Spritfresser auf der Anklagebank
Schon seit Jahren überbieten sich die Automobilhersteller mit unglaublich niedrigen Benzinverbrauchswerten. BMW zum Beispiel hat 300-PS-Boliden im Angebot, die im Durchschnitt weniger als 10 Liter Sprit verbrauchen. Jetzt hat das Oberlandesgericht Stuttgart in zweiter Instanz festgestellt, dass der Hersteller zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet sein kann, wenn ein Neuwagen im Alltag deutlich mehr schluckt als angegeben.
Geklagt hatte der Käufer eines E-Klasse-Kombis von Mercedes. Laut Herstellerangaben verbraucht die Luxuslimousine im Schnitt 10,2 Liter in der Stadt und außerorts 7,6 Liter. Ein Gerichtsgutachter jedoch stellte fest, dass der Wagen 9,1 Prozent mehr Benzin verbraucht als angegeben. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Daimler AG daraufhin zu Schadensersatz verurteilt, außerdem muss der Automobilhersteller den Kaufpreis mindern und die gegnerischen Anwalts- und Gutachterkosten übernehmen. Schon in einem früheren Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass Abweichungen von den Verbrauchsangaben einen Mangel darstellen und sogar zur Rückgabe des Wagens berechtigen. Trotzdem wird das Urteil viele Autofahrer zum Aufhorchen bringen.
Wenn auch Sie unzufrieden mit Ihrem Spritverbrauch sind, müssen Sie allerdings bedenken, dass die Verbrauchsangaben auf der Grundlage von Labortests nach EU-Richtlinien ermittelt werden und nicht den Einsatz eines Wagens im tatsächlichen Straßenverkehr widerspiegeln. Sollten Sie dennoch davon überzeugt sein, dass die Verbrauchsangaben falsch sind, verzichten Sie besser darauf, selbst einen Gutachter zu bestellen. Expertengutachten sind teuer und werden im Zweifelsfall ohnehin von den Gerichten in Auftrag gegeben.
FORMBLITZ NEWSLETTER Nr. 003 12/2008
Schon seit Jahren überbieten sich die Automobilhersteller mit unglaublich niedrigen Benzinverbrauchswerten. BMW zum Beispiel hat 300-PS-Boliden im Angebot, die im Durchschnitt weniger als 10 Liter Sprit verbrauchen. Jetzt hat das Oberlandesgericht Stuttgart in zweiter Instanz festgestellt, dass der Hersteller zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet sein kann, wenn ein Neuwagen im Alltag deutlich mehr schluckt als angegeben.
Geklagt hatte der Käufer eines E-Klasse-Kombis von Mercedes. Laut Herstellerangaben verbraucht die Luxuslimousine im Schnitt 10,2 Liter in der Stadt und außerorts 7,6 Liter. Ein Gerichtsgutachter jedoch stellte fest, dass der Wagen 9,1 Prozent mehr Benzin verbraucht als angegeben. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Daimler AG daraufhin zu Schadensersatz verurteilt, außerdem muss der Automobilhersteller den Kaufpreis mindern und die gegnerischen Anwalts- und Gutachterkosten übernehmen. Schon in einem früheren Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass Abweichungen von den Verbrauchsangaben einen Mangel darstellen und sogar zur Rückgabe des Wagens berechtigen. Trotzdem wird das Urteil viele Autofahrer zum Aufhorchen bringen.
Wenn auch Sie unzufrieden mit Ihrem Spritverbrauch sind, müssen Sie allerdings bedenken, dass die Verbrauchsangaben auf der Grundlage von Labortests nach EU-Richtlinien ermittelt werden und nicht den Einsatz eines Wagens im tatsächlichen Straßenverkehr widerspiegeln. Sollten Sie dennoch davon überzeugt sein, dass die Verbrauchsangaben falsch sind, verzichten Sie besser darauf, selbst einen Gutachter zu bestellen. Expertengutachten sind teuer und werden im Zweifelsfall ohnehin von den Gerichten in Auftrag gegeben.
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