Patientenverfügung: Notarielle Beglaubigung nötig?

Hallo

Weiss jemand von euch, ob eine Patientenverfügung notariell beglaubigt sein/werden muss ?
Hilft das evtl., den Willen des Patienten besser durchzusetzen?
Und:
Zitat:
" Der Arzt hat eine derart verbindliche Patientenverfügung zu beachten. (Die Missachtung des Pat-Willens kann als Körperverletzung strafrechtlich verfolgt werden.)"
Ich habe es aber erlebt, dass diese Verfügung zwar angeschaut wurde, man dem Angehörigen dann aber bedeutsam auf die Schulter klopfte ... und nichts geschah.
Man kann Ärzte/Personal wohl nicht zwingen, Apparaturen etc. abzustellen ... so habe ich´s von Med. gehört.
Aber was soll denn dann die Pat-Verfügung , wenn nicht im "Falle eines Falles" eh nix getan wird.

Als Angehöriger hat man meist nicht die Kraft auch noch mit med. Personal in Machtkämpfe zu gehen ....


Remix
Hallo...

Schwieriges Thema, denn soweit mir bekannt ist, muß der unmittelbare Tod "absehbar" sein oder der Patient "nachweislich" im Koma bleiben, damit eine solche Verfügung überhaupt erst greifen kann...

Entscheiden dann Ärzte, das dem so nicht ist, werden sie wahrscheinlich auch mit notarieller Beurkundung nichts unternehmen, was in die Richtung der "Sterbehilfe" gehen wird...

Mal sehen, was hier noch kommt, aber das ist, persönliche Meinung von mir, eine Einzelfallentscheidung und daher auch sehr komplex... ... ...

Grisu...
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Fakt ist jedenfalls, dass so eine Patientenverfügung aktuell immer auf dem neuesten Stand sein muss. Das heißt, das der Patient regelmäßig darüber mit seinem Arzt spricht und dies in der Verfügung dokumentiert wird. Sonst hat die Sache keinen Nutzen.
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Zitat (Remix, 10.09.2007)
Hallo

Weiss jemand von euch, ob eine Patientenverfügung notariell beglaubigt sein/werden muss ?
Hilft das evtl., den Willen des Patienten besser durchzusetzen?

Eine Patientenverfügung muss nicht zwingend vom Notar beglaubigt werden.
Um später den Willen des Patienten gegenüber den Ärzten durchzusetzen, wäre es als Angehöriger ratsam, von vorn herein schon Kenntniss von dieser Verfügung oder der Krankheit zu haben, um eine bessere Gesprächsgrundlage gegenüber dem Pflege- und Ärztepersonal zu haben. Noch besser wäre es natürlich, man hat mit dem Betroffenen selbst über das Verfahren gesprochen.

Im übrigen ist eine Patientenverfügung nicht nur wichtig, um Vorsorge für seine Gesundheit zu treffen, auch für andere Dinge des täglichen Lebens sollte im Ernstfall vorgesorgt werden: Mietverträge, Bank- und Geldgeschäfte, Bestimmung des Aufenthaltortes (Pflegeheim ja oder nein), Postwesen, Telefon, etc...

Ich selbst hatte über Jahre eine Betreu- und Pflegschaft eines Angehörigen übernommen, daher meine Kenntnisse.

LG
schleckermäulchen flowers_2.gif
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Zitat (schleckermäulchen, 10.09.2007)

Im übrigen ist eine Patientenverfügung nicht nur wichtig, um Vorsorge für seine Gesundheit zu treffen, auch für andere Dinge des täglichen Lebens sollte im Ernstfall vorgesorgt werden: Mietverträge, Bank- und Geldgeschäfte, Bestimmung des Aufenthaltortes (Pflegeheim ja oder nein), Postwesen, Telefon, etc...


Das ist was völlig anderes und zwar sollten solche Dinge in einer Betreuungsverfügung geregelt werden.
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Zitat (Aquatouch, 10.09.2007)
Zitat (schleckermäulchen, 10.09.2007)

Im übrigen ist eine Patientenverfügung nicht nur wichtig, um Vorsorge für seine Gesundheit zu treffen, auch für andere Dinge des täglichen Lebens sollte im Ernstfall vorgesorgt werden: Mietverträge, Bank- und Geldgeschäfte, Bestimmung des Aufenthaltortes (Pflegeheim ja oder nein), Postwesen, Telefon, etc...


Das ist was völlig anderes und zwar sollten solche Dinge in einer Betreuungsverfügung geregelt werden.

Genau! Das sehe ich ähnlich!
Eine Patientenverfügung ist etwas anderes als eine Betreuungsverfügung.

Ich bin als Betreuerin für eine alleinstehende. kinderlose Tante eingesetzt und habe die Urkunde durch einen Notar zugestellt bekommen.
Darin bin ich für Geldangelegenheiten, Wohnungsauflösung tec. vorgesehen, mein Mann für med. Belange, Aufenthaltsbestimmung etc.
(Andere Person als in meiner Frage)

Meine Frage zur Pat.verfügung war deshalb auch, ob sowas notariell beglaubigt sein muss und ob es dann vielleicht "unanfechtbarer" wird... das wurde nun ja schon beantwortet.
Trotzdem bleibt dies/mein Problem irgendwie unbefriedigend gelöst ... es gibt soviele Unwägbarkeiten und man kann sich einfach nicht gegen alles absichern .. das weiss ich auch.
Aber irgendwie möchte "man" ja auch sienen Willen zum Ausdruck bringen ...

Danke aber schon mal für eure Statments ! smile.gif
Remix

Bearbeitet von Remix am 10.09.2007 11:49:12
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Weil das Recht der Patientenverfügung kompliziert ist und diese sehr genau sein muss um Wirkung zu entfalten, empfiehlt es sich, sie zusammen mit einem Rechtsanwalt, einem Arzt oder einem Notar zu entwerfen, der Erfahrung mit der Materie hat. Von standardisierten Vorlagen, in denen nur angekreuzt werden muss, ist daher abzuraten.

Quelle! biggrin.gif
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Ich habe mal gehört, dass z. B. Notärzte (gerade junge und unerfahrene angeblich) die Patientenverfügungen oft mißachten. Die "retten" auf jeden Fall, damit die hinterher keinen Ärger kriegen wegen unterlassener Hilfeleistung oder so.

Wie gesagt, das hab ich mal gehört... gruebel.gif
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Notärzte machen ja auch nur die Erstbehandlung. Wie sollen die sofort feststellen, wie es aussieht. Klar, bei schweren Unfällen ok. Aber hat jeder seine Verfügung in der Tasche? Kann ich mir nicht vorstellen.

Meine Schwiemu hatte die Patientenverfügung und die Ärzte haben ihrem und unserem Wunsch entsprochen, ihr Leben nicht durch Lebenserhaltungsmaßnahmen zu verlängern. So hatte sie einen Tod ohne Schmerzen, denn sie hat bis zuletzt starke Dosen Morphin bekommen. Aber ihr Leben wurde nicht künstlich verlängert und sie konnte dadurch auch in Würde sterben.
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Hallo,

Mein Schwiegervater hatte eine Patientenverfügung in der stand daß keine Lebensrettende Maßnahmen ergriffen werden sollen wenn ihm etwas passiert.Nur muß man diese Verfügung immer bei sich tragen.Bei meinem Schwiegervater war es so,daß er im Urlaub einen sehr schweren Herzinfarkt hatte und er nicht gleich gefunden wurde.Meine Schwiegermutter rief sofort den Notarzt als sie ihn fand.Als der Notarzt kam,erklärte sie,daß ihr Mann eine Patientenverfügung hätte aber der Arzt erklärte ihr daß er was machen muß da die Verfügung nicht beim Patient ist.

Wenn ein Patient im Koma liegt und eine Verfügung hat werden dementsprechende Untersuchungen gemacht und wenn festgestellt wird,daß neurologisch nichts mehr zu machen ist,werden die Angehörigen informiert und auf Wunsch dann die Medikamente abgesetzt.


Gruß
Nan
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wenn man als angehörige/r dem behandelten arzt/ärzte glaubhaft versichern kann, dass der patient, auch ohne schriftliche verfügung, mit "wasweißichfürmittel" nicht am leben erhalten wird, dann respektieren die ärzte dies auch. zumind. war es bei meinem vater so. meine schwester wurde damals vor 8 jahren gefragt, ob es eine verfügung gibt. klar, mein vater hat sowas nie aufgefüllt, aber wir kinder wussten, dass er mit seinen knapp 80 jahren lieber stirbt, als "mit aller gewalt am leben erhalten wird".
somit konnte mein papa seinen letzten weg gehen.
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Zitat (Krötilla, 10.09.2007)
Ich habe mal gehört, dass z. B. Notärzte (gerade junge und unerfahrene angeblich) die Patientenverfügungen oft mißachten. Die "retten" auf jeden Fall, damit die hinterher keinen Ärger kriegen wegen unterlassener Hilfeleistung oder so.

Wie gesagt, das hab ich mal gehört... gruebel.gif

Hallo @Krötilla...

Vor dem Notarzt ist meist ein Rettungswagen an der Einsatzstelle. Einsatzstellen liegen (soweit mir bekannt) unter einem anderen juristischen Aspekt als zum Beispiel eine Krankenhausbehandlung nach stationärer Aufnahme.

Der "Rettungswagen" rettet..., ... an Einsatzstellen kann auch KEINE endgültige Diagnostik abgegeben werden...

Nach §323c (unterlassene Hilfeleistungs§) kann ich mir auch nicht vorstellen, das Rettungsassistenten und später der Notarzt die erforderlichen Maßnahmen erst diskutieren; ICH würde das nicht machen... ... ...

Soweit mir bekannt ist, werden Patientenverfügungen im Rettungsdienst nicht akzeptiert; was dann später bei einem stabilisierten und diagnostiziertem Patienten im Krankenhaus geschieht, muß eben dann entschieden werden...

Grisu...
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Wie soll so ne Verfügung, dass überhaupt nix Lebensrettendes gemacht werden darf, umgesetzt werden? Glaubt da einer dran, dass die Einsatzkräfte bei jedem neuen Patienten, zu dem die gerufen werden, erstmal alle Papiere durchgucken, die der in der Tasche hat? Und dann bloß nicht die Taschen in den Klamotten vergessen, die Hutkrempe und die Socken, während da n Mensch neben denen seine Zunge verschluckt, verblutet oder nen Herzstillstand hat.
"Son Kack, der hat keine Verfügung gehabt, den hätten wir retten müssen, dumm gelaufen, was hat der auch soviele Papiere bei sich, Möööööööööönsch, da kommt jetzt aber was auf uns zu."
"Kollege, um den da oben im Baum, der aus allen Poren blutet und so schreit, brauchen wir uns nicht zu kümmern, wir müssen erstmal alle Papiere von den anderen Unfallopfern durchgucken und bis wir da fertig sind, ist der sowieso tot."
"Scheiße, hab den grade mit dem Defi bearbeitet, der ist wieder voll da, durfte ich aber gar nicht, der hat ne Verfügung, der verklagt uns weil der noch lebt. Kann mir mal einer n dickes

Totaler Quark. hirni.gif hirni.gif hirni.gif
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Ich habe eine Patientenverfügung und das hat absolut nichts damit zu tun, daß ich im Falle eines Unfalls nicht gerettet werden will. Mir geht es darum, daß wenn ich in einem Zustand bin, der mir auf Dauer keinerlei Lebensqualität lässt, nicht verbleiben möchte. In einem solchen Zustand ist der Mensch ja auch sehr oft nicht in der Lage zu sprechen oder überhaupt eine Willensäußerung von sich zu geben. Ich will nicht jahrelang per Sonde ernährt werden und auf Pflege angewiesen sein, bis ich sterben darf. Auch von Maschinen will ich nicht dauerhaft abhängig sein aber für eine absehbare Zeit mit der Hoffnung auf Besserung sollte natürlich alles was möglich ist eingesetzt werden.
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Ich würde auch Grisu und Kalle zustimmen. Bei Patientenverfügungen geht es ja meist darum, daß die Patienten nicht dauerhaft an Maschinen angeschlossen werden wollen. Oder ne OP ablehnen etc etc...

Bei Rettungseinsätzen, gerade auch bei Bewußtlosen geht man von konkludentem Handeln aus. Soll heißen, man geht davon aus, daß der Patient, der ja durch seine Bewußtlosigkeit nicht reden kann, auf jeden Fall gerettet werden möchte....

Fällt er dann im Krankenhaus ins Koma, dann könnte evtl eine Patientenverfügung greifen.
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geeeeeenau,

melli hat es auf den punkt genau getroffen!

Bearbeitet von lotte-franziska am 10.09.2007 19:52:17
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N Retten bei Bewusstlosigkeit als erste Maßnahme ist was anderes als ne Verfügung, wo der Patient nicht mehr mit Schläuchen und sowas weiterleben will. Dafür hab ich Verständnis.
Aber so Verfügung, wo überhaupt nix gemacht werden darf, schließt eben konkludentes Handeln aus, und das ist praktisch nicht durchzuführen. Ist ja auch nicht so, dass soviele Rettungskräfte geschickt werden können, dass jeder bloß nen Handschlag zu machen braucht, die sind sowieso meistens alles total überarbeitet, da hat keiner Zeit zum Lesen.
Man kann schon froh sein, wenn die Zeit haben nach der SOS-Kapsel am Hals zu gucken.
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Zitat (Krötilla, 10.09.2007)
Ich habe mal gehört, dass z. B. Notärzte (gerade junge und unerfahrene angeblich) die Patientenverfügungen oft mißachten. Die "retten" auf jeden Fall, damit die hinterher keinen Ärger kriegen wegen unterlassener Hilfeleistung oder so.

Wie gesagt, das hab ich mal gehört... gruebel.gif

Stimmt nur bedingt. Ich als Sanitäter z.B darf mich nicht an einer Verfügung halten, egal ob sie vorliegt oder mir nur von der Existenz berichtet wird.
Ein Notarzt darf sich nur daran halten wenn er sie sieht, also nur nach Berichten darf er eine Behandlung nicht unterlassen.
Das hat nichts mit Erfahrung oder so zu tun, sondern mit Gesetzen.
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Hallo!
Ich habe auch eine Patientenverfügung (sowie auch eine Betreuungsverfügung).
Beides habe ich vor einer sehr schweren und riskanten OP ausgefüllt.
Über die PV habe ich mit den Ärzten gesprochen, so das sie bescheid wussten. DerOperateur meinte es wird nicht passieren. aber man wird es beachten.
Da ich jeder Zeit wieder unters Messer kommen kann wird die PV auch immer neu unterschrieben. Hätte ich einen Unfall wäre es ja eine andere Situation, erst wenn fest steht das ich kein lebenswertes selbständiges Leben mehr führen kann greift die PV. Ich war nicht beim Notar, man sagte mir sogar die mündliche Aussage meiner Schwester würde im Notfall ausreichen. Mein Gott hab ja einen Roman geschrieben, naja muß man ja nicht lesen. whistling.gif
Froschli
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Mensch, da hab ich ja ´ne richtige Diskusion losgetreten cool.gif
eigentlich wollte ich nur nach der not. Beglaubigung gefragt haben.

Aus den Stellungsnahmen geht aber klar hervor - für mich zumindest - dass man sich damit unbedingt auseinandersetzen sollte.
Dazu gehört natürlich auch das Gespräch über einen mögl. "Fall der Fälle" mit Partner/in und Angehörigen.

In meinem persönlichen Umfeld sind es einge ältere Menschen, die eine solche PV haben oder machen wollen .... meist geht es da auch um die langfristige Behandlung ... und falls die aussichtlos sein sollte, dann wollen sie nicht mehr.

Dass Sanitäter/Notärzte zunächste mal "retten" müssen, steht so im Gesetz und ist ja auch einleuchtend und richtig ...... es geht ja aber um die - wie gesagt - langfristigen Aussichten und Heilungschancen.

Remix
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Gruß,
MEike

Bearbeitet von MEike am 30.11.2007 14:33:30
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Wie haben jetzt einen Patientenverfügung ausgefüllt, da wir einfach bestimmte Sachen geregelt haben möchten und es unserem Partner nicht zu muten wollen im Notfall diese Entscheidungen alleine treffen zu müssen.

Habt ihr eine??? BZW. wie sind eure Gedanken oder Überlegungen dazu
Patientenverfügung


Habt ihr euch überhaupt schon mal Gedanken gemacht??? Wenn ihr eine habt unterschreibt ihr sie alle 2 Jahre neu???

Würde mich freuen eure Gedanken hierzu zu lesen
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Meine Eltern haben vor ein paar Jahren Patientenverfügungen für sich erstellt und noch gegenseitige Vorsorgevollmachten oder so ähnlich, um einem eventuellen langen nur von Apparaten aufrechterhaltenen Dahinsiechen vorzubeugen.

Dass man diese alle zwei Jahre neu unterschreiben sollte/muss, wusste ich nicht. Auch habe ich mal gehört, dass diese Verfügung sehr überlegt ausgefüllt sein sollte, damit klar ersichtlich ist, welche Massnahmen noch erwünscht sind oder nicht und dass dies sehr schwierig sei.

Ich habe mir schon öfters vorgenommen, mich richtig eingehend mit der Thematik zu befassen, mich kundig zu machen und auch für mich selbst so etwas zu erstellen. Beim Vorsatz ist es bisher allerdings geblieben.
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Meine Familie und meine Lady wissen, was ich will, schriftlich hab ich das noch nicht gemacht, werd ich aber mal in Angriff nehmen. Gibt zwar was von mir Geschriebenes und Unterschriebenes bei mir in der Schubalde, wos drinsteht, aber nix Hochoffizielles. Wenns abzusehen ist, dass ich auf Dauer bloß noch an Kabeln und Schläuchen häng, will ich, dass die sich den Strom bei mir sparen.
Und ich hoff die halten sich auch dran.
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Bei mir wissen die Kinder was ich möchte und was nicht. Vor ein paar Wochen haben wir uns noch darüber unterhalten. Sie haben mich alle drei sehr beruhigt - der Junge schiebt mich im Rollstuhl den Berg hoch und vergißt oben die Bremsen anzuziehen - die jüngste will mich stundenlang auf dem (ich muß mal Stuhl ) sitzen lassen - ließt mir aber zum Trost dafür ein schönes Märschen vor und die Große will jeden Tag für mich Grießbrei kochen - den könnte ich zur Not ja auch trinken rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif
Nein im Ernst - diese Patientenverfügung ist mir sehr wichtig und ich werd mich mal drum kümmern (hab es nur vergessen bisher)
Danke für die Erinnerung flowers_2.gif
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mich hat auch ein Film im Ersten letzte Woche da wachgerüttelt, da ging es um Patienten im Wachkoma und die Konflikte die die Verwandten haben ....... ich finde es schlimm das einem dann zum Teil sogar irgendein Betreuer gestellt wird

@april es wird empfohlen ca. alle 2 Jahre dies neu zu unterschreiben, um damit seinen Willen zu erklären dass sich auch aufgrund veränderter Lebenssituation am Willen nichts verändert hat.
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Ich hab noch keine Verfügung, ich bin ja noch relativ jung. Obwohl- eigentlich wär's besser, wenn ich mich auch endlich mal kümmern würde... letzten Sommer sprach mein Vater mich an, er hätte in der Klinik, in der er wegen einer Routineuntersuchung war, so 'n Ding in die Hand gedrückt bekommen. Seitdem schieben er und Mama es vor sich her... letztendlich reicht das nämlich nicht, in einem Vordruck nur ein paar Kreuzchen zu machen. So eine Verfügung muss wirklich sehr ausführlich und detailliert formuliert werden, wann du was willst bzw. nicht mehr willst und wem du welche Vollmachten erteilst für den Fall der Fälle. Das Beste ist wohl, so eine Patientenverfügung (und auch eine Betreuungsverfügung) mit Hilfe eines guten Anwaltes zu formulieren und sie dann auch regelmäßig zu aktualisieren indem man ab und zu mal drunterschreibt dass das alles noch gilt- mit Datum und Unterschrift.

Und dann muss so eine Verfügung an einer Stelle deponiert werden wo sie auch gefunden wird- es nützt nix, wenn das Papier irgendwo liegt und nicht gefunden oder beachtet wird...

Bearbeitet von Valentine am 28.01.2008 21:25:52
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Da war doch schon mal was:Klick mich! wink.gif

und :Da!!! biggrin.gif

Bearbeitet von wurst am 28.01.2008 22:01:08
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Danke dir hatte ich nicht gefunden ........ werde einen Mod bitten es mit dem ersten deiner Links zusammen zu schmelzen

flowers_2.gif toll dass hier so aufmerksame User sind biggrin.gif
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Ach das muß nicht sein,mir ging es nur um die Jnfos in den anderen Freds für euch! wink.gif
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Zu spät! Ich hab schon verschmolzen wink.gif
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Zitat (Krötilla, 10.09.2007)
Ich habe mal gehört, dass z. B. Notärzte (gerade junge und unerfahrene angeblich) die Patientenverfügungen oft mißachten. Die "retten" auf jeden Fall, damit die hinterher keinen Ärger kriegen wegen unterlassener Hilfeleistung oder so.

Wie gesagt, das hab ich mal gehört... gruebel.gif

Nur soviel dazu nochmal:

Der Notarzt ist nicht der Hausarzt und muss innerhalb von Sekunden entscheiden, welche Maßnahmen er einleitet. Da hat der Arzt in der Klinik schon wesentlich mehr Zeit.

Wenn also jemand mit einer Patientenverfügung "wiederbelebungspflichtig" irgendwo liegt und der Notarzt kommt, interessiert diesen die Verfügung überhaupt nicht und er wird das komplette Programm einleiten.

Dieses hat u.a. folgende Gründe:

- Der Notarzt kann die "Echtheit" der Verfügung gar nicht so schnell beurteilen bzw. die Person zu dieser Verfügung "überprüfen". Ganz übertrieben ausgedrückt kann man sogar sagen, dass mit jeder Sekunde des "nicht handeln" der Arzt sich strafbar macht. -

-Zudem sagt, ganz grob gesagt, das Gesetz für den Notarzt aus, dass jedem Bewußtlosen erstmal der Wunsch vorausgesetzt ist, dass er leben will und auch will, dass dafür alle Mittel eingesetzt werden.

Das heißt, es wird vor Ort erstmal ALLES für den Patienten getan und wenn möglich, wird er auch noch in ein Krankenhaus gebracht. Was dort dann weiter passiert, ist Sache des Arztes in der Klinik, für den wieder andere Gesetze gelten und zudem wird dieser mehr Zeit haben, sich mit der "Materie" zu befassen.


LEIDER sind Angehörige oft überfordert, wenn derjenige mit der Verfügung plötzlich seinem Wunsch nahe ist. Die rufen dann den Rettungsdienst und wundern sich, trotz Hinweiß auf die Verfügung, über die Ignoranz darüber.

Streng genommen sollte man für diese Leute dann auch erst gar keinen Notruf absetzen, denn dann wird sich nicht dran gehalten und das mit Recht !
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Ich habe vor Jahren aus völliger Gesundheit heraus eine Patientenverfügung verfasst und zwar ohne Notar, dafür aber handschriftlich und gut vorbereitet.

Davor habe ich mich gründlich über das Thema informiert, lange darüber nachgedacht, immer wieder über meine Wünsche und Vorstellungen für den Fall der Fälle mit meiner Familie gesprochen und mir die notwendigen Begriffe eingeprägt, um dann mehrere Tage lang den für mich passenden Text niederzuschreiben. Auch andere Verfügungen und Wünsche habe ich schriftlich fixiert- so habe ich alle Angelegenheiten, so wie ich sie mit meinem Mann und den Kindern abgesprochen habe, schriftlich hinterlegt.

Durch meine Patientenverfügung habe ich klar geregelt, was für den Fall, wenn mir nicht mehr geholfen werden kann, geschehen soll und zwar nur dann, wenn ich mich selber nicht mehr äußern kann. So lange ich auch nur durch einen Wimpernschlag meinen Willen meiner Familie oder den Ärzten mitteilen kann, bleibt diese schriftliche Patientenverfügung unberücksichtigt.

Ich verlange von niemandem mich zu töten, ich habe aber ganz missverständlich meinen Willen niedergeschrieben mich nicht unnötig am Leben zu halten, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht.

Am Unfallort oder bei einer plötzlichen lebensbedrohenden Erkrankung möchte ich, dass mir geholfen wird. Kein Arzt kann ohne genauere Untersuchung am Ort des Geschehens wissen, ob mir geholfen werden kann oder nicht. Also soll er alles in seiner Macht stehende versuchen, um mir zu helfen.

Deswegen trage ich meine Patientenverfügung nicht ständig mit mir, sie liegt in der Dokumentenmappe zusammen mit dem Testament, einer Betreuungsvollmacht, einer Vorsorgeverfügung, einer Vollmacht für Beihilfeangelegenheiten, eine Vollmacht für die Regelung finanzieller Angelegenheiten und meinen letzten Wunsch über die Bestattung (Erd- Feuer...).

Meine Familie war anfangs schockiert, jetzt ist sie froh, dass ich ihr diese Entscheidungen abgenommen habe.

Diese Dokumente unterschreibe ich jedes Jahr neu. Ich bin froh, es so gemacht zu haben.
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für alle Interessierten hier mal eine Info seitens des BMJ zum geplanten Gesetzgebungsvorhaben zum Thema Patientenverfügung
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Zitat (FrauElster, 29.01.2008)
Ich verlange von niemandem mich zu töten, ich habe aber ganz missverständlich meinen Willen niedergeschrieben mich nicht unnötig am Leben zu halten, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht.

So eine Verfügung sollte aber besser so geschrieben werden dass es nichts misszuverstehen gibt... ansonsten kommt's am Ende anders als du willst.
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Zitat (Valentine, 22.03.2009)
So eine Verfügung sollte aber besser so geschrieben werden dass es nichts misszuverstehen gibt... ansonsten kommt's am Ende anders als du willst.

Ja Valentine, da hast Du grundsätzlich recht.
Und das geplante Gesetzgebungsverfahren und dessen Umsetzung für Betroffene bleibt ja auch noch abzuwarten...
Trotzdem ist nach wie vor eine (selbst in der Minimal-Version) vorliegende Patientenverfügung besser als gar KEINE, das habe ich inzwischen leider erfahren müssen unsure.gif
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Ich habe sehr genau und unmissverständlich niedergeschrieben was, wann und wie zu geschehen hat. Ich verlange von niemanden mich, wie auch immer zu töten, genauso wenig erteile ich jemandem die Erlaubnis, mich gegen meinen Willen durch Apparate künstlich am Leben zu halten, nur weil es heute möglich ist.

Diese Verfügung überprüfe ich jedes Jahr neu, "klopfe" sie auf Veränderungen der Gesetzeslage ab, lasse sie auch von Verwandten lesen und hoffe, dass mein genau geäußerter Wille respektiert wird. Trotzdem hoffe ich diese Patientenverfügung nie benötigen zu müssen- ich will doch mal gesund sterben.
Für mich steht aber fest, dass ich sehr bald eine Patientenverfügung niederlegen würde, hätte ich noch keine.

Spätestens als vor 1 1/2 Jahren meine beste Freungin im Koma lag und sich gar nicht mehr äußern konnte, wurde mir sehr deutlich klar, dass es eine gute Sache ist. Ich und alle anderen wussten was sie sich für einen solchen Fall wünscht- nur hat sie aber immer die Entscheidung, ihren Willen aufzuschreiben, vor sich her geschoben. Dann wäre es aber zu spät dafür gewesen. Nicht auszudenken, sie würde jetzt noch im Koma liegen.
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Von den Verbraucherzentralen gibt es einen Ratgeber zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Soweit ich weiß, ist er sehr gut und beantwortet sehr viele Fragen umfangreich und leicht verständlich.... Und teuer ist er auch nich wink.gif

klicki
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Nun will ich diesen Fred mal wiederbeleben, denn endlich nach 6 jähriger Debatte hat es der Bundestag geschafft eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen zu verabschieden.
Daraus ergibt sich das die Ärzte nun an den Willen des Patienten gebunden sind.

Hier noch ein Link zum Onlineangebot: Patientenverfügung

Bundesjustizministerium zur Verfügung: Inhalt und Änderungen
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Wo bekomme ich diese verfügung her??? Macht ihr das auch??
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auf der Seite die ich oben Verlinkt habe findest du eine Onlineversion...Hier an der Stelle
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Zitat (Nachi, 20.06.2009)
auf der Seite die ich oben Verlinkt habe findest du eine Onlineversion...Hier an der Stelle

Danke
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Daniela,
normalerweise schreibt man die selbst - ähnlich wie man ein Testament schreibt.
Um sicher zu gehen, dass alles Notwendige drin ist und alle Formalien eingehalten wurden, kann man sich durch einen Antwalt beraten lassen oder sich vorab selbst in Ratgeberliteratur informieren. Ich hab weiter oben ja schon mal auf die Publikation zum Thema von der Verbraucherzentrale hingewiesen.
Da es jetzt grade eine neue gesetzliche Regelung gab, kann es sein, dass es noch etwas dauert, bis die Ratgeber auf dem neuesten Stand sind.

Edit: Hab grade gesehen, dass Nachi schon auf einen sehr guten Link verwiesen hat...

Bearbeitet von Cambria am 20.06.2009 20:57:14
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Macht ihr das auch oder habt ihr das schon gemacht?? Und warum ihr??
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Ja ich habe eine Patientenverfügung vor noch nicht allzu langer Zeit gemacht. Ich war Krank und habe mir dabei überlegt ob ich jemand anderen die schwere Entscheidung überlassen will oder ob ich selbst bestimmen will wie ich Sterbe. Ich will selbst bestimmen.
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Leider muss ich auch hier meinen Senf dazugeben.

Meine Mutter hatte eine Patientenverfügung. Seit 1990.

Dazu kurz die Geschichte:

Ostern 1996 waren Schatzl und ich bei Schwimu in Thüringen, rund 200 Kilometer von Kassel entfernt. Da meine Mutter (damals 66) sich lieber zurückzog, blieb sie daheim, obwohl Schwiemu sie eingeladen hatte.

Am Gründonnerstag fuhr sie mit der Strassenbahn in eine Apotheke in Wilhelmshöhe, dem bekanntesten Stadtteil von Kassel. Nur eine kleine Besorgung, etwa 4 Haltestellen von ihrer Wohnung entfernt.

In der Apotheke erlitt sie einen Herzstillstand aufgrund ihrer Herzrhythmusstörungen. Das erfuhr ich allerdings erst am Ostersonntag, nachdem ich heimgekommen war und den AB abgehört hatte. Mein damaliger Chef (Taxiunternehmer in Kassel) hat aufs Band gesprochen, unter Anderem auch, dass sogar die Polizei versucht hatte, mich ausfindig zu machen. Unsere Nummer stand nicht im Telefonbuch.

Ich rief in dem von meinem Chef genannten Krankenhaus an, erfuhr, dass meine Mutter dort auf der Intensiv lag. Im Koma.

Sofort fuhren wir also von Eisenach, wo ich derzeit wohnte, nach Kassel ins Burgfeldkrankenhaus. Dort erfuhr ich, dass meine Mutter trotz ihrer Patientenverfügung widerbelebt wurde. Und das, nachdem ihr Hirn NEUN Minuten ohne Sauerstoff war. Ich stand vor ihr, allein, weil nur einer in das Intensivzimmer durfte. Mein erster Gedanke war, die Geräte abzuschalten. Doch ich beherrschte mich, dachte, sieben Jahre Knast wären das nicht wert. Sie sah erbarmungswürdig aus. Obwohl im tiefsten Koma (kein künstliches) schaute sie mich an. Leerer Blick. Sie bewegte sich auf dem Bett wie eine Schlange. Den Anblick habe ich bis heute nicht vergessen.

Nach sechs Tagen erwachte sie aus dem Koma. Jeden Tag fuhr ich von Eisenach nach Kassel, um sie zu besuchen. Ich dachte mir, mein Besuch würde ihr zumindest seelisch helfen.

Das Gedächtnis war nach diesen entscheidenden neun Minuten weg. Vollkommen. Bis auf das allseits bekannte Langzeitgedächtnis. Sie wusste meinen Namen. Aber nicht, ob ich ihr Sohn, ihr Bruder oder ihr Vater war. Dann fragte sie oft nach ihren Eltern. Mein Opa starb 1972, meine Oma 1981. Trotzdem fragte sie immer wieder, wo ich ihre Eltern gelassen hätte. Der Zustand besserte sich nicht. Aber die Ärzte erzählten mir immer wieder, dass noch Hoffnung bestehen würde.

Nach etwas 14 Tagen bekam ich aus dem Krankenhaus einen Anruf, kurz, bevor ich sowieso nach Kassel fahren wollte.

Meine Mutter sei spurlos verschwunden. Sie lag zwar immer noch auf der Intensiv, war aber nicht mehr "verkabelt".

Als ich im Krankenhaus ankam, suchte ich sie. Die Schwestern haben sie nicht gefunden, ich aber. Sie kauerte im Keller unter der Treppe. Dazu muss ich sagen, die Intensivstation lag im fünften Stock. Meine Mutter hatte Angst. Klar, wenn man sich nicht erinnern kann, jedes Ereignis nach dreißig Sekunden aus dem gedächtnis verschwunden ist, kann man schon Panik bekommen. Also beruhigte ich das alte Mädchen und schaffte sie hoch in ihr Zimmer. In dem Augenblick hätte ich das Pflegepersonal massakrieren können. Aber ich tat nichts dergleichen.

Nach fünf langen Wochen schließlich wurde meine Mutter verlegt in die Reha-Klinik nach Lippoldsberg (Oberweser, zwischen Bad Karlshafen und Hann. Münden).Dort blieb sie - ohne Aussicht auf Erfolg - drei lange Monate. Zwar wusste sie alle Namen der Leute, die sie besucht hatten, konnte aber keinen zuordnen. Ihren Bruder, der von Berlin kam, titulierte sie als ihren Enkel, der mächtig alt geworden sei, ihre Schwägerin als ihre Mutter. Sie fragte auch nach ihrer Wohnung. Auf die sollte ich peinlich genau aufpassen. Daran erinnerte sie sich. Aber wo ihre inzwischen aufgelöste Wohnung war - das wusste sie nicht.

Sie war ein Pflegefall. 24 Stunden - rund um die Uhr brauchte sie Aufsicht. Ein guter, längjähriger Freund von mir fragte mich, ob ich denn wahnsinnig sei, meine Mutter ins Heim geben zu wollen. Ich bat ihn, sie mit mir zu besuchen. Später entschuldigte er sich bei mir. Er sagte, der Besuch sei sein erster echter Horrorfilm gewesen.


Ich suchte also gemeinsam mit meiner Verwandtschaft schweren Herzens einen Heimplatz. Berlin - in der Heimat ihres Bruders war nichts frei. Ich kannte ja durch meine Arbeit auch sämtliche Pflegeheime in Kassel - das war für mich das personifizierte Grauen.

Dann fand ich in Ruhla - einige Kilometer von meinem damaligen Wohnort - ein Heim mit sehr herzlichen Mitarbeitern. Also kam meine Mutter dort hin. Zwei Jahre vegetierte sie dort, bis der nächste Herzanfall kam.

Sie kam nach Eisenach ins Krankenhaus. Drei Tage nach ihrer Einlieferung verstarb sie. Das Herz war - Gott sei Dank - zu schwach.

diese Martyrium wünsche ich keinem anderen Menschen - und erst Recht nicht den Angehörigen.

Aber - und das sei hier mit aller Deutlichkeit gesagt - NOTÄRZTE scheren sich einen Dreck um Patientenverfügungen. Sie wollen "Leben retten". Ob allerdings ein solches "Leben" noch lebenswert ist, danach fragt niemand.

Meine Mutter hätte es besser haben können. Ohne "Hilfe" hätte sie einen Tod ohne Qualen gehabt. So aber hat sich auch mein Leben verändert. Für mich war es ein fast drei Jahre andauernder Alptraum, der erst mit ihrer Beerdigung sein Ende fand.

Sollte irgendjemand nun glauben, ich erzähle hier nur eine Geschichte, diese ist so wahr, wie ich selbst noch lebe.

Und nun soll mich nochmal irgendjemand fragen, was ich von Patientenverfügungen halte..........



Gruß

Abraxas
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Zitat
Aber - und das sei hier mit aller Deutlichkeit gesagt - NOTÄRZTE scheren sich einen Dreck um Patientenverfügungen. Sie wollen "Leben retten". Ob allerdings ein solches "Leben" noch lebenswert ist, danach fragt niemand.


Es ist auch nicht die Aufgabe von NOTärzten, lange nach dem Warum und Wieso zu fragen. Ihre Aufgabe ist ziemlich simpel: Ich sehe Blut, ich mache, dass das aufhört. Es bleibt ihnen auch gar keine Zeit, nachzuforschen, ob es eine PV gibt und ob die dann auch noch formgültig ect ist.

Bei Patientenverfügungen geht es nicht darum, NOTärztliche Maßnahmen zu verhindern, sondern Langzeittherapieen und rein lebensverlängernde Maßnahmen bei Zuständen, bei denen ausgeschlossen ist, dass nochmal das Bewusstsein ect erlnagt werden wird.

Abraxas, hier geht es um etwas ganz anderes, als um Notärzte.

So tragisch und traurig deine Geschichte und die deiner Mutter ist. Ich glaube dir übrigens aufs Wort, dass sie wahr ist. Mein Großvater starb - ohne Patientenverfügung - unter ähnlichen Bedingungen.
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Ich würde dir auf keinen Fall empfehlen Vordrücke oder Mustervorlagen zu nutzen. Patientenverfügungen müssen persönlich abgestimmt und angepasst werden. Beratung zum Thema Patientenverfügung mit Anwalt und Notar ist jedoch empfohlen und kann sehr hilfreich sein.
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Manchmal können, gerade in einem akuten Fall Mustervorlagen zur Patientenverfügungsehr hilfreich sein.
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