Eheähnliche Gemeinschaft: Sch... Amt

Guten Morgen Muttis,

ich hab da mal eine Frage.
Gestern bekam ich vom Amt die Ablehnung auf Fortzahlung, mit der Begründung, ich würde in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben.

Damals, als ich hier den Mietvertrag gemacht habe, ist mein Kumpel mit in den Mietvertrag rein, weil ich die Wohnung allein nicht bekommen hätte.

Mein Kumpel hat dann mit mir einen Untermietvertrag gemacht. Damit bin ich damals zum Amt und alles lief reibungslos. Der erste Verlängerungsantrag wurde auch anstandslos verlängert.

Mein Kumpel ist hier bei mir nie gemeldet gewesen, da er ja seine eigene Wohnung hat.

Nun wollten wir morgen früh beide zum Einwohnermeldeamt und uns erstmal Meldebescheinigungen holen, wo belegt wird, dass er eine eigene Wohnung hat und ich auch.
Dann wollten wir beide sofort zum Amt, denen die Meldebescheinigungen vorlegen, seinen Mietvertrag von seiner Wohnung mitnehmen und mit denen reden.

Nun meine Frage: Was sollen wir denen denn erzählen, also so, dass sie es uns auch glauben, dass wir nicht zusammenleben, tun wir ja auch gar nicht, wir sind ja nicht mal ein Paar. Und, was muss ich noch mitnehmen um es zu belegen?
Auch auf unseren Personalausweisen, steht die jeweilige Anschrift drauf.

Liebe Grüße, Anika :blumen:
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Hallo Anika,

seit es die Beweislastumkehr gibt hast du kaum noch eine Chance der Vermutung der ArGe zu widersprechen.
Sieh mal hier nach http://www.forum-sozialhilfe.de/phpbbforum/index.php

Gruß Dante
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Naja, aber wir wohnen und wohnten doch nie zusammen, er ist doch nur als so eine Art Bürge mit in den Vertrag rein.
Die vom Amt können sich ja auch gern beide Wohnungen ansehen. Die könnten sogar bei mir im Haus Nachbarn befragen.
Ich weiß hal einfach nicht, wie ich Morgen mit denen reden soll.
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Hab mir das mit der Beweislastumkehr mal durchgelesen.
Ich bin ja nicht in einer Beweisnot, es steht ja schwarz auf weiß geschrieben, dass wir nichts miteinander in dem Sinne zu tun haben.
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Ja der Untermietvertrag,das Amt nimmt an das er einen Teil der Miete zahlt, du also Mieteinnahmen hast.
Du must denen klar machen das du die Miete allein Zahlst!!! :D :D :D
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Und wie mache ich das?
Auf dem Untermietvertrag steht sogar noch weniger drauf, als die Wohnung eigentlich kostet, den Rest zahle ich ja immer so von meinem Geld.
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Untermietvertrag auflösen,anhand von Bankunderlagen Beweisen das du die Miete alleine Zahlst.

Hoffen das sie dir Glauben!!! ;) :D
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Mir ist grad noch was eingefallen, was vielleicht als Beweis hilft. Mein Kumpel ist verheiratet und macht ja auch mit seiner Frau eine gemeinsame Steuererklärung.
Somit können wir ja gar keine eheähnliche Gemeinschaft haben.
Naja und ohne über meinen Kumpel schlecht reden zu wollen, aber wenn die beim Amt uns Morgen beide sehen, werden sie sich auch denken können, dass wir niemals ein Paar sind.
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Sei dir aber bewusst, das du eine Leistung beziehst die dir unter Umständen nicht zu steht, oder warum hast du deinen Kumpel damals mit angeben müssen?
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Ich habe meinen Kumpel damals mit angegeben, weil ich einen Schufanegativeintrag habe und keine Arbeit mehr hatte und damit hat man auf dem Wohnungsmarkt so gut wie keine Chance. Ich habe aber laut Kontoauszüge auch die Nachweise, dass ich die Miete ganz allein zahle.
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dann mache es wie Wurst vorgeschlagen, löse den UMV auf, eventuell durch eine Kündigung deiner seits, die kann man ja auch rück datieren. Nehmt eure Meldebescheinigungen und dann ab zum Amt. Viel Glück.
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Den Untermietvertrag brauchst du nicht zu kündigen. In beiderseitigem Einvernehmen kann ein Mietvertrag durch Aufhebungsvertrag beendet werden; dafür reicht eine mündliche Übereinkunft, so daß das Amt keine schriftlichen Unterlagen von dir fordern kann. Wenn du und dein Kumpel dem Amt glaubhaft versichert, daß der Untermietvertrag ab einem bestimmten Datum einvernehmlich beendet wurde, muß das Amt euch glauben. Als weiteren "Beweis" kannst du deine Kontoauszüge vorlegen, aus denen hervorgeht, daß die gesamte Miete ab dem angegebenen Datum von dir alleine bezahlt wurde. Natürlich dürfen sich deine und die Aussage deines Kumpels nicht widersprechen.
Hier kannst du etwas über Mietaufhebungsverträge nachlesen.

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...hallo La Santa...nach dem Gesetz Eheähnlich ab 3 Jahre...
...vorher höchstens Bedarfsgemeinschaft...sag einfach die Wahrheit auf dem Amt...
wirst ja sehen,was passiert...Viel Glück!!!! :trösten:

Bearbeitet von seni am 13.11.2006 01:51:17
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@seni
Gilt schon ab einem Jahr! Bedarfsgemeinschaft und die sogenannte Einstandsgemeinschaft machen allerdings keinen Unterschied...

"Zur Bedarfsgemeinschaft gehören (...) eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebdürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammen lebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen -> Einstandsgemeinschaft (...) dies wird VERMUTET, wenn Partner länger als ein Jahr zusammenleben (...)"

QUAK! ;)

Tante Edith sagt, die Quelle ist das SGB 2, §7, Abs. 3.... ;)

Bearbeitet von keke am 12.11.2006 21:01:12
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@ keke Cool, danke für den Paragraphen, dann hätte es sich ja Morgen erledigt, wir können eindeutig beweisen, dass wir weder ein Paar sind, noch zusammen leben.

Werde euch morgen sofort berichten, was da rausgekommen ist.
Hach, ich hoffe so sehr, dass alles gut wird. :unsure:
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@La Santa,
ich drücke Dir alle Daumen. Sogar mein Sohn und ich wurden als
"eheänliche Gemeinschaft" geführt.
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Tja, die Sache mit der Bedarfsgemeinschaft ist ein ganz heikles Ding....

"Bestes" Beispiel:

Angenommen, Mutter und vierundzwanzigjähriger Sohn leben gemeinsam in einem Haushalt. Somit gehören sie schon mal einer Bedarfsgemeinschaft an..... das Einkommen der Mutter wird also auf die "Hilfebdürftigkeit" des Sohnes angerechnet, da der Sohn das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Richtig heikel wird die Sache aber, wenn die Mutter bspweise einen Mann kennenlernt und dieser mit in die Wohnung einzieht. DENN: Jetzt wird auch das Einkommen des Mannes mit auf die Hilfebedürftigkeit des Sohnes angerechnet. Obwohl der Mann mit dem Sohn ja eigentlich nichts zu schaffen hat, nur weil der seine Mutter liebt....
Nimmt man jetzt mal an, der Sohn ist einfach nur ein "fauler Sack" der seinen Hintern nicht hochbekommt (solls ja geben) und ein eigentlich "fremder" Mann ist für dessen Lebensunterhalt zuständig, dann kann man sich ja ausrechnen, wie solche Situationen das Glück in solchen Familien zerstören kann.... Ärger sicherlich vorprogrammiert....
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Huhu ihr Lieben :wub:

Also, wir sind heute Morgen gemeinsam zum Amt und haben die Meldebescheinigungen und Mietnachweise abgegeben. Die Bearbeiterin konnte sich das auch nicht erklären, wie so etwas passieren konnte. Naja, jedenfalls meinte sie, dass die Sache damit erledigt sein müsste, aber 100% tig konnte sie es auch nicht sagen. Die Angelegenheit wird jetzt neu bearbeitet und in spät. 2 Wochen würde ich wohl Bescheid kriegen.
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Zitat (keke @ 13.11.2006 15:01:53)
Tja, die Sache mit der Bedarfsgemeinschaft ist ein ganz heikles Ding....

"Bestes" Beispiel:

Angenommen, Mutter und vierundzwanzigjähriger Sohn leben gemeinsam in einem Haushalt. Somit gehören sie schon mal einer Bedarfsgemeinschaft an..... das Einkommen der Mutter wird also auf die "Hilfebdürftigkeit" des Sohnes angerechnet, da der Sohn das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Richtig heikel wird die Sache aber, wenn die Mutter bspweise einen Mann kennenlernt und dieser mit in die Wohnung einzieht. DENN: Jetzt wird auch das Einkommen des Mannes mit auf die Hilfebedürftigkeit des Sohnes angerechnet. Obwohl der Mann mit dem Sohn ja eigentlich nichts zu schaffen hat, nur weil der seine Mutter liebt....
Nimmt man jetzt mal an, der Sohn ist einfach nur ein "fauler Sack" der seinen Hintern nicht hochbekommt (solls ja geben) und ein eigentlich "fremder" Mann ist für dessen Lebensunterhalt zuständig, dann kann man sich ja ausrechnen, wie solche Situationen das Glück in solchen Familien zerstören kann.... Ärger sicherlich vorprogrammiert....

Da hast Du volkommen Recht Keke. Ich habe mit meinen Kinder alleine gewohnt so dann bin ich mit meinem Freund und auch Vter vom Kind zusammen gezogen und habe gleich 300€ weniger bekommen ja, ja so ist das.
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Ja klar, simismama, das finde ich ja auch noch eher verständlich, da du
1. noch kleine Kinder (Kind) hast, die ja auch nicht erwerbsfähig sind, und
2. dein Freund "immerhin" der Vater ist.

Aber stell dir mal vor, du lernst 'nen netten Mann kennen, ziehst bei ihm ein und sollst dann seinen erwachsenen Sohn "durchfüttern"?!

Also, mir würde da als neuer Partner die Hutschnur hochgehen....

Bearbeitet von keke am 13.11.2006 20:58:46
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...La Santa,das sind ja gute Nachrichten! :blumen: ...ist dir ein Stein vom Herzen gefallen... :vertrag: :yes: :daumenhoch: :schrei:
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