderriss und ein gebrochenes Sprunggelenk), dass es nicht erlaubt ist, Auto zu fahren, auch wenn man einen Wagen mit Automatikgetriebe fährt.

Und mein Vater, seines Zeichens Behindertenbeauftrager im Verkauf bei einem renommierten Deutschen Automobilhersteller hat mir das ebenfalls bestätigt. Und er hat bereits mehrere Lehrgänge besucht.

Ist zwar Mist, weil man völlig unflexibel ist, aber auf der sicheren Seite ist man, wenn man es sein lässt. Aber es muss ja jeder selbst wissen. Ich würde es nicht machen.

Gute Besserung übrigens :blumen:
LG Dorie
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Ja, wenn es ein Automatikwagen, aber kein Mercedes oder ein Wagen mit fußbetätigter Feststellbremse ist.
Definitiv wurde mir das erklärt, von wirklich Kundigen, als ich den linken Fuß in einer Schiene hatte.
Die Berufsgenossenschaft hatte ja ein Interresse dran.
Vermutlich wird es in jedem Falle anders sein.
Die Polizei und die Versicherung haben bei einem Unfall so ihre eigene Meinung.
Die letzte Entscheidung ist dann die Meinung eines Richters oder des von ihm beauftragten Gutachters.
:wallbash:
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Auch wenn es der linke Fuß ist, den Du Dir gebrochen hast, solltest Du nicht Auto fahren, auch nicht, wenn es ein Automatik-Fahrzeug ist. Es ist so, wie Dorie schon sagte, wenn etwas passiert - und Du mußt nicht mal der Unfallverursacher sein - wird die gegnerische Versicherung alles daransetzen, Dir eine Mitschuld am Unfallgeschehen aufzubrummen, weil Du möglicherweise durch Schmerzen in Deinem lädierten Fuß, dem Straßenverkehr nicht die volle Aufmerksamkeit schenken konntest und dadurch bedingt nicht entsprechend der Verkehrssituation reagieren konntest. Das wird die Versicherung selbst dann als Grund annehmen, wenn Du den linken Fuß gar nicht benutzen mußtest, da Du ja einen Wagen mit Automatik hast. Also laß es lieber mit der Selbstfahrerei und laß Dich fahren! Ist zwar umständlich, aber das geht ja vorbei.

Murmeltier
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Trotz Automatik: Laß das Fahren sein, heile Deinen Flunken aus.
Entweder bist Du krank geschrieben oder nicht und sieht man Dich mit der Karre unterwegs, bist Du dran.
Was sagt Dein Doc dazu? Darfst Du fahren?

Mein Sprunggelenk hatte ich so gründlich gebrochen, daß ich da nicht mal darüber nachdachte, von jetzt auf gleich selbst zu fahren. :(

Bearbeitet von Die Bi(e)ne am 07.07.2011 04:10:41
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Meine Meinung: Lasse es sein. Solange Du wohl nicht bettlägerig krankgeschrieben bist, darfst Du zu Fuß oder mit dem Familien-Taxi namens Familienmitglieder oder Freunde sowie einer Kutsche in hellelfenbein mit Bricket auf dem Dach und Stern auf der Motorhaube sicherlich auch notwendige Besorgungen in der Apotheke oder im Lebensmittelladen in der unmittelbaren Umgebung erledigen. Schließlich brauchst Du ja gegebenenfalls etwas zu Essen und Medikamente. Das ist erlaubt.

Doch vergiss nicht: Du bist krankgeschrieben. Sieh das mal aus der Sicht des Arbeitgebers: Der muss Dir Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle für längstens sechs Wochen bezahlen. Monetäre Leistung für nicht geleistete Arbeit, da krank. Denn Du bist zum Zwecke der Rekonvaleszenz krankgeschrieben und deshalb nicht arbeitsfähig. Aber Auto fahren kannst Du trotzdem?! Wie krank bist Du dann wirklich?

Wenn Dir einer was am Zeug flicken will, dann wird er da fündig. Der Teufel ist ein Eichhörnchen und sitzt im Detail. Da muss dich nur ein Arbeitskollege zufällig sehen und das versehentlich ausplaudern. Dann könntest Du arbeitgeberseitig Probleme bekommen. Sollte es im Betrieb irgendwelche Meinungsverschiedenheiten oder Unstimmigkeiten geben, wäre das ein gefundenes Fressen, falls man Dich loswerden wollen würde. War das deutlich genug?

Grüßle und gute Besserung,

Ilwedritscheline
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Zitat (Die Bi(e)ne @ 07.07.2011 04:06:48)
Entweder bist Du krank geschrieben oder nicht und sieht man Dich mit der Karre unterwegs, bist Du dran.
Was sagt Dein Doc dazu? Darfst Du fahren?

Das ist in diesem Fall überhaupt nicht relevant.
Man wird nicht "krank" geschrieben, sondern arbeitsunfähig.
Und das heißt nicht, dass man das Haus nicht verlassen und nicht Auto fahren darf.
Hier geht es darum, ob sie mit dieser Beeinträchtigung fahren darf.
Und da ist der Arzt ganz sicher nicht der richtige Auskunftgeber.
Da ist der erste Ansprechpartner die Versicherung.

Einfachste Lösung: einfach lassen.

Bearbeitet von Die Außerirdische am 07.07.2011 12:24:08
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Ich würde das auch lieber sein lassen. Nicht jetzt unbedingt wegen dem Arbeitgeber,sondern eher deswegen weil du dich selbst und vor allem andere gefährden könntest.
Lass einmal den blöden Zufall kommen und ein Kind rennt dir vors Auto,und du kannst nicht schnell genug reagieren....du wirst deines Lebens nicht mehr froh werden.
Also lieber Auto stehen lassen...gut überlegen was du in den nächsten Tagen an lebensmitteln usw. brauchst und mit einem Freund oder Verwandten einkaufen fahren...ansonsten wenn gar keiner da ist: Nimm ein Taxi.
Ich hatte vor 1,5 Jahren meine Hand gebrochen und habe das Auto 5 Wochen nicht angefasst...blöderweise war das im Winter und ALLES war nach den 5 Wochen eingefroren und eingerostet. Hab das Auto aber trotzdem wieder hingekriegt.
In der Zeit bin ich auch einmal in der Woche mit einer Freundin zum Einkaufne gefahren....und wenn kein richtiges Brot mehr da war,gabs eben die letzten 2 Tage Knäckebrot oder die Kinder mußten zum Sparmarkt. Das geht schon irgendwie wenn man will.
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Der Versicherungsschutz könnte wegfallen, für den Fuß isses egal.
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