Fäulnis an Holzgeländer Balkon

Hallo,

Ich fürchte, da hilft nur auswechseln und zwar sehr großzügig, denn das verfaulte Holz kann man nicht sanieren.Du solltest Dir auch das scheinbar gesunde Holz sehr genau ansehen, denn der Fäulnisprozeß setzt sich auch unter dem Anstrich fort. Ein kleiner Tip: Mit einem spitzen Gegenstand versuchen in das Holz zu stechen. Wenn Du leicht und tiefer hineinkommst, dann ist das Holz auch an dieser Stelle hinüber.

Ich hoffe, dass ich Dir etwas helfen konnte, und dass Du nicht viele stellen findest.

Gruß

Alter Mann
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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hallo feyang!

finger wech von dem ding!
der klaus hat vollkommen recht:
das ist allein sache des vermieters/hausverwalters.

folgender "fahrplan" bietet sich an:

1) das befallene balkongeländer bes. an den offensichtlichen stellen fotografieren
2) mängelanzeige schriftlich abfassen, kopie für die eigene akte ziehen
3) bitte um umgehende (auch wg. der "sommernutzung" des balkons) mängelbe-
seitigung

viel erfolg!
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Da macht es sich Klausbege aber etwas zu leicht.

Kleinreparaturen zu beheben ist die Verpflichtung des Vermieters.
Sie sind von ihm zu bestellen und in seinem Auftrag zu erledigen.
Der Mieter hat bis zur Obergrenze, die heute lt. DMB bei 75 € liegt, diese
Reparaturen zu zahlen.

Wenn der Mieter die Reparatur eigenmächtig veranlasst, hat er ebenfalls
zu zahlen, gleich welche Höhe die Rechnung ausmacht.

Die entsprechende Klausel im Mietvertrag gilt allerdings nur für solche
Teile, die "dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind.

Schönheitsreparaturen sind selbstverständlich bei Auszug nach wie
vor vom Mieter auszuführen, wenn eine entsprechende Vereinbarung im
Mietvertrag unterschrieben wurde. Der Passus gilt allerdings nicht, wenn
er in Verbindung mit den Schönheitsreparaturen während der Mietzeit
vereinbart wurde.

Das Balkongeländer gehört natürlich nicht zu den Schönheitsreparaturen,
wie auch nicht die Außenseite von Fenstern und Türen. Interessieren würde
mich aber, wer das Geländer gestrichen hatte, der Vermieter oder der Mieter?
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Melde das sofort Deinem Vermieter. Das Balkongelände gehört zur vermieteten Sache und die Instandhaltung ist deshalb Sache des Vermieters. Davon abgesehen birgt ein solches Balkongelände ein Sicherheitsrisiko, denn Du kannst von aussen nicht feststellen, wie marode der Rest ist... Sollte Dein Vermieter nicht einlenken - immerhin wird wahrscheinlich das komplette Geländer erneuert werden müssen - mit dem Ordnungsamt reden. Der Rest ergibt sich dann von ganz alleine....
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Ist das Holz nur grünlich-blau verfärbt, an den Stellen, an denen keine Farbe ist, dann kann es auch ganz normale Verwitterung von ungeschütztem Holz sein, ohne dass es sich gleich um Schimmel/Pilze handelt. Stell doch mal ein Foto rein, dann sieht man vielleicht mehr.

Mit dem Vermieter kann/sollte man immer reden, wenn es nur "normaler" Verschleiß ist, dann kann das Streichen des Geländers mit einer richtigen Außen-Holzschutz-Farbe auch zu den Schönheitsreparaturen zählen, die du (wie z.B. das Streichen von Heizkörpern oder Zimmertüren) evtl. nach deinem Mietvertrag selbst übernehmen musst. Bevor du also den Vermieter anrufst, schau auch mal in deinen Mietvertrag.

Pumuggel
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Hallo Zusammen!

Ich hätte eine Frage. Heute, als ich wieder mal auf den Balkon meiner Mietwohnung war, musste mich mit Schrecken feststellen, dass das Holzbalkongeländer an einer Seite äusserst rissig ist, zerbröselt und dass an der Unterseite auch Pilzbefall zu sehen ist.

Das Holzgeländer ist weiss gestrichen (wahrscheinlich als Wetter- und Fäulnisschutz). Da der bröselige und augerissene Bereich aber natürlich auch nicht mehr durch die Farbe geschützt ist, befürchte ich, dass die Fäulnis nun rapide voranschreitet.

Habt Ihr hier Tips für mich auf Lager? Gibt es eine Möglichkeit, die betroffenen Stellen irgendwie zu konservieren oder hilft hier nur die Auswechslung des Holzes? Oder soll sich hier der Vermieter drum kümmern? Es handelt sich ja nicht um Abnutzungserscheinung, die ich verursacht habe.

Tips jeder Art sind willkommen!

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!
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Hallo Alter Mann!

Besten Dank für diesen Hinweis. Ja, ich habe auch schon befürchtet, dass sich hier nicht mehr viel machen lässt. An den anderen Stellen ist das Holz allerdings noch stabil, hineinstechen kann man hier nicht.

In erster Linie sind die Ecken befallen, an denen 2 Planken zusammenlaufen und wo wohl die Lasur nicht sorgfältig genug aufgetragen wurde.

Hm, wahrscheinlich isses am Besten den Vermieter zu informieren.....

Bearbeitet von feiyang am 28.07.2007 16:03:17
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Zitat (Pumuggel @ 30.07.2007 - 15:05:32)
Ist das Holz nur grünlich-blau verfärbt, an den Stellen, an denen keine Farbe ist, dann kann es auch ganz normale Verwitterung von ungeschütztem Holz sein, ohne dass es sich gleich um Schimmel/Pilze handelt. Stell doch mal ein Foto rein, dann sieht man vielleicht mehr.

Mit dem Vermieter kann/sollte man immer reden, wenn es nur "normaler" Verschleiß ist, dann kann das Streichen des Geländers mit einer richtigen Außen-Holzschutz-Farbe auch zu den Schönheitsreparaturen zählen, die du (wie z.B. das Streichen von Heizkörpern oder Zimmertüren) evtl. nach deinem Mietvertrag selbst übernehmen musst. Bevor du also den Vermieter anrufst, schau auch mal in deinen Mietvertrag.

Pumuggel

Zur Schönheitsreparatur gehören solche Sachen auf keinen Fall! Beispiel: Du hast Fensterrahmen aus Massivholz - sei es nun Teak oder ein anderes Hartholz. Dieses Holz muss jedes Jahr behandelt werden, und zwar von außen und von innen. Dazu ist ein Fachmann da, der auch die entsprechenden Öle aufträgt und somit den Wert und auch die Lebensdauer des Holzrahmens erhält. Macht das ein Laie, kann er mehr kaputt machen als erhalten. Genau so sieht's mit dem Balkongeländer aus Holz aus. Jede Holzart verlangt nach individueller Behandlung. Machst Du da was falsch im Rahmen von "Schönheitsreparaturen" (was ist das???) hast Du hinterher mehr Schaden als Nutzen.
Übrigens: Schönheitsreparaturen - was soll das bitte sein? Das gab's mal vor 40 - 50 Jahren in den Mietverträgen. Genau so wie die unsinnigen Fristen, wann man welchen Raum der Wohnung zu renovieren hat. Wer einen Mietvertrag mit solchen Klauseln unterschreibt - selber Schuld....
Es gibt da zwar einen Passus in manchen Mietverträgen, wonach man Reparaturen bis zu einem gewissen Betrag - nehmen wir mal an: 50 Euro - selber tragen muss. Nun - da rede ich mit dem Handwerker. Der stellt eine Rechnung über 51 Euro aus - und schon hab' ich damit nichts mehr mit zu tun! Das habe ich übrigens selber durchgezogen in der Wohnung meiner Mutter. Der Rechnungshöchstbetrag lag bei 65 Euro. Die Rechnung wurde ausgestellt über 71 Euro. Rechnung zum Vermieter - und der hat dann alles übernommen - so einfach ist das...
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