persönliche Datenspeicherung..... .... wie lange ??

Moin Muddies !

Sicherlich habt Ihr ja alle mitbekommen, welche Probleme Vodafone letzte Woche öffentlich machen mußte:
2 Mio. Stammdaten wurden 'geknackt'.....

So, nun meine Frage - da ich von Vodafone, trotz 2x anmailen noch keine verbindliche Antwort erhalten habe - an Euch:
Mein Lebensgefährte hat am 12.Juli 2012 von Vodafone die Bestätigung seiner Kündigung (nur Handy) erhalten und ist seit Sept. 2012 'anderswo' Kunde.
Trotzdem hat er dieses 'Warnschreiben' erhalten.
Für mich ist es irgendwie verwunderlich, daß seine Daten offensichtlich noch 'verwaltet' werden ?? !

Ich habe mal im TKG (Telekommunikationsgeset) und BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) nachgesehen, aber vor lauter Wald die Bäume nicht mehr gesehen.

Daher, weiß eine® von Euch da kurz und knackig was Verbindliches ?

Danke Euch im Voraus !

Liebe Grüße :blumen:
taline.
So bevor ich im Urlaub bin...

Du als Vertragsnehmer musst bei dem Unternehmen die Löschung der Daten beauftragen(in der Kündigung muss das stehen oder kann auch nachträglich gemacht werden). Dein Löschauftrag wird aber nicht alle Daten umfassen(genau die die geklaut wurden fallen nicht darunter), es fallen nur die Onlinezugangsdaten unter deinen Löschantrag. Laut den Bestimmungen aus § 257 HGB und § 147 AO hat Vodafone als Kaufmann die Pflicht, Geschäftsunterlagen über einen Zeitraum von 6 bzw. 10 Jahren lang aufzubewahren, wobei die Aufbeahrungsfrist zum Ende des Kalenderjahres beginnt, in welchem die Belege erfasst oder erstellt wurden.
Nach spätestens 10 Jahren ist also auch der Kaufmann Vodafone verpflichtet deine Daten zu löschen. Das gilt für alle Unternehmen mit denen du kaufmännische Verträge schließt.

Bearbeitet von Nachi am 15.09.2013 14:16:43
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@ nachi

uuuuuuuuuuuuuups, so lange ???
Warum ?
Das wußte ich nicht.

Danke für Deine Info und Dir einen megaschönen Urlaub !

Liebe Grüße :blumen:
taline.
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Zitat (taline @ 15.09.2013 14:20:33)
@ nachi

uuuuuuuuuuuuuups, so lange ???
Warum ?
Das wußte ich nicht.

Danke für Deine Info und Dir einen megaschönen Urlaub !

Liebe Grüße :blumen:
taline.

die Lagerfrist für Daten gibt der Gesetzgeber vor... einfach mal die § in Google kopieren, die Gesetzte stehen dort...
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@ nachi

:heul: das ist ja mein Problem, ich weiß nicht, wo ich gucken soll
§.... isss klar, davon gibt's so viele, daß mir schwindelig wird.
Schlagwörter, auch diverse, was ist verbindlich.

In der Standardantwort von Vodafone wird einfach nur auf das TKG und auf BDSG verwiesen und das war's.

Im Vertrag finde ich nur die Zustimmung:
"..... und meine Verkehrsdaten (Zeitpunkt, Dauer und Zielgasse (??? noch nie gehört oder gelesen)) zur bedarfsgerechten Gestaltung für längstens sechs Monate verwenden:
Aber das ist m.E. was anderes, was auch immer.

:mellow: taline.
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§ 257 Handels Gesetz Buch(HGB) http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__257.html

dann noch Steuerrecht § 147Abgabenordnung (AO) http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html

Binefanti war schneller.... musste mich noch mal anmelden...

:mussweg:

Bearbeitet von Nachi am 15.09.2013 14:50:03
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@ nachi und @binefant

danke schon wieder für Eure schnelle Reaktion, aber ich denke, hier gilt eindeutig das TKG !
Oder ??? Ihr seht, ich habe keine Ahnung und bin verunsichert :unsure:

sorry, ich schon wieder...
glaube, bin fündig geworden aber doch verunsichert: TKG §113a und §113b

§ 113a Speicherungspflichten für Daten
(1) Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer erbringt, ist verpflichtet, von ihm beider Nutzung seines Dienstes erzeugte oder verarbeitete Verkehrsdaten nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 sechs Monate im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu speichern. Wer öffentlichzugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer erbringt, ohne selbst Verkehrsdaten zu erzeugen oder zu verarbeiten, hat sicherzustellen, dass die Daten gemäß Satz 1 gespeichert werden, und der Bundesnetzagenturauf deren Verlangen mitzuteilen, wer diese Daten speichert.


Solche Gesetzesschriften sind nicht meine Welt.
Kann nicht begreifen, wer sich freiwillig und gerne damit beschäftigt bzw. wer das so verfasst, daß der Laie es nicht versteht. Ist schon klar, so ähnlich wie bei Patentschriften, daß das in alle Himmelsrichtungen abgesichert sein soll / muß.
Aber mir ist das zu hoch !

Liebe Grüße :blumen:
taline.

Bearbeitet von taline am 15.09.2013 14:55:25
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Taline, wenn ich das richtig verstehe, sind die "Verkehrsdaten" die Verbindungsnachweise. Und die müssen nach max. 6 Monaten gelöscht werden.

Rechnungen, Kontodaten etc. müssen nach den Handelsgesetzten aufbewahrt werden.
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Das TKG bezieht sich nur auf Daten, die mit der Telekommunikation direkt zu tun haben. Wer hat wann welche Nummer wie lange angerufen.
Das HGB und die AO beziehen sich auf die Pflichten eines Kaufmannes, der seine Geschäftsunterlagen (wozu auch Vertragsurkunden mit samt den entsprechenden personenbezogenen Daten gehören) für eine bestimmte Zeit vorhalten muss, damit auch nach Ende des jeweiligen Vertragsverhältnisses noch Rückschlüsse gezogen werden können (hauptsächlich wichtig für Haftungsfälle, Steuern,...)
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Danke Euch nochmals für Eure Info's

Was mich trotzdem verwundert:
wenn ein Vertrag gekündigt wurde, so kann ich mir nicht vorstellen, daß die 'Stammdaten' auf einem 'aktivem' Server abgelegt werden.
Natürlich weiß ein Außenstehender nicht, wie die Server-Cluster-Struktur ein einem Unternehmen aufgebaut ist.
Es ist halt nur verwunderlich, daß Männe angeschrieben wurde.....

Ich habe dieses Schreiben (postalisch) auch einen Tag später erhalten, aber ich bin auch 'aktiver' Kunde bei Vodafone (Festnetz, Internet).

Und, wie zuvor beschrieben, beruft sich Vodafone auf:
Gesetzliche Vorgaben
Die gesetzlichen Grundlagen/Vorgaben finden sich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Telemediengesetz (TMG).

Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre persönlichen Daten ausschließlich zur Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken, zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen der Vodafone GmbH, zur individuellen und persönlichen Kundenberatung und -betreuung und - soweit Sie Ihre Einwilligung hierzu erteilt haben -, zur bedarfsgerechten Gestaltung und Weiterentwicklung unserer Produkte und Dienste.

Falls anonymisierte Daten für den Geschäftszweck ausreichend sind, wird auch nur auf diese anonymisierte Form der Daten zurückgegriffen


Liebe Grüße :blumen:
taline.

Bearbeitet von taline am 15.09.2013 16:20:49
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