Celluloid ist ein Material, welches aus Nitrocellulose und Campher hergestellt wurde. Historische Celluloidpuppen können mit NC-Lacken bemalt werden, da sich die Farbe direkt und dauerhaft mit dem Untermaterial verbindet.
Doch jetzt stellt sich die Frage, ob es wirklich Celluloid ist.
Wenn ja, dann dürfen die einschlägigen Sicherheitsvorschriften nicht außer Acht gelassen werden.
Eine alte Celluloidpuppe ist, obwohl sie süß und harmlos aussieht, nichts für die heimische Schrankwand oder das
Sofa!
Jedem der damit umgeht, muss klar sein, dass er einen unberechenbaren je nach Zersetzungsgrad sogar möglicherweise selbstentzündlichen explosiven Stoff in den Händen hält.
Wie eingangs erwähnt, handelt es sich um Nitrocellulose. Nitrocellulose ist hochexplosiv, zersetzt sich mit der Zeit, wird im Laufe der Jahre immer empfindlicher gegenüber Reibung, Schlag und Temperatur. So können unter Umständen bei altem Celluloid bereits Temperaturen von 40 Grad Celsius ausreichen, um eine Selbstentzündung herbeizuführen.
Celluloid setzt sich unter großer Energiefreisetzung sehr schnell um. Die Lagerbestimmungen finden sich in der 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Es ist ein Stoff der Lagergruppe Ia, also ein besonders gefährlicher sonstiger explosionsgefährlicher Stoff.
Auch beim Transport unterliegt solch eine Puppe dem ADR.
Kleinere Mengen dürfen in unbewohnten Räumen aufbewahrt werden. In Wohnräumen ist die Aufbewahrung generell unzulässig und strafbar. Sollen größere Mengen dieser Puppen aufbewahrt werden, so ist dies nur in temperaturkontrollierten, genehmigten Bunkeranlagen möglich. Es ist also die gleiche Problematik, die auch bei Celluloidfilmen (bekannt als Nitrofilm) besteht. Das Bundesarchiv verfügt über eine solche Bunkeranlage mit permanenter Kühlung. Diese wurde nach der spektakulären Explosion einer Lagerkammer mit Celluloidfilm in Koblenz in der Nähe von Berlin neu gebaut.
Hier ein älterer Beitrag:*** Link wurde entfernt ***
Daher rate ich dazu, Arbeiten an dieser Puppe nur von Menschen durchführen zu lassen, die entsprechendes Fachwissen im Umgang mit Celluloid haben und über Arbeitsstätten verfügen, die entsprechend sicherheitstechnisch ausgestattet sind.
Gerät eine solche Puppe in Brand, ist sie nicht zu löschen. In einem solchen Fall hilft nur noch wegrennen, wenn man es denn noch schafft......
Weitere Infos zu dem Thema kann man sicherlich bei der Bundesanstalt für Materialprüfung Fachbereich 2.2 bekommen.