Albtraum für Nachbarin: Mieter zeigt keine Einsicht!

bevor ich zum eigentlichen Thema komme, stelle ich gleich sicher, dass es sich garantiert um meine Nachbarin dreht, nicht um mich.

Also, folgendes : die Nachbarin vermietet seit Jahren gut , ehrlich , eine Wohnung. ( Zwei Familienhaus, Sie wohnt mit Ihrer Familie oben, die Mietwohnung ist unten.

Am vergangen Dienstag, haben die Mieter( 2 Personen), fristlos gekündigt. Die Nachbarin setzt, wie seit Jahr und Tag schon ein Inserat in die Zeitung " Wohnung zu vermieten".

Sie führte ein Gespräch mit den Mietern, und legte klar, dass nun Neue Bewerber für die Wohnung kommen werden , zum ansehen. Sie werde anklingeln und fragen, ob und wann es den Mietern denn zeitlich recht wär. Nun passierte folgendes: Trotz vorheriger Angündigung, und mehrmaligem Klingeln, öffneten die Mieter nicht die Haustür. Sie liess, mit dem eigenen Schlüssel für die Mietwohnung, die evtl. neuen Mieter zur Ansicht der Wohnung herein. Gerade standen die Mieter vor Ihrer Tür und warfen Ihr Hausfriedensbruch vor. Sie verlangten, den hausschlüssel für unten. Und bekamen ihn auch. Nebenbei erwähnten die Mieter noch, dass Sie eine Anzeige gemacht hätten, wegen hausfriedensbruch. Ich war ratlos, denn sowas habe ich selbst als Vermieterin noch nie erlebt. Die Frau ist mit den Nerven fertig.
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Sofort zum Anwalt und dort Hilfe holen. Nicht auf Gespräche mit den Mietern einlassen. Alles nur über einen Anwalt
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Zitat (bine4386 @ 13.11.2007 12:41:37)
Sofort zum Anwalt und dort Hilfe holen. Nicht auf Gespräche mit den Mietern einlassen. Alles nur über einen Anwalt

Yepp, meine Rede.

Die Geschichte sieht für mich provoziert aus, kann sein, dass es genau diese Absicht der Mieter war.

Bearbeitet von murphy am 13.11.2007 12:43:18
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Ich weiss nicht, ob es wichtig ist, aber die Mieter wohnen erst seit 1 Juni diesen Jahres dort im Haus.

Sie ziehen Ende Dezember- also in ein paar Wochen aus.
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Hi,

kann man schlecht was zu sagen. Wir hatten das mal - so ähnlich - umgekehrt, also wir waren MIETER. Es war ein Besichtigungszeitraum von 13 - 15 Uhr eingeplant und das war auch ok.

Aber um ca. 18 Uhr (!) ging plötzlich ohne Vorwarnung die Haustür auf und 5 Leute an der Zahl spazierten durch unsere Wohnung. Wir dachten das Abendbrot bleibt uns im Hals stecken. Der Vermieter meinte, er hätte geklingelt, aber das hat er definitiv NICHT. :angry:

Vielleicht war es nur ein Kommunikationsproblem bei Deiner Freundin? :unsure: Wie waren diese Mieter denn sonst so, vorher also?

Gruss
Kröti
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Trotzdem darf der Vermieter keinen Schlüssel mehr zur Wohnung haben. Insofern haben die (Noch-)Mieter mit dem Vorwurf des Hausfriedensbruchs recht. So traurig das auch ist...
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Hi, Krötilla, das verstehen Mieter / Vermieter war gut Und auf einmal so einen Nackenschlag. i
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Und wenn er einen Schlüssel (mit Genehmigung der Mieter) hat, dann darf er den nur für den Notfall einsetzen. Und da gehört eine Wohnungsbesichtigung nunmal nicht dazu.

Bearbeitet von Renate54 am 13.11.2007 12:56:21
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Kann man denn nicht ein bischen kulanter sein, der Vermieterin gegenüber? Muss gleich eine Anzeige sein.?
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Zitat (Jakob @ 13.11.2007 12:55:32)
Kann man denn nicht ein bischen kulanter sein, der Vermieterin gegenüber? Muss gleich eine Anzeige sein.?

Das kann man von zwei Seiten sehen. Stell Dir vor dein Vermieter strauchelt einfach so in deine Wohnung. Ganz begeistert wäre ich davon auch nicht. Ich weiß nicht wo Kulanz da anfängt und wo sie aufhört..................
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Aber Bine überlegmal, was soll Sie denn als Vermieterin machen? Ich sag mal, ein nur, eine traurige Sache.

Die Mieter hätten, mit dem Anwalt " drohen", könnnen. Aber gleich eine Anzeige, wer weiss was die Frau noch zu erwarten hat?
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Zitat (Jakob @ 13.11.2007 13:06:09)
Aber Bine überlegmal, was soll Sie denn als Vermieterin machen? Ich sag mal, ein nur, eine traurige Sache.

Die Mieter hätten, mit dem Anwalt " drohen", könnnen. Aber gleich eine Anzeige, wer weiss was die Frau noch zu erwarten hat?

Ich seh das eigentlich genauso. Ich würde sowas auch nicht sofort anzeigen. Ich wäre zwar stinkesauer, würd deswegen aber nicht zum Anwalt rennen. Aber da reagiert jeder Mensch anders.
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Zitat (Jakob @ 13.11.2007 13:06:09)
Aber Bine überlegmal, was soll Sie denn als Vermieterin machen?

Sich an geltendes Recht und dessen Gesetze und Vorschriften halten.
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Dann hätte sie wohl oder übel einen neuen Termin zur Besichtigung ausmachen müssen. Sieht nicht gut aus für sie, aber anders geht es nicht.

Wenn ich der evt. neue Mieter wäre, dann würde ich die Wohnung wahrscheinlich nicht nehmen. Ich müsste ja immer Angst haben, die Vermieterin steht mal in der Wohnung.

Und als Mieter würde ich mir jetzt echt überlegen, ob sie die Wohnung auch vorher schon in meiner Abwesenheit betreten hat. Will es ihr ja nicht unterstellen, aber sowas soll ja sehr oft vorkommen.
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Ich sagte der Nachbarin/ Vermieterin, sei froh dass die Typen bald weg sind. Vor solchen Mietern, sollte öffentlich gewarnt werden!
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Zitat (Renate54 @ 13.11.2007 13:12:00)
Wenn ich der evt. neue Mieter wäre, dann würde ich die Wohnung wahrscheinlich nicht nehmen. Ich müsste ja immer Angst haben, die Vermieterin steht mal in der Wohnung.
Und als Mieter würde ich mir jetzt echt überlegen, ob sie die Wohnung auch vorher schon in meiner Abwesenheit betreten hat.

Genauso ist es.
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Zitat (Jakob @ 13.11.2007 12:53:26)
Hi, Krötilla, das verstehen Mieter / Vermieter war gut Und auf einmal so einen Nackenschlag. i

Das wiederspricht sich aber ganz schön.

Auch Vermieter haben sich an Gesetze zu halten. Und das ist für mich auch Hausfriedensbruch.
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Zitat (Jakob @ 13.11.2007 12:39:43)
Am vergangen Dienstag, haben die Mieter( 2 Personen), fristlos gekündigt. Die Nachbarin setzt, wie seit Jahr und Tag schon ein Inserat in die Zeitung " Wohnung zu vermieten".

Haben die Mieter tatsächlich "fristlos" gekündigt, war das laut Mietvertrag möglich? Wenn fristlos, dann heißt das ja "per sofort", würd ich mal sagen...

wahrscheinlich haben sie aber "fristgerecht" gekündigt mit drei Monaten Kündigungsfrist. Da sie innerhalb der ersten vier Werktage des Novembers gekündigt haben, wäre die fristgerechte Kündigung per 31.1.2008.

Korrekterweise müssten sie während dieser Zeit durchaus tolerieren dass potenzielle Nachmieter sich die Wohnung ansehen, andererseits war's wohl auch nicht korrekt dass die Vermieterin die Wohnung mit ihrem Zweitschlüssel geöffnet hat, denn es war ja kein Notfall... eigentlich hätte sie die Interessenten unverrichteter Dinge wieder wegschicken müssen, die Kosten hierfür aber dem Mieter anlasten (was, wenn die Leute wirklich die Wohnung hätten mieten wollen und sie jetzt aber keine weiteren Interessenten findet, also durch das Verschulden der Noch-Mieter keinen Nachmieter hat? Außerdem hatten sie und die Interessenten ja Unkosten durch Anfahrt und Zeitausfall)

Einzige Möglichkeit ist nun: ab zum Anwalt, und alles Weitere nur noch über diesen klären. (Vermieterrechtsschutz besteht hoffentlich?)
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Zitat (Jakob @ 13.11.2007 13:13:24)
Ich sagte der Nachbarin/ Vermieterin, sei froh dass die Typen bald weg sind. Vor solchen Mietern, sollte öffentlich gewarnt werden!

Und vor Vermietern die es sich herausnehmen einen Schlüssel zu behalten und einfach in die Wohnung gehen sollte ebenfalls öffentlich gewarnt werden.

Kannst Du den Namen der Vermieter hier mal öffentlich machen? Dann wissen in Zukunft alle Mieter Bescheid vor wem sie sich in acht nehmen müssen.
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Renate 54: Sie sagte mir, dem nächsten Mieter gibt Sie gleich den schlüssel für die Wohnung in die Hand.
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Gut das ich in jeder Mietwohnung die ich hatte oder jetzt habe immer sofort das Schloss ausgewechselt habe und beim ausziehen wieder das alte Schloss eingesetzt habe.
Vertauen ist gut..........

Bearbeitet von internetkaas am 13.11.2007 13:21:22
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Zitat (Valentine @ 13.11.2007 13:15:26)
die Kosten hierfür aber dem Mieter anlasten

Wie denn. Sie hat ja gar keine Beweise. Sie hat ja nur ein Gespräch mit ihren Mietern geführt und versäumt, den Besichtigungstermin schriftlich anzukündigen.
Damit würde sie nie durchkommen.
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Und Sie macht sich auch gosse Sorgen, dass die Noch- Mieter, nach dem Auszug die Wohnung und ihre Familie schlecht reden.
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Zitat (Jakob @ 13.11.2007 12:39:43)
bevor ich zum eigentlichen Thema komme, stelle ich gleich sicher, dass es sich garantiert um meine Nachbarin dreht, nicht um mich.

Also, folgendes : die Nachbarin vermietet seit Jahren gut , ehrlich , eine Wohnung. ( Zwei Familienhaus, Sie wohnt mit Ihrer Familie oben, die Mietwohnung ist unten.

Am vergangen Dienstag, haben die Mieter( 2 Personen), fristlos gekündigt. Die Nachbarin setzt, wie seit Jahr und Tag schon ein Inserat in die Zeitung " Wohnung zu vermieten".

Sie führte ein Gespräch mit den Mietern, und legte klar, dass nun Neue Bewerber für die Wohnung kommen werden , zum ansehen. Sie werde anklingeln und fragen, ob und wann es den Mietern denn zeitlich recht wär. Nun passierte folgendes: Trotz vorheriger Angündigung, und mehrmaligem Klingeln, öffneten die Mieter nicht die Haustür. Sie liess, mit dem eigenen Schlüssel für die Mietwohnung, die evtl. neuen Mieter zur Ansicht der Wohnung herein. Gerade standen die Mieter vor Ihrer Tür und warfen Ihr Hausfriedensbruch vor. Sie verlangten, den hausschlüssel für unten. Und bekamen ihn auch. Nebenbei erwähnten die Mieter noch, dass Sie eine Anzeige gemacht hätten, wegen hausfriedensbruch. Ich war ratlos, denn sowas habe ich selbst als Vermieterin noch nie erlebt. Die Frau ist mit den Nerven fertig.

Hast du das jetzt nur von Vermieter Seite angehört oder von beide Seiten?
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:mellow:

Bearbeitet von Sailor am 14.11.2007 22:45:13
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Hi, Internetkaas, nur von der Vermieterin. Die Frau vermietet seit Jahren und alle bisherigen Mieter, hatten über nichts zu klagen.
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Zitat (Jakob @ 13.11.2007 13:25:38)
Hi, Internetkaas, nur von der Vermieterin. Die Frau vermietet seit Jahren und alle bisherigen Mieter, hatten über nichts zu klagen.

Kann sein, aber besser ist es immer von zwei Seiten zu hören.
Ist nur meinen Meinung.
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Zitat (Jakob @ 13.11.2007 13:25:38)
Hi, Internetkaas, nur von der Vermieterin. Die Frau vermietet seit Jahren und alle bisherigen Mieter, hatten über nichts zu klagen.

Offensichtlich haben aber die derzeitigen Mieter Grund zur Klage. Sonst hätten sie wohl kaum fristlos kündigen können. (Warum eigentlich?)
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Zitat (Jakob @ 13.11.2007 13:25:38)
Hi, Internetkaas, nur von der Vermieterin. Die Frau vermietet seit Jahren und alle bisherigen Mieter, hatten über nichts zu klagen.

Die haben vielleicht nicht mitbekommen, wenn die Vermieterin in ihrer Wohnung war.
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Sailor, ich wünsche der Frau von Herzen das es nur eine Leere Drohung war. Aber wie mir die Nachbarin sagte, hätten die Mieter in einer Lautstärke geredet, dass es noch in 10 km Entfernung zu hören gewesen sei.
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Zitat (tom-kuehn @ 13.11.2007 13:28:08)
Zitat (Jakob @ 13.11.2007 13:25:38)
Hi, Internetkaas, nur von der Vermieterin. Die Frau vermietet seit Jahren und alle bisherigen Mieter, hatten über nichts zu klagen.

Die haben vielleicht nicht mitbekommen, wenn die Vermieterin in ihrer Wohnung war.

Genau aus den Gründen wechsel ich immer das Schloss nach der Schlüssel übergabe.
Und hatte immer ein sicheres Gefühl dabei.

Bearbeitet von internetkaas am 13.11.2007 13:30:12
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Zitat (Valentine @ 13.11.2007 13:27:43)
Offensichtlich haben aber die derzeitigen Mieter Grund zur Klage. Sonst hätten sie wohl kaum fristlos kündigen können. (Warum eigentlich?)

Wenn Vermieter die Wohnung betreten ist das ein Grund zur fristlosen Kündigung! Vielleicht haben die Mieter das schon mal mitbekommen.
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Zitat (Sailor @ 13.11.2007 13:24:32)
Wollen wir hoffen, dass es nur eine leere Drohung war.


So sehe ich das auch. Wenn die Mieter tatsächlich Anzeige erstattet haben, müsste Deine Nachbarin in absehbarer Zeit Post von der Polizei bekommen. Und ich glaube wirklich nicht, dass die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen eine sonst unbescholtene Bürgerin eröffnet. Das wird höchstens auf eine Einstellung bei Zahlung einer Geldstrafe hinauslaufen.
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Was mich betrifft, ist immer erst ein Gespräch unter Vermieter/ Mieter, wichtig. Aber in aller Ruhe!.
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Zitat (Jakob @ 13.11.2007 13:30:51)
Was mich betrifft, ist immer erst ein Gespräch unter Vermieter/ Mieter, wichtig. Aber in aller Ruhe!.

Genau, und das Gespräch am besten in die vier Wänden lassen.
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Zitat (tom-kuehn @ 13.11.2007 13:29:45)
Zitat (Valentine @ 13.11.2007 13:27:43)
Offensichtlich haben aber die derzeitigen Mieter Grund zur Klage. Sonst hätten sie wohl kaum fristlos kündigen können. (Warum eigentlich?)

Wenn Vermieter die Wohnung betreten ist das ein Grund zur fristlosen Kündigung! Vielleicht haben die Mieter das schon mal mitbekommen.

Wenn Vermieter unaufgefordert / ungebeten die Wohnung betreten... man weiß ja nicht ob die Mieter wussten dass die Vermieterin einen Drittschlüssel besaß. Ich hatte eine ganze Weile den dritten Schlüssel zu meiner vermieteten Wohnung, weil die Mieterin ihn mir ausdrücklich gegeben hat. (Allerdings hab ich die Wohnung auch nur dann ohne ihr Beisein betreten wenn sie mich ausdrücklich dazu aufgefordert hat, um in Urlaubszeiten die Blumen zu versorgen)
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So, da bin ich wieder. War eben rüber zur Nachbarin, fragen, wieso überhaubt eine Fristlost Kündigung.

Die Mieterin ist schwanger und bekommt im Januar Ihr Kind. Jetzt sehen sie ein, dass die Wohnung zu klein wär?!
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ich finde ja, die mieter regen sich völlig zu recht auf.
sicher, sie müssen nach erfolgter kündigung zutritt zur wohnungsbesichtigung gewähren. aber eben nach absprache und nur ich glaube 3 abende die woche und zu normalen zeiten. also eben nicht mitternacht oder sowas.
die absprache und alles scheint ja gewesen zu sein. aber man kann doch nciht einfach in die wohnung spazieren, nur weil die nicht da sind. ich mein, die standen ggf nur auf der autobahn im stau oder weiss der geier was. aber ich kann dann doch da nicht einfach rein, nur weil ich´s kann (weil ich einen schlüssel habe). wenn die wohnung vermietet ist, ist das nutzungsrecht der wohnung auf den mieter übertragen. das heisst der vermieter darf nur noch nach absprache und mit trifftigen grund die Wohnung betreten (im beisein der Mieter) oder bei notfällen die tür öffnen (lassen). als notfall gilt wasserrohrbruch oder feuer. aber kein besichtigungstermin.
unglaublich, wie naiv die gute frau da gehandelt hat.
als interessent für die wohnung hätte ich nach der erfahrung die wohnung auch auf jeden fall nicht genommen.

ob man nun in der lage der derzeitigen mieter gleich eine klage anstrengen muss, sei dahin gestellt. es ist aber auf jeden fall ihr gutes recht. da die wohnung fristlos gekündigt wurde, gibt es hier sicher eine vorgeschichte, die bestimmt da mit reinspielt.
tut mir leid, aber das ist wirklich selber schuld!

edit: jetzt eben erst den grund für die fristlose kündigung gesehen. schwangerschaft ist sicher kein grund für eine fristlose kündigung. irgendwas stimmt an der geschichte hinten und vorne nicht.

Bearbeitet von Avy am 13.11.2007 13:37:25
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Avy, ich kann nur schreiben und fragen was mir gesagt wurde. Aber was hat die Nachbarin, nach so einer Anzeige zu erwarten?
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Zitat (Jakob @ 13.11.2007 13:42:54)
Avy, ich kann nur schreiben und fragen was mir gesagt wurde. Aber was hat die Nachbarin, nach so einer Anzeige zu erwarten?

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr

http://www.justiz.niedersachsen.de/master/...L20_D0_I3749483
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Unter "normalen" Umständen kann man eine Wohnung gar nicht fristlos kündigen- in jedem Mietvertrag stehen Fristen drin. Sollte mal keine Frist vereinbart sein, gilt automatisch die gesetzliche Regelung (drei Monate).

Natürlich kann jeder Mieter hergehen und z. B. am 6.11.2007 verkünden "ich ziehe nächste Woche um in eine andere Wohnung, Ihre brauch ich dann nicht mehr", aber er muss trotzdem bis 31.01.2008 Miete zahlen, es sei denn der Vermieter findet einen Nachmieter, der z. B. schon ab 1.12.07 einziehen will.

Wie das jetzt bei deiner Nachbarin mit fristgerecht und fristlos ist, sollte sie am besten mal mit ihrem Anwalt klären... die Nummer mit dem unberechtigten Betreten kann die Sachlage dramatisch verändern.
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Zitat (Jakob @ 13.11.2007 13:42:54)
Avy, ich kann nur schreiben und fragen was mir gesagt wurde. Aber was hat die Nachbarin, nach so einer Anzeige zu erwarten?

Es ist schon etwas unglücklich dass es hier immer erst mal "um sieben Ecken" geht. Wenn die Nachbarin Infos von "Frag Mutti" haben möchte, wäre es vielleicht sinnvoll, sie würde sich hier selber anmelden und mitschreiben? Ansonsten möge sie wegen verbindlicher Rechtsauskünfte am besten mal ihren Anwalt befragen.
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ich weiss, dass meine Vermieterin einen Schlüssel zu meiner Wohnung hat (sie hat mich bei Vertragsabschluss darauf hingewiesen und mich gefragt, ob mir das recht ist) und für den Notfall ist das auch sehr praktisch aber wenn ich mir vorstelle, sie würde (warum auch immer) ohne Vorwarnung oder ohne meine ausdrückliche Erlaubnis einfach in meine Wohnung spazieren ... dafür hätte ich nicht das geringste Verständnis

okay, ich würde sie deshalb nicht gleich anzeigen aber ich wäre stinksauer und unser Mieter-Vermieter-Vertrauensverhältnis wäre für immer dahin ...
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Nein, nicht Sie will auskünfte, sondern ich. Da ich die Frau eben kenne und natürlich auch wissen will, was evtl. noch kommt.
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Zitat (Agnetha @ 13.11.2007 13:50:15)

ich weiss, dass meine Vermieterin einen Schlüssel zu meiner Wohnung hat (sie hat mich bei Vertragsabschluss darauf hingewiesen und mich gefragt, ob mir das recht ist) und für den Notfall ist das auch sehr praktisch aber wenn ich mir vorstelle, sie würde (warum auch immer) ohne Vorwarnung oder ohne meine ausdrückliche Erlaubnis einfach in meine Wohnung spazieren ... dafür hätte ich nicht das geringste Verständnis

okay, ich würde sie deshalb nicht gleich anzeigen aber ich wäre stinksauer und unser Mieter-Vermieter-Vertrauensverhältnis wäre für immer dahin ...

Agnethta, die Mieter sind doch in ca. 4 Wochen weg. Dann solln sich doch jede Seite ruhig verhalten und dann - Tschüss Leute auf nimmer wiedersehen.
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Aber der Nachbarin, sitzt nun die Angst im Nacken, die Noch- Mieter, könnten sie als Vermieterin und Ihre Familie Und die Wohnung bis zum geht- nicht mehr schlecht machen. Und das vor aller Welt!
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Zitat (Valentine @ 13.11.2007 13:34:36)
Ich hatte eine ganze Weile den dritten Schlüssel zu meiner vermieteten Wohnung, weil die Mieterin ihn mir ausdrücklich gegeben hat. (Allerdings hab ich die Wohnung auch nur dann ohne ihr Beisein betreten wenn sie mich ausdrücklich dazu aufgefordert hat

So ist es bei unsern Mieter auch!
Haben wir aber auch so in den Mietverträgen drin Stehen.
Wenn ich mal in eine Wohnung muss aus Grund xy dann informiere in aber Trotzdem immer den Mieter.

Francis.
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Sorry- aber diese Gedanken hätte sie sich etwas früher machen sollen, bevor sie die Wohnung ohne Einverständnis der Mieter betreten hat.

Kann natürlich sein, dass die Mieter eben dieses provoziert haben um sich die Monatsmieten für Dezember und Januar zu sparen, aber sie hätte sich nicht dazu hinreißen lassen dürfen, ihren Reserveschlüssel zu benutzen.

Abgesehen davon- wo ziehen die Mieter denn hin? Wahrscheinlich nicht grad zwei Türen weiter sondern mindestens drei Straßen entfernt oder in ein anderes Viertel. Die Welt ist nicht ganz so klein, und einen Artikel in der Zeitung werden sie wohl auch nicht gleich veröffentlichen oder es im Supermarkt ans Schwarze Brett hängen.
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Aber Sie hat den noch Mietern doch vorher Bescheid gesagt. Das muss doch nicht immer schriftlich sein, beim Einverständnis des Mieters zum Vorgeschlagen Zeitpunkt.
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Zitat (Jakob @ 13.11.2007 13:58:46)
Aber der Nachbarin, sitzt nun die Angst im Nacken, die Noch- Mieter, könnten sie als Vermieterin und Ihre Familie Und die Wohnung bis zum geht- nicht mehr schlecht machen. Und das vor aller Welt!

und das zu recht....

aber die letzte frage war ja, was die vermieterin zu erwarten hat.

nunja. eben wirklich, das die derzeitigen mieter den unbefugten zutritt bekannt machen. zum anderen eben das rechtliche, falls wirklich anzeige erstattet wird.
das eine unbescholtene bürgerin dafür in den knast geht, kann ich mir nur schwer vorstellen. eine geldstrafe kann aber durchaus drin sein. wie hoch die sein kann, habe ich keine ahnung. da hilft sicher ein anruf beim anwalt seines vertrauens oder eben einfach abwarten.
im besten falle passiert gar nix, ausser das die jetzigen mieter sich bissi aufregen und in 3-4 monaten kein hahn mehr danach kräht.

auf JEDEN fall sollte sich die vermieterin die sache zu herzen nehmen und sowas NIE wieder tun.
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