Schaden am Firmenauto... ..geht das über die Haftpflicht?

Hallo!

Folgender fall ist eingetreten:
Sohni war gestern mit dem Firmenauto unterwegs. Beim Rückwärtsfahren hat er eine Straßenlaterne geküsst. Nun hat das

Wie sieht das aus ? Geht das ? oder muss er den Schaden erst über seine Teilkasko laufen lassen und die setzen sich dann mit unserer Versicherung in Verbindung! Ich habe keine Ahnung .Weiß hier jemand Bescheid oder hatte schonmal Ähnliches?

Danke Inselmama
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Ich hatte schon ähnliches und privat damit gar nichts zu tun.
Musste nur die Schadensmeldung unserer Firmenversicherung ausfüllen und damit war der Käse gegessen. Bei uns wird nur darauf bestanden - von Versicherungsseite, so viel ich weiß - zu jedem Schaden die Polizei hinzu zu ziehen.
Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass man seine eigene Versicherung belangen muss, wenn man dienstlich unterwegs ist, noch dazu mit dem Firmenwagen.

Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren, vielleicht hatte ich auch nur Glück... :pfeifen:

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Die heißt PRIVAThaftpflichtversicherung- hat also mit dienstunfällen gar nichts zu tun...
Alles was Straßenverkehr betrifft, wird davon eh nicht übernommen. Ist also Blödsinn.
Was die generelle Haftung anbelangt, kommt es auf die individuelle Regelung in der Firma an.
Manche drücken bei Dienstfahrten generell ein Auge zu (sobald nicht sehr grobes Verschulden vorliegt)
Manche lassen den Mitarbeiter die Selbstbeteiligung selbst bezahlen (was i.d.Regel also die 1000,- wären)
Manche Arbeitgeber lassen die Mitarbeiter generell für Schäden haften, und bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Jahresbruttogehalts ist das sogar zulässig!!
Ich habe selbst auch schon einen Parkplatzschaden verursacht, und mein Chef ist so kulant gewesen, sogar die SB selbst zu tragen :)

Wie gesagt, es kommt auf die individuelle Regelung an (und vielleicht auch an die Firmenzugehörigkeit/Dienstjahre)
Aber die Privathaftpflich scheidet definitiv aus.
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Ist mir auch schon passiert, dass ich mit dem Dienstwagen meines Partners einen Unfall hatte. Und zwar fuhr mir Jemand hinten drauf. Die Pozilei nahm den Unfall auf. Ich musste die Schadensanzeige ausfüllen. Alles Weitere übernahm die Firma - auch den Rechtsanwalt.

Mein Tipp: Schau doch mal in den Vertrag rein, der die Nutzung des Firmenwagens regelt. Da muss definitiv etwas drüber drin stehen, das beide Seiten in solchen Fällen absichert.

Und nein: Deine private Haftpflicht wird meines Wissens nach nicht belangt.

Grüßle,

Egeria

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Zitat (Egeria, 03.04.2012)
Und zwar fuhr mir Jemand hinten drauf.

Nu, dann warst Du doch auch gar nicht Schuld!! Wofür solltest Du dann also haften müssen???
Die Laterne dagegen ist ihm aber sicher nicht selbst draufgefahren ;)

Und die Haftpflicht kann nicht "belangt" werden, man kann dort nur selbst einen Schaden melden.
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Zitat (Gerrit, 03.04.2012)

Die Laterne dagegen ist ihm aber sicher nicht selbst draufgefahren ;)

sag das nicht, uns hat mal ein Fahnenmast gerammt :ph34r:

ok, der ist im Wind abgeknickt und uns auf's Dach gefallen. Das Gesicht vom GF von McDoof war gold wert, als wir ihm sagen mußten, was passiert ist. War auf seinem Parkplatz :P
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Zitat (Egeria, 03.04.2012)


Mein Tipp: Schau doch mal in den Vertrag rein, der die Nutzung des Firmenwagens regelt. Da muss definitiv etwas drüber drin stehen, das beide Seiten in solchen Fällen absichert.


Nicht in jedem Arbeitsvertrag steht etwas drin über dienstlich genutzte Fahrzeuge. Ist ja nicht gesagt, daß es "sein persönlicher" Dienstwagen war. In vielen Bereichen werden ja auch Firmenfahrzeuge von vielen MA während der Arbeitszeit genutzt, und da gibt es meistens leider gar keine schriftlichen Regelungen zu Schadensfällen.
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als besitzdiener hast du damit im normalfall nichts zu tun.

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Zitat (Binefant, 03.04.2012)
sag das nicht, uns hat mal ein Fahnenmast gerammt :ph34r:

ok, der ist im Wind abgeknickt und uns auf's Dach gefallen. Das Gesicht vom GF von McDoof war gold wert, als wir ihm sagen mußten, was passiert ist. War auf seinem Parkplatz :P

Hihi, ok, überzeugt....
Aber mußt zugeben, daß das sicher ein sehr selten widerkehrendes Ereignis ist ;)
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:P stimmt, der Mast hat sich nie wieder in die Nähe meines kleinen Autos gewagt...

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Zitat (seidenloeckchen, 03.04.2012)
als besitzdiener hast du damit im normalfall nichts zu tun.

Oh, sag das nicht. Viele Firmen machen die MA für Fahrlässige Schäden haftbar- und Verkehrsschäden sind so gut wie immer fahrlässig...

Gab mal eine Sendung im Fernsehen über solche Fälle. War sehr erstaunt, wie groß die Möglichkeit der Beteiligung von MA an solchen Schäden ist. Ein Kraftfahrer wurde zur ZAhlung von 15000,- verdonnert.
Die Höchstgrenze orientiert sich aber an dem Jahresbruttogehalt.

Bei uns wird im Einzelfall entschieden. Wenn jemand lange unauffällig war, wird kulanterweise darüber hinweggesehen. In der Regel zahlt der MA die Selbstbeteiligung von 1000,-. Ist die Fahrlässigkleit mehr als gering (z.B. mehr als Schrittempo auf dem Firmengelände) zahlt der MA voll.

Bearbeitet von Gerrit am 03.04.2012 21:01:35
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Jepp @Gerrit: Die Sachlage war wie folgt: Ich bremste an einer Ampel, die auf gelb-rot schaltete. Es war keine Vollbremsung. Die nachfolgende Fahrerin rechnete wohl offensichtlich damit, dass ich in dieser Situation noch durchfahre, also gab sie noch mal Extra-Gas. Doch das ist mir nicht zuzumuten, da ich die Ampelphasen des Querverkehrs nicht kenne. Außerdem war ihr Sicherheitsabstand zu gering. Sie hätte auf keinen Fall mehr rechtzeitig bremsen können, da sie vermutlich zu schnell unterwegs war. Immerhin wollte sie um Mitternacht noch ein Date in-time einhalten.

Die Unfallgegnerin verklagte mich auf Mitschuld. Sie wollte den Totalschaden ihres Fiat Cinquecento auf mich abwälzen. Sie ist beim zuständigen Richter abgeblitzt. Dass es ein Cinquecento war, habe ich erst aus der Gerichtsakte erfahren. Sie legte alle möglichen Rechtsmittel ein, gab dann aber klein bei.

Grüßle,

Egeria

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Ich bin vom Fach und wundere mich sehr über manche Meinung hier...
Nachdem Du den Sachverhalt geschildert hast: Klar ist also, daß die Unfallgegnerin (bzw. deren Kfz-Haftpflichtversicherung) haftet für den Schaden an dem vion Dir (oder Sohni) benutzten Firmenfahrzeug. Damit kann Deinem Arbeitgeber als Halter des Fahrzeugs eigentlich kein Schaden entstsanden sein, der nicht von der gegnerischen Versicherung übernommen würde - ergo gibt es auch keinerlei Grund, dem Arbeitnehmer irgendetwas in Rechnung zu stellen.
Und nur zur Klarstellung für den Fall, daß es wirklich eine Mitschuld gäbe (oder der Arbeitnehmer den Schaden am Firmen-Pkw wirklich selbst zu verantworten hätte: nein, die PRIVAT-Haftpflichtversicherung zahlt auf gar keinen Fall, das ist ein konkreter Ausschlußtatbestand.
Ob und inwieweit sich der Arbeitnehmer in diesem Fall am Schaden des Arbeitsgebers hinsichtlich des Fahrzeugs zu beteiligen hätte, regelt der Arbeitsvertrag, ein Vetrag hinsichtlich der Nutzung von Firmenfahrzeugen (sofern vorhanden), oder eben allgemeine arbeitsrechtliche Vorschriften.
was mir auffällt: Immer aufpassen wenn man Firmenfahrzeugen Angehörigen zur Verfügung stellt. Meist ist das nicht zulässig mit der Folge, daß ggf. der Arbeitnehmer wirklich für den gesamten Schaden (im Fall eines eigenverursachten Unfalls) aufkommen muß.

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@Naseweis: im erstgenannten Fall - ganz oben - hat Sohnemann mit dem Firmenwagen eine Laterne "geknutscht", diese wird aber wohl eher nicht zahlen wollen :P

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Sorry, aber das ist irgendwie schon wieder lustig^^

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Zitat (Binefant, 04.04.2012)
@Naseweis: im erstgenannten Fall - ganz oben - hat Sohnemann mit dem Firmenwagen eine Laterne "geknutscht", diese wird aber wohl eher nicht zahlen wollen :P

rofl :applaus:
So ist das, wenn man nicht den ganzen Thread durchliest, aber trotzdem einen Kommentar abgeben möchte :pfeifen:
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@Egeria: Wer jemandem hinten drauf fährt, der an einer Ampel GERECHTFERTIGT bremst, hat den Sicherheitsabstand nicht eingehalten und ist Schuld. Und deshalb ist Dein Fall nicht unbedingt zu vergleichen, mit dem Ersten, da da der Fahrer offensichtlich doch selbst Schuld war- und Nicht die Laterne... ;)

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@ Gerrit:
Und wer sich meinen Beitrag durchliest, kann durchaus bemerken, daß ich mich im zweiten Teil mit einem selbstverschuldeten Unfall befasse...
Aber solche Nettigkeiten sind der Grund, warum ich hier immer weniger Kommentare abgebe, auch wenn ich konkret helfen kann. Bestärkt mich mal wieder in meiner Meinung.

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Zitat (Gerrit, 04.04.2012)
@Egeria: Wer jemandem hinten drauf fährt, der an einer Ampel GERECHTFERTIGT bremst, hat den Sicherheitsabstand nicht eingehalten und ist Schuld.

Genau.
Wenns hinten knallt, gibts vorne Geld. ;)
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Zitat (Naseweis03, 04.04.2012)
@ Gerrit:
Und wer sich meinen Beitrag durchliest, kann durchaus bemerken, daß ich mich im zweiten Teil mit einem selbstverschuldeten Unfall befasse...
Aber solche Nettigkeiten sind der Grund, warum ich hier immer weniger Kommentare abgebe, auch wenn ich konkret helfen kann.  Bestärkt mich mal wieder in meiner Meinung.

Du hast doch gesagt, Du wunderst Dich über die Meinungen hier.
Hatte denn irgendjemand eine andere Meinung als die, die Du geäußert hast?
Ich glaube, eigentlich waren alle mehr oder weniger derselben Meinung, oder?

Edit: Wo fängt eigentlich dein zweiter Teil an? Dachte, das bezieht sich alles auf den selben Fall

Bearbeitet von Gerrit am 04.04.2012 20:15:37
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Vielen dank für euere Antworten ..also darf ich das jetzt so verstehen das die Haftpflicht nicht zahlen muss?

Mir wurde gestern noch gesagt das der Chef von Sohni erstmal seine Teilkasko in Anspruch nehmen soll ,wenn die sich weigern dann kann seine Versicherung sich mit unserer Haftpflicht in Verbindung setzen. Achja : Sohni ist noch in der Ausbildung!Ändert das was?

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Ich glaube, die Teilkasko des Chefs wird einen selbstverursachten Schaden auch nicht bezahlen...
Falls ein Rücklicht dabei zu Bruch gegangen ist, evtl. dieses, das Beleuchtung als Verglasung zählt- und die sind von der Teilkasko auch im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls inbegriffen.

Aber auch wenn der Chef eine Vollkaskoversicherung hat, wird er die bei so einem Bagatellschaden eher nicht nutzen, denke ich.

Wie hier schon vielfach nun erwähnt, scheidet deine Privathaftpflicht auch aus. Ob Du den Schaden dann bezahlen mußt, wir dir der Chef dann erklären (soweit halt Vertraglich nichts festgelegt ist)

Und da du wahrscheinlich keine Versicherung für Dienstbezogene Unfälle hast- wirst Du dann evtl. leider auf den Kosten sitzenbleiben.

Ob Auszubildende allerdings überhaupt bei geringer FAhrlässigkeit haftbar gemacht werden können, weiß ich auch nicht. Ich glaube nämlich nicht.

PS: Eine öffentlich gemachte Rechtsberatung ist auch illegal. Hiermit erkläre ich ich zum "Nichtfachmann" und daß dies hier nicht im geringsten eine Rechtsberatung sein soll!! :blumen:
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Bei einem italienischen Auto reicht schon ein Kratzer im Lack zum Totalschaden. Du kannst den Wert verdoppeln, wenn du den wenigstens volltankst.

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Wen ich die verschiedenen Beiträge lese, weiß ich warum wir angehalten wurden, eine Berufshaftpflicht- Versicherung abzuschließen. Dabei sind Schäden am Firmenwagen, bei dienstlicher Nutzung und Schäden der Kunden eingeschlossen. Etwas Selbstbeteiligung ist vorgesehen.
Überlassung an Betriebsfremde ist für Fahrzeug und Geräte nicht zulässig.
Das wird wohl bei jedem Arbeitsverhältnis anders geregelt sein.
:hmm:

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