Mahnbescheid erstellen, aber kein Geld dafür..

Hallo smile.gif

Ich bin neu hier (seit 10 min wink.gif ) und habe ein Anliegen.
Hoffentlich wirds nicht so lang..
Eine Freundin von mir, O., noch jung, hat sich vor einem Jahr einen Laptop gekauft. Eine Freundin hat ihr ein Geschäft empfohlen, wo sie ihn sich dann auch kaufte. anhängig an diesem Kauf war ein Kredit von 3000 Euro mit einer dazugehörigen Karte, den sie aber nicht brauchte u somit auch nicht einlöste.

Ihre Freundin wartete draußen u sprach sie später auf diesen Kredit an...ein paar Tage später rief sie N. an u fragte um Hilfe-Geld, 1000 Euro für Schuldentilgung..innerhalb von 14 tagen hat sie 2800 Euro bekommen... sad.gif , dann war das Geld weg.

Es gab keinen Vetrag, nur mündliches Versprechen. icon_mauer.gif

Das Geld, einschließlich extremer Zinsen wurde nun zurückverlangt u N. konnte es nicht zurückzahlen. Also half ihre Bank, bei der sie nun zurückzahlt, um keine Zinsen mehr zu zahlen.
Ziemlich hart. sad.gif

Habe mich nun kundig gemacht wegen Mahnbescheid erstellen...diese sogenannte Freundin hat kein Geld, schreibt ihr aber noch ständig smsen u bekommt demnächst Arbeit. dribble.gif ich gebe zu, da bleibe ich dran...

Aber einen Mahnbescheid stellen kostet auch Geld, das N. nicht hat u ich nur zum Teil bedingt (Mahnverfahren u Gerichtskosten gesamt 300 Euro), denn auch wenn die Schuldnerin das zurückzahlen muss, hat sie doch 30 Jahre Zeit huh.gif .

Wer hatte das schon mal u gibt es Amts-Wege, die ich noch nicht kenne u die meine Freundin nicht in eine EIGENE Schuldengeschichte (Schulden beim Amtsgericht) hineinrutschen lassen? Sie arbeitet von früh bis spät für wenig Geld u ein Teil geht ja dann auch an die Bank..

Bin für jeden Tipp dankbar !

vielen Dank!
Optimistin
Also nur der Mahnbescheid kostet erstmal keine 300 €, sondern um die 20 €. Sollte die Gegnerin keinen Widerspruch einlegen, erhälst du dann einen Vollstreckungsbescheid mit dem du dann bspw. den Gerichtsvollzieher losschicken kannst. Damit hast du für 20 € schomal den Anspruch tituliert, so dass er dann 30 Jahre gültig ist und die Forderung nicht nach 3 Jahren verjährt, außerdem kann der Anspruch verzinst werden. Wichtig ist, dass du im Mahnbescheid nicht ankreuzt, dass du im Falle eines Widerspruchs das streitige Verfahren beantragst.

Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Da übernimmt das Gericht erstmal die Prozesskosten, wenn deine Freundin die Voraussetzungen dafür erfüllt. Hierzu kannst du dich beim Verwaltungsgericht informieren. Oder einfach mal googlen, da gibts es auch Prozesskostenhilferechner im Internet usw.

Bearbeitet von dieheulsuse am 28.02.2012 12:32:16
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hallo dieheulsuse,

vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Ich hab einfach soviel gegoogelt, das ich am Ende gefühlte 100 Seiten hatte -unter anderem online-Mahnbescheide versenden usw, da standen eben immer Vorauszahlung von GESAMTsummen von 300 Euro bei 3000 Euro Rückzahlung.
vertrag.gif

Deshalb hab ich dann hier geschrieben - wegen der Google-Verwirrung wink.gif

Nun ist der Weg klarer u ich werde ihn meiner Freundin verklickern. Auch dein Tip mit der Prozesskostenhilfe werde ich ihr erzählen u sie begleiten, wenn sie dort hin will.

Der erste Schritt ist getan !

hab vielen Dank!
flowers_2.gif

optimistin
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Die Gerichtskosten für einen Mahnbescheid hängen von der Höhe der Forderung ab. Bis zu einem Wert von € 900,00 kostet der Bescheid € 23,00. Bei einer Forderung von € 3.000,00 wären es meines Wissens nach ca. € 45,00.

Irgendwo im Netz schwirrt bestimmt eine Gerichtskostentabelle rum, die detaillierte Auskunft geben kann. Ansonsten einfach mal zum Gericht gehen oder anrufen und einen Rechtspfleger beim Amtsgericht konsultieren, der allgemeine Auskünfte dazu geben könnte.

Bearbeitet von Wecker am 28.02.2012 13:15:05
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Ich würde erstmal bei der Verbraucherberatung nachfragen.- Die machen -nach Terminvereinbarung- auch juristische Beratungen gegen eine geringe Gebühr.- Denke, mit dem o.e. Problem werdet Ihr nicht allein dastehen heutzutage.- Rechtsschutzversicherung besteht ja sicher keine?- Sonst würde ich über die einen RA einschalten.

Unabhängig davon verschafft jedoch wohl auch ein Anruf beim zuständigen Amtsgericht Klarheit über das Procedere und auch die Höhe der enstehenden Kosten im Hinblick auf Entsendung eines Mahnbescheides.

Liebe Grüße...IsiLangmut
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Hoffentlich wurde das Geld nicht in bar übergeben. Sonst kommt deine Freundin u.U. in erhebliche Beweisnot, wenn die Bekannte der Freundin abstreitet, daß das Geld aus dem Kredit weitergegeben wurde.

Hier ist der beste (wie ich finde wink.gif) Einstieg für das Online-Mahnverfahren: gerichtliches Mahnverfahren
Da gibts auch ein Handbuch zum Runterladen, wo das gesamte Verfahren incl. aller verwendeten Formulare beschrieben wird:
Die maschinelle Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren
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Ihr Lieben,

vielen Dank für eure Meinungen und Tips!

Leider will meine Freundin (im Moment wink.gif ) diesen Mahnbescheid nicht in Angriff nehmen wegen ev. dranhängender Psychoterror durch Telefon u Internetcommunities usw...sie hat dafür im Moment keine Kraft, sagt sie... mellow.gif , hab vorhin mit ihr gesprochen, es war ihre beste Freundin...

Das muss ich erst mal auch akzeptieren (u aushalten) u werde aber trotzdem dranbleiben.

Euch vielen Dank, ich komme auf jeden Fall darauf zurück, wenn es doch losgehen sollte! Vielleicht krieg ich sie ja dazu, endlich Wut zu haben u nicht nur Eigenfrust , weil sie so "dumm" war.hirni.gif

lg!

optimistin

PS: es gab natürlich nix Schriftliches... sad.gif
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geh doch mal auf letzte-mahnung.de
mir hats sehr geholfen.
liebe grüße
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Wie wäre es mit einer Strafanzeige wegen Betruges?

Sieh es mal so herum: Deine Freundin hat offensichtlich einer angeblich besten Freundin mit Bargeld aus irgendeiner Patsche geholfen und bleibt nun möglicherweise auf der Forderung sitzen. Schriftliches gibt es nicht. Das ging alles auf Vertrauensbasis. Das ist glatter Betrug.

Wenn sie eine Anzeige erstattet - die kostet nix, außer Zeit - wird sie als Zeugin bei der Pozilei vorgeladen und muss eine Aussage machen. Sie wird also amtlich vernommen. Da muss sie die Wahrheit sagen. Auf Meineid oder auch uneidlicher Falschaussage steht ein Strafmaß von zwei Jahren. Kann, muss aber nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Wenn sie nicht die Wahrheit sagt, hängt sie selbst mit drin und riskiert eine Vorstrafe. Auf Grund ihrer Aussage werden dann Ermittlungen eingeleitet.
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