herzprobleme-medikament wer weiß rat: herzschwäche

BITTE HELFT MIR BIN AM ENDE WER WEIß OB BLUTGERINNSEL IM HERZ GEFÄHRLICH SIND ODER HAT ÄHNLICHES ??

Hallo mein Vater 72 Jahre kam letzte Woche mit zu hohem und unregelmäßigem Puls ins Krankenhaus.(Voriges Jahr hatte er ähnliche Probleme mit der Herzklappe, wurde im Kh behandelt und seitdem mediakentös behandelt und Aufsicht vom Hausarzt). Nach mehreren Untersuchungen und Ekgs war eine Herzkatheteruntersuchung geplant die nicht durchgeführt wurde.Nun sollten die Störungen mit einem Schock wieder gerichtet werden aber auch das wurde gestern nun nicht gemacht da Blutgerinnsel im Herz gefunden wurden und dazu noch Verkrustungen im Vorhof.Man sagte mir heute das es nur möglich sei mit Tabletten die Störungen zu behandeln und dies nun auch gemacht wird und er wahrscheinlich morgen entlassen wird.Nun meine Frage, ist in diesem Fall eine Behandlung mit Tabletten hilfreich und sicher oder überhaupt ausreichend um sicher weiterleben zu können?Was ist wenn sich ein Gerinnsel löst und weiter wandert(Schlaganfall ect)?? Oder ist soetwas in dieser Tablettenbehandlung mit bedacht und wird ausreichend "gesichert"?Da ich kein Arzt bin und daher unwissend habe ich große Angst das diese Behandlung vielleicht nicht ausreichend ist oder gar falsch behandelt wird.Ich muss dazu sagen mein vater leider noch an Diabetes Typ2 ab und an unter zu hohem Blutdruck under Übergwicht(109Kg)Ich hoffe Sie können mir helfen und bedanke mich sehr.
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Blutverdünner Tabletten sind empfehlenswert, da sie dazu beitragen können, das Risiko von Blutgerinnseln zu verringern, die im Zusammenhang mit Herzproblemen wie dem, das du schilderst, auftreten können. Sie können helfen, das Risiko schwerwiegender Komplikationen wie Schlaganfällen zu minimieren.

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beruhige dich, sprich das mit dem Doc deines Vater durch.
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Die Beurteilung, ob eine Therapiemethode sinnvoll, erfolgversprechend oder oder oder oder ist, überlassen wir hier den Ärzten.
Bitte wende Dich an den behandelnden Arzt deines Vaters und frage ihn. Er wird dir aber nur AUskunft erteilen dürfen, wenn Dein Vater ihn von seiner Schweigepflicht entbindet, bzw. du die "Vormundschaft" für deinen Vater hast.

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