Makler-Provision für Mietwohnung: Seit wann denn das ?

In: Wohnen
Ich war bisher der Meinung, ein Makler erhält nur beim Verkauf einer Immobilie vom Käufer eine Provision.
Nun liest man ständig (oder habe ich diese "Entwicklung" verschlafen ?), auch bei erfolgreicher Vermittlung eines Miet-Objektes. Ein Makler wird doch tätig für den Auftraggeber, also denjenigen, der die Immobilie mit Makler´s Hilfe vermieten möchte. Der Auftraggeber, also der Besitzer der Immobilie, müßte dann doch den Makler für seine Arbeit entlohnen. Immerhin hat der dafür gesorgt, daß durch die Vermittlung wieder Geld rein kommt, um es mal so auszudrücken. Oder kassiert der Makler von beiden ? Zusammen mit der Kaution, die ja auch erst mal da sein muß und den Kosten für Umzug usw., haut das ja richtig rein.


Ja...dann also von Privat und ohne Makler, inzwischen aber kaum noch zu finden. Und wenn, läßt sich der Eigentümer oft durch Horror-Nebenkosten die Hütte sanieren.
Wie gesagt, vielleicht bin ich nicht auf dem Laufenden betr. Provision für Mietwohnungen und dies ist schon länger der Fall - ich würde mich trotzdem über Eure Meinungen hier freuen !
Ja der Mieter muss Provision bei Vermittlung zahlen nicht der Auftraggeber/Vermieter.
Das ist schon immer so (zumindest die letzten 30Jahre).
Das ist wie beim Hausverkauf, da zahlt ja auch der Käufer und nicht der Verkäufer
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Hallo Horizon,

zunächst, dass auch bei der Vermittlung eines Mietobjektes eine Provision fliesst, ist nicht neu. Ist aber von Dir bisher wohl nicht beachtet worden.

Wer die Provision bezahlt hängt davon ab, wie es mit Angebot und Nachfrage aussieht, wobei es egal ist, ob ein Mietobjekt oder ein Kaufobjekt vermittelt wird.
Geregelt wird dies im Vertrag zwischen Anbieter und Makler.
Es gibt durchaus Fälle, in dem der Anbieter die Provision zahlt. Da ist aber vermutlich diese im Kauf- bzw. Mietpreis irgendwie eingerechnet.
Die einzige Ausnahme, wo normalerweise keinerlei Provision fliessen darf ist der Fall, wenn dem Makler das Objekt gehört.

Meistens wird ein Makler eingeschaltet, wenn es eine hohe Nachfrage bei geringem Angebot gibt.
Dann will sich ein Anbieter nicht unbedingt mit den Suchenden auseinander setzen. Das macht nämlich Arbeit. Und die soll der Makler erledigen. Und dies lässt sich der Makler naturgemäß bezahlen.
Über die Höhe der Provision lässt sich natürlich streiten, aber sie wird sich grundsätzlich kaum verhindern lassen.
Und die erlaubten Maxima kennen die Makler. Und was sich realisieren lässt auch. Und es gilt ofmals das Mini-Max-Prinzip: Minimaler Aufwand bei maximalem Ertrag.

Also solltest Du zunächst versuchen, selber zu suchen bevor Du einen Makler kontaktierst.

Achja, manchmal ist es so, dass ein Objekt von mehreren Maklern angeboten wird.
Möglicherweise unterscheiden sich die Höhen der Provisionen.

Gruß

Highlander
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Das ist echt nichts neues... der Makler hat das Recht, vom zukünftigen Mieter eine Provision zu fordern.
Neu ist lediglich, dass beim VERKAUF von Häusern der Makler die Provison von beiden Seiten fordern darf. Früher durfte er sie nur vom Käufer fordern.

@Highlander:

Dass der Makler Provision vom Mieter fordern darf, ergibt sich zunächst mal aus dem Gesetz.
Wie zwischen dem neuen Mieter und dem Vermieter es dann geregelt ist, ob der Vermieter die erste Monatsmiete erlässt und somit quasi "hintenrum" die Provision bezahlt oder was auch immer, ist zweitrangig. Fordern darf der Makler die Kaution bei Mietwohnungen nur vom Mieter.

Wie gesagt: anders ist das beim Verkauf.

Bearbeitet von Cambria am 17.04.2012 20:52:10
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Zitat (Sparfuchs, 17.04.2012)
Das ist schon immer so (zumindest die letzten 30Jahre).

So kenne ich das auch.
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Wenn der Vermieter einen Makler beauftragt, muss der Mieter die Provision für den Makler bezahlen, sobald der Mietvertrag unterschrieben ist..

Ich kenne es nicht anders. Zweimal haben wir ein Mietobjekt auch nur über einen Makler bekommen und mussten ordentlich bezahlen.
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Vielen Dank für Eure Anworten !

Da war ich wohl wirklich nicht auf dem Laufenden. Unsere Tochter sucht, nicht ich und beim Lesen der Angebote ist es mir eben aufgefallen. In einem Fall stand betr. Provision 2,38 Kaltmieten - also fast zweieinhalb Kaltmieten als Provision ? Ist ja schon ein Happen, finde ich. Ist diese Höhe denn üblich ? Aber wenn die Miete selbst nicht zu hoch und auch sonst alles paßt...
Noch eine Frage betr. Kaution:
Kommt es denn überhaupt vor, daß diese nach Auszug auch mal zurückgezahlt werden ? Ich weiß, Mietvertrag usw. Nur mal so als Info. Auch ist mir bekannt, daß sie zinsbringend für die Dauer der Mietzeit angelegt werden (muß ?).

Danke nochmal und allen einen schönen Frühlings-Mittwoch :blumen:
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Zwei Kaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kaution wird verzinst und wird nach Mietvertragsbeendigung zurück gezahlt, sofern keine Mietschulden vorhanden sind. Und ja, Kautionen werden zurück gezahlt. Glaubst du, dass die einfach so einbehalten werden dürfen? :blink:
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Zitat (horizon, 18.04.2012)
Kommt es denn überhaupt vor, daß diese nach Auszug auch mal zurückgezahlt werden ? Ich weiß, Mietvertrag usw. Nur mal so als Info. Auch ist mir bekannt, daß sie zinsbringend für die Dauer der Mietzeit angelegt werden (muß ?).

Danke nochmal und allen einen schönen Frühlings-Mittwoch :blumen:

Klar wird sie zurückbezahlt, wenn keine berechtigten, offenen Forderungen seiten des Vermieters vorliegen.
Verzinsung ja, aber meist nur Sparbuchmäßig - also Inflationsverlust.

Außerdem wird meist noch Quellensteuer abgezogen.
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Verwechselt hier bitte nicht Kaution und Provision.

Kaution beträgt idr. 2 Kaltmieten und wird auf ein Konto angelegt, auf welchem der vermieter Zugriff hat, du als Mieter jedoch nicht. So ist mir das zumindest von meiner Bank erklärt worden.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses bekommst du die kaution aber zurück, falls keine Mängel oder
Schäden in der Wohnung zu finden sind.

Provision ist die Gebühr des Maklers. Ich musste auch 2,38 Kaltmieten zahlen und das scheint auch die Regel zu sein. Von dem Geld siehst du natürlich nichts wieder ;)

Bevor ich mir nen Makler genommen habe, hab ich es über Anzeigen versucht. Nachdem mir aber ein
Vermieter gesagt hat, er habe mit ca. 80 Anfragen auf eine Single Whg. zu kämpfen, hab ich mich für nen Makler entschieden und binnen einiger Tage hatte ich meine Wohnung gefunden.
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@Nyke, das hat dein Banker dir richtig erklärt, dass der Vermieter Zugriff auf die hinterlegte Kaution hat. Der Vermieter muss sich immerhin z. B. für Schadenersatzansprüche absichern.

Dass die Kaution in der Regel 2 Monatskaltmieten beträgt, stimmt nicht. Es gibt sehr viele Vermieter, die drei Monatskaltmieten fordern und anlegen - welche auch die maximale Höhe ist.
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Bei meiner letzten gemieteten Wohnung wurde meine Kaution auf ein extra Mietkautionskonto angelegt (und nur meine, d.h. es gab ein extra "Sparbuch", mit Sonderauflagen). Der Vermieter und ich hatten ein Schreiben unterschrieben, welches bei Auflösung auch vom Vermieter wieder unterschrieben werden muß. Das dazugehörige Kontobuch hatte ich bei mir behalten (ob das aber üblich ist, weiß ich nicht). Beim Auszug hatte ich bei Übergabe der Wohnung inkl. Übergabeprotokoll etc. das Konto und das Schreiben dabei, welches dann bei Schlüsselübergabe unterschrieben wurde und ich konnte das Kautionskonto wieder auflösen. Keine Wartezeit, bis das Geld endlich überwiesen wurde.
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Ja hier sind bis 3 Monatsmieten üblich wenn man die Anzeigen verfolgt.
Wir haben auch ein Extra Konto für die Miet-Kaution.Wie das dann beim Auszug abläuft lass ich mich überraschen.
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Zitat (Wecker, 18.04.2012)
Glaubst du, dass die einfach so einbehalten werden dürfen? :blink:

Beim letzten Auszug meiner Mutter (und meine Ma hinterläßt keine Wohnung, in der man nicht vom Fußboden essen kann...) wurden von der Kaution 200 (!) € für den Einsatz einer Putzfrau abgezogen.

Ich war bei ihrer Putzaktion dabei, und habe beim Bund keine Waffe je so gründlich gereinigt, wie sie die leere Wohnung. (Alles war bereits im Sprinter.)

Allerdings war es im Mietvertrag so vereinbart, dass im Zweifelsfall eine Reinigungskraft hinzugezogen werden darf.

Die Frage war dann: 150 € an Eigenbeteiligung für einen evtl. dazugezogenen Anwalt, oder halt zähneknirschend hinnehmen?

Meine Ma hat´s hingenommen, obwohl sie der Vorwurf einer "unsauber" hinterlassenen Wohnung bis heute (zurecht) in der Ehre kränkt...
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Da hätt ich mir aber schön die Rechnung dieser Putzfrau zeigen lassen. Das Recht hast Du auf jeden Fall. Und wäre es kein angemeldetes Gewerbe gewesen hätt ich da schon was gesagt. Sowas riecht zu schnell nach Abzocke...
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Schließe mich Wyvern an. Die Rechnung hätte ich mir zeigen lassen, @fReady. Dass deine Mum sich gekränkt gefühlt hat, kann ich nachvollziehen und hinterlässt sicher ein faden Beigeschmack.
Auch wenn im Mietvertrag vermerkt ist, dass Reinigungspersonal hinzugezogen werden kann, hätte ich mit Argusaugen darüber gewacht. Ich hab vor einiger Zeit viele Jahre in der Immobilienwirtschaft gearbeitet (u.a. Makler, Hausverwaltung...) und könnte mich immer noch vor den Kopf fassen, wenn ich daran denke, was manche Vermieter meinen, das sie alles dem Mieter vor den Latz knallen "dürfen". Zum Glück sind nicht alle so.

Mit "einfach so einbehalten dürfen" bzgl. Kaution meinte ich, dass einfach nichts zurück gezahlt wird und in die Taschen des Vermieters wandert. So las es sich für mich.
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Bitte aufpassen. Wenn der Vermeter auch gleichzeitig der Vermittler ist darf keine Provision verlangt werden.
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Das ist ja mal ein Ding!!! Einfach so mal eben 200,--€ für eine Reinigungskraft einbehalten? :angry: ? Das hätte der Vermieter mit mir nicht gemacht! Wenn die evtl. Hinzuziehung einer Reinigungsfachkraft im Mietvertrag vereinbart war, hätte ich diesem Vorgehen erst nach erfolgter Abnahme zugestimmt. Ich hätte mir nicht "Unsauberkeit" unterstellen lassen!

Als ich aus meiner Wohnung ausgezogen war - diese wurde selbstverständlich von mir gründlich einschließlich Teppichboden, gereinigt -, hat mein Vermieter 150,--€ vorläufig einbehalten bis zur Endabrechnung der Nebenkosten. Die Nebenkostenabrechnung erfolgte ca. 1 1/2 Monate nach meinem Auszug.
Nach Ablauf dieser Zeit kam der Vermieter unaufgefordert zu mir und brachte mir die Endabrechnung sowie die nicht benötigten 150,--€ und noch zusätzlich einen Betrag zuviel vorausgezahlter Nebenkosten zurück.
So, wie der Vermieter vorgegangen ist, war es mir recht und es war sicher eine faire Art und Weise der Abrechnungshandhabe.

Bearbeitet von Murmeltier am 20.04.2012 14:29:43
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Vielen Dank Euch allen !

Also Provision für den Makler ok.
Betr. Kaution meinte ich eben solche Aktionen wie eben geschildert, dringend notwendige Putzkolonne usw. - so daß nach dem Auszug die hinterlegte Kaution zusammenschrumpft. Dafür gibt es ganz sicher auch noch andere "triftige" Gründe.
Ein wenig so wie bei Versicherungen, die einem das Kleingedruckte um die Ohren schlagen, falls es doch wider Erwarten ;) mal zu einem Schadensfall kommt...

Aber ich lese aus Euren Beiträgen eigentlich heraus, daß in den meisten Fällen die Kaution doch wieder voll zurückgezahlt wird.
Gibt es überhaupt einen, wenn man so will, mieterfreundlichen Vertrag ?
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Klar, wenn der Vermieter einen vorgefertigten Vertrag nimmt, der nicht mehr der gültigen Rechtssprechung entspricht musst Du die betreffenden Passagen gar nicht einhalten. So zB bei mir in der letzten Wohnung. Da standen starre Renovierungsfristen drin von wegen alle 5 Jahre müssen die Wände gemacht werden usw.
Wenn das drin steht, dann musst Du gar nix machen - nicht mal bei Auszug.
Und wenn Du ausziehst, dann mach ein Übergabeprotokoll, in dem alles aufgeführt ist, was zu machen ist - oder eben nicht. Und lass den Vermieter das unterschrieben. Dann bist Du fein raus, weil danach nochmal Mängel anmelden geht nicht.

Bearbeitet von Wyvern am 20.04.2012 23:12:19
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Zitat (Wyvern, 20.04.2012)
Und wenn Du ausziehst, dann mach ein Übergabeprotokoll, in dem alles aufgeführt ist, was zu machen ist - oder eben nicht. Und lass den Vermieter das unterschrieben. Dann bist Du fein raus, weil danach nochmal Mängel anmelden geht nicht.

Übergabeprotokoll gut und schön. Das klingt so einfach.
Aber was mache ich, wenn der Vermieter das nicht unterschreibt?
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Zitat (Wyvern, 20.04.2012)
Klar, wenn der Vermieter einen vorgefertigten Vertrag nimmt, der nicht mehr der gültigen Rechtssprechung entspricht musst Du die betreffenden Passagen gar nicht einhalten. So zB bei mir in der letzten Wohnung. Da standen starre Renovierungsfristen drin von wegen alle 5 Jahre müssen die Wände gemacht werden usw.

So einen modernen Mietvertrag! :D

In unserem letzten Mietvertrag war Wäsche waschen am Freitag, Samstag und Sonntag verboten.
Beim Mietpreis war einfach RM (nein nicht DM) durchgestrichen und Euro eingetragen.

Ich würde sehr gerne wissen, wo dieser Mietvertrag ausgebuddelt wurde. rofl rofl rofl

@Jeannie: zur Übergabe immer Zeugen mitnehmen ist da am besten. :)

Bearbeitet von tante ju am 20.04.2012 23:35:19
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http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2...beprotokoll.htm

Ein unabhängiger Zeuge der den Zustand der Wohnung schriftlich und mit Fotos festhält ist meist schon ausreichend.
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Hallo!

Es ist tatsächlich so, dass ein Makler bei erfolgreicher Vermittlung einer Mietwohnung, vom Mieter eine Provision erheben kann. Diese liegt meißt bei 2,38 Monats-Kaltmieten zzgl. MwSt..
Je nach Höhe der Kaltmiete, kann diese Provision schonmal 1500 € und mehr betragen. Bitte beachte hier, die Provision die du den Makler zahlst, bekommst du nicht wieder!!! Mehr Infos auf *Werbelink.nein*.

Wird oftmals mit der Kaution verwechselt, welche als "Absicherung" bei dem Vermieter hinterlegt werden muss (Bankkonto, Sparbuch etc.). Die Kaution erhält der Mieter nach erfolgreicher Beendigung des Mietverhältnisses zurück.

Lothar

Bitte nicht gleich im ersten Beitrag einen Werbelink setzen.
Du hast es gerade vor 10 Minuten beim Anmelden akzeptiert.
Lies Dir bitte die Regeln durch, wann und WO Du einen Link zur eigenen Homepage setzen darfst. Ist nicht immer erlaubt und im Beitrag schon garnicht.

Gruß

Highlander


Bearbeitet von Highlander am 23.04.2012 20:59:43
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Der Mieter muss in Deutschland die Provision an den Makler zahlen in England und den USA ist es genau andersrum, da zahlt der Vermieter bzw. Verkäufer die Maklerprovision. Aber auch in Deutschland kommt das Prinzip Mieter Zahlt langsam in Bewegung, da insbesondere in großen Städten wie Hamburg, München oder Köln die Provision für manche Mieter eine zu hohe Hürde darstellt eine vernünftige Wohnung zu finden.
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ErsteWohnung hat in seinem Post leider auch nicht ganz Recht. Es werden nicht 2,38 Kaltmieten zzgl Märchensteuer an den Makler gezahlt, sondern 2 Kaltmieten zzgl Märchensteuer, was die 0.38 (=19% von 2) ausmacht.
Der User ist zwar schon weg, aber wir wollen doch nix falschen hier stehen lassen
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wobei man dann die maklerprovision von der steuer absetzen kann,sollte ein umzug beruflich veranlasst worden sein.
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Ich wäre bei Mietobjekten sehr vorsichtig... Weiß man denn wie lange man in einer Mietwohnung wohnen wird? Vielleicht ändert sich die persönliche oder berufliche Lage und man zieht schon 1-2 Jahre nach Anmietung wieder aus. Ihr könntet nach 2 Wochen Schimmelbefall entdecken, der mit Baumängeln zu tun hat und nicht beseitigt werden kann. Ein Kampf um sein Recht ist teuer und langwierig. Zuvor wird die Wand schön gestrichen und man sieht nichts. Die teure Provision bekommt man in keinem Fall wieder zurück. Die Kaution hingegen schon. Ob sich so etwas lohnt ist also gut zu überlegen.

Ich habe einmal einen Mietvertrag mit einem Makler unterschrieben und habe leider sehr negative Erfahrungen gemacht. Das ist jetzt ein Einzelfall, aber für mich gibt es KEINE Wohnung mehr die eine Maklerprovision wert sein kann. Ich wurde von der Vermieterin und der Maklerin belogen. Da ich auch Fahrräder etc hatte und die Wohnung sehr klein war, legte ich großen Wert auf einen Keller oder Dachbodenanteil. Es hieß vor dem Unterschreiben des Mietvertrages und selbst darin, dass ich einen Keller und Dachboden erhalte. Der "Keller" entpuppte sich dann aber als nicht zu verwendender Raum, der als Partyraum von ALLEN Mietern genutzt wird. Ich hatte ihn zwar besichtigt, aber dieses Detail wurde schön weggelassen. Und sauber und leer war er da auch... Der Dachboden gehörte plötzlich auch nicht mir allein, sondern dem Nachbarn. Ein Teil der Sachen des Vormieters waren darin gelagert. Als ich fragte wann er sie abholen kommt, hieß es gar nicht. Die Mieterin hatte sich gewaltsam Zutritt in seine Wohnung verschafft um die Sachen zu entsorgen, weil er die Miete nicht pünktlich gezahlt hat. Sie wollte von mir auch gleich 1 Schlüssel behalten. Das das nicht rechtens ist, muss ich wohl nicht sagen. Ohne gerichtlichen Beschluss darf der Vermieter die Wohnung auch bei nichtzahlen nicht öffnen und schon gar keinen Wohnungsschlüssel behalten. Kam alles im Nachhinein heraus. Die sogenannte "Hobbywerkstatt" nebenan war plötzlich eine professionelle Schreinerei. Mir wurde plötzlich kar, dass die Besichtigungs- und Übergabetermine immer Samstags Nachmittag waren, damit Ruhe war und ich nichts merkte. Da es direkt nebenan war, klang es jeden Tag so als regnete es Panzer. Ein Firmenschild gab es auch nicht. Es wieß rein gar nichts auf eine Schreinerei hin. Von Außen ebenfalls nicht erkennbar. Aber die billige Gardinenstange und eine Lampe waren gleich 3 Mal im Mietvertrag aufgeführt.

Ich will mit diesem Negativbeispiel nur dazu anregen, genaustens zu überlegen ob eine Mietwohnung teure Provision wert ist. Denn denkt immer daran, der Makler will nur Geld. Er erzählt euch alles was ihr hören wollt und negatives wird schöngeredet. Den Vertrag genaustens zu lesen bringt auch nicht viel, wenn die Tatsachen am Ende einfach nicht zum Vertrag passen. Ich wollte klagen, aber das kann ich mir einfach nicht leisten. Es gibt so viele schöne Wohnungen die ohne Makler von Privat oder Wohnbaugesellschaften vermietet werden. :mellow:
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man sollte generell makler meiden.die verdienen sich dumm und dämlich für wenig arbeit.ausserdem werden die von jemanden bezahlt,der die überhaupt nicht bauftragt hat!
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Zitat (dingens, 11.05.2012)
man sollte generell makler meiden.die verdienen sich dumm und dämlich für wenig arbeit.ausserdem werden die von jemanden bezahlt,der die überhaupt nicht bauftragt hat!

Ja, und wie gesagt etwaige Mängel oder Negatives wird meist verschwiegen nur damit der Mieter unterzeichnet. Schon allein die Anzeigen beschönigen alles. Und einiges kann man erst nachdem man schon da wohnt entdecken. Wenn der Vermieter meint einen Makler zu beauftragen, dann soll er auch die Provision bezahlen und nicht der Mieter. Zumal der Mieter SELBST in Zeitungen und dem Internet recherchieren muss. Das ist auch ein Aufwand. Und dann noch bezahlen, quasi dafür dass man die Wohnung in der Zeitung entdeckt hat?

Zeugen sind immer ganz wichtig. Sonst kann im Vorfeld wer weiß was behauptet werden. So wie bei mir...
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Zitat (dingens, 11.05.2012)
man sollte generell makler meiden.die verdienen sich dumm und dämlich für wenig arbeit.ausserdem werden die von jemanden bezahlt,der die überhaupt nicht bauftragt hat!

Tja, wenn das so einfach wäre. Ziehe mal aus über 100 km Entfernung in den Großraum Stuttgart. Da ist ned viel mit privatem Wohnungsmarkt. Läuft so gut wie alles über Makler und selbst da ist nicht garantiert, das du schnell ne Wohnung findest, wenn es zig Interessenten für eine Wohnung gibt.

Ganz so einfach ist die Welt der Wohnungssuche nicht, leider. -_- -_- -_-


Damit, dass sich die Makler dumm und dämlich verdienen, für die wenige Arbeit, die sie haben, damit hast in der Tat recht.

Bearbeitet von Knuddelbärchen am 14.05.2012 12:35:26
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Zitat (Binefant, 18.04.2012)
Bei meiner letzten gemieteten Wohnung wurde meine Kaution auf ein extra Mietkautionskonto angelegt (und nur meine, d.h. es gab ein extra "Sparbuch", mit Sonderauflagen). Der Vermieter und ich hatten ein Schreiben unterschrieben, welches bei Auflösung auch vom Vermieter wieder unterschrieben werden muß. Das dazugehörige Kontobuch hatte ich bei mir behalten (ob das aber üblich ist, weiß ich nicht). Beim Auszug hatte ich bei Übergabe der Wohnung inkl. Übergabeprotokoll etc. das Konto und das Schreiben dabei, welches dann bei Schlüsselübergabe unterschrieben wurde und ich konnte das Kautionskonto wieder auflösen. Keine Wartezeit, bis das Geld endlich überwiesen wurde.

hallo so war es bei meiner letzten Wohnung auch. nur das der vermitter das Sparbuch bei sich hatte. Mir hatte der herr von der bank damals erklärt das mann beide schreiben unterschrieben brauchte. Also das ich ohne den zettel des Vermitters nicht an das geld komme aber genauso braucht der Vermitter den Zettel von mir.
Wir sind dann damal beim auszug beide zur bank gefahren und haben das Sparbuch zusammen aufgelöst.
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@Knuddelbärchen: das ist nicht nur bei einem Umzug nach Stuttgart so, sondern bei allen Umzügen über größere Entfernungen, dass es kaum ohne Makler geht.

Oder mit Glück klappt es mit Vitamin B. ;)
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