Beratung zum Mietvertrag

In: Wohnen
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. Seit 5 Monaten wohne ich zur Miete.
Beim Abschluss des Mietvertrages habe ich ein Carport gemietet, was im Mietvertrag auch vorgemerkt ist und auch dafür bezahlen muss.
Bezüglich des Stellplatzes wurde das leider im Mietvertrag nicht eindeutig festgelegt. Lediglich beim Gespräch mit meinem Vermieter hat er gesagt, dass mir auch ein Stellplatz zusteht.
Über 5 Monate habe ich den Stellplatz auch benutzt und auf einmal sagt er mir dass der Stellplatz von einem anderen Mieter benutzt wird, da ich ein Carport benutzte und kein Stellplatz benötige.
Das finde ich einfach aartig und weiss nicht wie ich mich dagegen wehren kann?
Steht nicht jedem Mieter ein Stellplatz am Haus unabhängig davon, ob ein Carport o.ä. gemietet wird?
An wenn kann ich mich diesbezüglich wenden?
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ich empfehle dir, in Erwägung zu ziehen, eine professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um deinen Mietvertrag genau prüfen zu lassen. So kannst du klar feststellen, welche Rechte dir bezüglich des Stellplatzes zustehen und wie du eventuell gegen die Entscheidung deines Vermieters vorgehen kannst.

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Bist Du Mitglied im Mieterverein? Wenn ja, würde ich da mal fragen. Ansonsten gilt das, was im Mietvertrag steht - würde ich mal sagen. :)
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leider bin ich kein Mitglied
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Bei meiner Tochter ums Haus rum gibt es Garagen und Stellplätze. Sie kann sich auf die Stellplätze stellen, solange diese nicht vermietet sind.

Im Sommer hat sie sich, da sie immer wieder Marder im

Sie hätte, wenn sie wollte, ein Nummernschild anbringen können. Hat sie aber gelassen. Allerdings musste sie bei einem fremden, dort abgestellten Auto, einen Zettel an die Windschutzscheibe ranmachen, dass das ihr Parkplatz ist, für den sie bezahlt. Der Typ wusste von nichts, entschuldigte sich und parkt seitdem woanders.

Zum 1. Januar hat sie den Parkplatz gekündigt. Der zweite Parkplatz ist immer noch frei. Solange beide Parkplätze nicht vermietet sind, kann da jeder parken.
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Hallo, @Kristof,

mündliche Absprachen gelten in der Regel nicht als bindend.- Es zählt, was im Mietvertrag steht.- Für beide Seiten.- Für den Stellplatz müßtest Du ja wohl auch Miete zahlen; einen Anspruch darauf kannst Du m.e. sicherlich nicht erheben.
Laß Dich jedoch lieber juristisch beraten, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Schönen Gruß...IsiLangmut
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sehe ich wie @SissyJo :daumenhoch:

erkundige dich wie das in Eurem Haus geregelt ist. Ist nicht überall gleich.
Bei älteren Häusern stehen die Stellplätze meist der Gemeinschaft zur Verfügung, seit Jahren werden die Stellplätze mit den Wohnungen gekauft, gehören also den Eigentümern ...

meine Tochter hat im vergangenen Jahr eine Wohnung gekauft, da gilt noch das alte Recht ... ein Stellplatz gehört dazu, aber nicht gekauft, die Mieterin hat deshalb keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz, natürlicherweise auch kein Bestandteil des Mietvertrages ...

auf deinen Mietvertrag kannst du dich nicht berufen, wenn es nicht extra erwähnt ist,
einen RA dafür bemühen ??... :pfeifen:
du hast ratze-fatze einen neuen "Fall" und Mehr-Kosten am Bein .... rofl
wird sich kaum lohnen, nichts gegen RA, wo sie wirklich notwendig sind . :blumen:

leichter und preiswerter findest du einen anderen, noch freien Stellplatz .... :pfeifen: schau dich um ... :) :)

Bearbeitet von Lichtfeder am 02.01.2014 09:22:49
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***auch im neuen Jahr gilt: Rechtsberatung gibt's beim Anwalt (oder Mieterschutzbund), aber nicht bei FM. Das, was hier teilweise schon geschrieben wurde ist zum Teil weit weg von rihtig... bitte ziehe in deinem eigenen Interesse Experten zu Rat.***
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