Bestätigte Kopie: muss aber nicht amtlich beglaubigt sein

Was ist bitte unter einer bestätigten Kope zu verstehen, die nicht amtlich beglaubigt sein muss?

Mir sind nur ganz normale oder eben amtlich, bzw. notariell beglaubigte Kopien bekannt. Ich habe mich bei der Stelle, die da einen ganzen Stapel von mir haben will, erkundigt. Leider bekam ich die Auskunft, dass ich das selbst wissen müsste.

Bin ich jetzt die totale Dumpfbacke?

Wäre nett, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

Danke schon mal. :blumen:
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Mit einem Kopiergerät, das auch als Multifunktionsdrucker genutzt werden kann, hast du die Möglichkeit, selbst hochwertige Kopien zu erstellen und diese bei Bedarf schriftlich zu bestätigen, ohne den Aufwand einer amtlichen Beglaubigung auf dich nehmen zu müssen. So kannst du jederzeit die benötigten Unterlagen in hoher Qualität und auf unkomplizierte Weise vervielfältigen.

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@ Tante Ju

habe Dir Folgendes (gegoogelt) kopiert:

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Was ist eine bestätigte Kopie?

Viele Sachverhalte für die Rente müssen durch Urkunden und andere Belege nachgewiesen werden, zum Beispiel das Ende einer Ausbildung durch das Abschlusszeugnis, der Geburtstag durch die Geburtsurkunde. Diese Unterlagen können Sie als Originale einschicken und erhalten diese nachher zurück. Es können jedoch auch Kopien eingesandt werden. Diese müssen aber einen so genannten Bestätigungsvermerk tragen oder beglaubigt sein.

Beglaubigungen werden von Anwälten und Notaren vorgenommen und sind kostenpflichtig. In unseren Verfahren genügen jedoch bestätigte Kopien.

Die Bestätigung wird von Krankenkassen, Bürgerämtern und natürlich auch von den Beratungsstellen der Rentenversicherung kostenlos vorgenommen. Es wird bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Für die Bestätigung müssen Sie das Original mitbringen.

Personenstandsurkunden werden kostenlos von den Standesämtern ausgestellt.


Evt. hilft Dir das weiter ?
Habe auch was dazugelern, kannte diesen Begriff nicht.

Liebe Grüße :blumen:
Taline.
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Danke fürs googeln taline :blumen:

Aus den schönen Großstadtzeiten kenn ich das auch so mit den Beglaubigungen. Ist ja klar, dass ich das so kenne, denn dir Deutsche Rentenversicherung hat ja ihren Sitz in Berlin.

Nur hier hinter den sieben Bergen machen die Leute im Rathaus keine Beglaubigungen, auch Rechtsanwälte nicht. Da muss man zumindest in unserer Gemeinde zum Notar marschieren. Hab ich gerade mit der Geburtsurkunde meines Sohnes hinter mir. :(

Dann werde ich wegen einer Bestätigung mal die Krankenkasse und die Rentenversicherung befragen.

Eventuell ist das ja auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Bearbeitet von tante ju am 27.02.2013 19:15:03
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Früher konnten auch Pfarrer Kopien beglaubigen. Taten sie auch, gegen eine kleine Spende. Das war auf jeden Fall günstiger als ein Notar. Ich weiß nicht, ob das heute noch so ist. Kannst ja mal im Pfarramt nachfragen.

Schulen, als siegelführende Behörden, dürfen das auch. Die beglaubigen aber meist nur Zeugniskopien, mit anderen haben sie nichts zu tun.
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meines Erachtens darf die Post sprich Beamte der Post das auch....
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Jeannie, es sollen ja nicht beglaubigte, sondern bestätigte Kopien sein und weil mir dieser Begriff nicht geläufig ist, bin ich eben etwas verwirrt.

Aber ob der Pfarrer es auch bei Nichtmitgliedern seiner Amtskirche machen würde, wage ich zu bezweifeln.

Da anscheinend ein Riesenstapel zusammenkommen wird, wäre mir umsonst natürlich am liebsten.
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Zitat (tante ju @ 27.02.2013 22:27:29)
Da anscheinend ein Riesenstapel zusammenkommen wird, wäre mir umsonst natürlich am liebsten.

Kennst du den Begriff "Knicksiegelung"? Wird oft bei Zeugnissen angewendet, die aus mehreren Blättern bestehen.

Da wird ein ganzer Stapel Urkunden/Zeugnisse/(evtl. Kopien?) auf einen Stapel gelegt. Nun knickt man die obere linke Ecke nach unten/vorne und tackert sie fest. Über die Ecke und das oberste Blatt kommt das Siegel. Nun kann man den Stapel nicht mehr verrücken, ohne das Siegel zu beschädigen.

Auf die Art würde es vielleicht genügen, den ganzen Stapel nur einmal bestätigen/beglaubigen zu lassen? Würde ne Menge Gebühren sparen.
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Hallo Tante Ju!

Ich denke schon, dass du dir deine Kopien auf deiner Gemeinde bestätigen lassen kannst. Da kommt dann normalerweise einfach ein Stempel drauf, der bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.

Kopien von Geburtsurkunden DÜRFEN von der Gemeinde nicht beglaubigt werden. Das heißt aber nicht, dass du dort generell keine Beglaubigungen bzw. Bestätigungen der Übereinstimmung mit dem Original bekommst. Ich würde an deiner Stelle dort nochmal nachfragen, bevor du evtl. größere Wege auf dich nimmst, die du dir hättest sparen können.
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Hallo,

z.B. verlangt die GEZ jetzt auch bestätigte Kopien von Bescheiden, weil sie keine Originale mehr zurückschickt ...

aus Gründen der Kosten-und Arbeit-Ersparnis ... :pfeifen:

die werden auf der Gemeinde beglaubigt, kommt wohl darauf an, für wen Du die Beglaubigungen brauchst.

Bearbeitet von Lichtfeder am 28.02.2013 10:18:09
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Hallo Tante Ju,

ich hab jetzt mal ein paar Kolleg/inn/en von unserem EMA angerufen und gefragt:

Keiner kennt eine bestätigte Kopie. Es gibt eine beglaubigte Kopie, wobei mit einem Stempel bestätigt wird, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Die kostet pro Dokument (die von Jeannie genannte Knicksiegelung gilt nur für zusammengehörige mehrseitige Dokumente) 2,50 Euronen.

Der Unterschied zur Beglaubigung ist, dass bei dieser das Originaldokument einen Stempel erhält, wenn ein Notar in deinem Beisein überprüft hat, dass es tatsächlich von dir ist und der Wahrheit entspricht (z. B. Patientenverfügung...).

Also auf zum nächsten EMA.

Edit weist darauf hin, dass es das Einwohnermeldeamt ist :)

Bearbeitet von Cally am 28.02.2013 10:32:38
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Diese bestätigte Kopie ist wohl eine Spezialität der Deutschen Rentenversicherung.

Wenn man mit dem Stapel an Originalen dort hingeht, machen sie die Kopien und Bestätigungen selbst und kostenlos. Ich verstehe nur nicht, warum sie das nicht schreiben und man stundenlang am Telefon hängt, bis man mal jemanden erreicht, der auch Bescheid weiß. :(

Ganz lieben Dank für eure Mühe. :blumen:
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@ TanteJu

uijuijuuuuij !

Das kann man ja mal nicht wieder so ganz nachvollziehen.

Warum einfach, wenn's auch kompliziert geht, scheint das immer wieder praktizierte Motto zu sein.

@ alle
nur nicht entmutigen lasse, die Muddies von FM fragen !

Allen einen schönen Abend
Lieben Gruß :blumen:
Taline.
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Zitat (Cally @ 28.02.2013 10:22:36)
Der Unterschied zur Beglaubigung ist, dass bei dieser das Originaldokument einen Stempel erhält, wenn ein Notar in deinem Beisein überprüft hat, dass es tatsächlich von dir ist und der Wahrheit entspricht (z. B. Patientenverfügung...).


Ein Originaldokument darf doch nicht mit einem Stempel versehen werden? :unsure:
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Zitat (Backoefele @ 28.02.2013 18:24:42)
Ein Originaldokument darf doch nicht mit einem Stempel versehen werden?  :unsure:

Wie sollte man es sonst beglaubigen? Meine Patientenverfügungen wurden an der linken oberen Ecke umgeknickt, zusammengeheftet und über diesen Knick gestempelt. Die Rückseite eines Blattes wurde mit der Bestätigung des Notars bedruckt, mit dem Siegelstempel versehen und von ihm unterschrieben.

Unsere (städtischen) Immobilien-Kaufverträge sind ebenso ausgeführt, allerdings noch verkordelt und verplombt.

Bearbeitet von Cally am 28.02.2013 18:42:16
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@tante ju

1 x im Monat ist ein Sachbearbeiter der Rentenkasse bei uns in der Stadtverwaltung, das Stadtbüro vergibt auch die Termine Uhrzeit.

Ich weiß nicht ob es überall so gehandhabt wird, mich wundert auch das Du keine Auskunft erhalten hast.
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Zitat (Cally @ 28.02.2013 18:41:25)
Wie sollte man es sonst beglaubigen? Meine Patientenverfügungen wurden an der linken oberen Ecke umgeknickt, zusammengeheftet und über diesen Knick gestempelt. Die Rückseite eines Blattes wurde mit der Bestätigung des Notars bedruckt, mit dem Siegelstempel versehen und von ihm unterschrieben.

Unsere (städtischen) Immobilien-Kaufverträge sind ebenso ausgeführt, allerdings noch verkordelt und verplombt.


Nichts für ungut, Cally, ich habe damit gemeint, dass ein Originaldokument im Gegensatz zu einer Kopie nicht beglaubigt wird, sondern nur die Kopie oder Abschrift davon.

Vielleicht verwechselst du das Siegelstempel auf dem Original mit dem Stempel auf der Kopie, womit bestätigt wurde, dass es dem Original entspricht?

Der Verkäufer einer Immobilie hat das Original des Notariellen Vertrags. Der Käufer erhält eine beglaubigte Abschrift mit Vermerk: Die Abschrift stimmt mit der Urschrift überein, Stempel des Notars (Siegel) + Unterschrift.

:hmm: Um es noch ein wenig verwirrender zu machen: Gibt es überhaupt ein Originalsiegelstempel auf einer beglaubigten Kopie? :unsure: Da ist doch nur ein Stempel (ohne Siegel) drauf - das Siegel selbst ist dann (mit)kopiert.

MannoMann, jetzt hab' ich aber nen Knoten im Hirn! rofl rofl Habe fertig. :blink:
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Ich war Geschäftsführer einer Krankenkasse und habe jahrzehntelang Dokumente beglaubigt.

Ich hatte einen Stempel mit dem Bundesadler, den ich unter besonderem Verschluss halten musste.

Damit habe ich sämtliche Dokumente aus dem öffentlichen Bereich amtlich bestätigen/beglaubigen dürfen. Also auch für alle Behörden, Gerichte, Notare, Finanzamt usw.

Daran hat sich in meiner damals 34jährigen Berufstätigkeit niemand gestört.
Selbstverständlich war diese Beglaubigung kostenlos und ersetzte den Notar.

Von unserer Geschäftsleitung wurde ich auch mit einem Dienstausweis mit Bundesadler ausgestattet, welchen ich regelmässig bei Kontrollen mit der Zollbehörde und Polizei einsetzen durfte.

Ist leider viel zu wenig bekannt.

Labens
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Zitat (Backoefele @ 28.02.2013 21:29:22)

Nichts für ungut, Cally, ich habe damit gemeint, dass ein Originaldokument im Gegensatz zu einer Kopie nicht beglaubigt wird, sondern nur die Kopie oder Abschrift davon.

Vielleicht verwechselst du das Siegelstempel auf dem Original mit dem Stempel auf der Kopie, womit bestätigt wurde, dass es dem Original entspricht?


:ruege:

Cally nix verwexele! Backoefele Knode im Hirn :P !

Ich habe (als Beispiel) meine PV sowie die Vorsorge-Vollmacht für meine Schwester in Anwesenheit des Ortsrichters unterschreiben müssen, er hat meinen Ausweis kontrolliert und dann offiziell und mit den darauf gedruckten Worten: "Frau Cally hat hier persönlich und in meinem Beisein unterschrieben, Ausweis liegt vor...dies wird hiermit von mir öffentlich beglaubigt" unterschrieben und noch einmal abgestempelt (auch vorne, auf der Knickfalte...).
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