Wie hoch könnte der Bußgeldbescheid sein?

Jetzt habe ich von der Polizei einen Brief bekommen in dem Steht, dass Sie Anzeige gegen mich erheben, weil ich grobfahrlässig gehandelt hätte

Wer ist mit "Sie" gemeint ... die Polizei oder der Unfallgegner?

So weit ich weiß, muss die Polizei nach Klärung der Schuldfrage immer einen Bußgeldbescheid an den Unfallverursacher rausschicken, weil der Unfallverursacher (in dem Falle du) ja gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat.
Was mich ein wenig wundert, ist die Tatsache, dass kein Betrag angegeben ist.

Aber in jedem Falle wird es gut sein, seinen Anwalt einzuschalten...!
Wenn ich verstanden habe, ist das eine Anzeige. In jedem Fall Rechtsanwalt!
Es war nicht die Rede von einem Bußgeldbescheid.

Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet
ergibt bei Bußgeld 50 € und 3 Punkte.
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..handelte es sich um einen Unfall mit Personenschaden???
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Schwaller, nicht nur das. Da Anzeige erstattet wurde, kommt es zu einer Verhandlung.
Deren Kosten und der Anwalt kämen dann noch dazu.
Hoffentlich .......-versichert!
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Das ist mir bisher zum Glück noch erspart geblieben. Aber ich weis halt, dass es bei Geldstrafen über 40 Euro noch Bearbeitungsgebühr kostet.
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Hallo
hatte vor ein paar Tagen nun Unfall mit meinem Motorrad.
Ich habe dem Unfallgegner leider die Vorfahrt genommen und es kam zum Unfall, als die Polizei kam haben der Unfallgegner und ich beide ausgesagt dass ich kurz angehalten habe und dann wieder anfuhr( also übersah ich leider den Unfallgegner).
Jetzt habe ich von der Polizei einen Brief bekommen in dem Steht, dass Sie Anzeige gegen mich erheben, weil ich grobfahrlässig gehandelt hätte. Was ich ja nicht ganz verstehe, weil es für mich nur eine Fahrlässigkeit war und keine Grobefahrlässigkeit. Wer kann mir bitte sagen wie hoch der Bußgeldbescheid sein könnte oder wie es rausbekomme.
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Ich würde auf jeden Fall meinen Anwalt anrufen. (Hoffentlich bist du Rechtsschutzversichert!) Der kann dir mit Sicherheit weiterhelfen, da er auch Akteneinsicht beantragen kann.
Ansonsten könntest du versuchen hier eine Antwort zu bekommen.
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Welcher Kradfahrer nimmt einem anderen Verkehrsteilnehmer schon grobfahrlässig die Vorfahrt ? huh.gif Wird wohl keiner so selbstvergessen sein ...
Würde auch auf jeden Fall zum Anwalt , denn mit viel Pech kann sowas auch ein Fahrverbot geben ...
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Zitat (schmotz, 04.11.2008)
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet ergibt bei Bußgeld 50 € und 3 Punkte.

Da es im Punktebereich aber keine Ordnungswiedrigkeit mehr ist kommen da nochmal zw. 20 und 30 €uronen Bearbeitungsgebühr drauf!!!
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Hy das hört sich ja nicht gut. Wenn du genau wissen willst wo du dich drauf einstellen kannst dann schaue mal im Bußgeldkatalog dort ist alles und verständlich aufgeführt.
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