Wohnhilfen: zu welchem amt muss ich da tingeln?

In: Wohnen
Hi leute

also ich hab mal ne frage^^ ich bezieh im juli meine wohnung und wollt mich nu mal schlau machen wegen irgendwelchen wohnhilfen sprich wohngeld ausbildungsgeld oder sonstige zuschüsse weiss nich ob ich da anspruch drauf hab also hab ich mir gedacht geh mal fragen - denn fragen kostet ja nichts.
würde auch so über die runden kommen jedoch wäre wohngeld echt ne hilfe da ich gerade zivi feddich hab und bis zum november arbeitslos bin bzw praktikant :huh:

so bin dann einfach mal blauäugig zur stadt und wollt mal anfragen ob ich bei den das beantragen kann oder zu welchem amt ich muss die haben mir dann gesagt sozialamt.. ich zum sozialamt die meinten is sache der stadt .. ich wieder zur stadt und die meinten wieder sozialamt... und nu??

aber vllt kann mir hier ja auch einer helfen der das weiss ob ich iwas in der art bekomm

ich bin noch bis ende märz offiziell zivi hab aber schon urlaub^^
an verdiensten hab ich 163 euro in sonem minijob am we
ansonsten bekomm ich mein kindergeld sobald ich kein zivisold mehr bekomme das sind 154 euro ersparnisse hab ich ca 2500 euro und ab november bin ich student der bafög bekommt und bis dahin erst praktikant bis 1 juni und dann bis november erstmal arbeitslos. die wohnung kostet warm 420 euro is alles mit drin strom usw auch is so geregelt kenne den vermieter privat auch ich wohn allerdings nich allein sondern mit meiner freundin die dann auch schülerin/studentin sein wird.

hab ich anspruch auf irgendwelche finanziellen hilfen seitens des staats?

schon mal im vorraus danke fürs antworten =)

lg sascha :lol:
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Also wen du noch keine 25 bist bekommst du eigentlich nichts weil deine Eltern noch für dich da sein müssen.
Eigentlich hättest du auch die Wohnung nicht kriegen dürfen weil du noch kein eigenes Einkommen hast.Es wird schwer für dich und deine Elis .wen es ganz böse kommt muss du zu deinen Ellis zurück ,weil es nicht finanzierbar ist.Verdienen deine Elis fiel müssen die für dich bezahlen und wen die Harz 4 kriegen mußt du auf alle Fälle zu rück
Erst wen du das Studium anfängst und deine Elis sind nicht gut bei Kasse bekommst fieleicht ein Zimmer wen es in einer anderen Stadt ist sonst nur ganz wenig oder gar nichts, Eine Wohnung für 420 € wirst du dir nicht leisten können. <_<

Bearbeitet von HannaS am 04.03.2008 01:18:11
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Hi!
Also, das mit den 25 ist schon mal richtig, aber die Frage ist noch, ob deine Eltern dir schon eine Ausbildung finanziert haben. Wenn du eine abgeschlossene Ausbildung hast, dann müssen deine Eltern nichts mehr für dich bezahlen, da sie dich schon in der Möglichkeit unterstützt haben, dich selbst zu versorgen. Bist du nach der Schule sofort in den Zivildienst gegangen und machst das Studium im Anschluss daran ohne dazwischen eine Ausbildung zu haben, werden deine Eltern nicht darum kommen, belangt zu werden. Das einzige, was möglich ist ohne langes HickHack, ist die Befreiung von der GEZ, wenn du denn deine eigene Wohnung beziehen würdest. Das geht beim Sozialamt.
Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen!

Grüssle, Asmodina
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Hallo!

So ein ähnliches Problem hatte ich auch im Jahre 2006.

Ich bin damals umgezogen in eine neue Stadt, wegen meiner Ausbildung.

Meine Ausbildung begann ende August und ich bin aber schon im Juni umgezogen (einleben und so).

Bafög bekam ich auch erst im August, also hätte ich im Juni und Juli kein Geld gehabt.

Bin aufs Amt und habe nachgefragt: Ich soll Arbeitslosengeld II beantragen.
Nun, der Mann, der mir dabei geholfen hat, hat das auch schnell durch bekommen. (Hatte ja eigentlich keine Zeit, weil ich das erst im Juni beantragt hatte).
Ende Juni habe ich dann Arbeitslosengeld II bekommen. Also insgesammt für Juni und Juli. War zwar ein riesen Aufwand, aber das war es mir Wert.

Es kommt aber glaube ich darauf an, wieviel Geld deine Eltern verdienen. Meine Mutter ist alleinerziehend und mein Vater ist schon seit langem gestorben. Und meine Mama hat nicht genug Geld, um mich finanziell zu unterstützen. Also war es daher kein Problem Arbeitslosengeld II zu beantragen.

Versuchs einfach mal. Geh zum Amt und sag, das du das beantragen möchtest. Dann wirst du zum Zunständigen weitergeleitet und der hilft dir bei deinen Fragen und sagt dir auch, ob die das Geld bekommen kannst.

Hoffe, ich konnte dir ein klein bisschen weiter helfen :)

LG

Kuschelmaus

P.S. War schon komisch, als ich Arbeitslosengeld II beantragt habe. Und diese Fragen waren echt die Härte: Wie fühlen sie sich als Arbeitsloser? <_< Na wie wohl?
Ich möchte auf jedenfall nicht mehr in die Situation kommen und ALGII benatragen müssen. Echt doofes Gefühl.

Bearbeitet von Kuschelmaus am 04.03.2008 06:46:43
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Wohngeld vielleicht findest Du da ein paar gute Antworten bzw. kannst prüfen, ob Du vielleicht einen Anspruch hast.

hier etwas aus meinem Wohngeld-Erfahrungsschatz:
Was ich definitiv weiß: sobald du BaföG bekommst, kannst Du kein Wohngeld gleichzeitig bekommen!
Für die zeit vorher (Praktikum) musst Du mal schauen... und wenn Du nach dem Lesen der ganzen Formulare das Gefühl hast, dass Du vielleicht bis zu deinem Studium Anspruch auf Wohngeld hast, stell schnell einen Antrag, denn Wohngeld wird nicht rückwirkend bezahlt.
Achtung: vermutlich erwartet Dich ne Menge Papierkram. In Hamburg kannst Du die Antragsformulare einfach downloaden und per post einschicken. Meistens schicken sie Dir nach eingereichtem Antrag dann eine Liste mit allen Belegen, die Sie von Dir brauchen (bei mir war die Liste fast 2 DinA4-Seiten lang!!!)
Recherchiere also vorher, ob Du überhaupt ne Chance hast. Sonst machst Du Dir unnötig viel Arbeit.
Garantierte Ausschlusskriterien sind normalerweise solvente (unterhaltspflichtige) Eltern, Eltern mit großer Wohnung, andere Einkommensquellen (Waisenrente, BAFög...)

Sollte Dein Antrag (Deiner Meinung nach) unberechtigt abgelehnt werden hast Du normalerweise 4 Wochen Zeit Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen. Lass Dich dann auf jeden Fall rechtlich beraten ob du Widerspruch gegen die Ablehnung stellen sollst bzw. lass Dir bei der Formulierung des Widerspruchs gegen die Ablehnung helfen:
(wenn Du nur ein geringes Einkommen bist, gibt's kostenlose Beratungsstellen)
z.B. in Hamburg:
Öffentliche Rechtsberatung Hamburg (ÖRA)
Beratung für Studenten an der uni HH
....sowas gibts bestimmt auch in Deinem Bundesland/ Deiner Stadt. Viel Glück!
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