Wohnung gefunden, aber Größe falsch angegeben... Auf Mietvertrag warten?

In: Wohnen
Hallo,

neben der Begrüßung ist das mein erster Beitrag hier. :blumen:

Also, ich (22) möchte mit meinem Freund ausziehen in unsere erste gemeinsame Wohnung. Wir haben uns erst eine Wohnung angeguckt und uns sofort in diese "verliebt". Der Mietpreis ist ok, die Größe stimmt, sie ist schön hell, Badewanne, Balkon, zentral gelegen und trotzdem ruhig...

Wir möchten allerdings noch mit den bisherigen Mietern, die noch in der Wohnung wohnen, sprechen. Ich habe mir dafür einige Frage aufgeschrieben.

Nun ist mir jedoch aufgefallen, dass die Größe, die in der Zeitungs-Anzeige angegeben war, auf keinen Fall mit der tatsächlichen Größe übereinstimmen kann. Vielleicht stimmt die Quadratmeterzahl mit der Fußbodenfläche überein. Da es sich jedoch um eine Dachgeschosswohnung handelt, ist die tatsächliche Wohngröße mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit kleiner.

Nun haben wir jedoch den Mietvertrag noch gar nicht gesehen bzw. die Größe, die darin angegeben ist. Wenn uns die bisherigen Mieter aber nicht noch etwas Negatives erzählen, möchten wir die Wohnung auf jeden Fall nehmen. Ich wollte die Mieter aber auch noch nach der Größe fragen, bzw. was welche Fläche bei ihnen im Mietvertrag steht. Wann und wie sollten wir aber den Vermieter danach fragen? Wir möchten ihn natürlich nicht sofort "vergraulen", aber mehr bezahlen als nötig möchten wir natürlich auch nicht. Sollen wir abwarten, bis wir den Mietvertrag sehen und dann die Zahl ansprechen? :vertrag:

Die Wohnung hat übrigens einen eigenen Wasserzähler, aber eine Gaszentralheizung.

Bearbeitet von Topfpflanze am 09.11.2008 15:57:33
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Der Vermieter wird sicherlich weiterhin den gleichen Preis für die Wohnung haben wollen, wie den bisher gezahlten. Da hat es nach meiner Meinung keinen Sinn um die Quadratmeter zu feilschen. Die Fläche unter der Dachschräge wird ab einer bestimmten Höhe nur noch halb gerechnet. doch was hilft euch das?

Gruß,
MEike
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also ich würde einziehen und danach Messen! Denn der Vermieter berechnet die miete nach Quadratmetern und auch wenn du erst nach dem Einzug diese bemängelst bist du noch im Recht und die Miete wird gegebenenfalls günstiger....
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Wenn euch die Wohnung gefällt und sie trotz Dachschrägen groß genug für euch zwei ist, dann zieht ein.
Wenn ihr feststellt, dass die qm, die im Vertrag um mehr als ein paar Prozent von den qm abweichen, die im Mietvertrag stehen, mindert sich die Miete entsprechend. Vielleicht war die Angabe in der Anzeige auch nur ein Tippfehler oder ein sonstiges Versehen. Kann ja mal passieren :)
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Zitat (Nachi @ 09.11.2008 16:46:19)
also ich würde einziehen und danach Messen! Denn der Vermieter berechnet die miete nach Quadratmetern und auch wenn du erst nach dem Einzug diese bemängelst bist du noch im Recht und die Miete wird gegebenenfalls günstiger....

Voooorsicht.... um späterem vielleicht möglichem Ärger dahingehend gleich aus dem Weg zu gehen, ist es am besten, Ihr meßt die Wohnung (idealerweise zusammen mit dem Vermieter oder einer sachverständigen Person) vorher aus, wenn Ihr Eure Zweifel habt, ehe Ihr den Vertrag unterschreibt, so schön die Wohnung auch ist: Bindend ist, was letztlich im Vertrag am qm steht und Ihr unterschrieben habt. ;)

Nachträgliches Messen und Mietefeilschen dürfte nicht unproblematisch werden.
Viele Vermieter sind nämlich durchaus so drauf: "Wollen sie die Wohnung, zahlen sie den Preis, ob das nun qm-mäßig genau hinhaut oder nicht". Das ist Nepp. :ph34r:

Bearbeitet von Die Bi(e)ne am 09.11.2008 20:25:01
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Bei den momentanen Mietern steht auch die angegebene Größe im Mietvertrag.
Wenn die Größe um mehr als 10 Prozent abweicht, kann man wohl die Miete entsprechend verringern und auch rückwirkend (3 Jahre) Geld zurückbekommen. Egal wie groß die Wohnung wirklich ist, der Preis der Kaltmiete ist auf jeden Fall ok. Ich möchte nur kein böses Erwachen erleben, wenn die Heizkosten zum Teil auf die Größe umgerechnet werden! :(
Aber ich denke, ich werde den Vermieter einfach drauf ansprechen, er erschien mir recht nett.
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Anfangs sind sie alle nett, wenn sie ihre Wohnung gut an die Mieter bringen wollen. ;)

Aber Du hast Recht: sprich ihn gleich gezielt darauf an und frag erstmal freundlich, ob es in Ordnung sei, ggf. mal zusammen nachzumessen. Immerhin seien in der Annonce xyz m² gestanden, das könne ja auch ein Druckfehler sein... :D alles ganz lieb und nett und freundlich. Wird er komisch, wenns um diese Frage des Nachmessens geht und wehrt das kategorisch ab: Sofort Finger weg!

Das Wichtigste ist das Grundsätzliche vor Vertragsunterzeichnung mit dem Vermieter genau abzuklären, zu fragen, zu besprechen! Und eben ("wir wollen doch nie Ärger miteinander haben") auch nachzumessen. Laßt Euch keine Klinke irgendwo dranlabern.

Und dann ganz genau in den Vertrag sehen, was er da reingeschrieben hat, ehe Ihr unterschreibt. Mit der Unterschrift seid Ihr dann vertraglich festgelegt bzw. erklärt Euch damit einverstanden, was immer in dem Papier festgehalten wurde.

Heizkosten... schaut Euch genau Raumhöhe, Fenster und Art der Heizung (sind es z. B. noch alte Gußeisen-Radiatoren? Die fressen irre...) und Art der Warmwasserbereitung an: zentral oder über uralte Durchlauferhitzer? Zentraler Zähler fürs ganze Haus (vorsicht) oder jede Wohnung separat mit ihrem Zähler(besser)? Solche Sachen eben.

Ich drück Euch die Daumen! :blumen:

Bearbeitet von Die Bi(e)ne am 10.11.2008 01:53:14
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Noch ein Nachsatz: klar wollt Ihr die Wohnung, und da macht man auch schonmal die eine oder andere Konzession.
Und wer dem Vermieter gleich von vornherein mit Nachmessen und solchen Dingen kommt, muß ggf. damit rechnen, daß er die Wohnung nicht bekommt und eben der Mitbewerber, der sich leichter die Augen verblenden läßt, die Wohnung zugesprochen bekommt. Das Dilemma ist schon klar. ;)

Versucht, Euch so nett wie möglich mit dem Vermieter zu einigen. Ich hoffe, Ihr habt Glück. :)
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wenig chancen, ich hab deswegen auch mal geklagt.
klage abgewiesen!
begründung sie haben die wohnung doch vor dem anmieten angeschaut und wussten was sie kostet.also spilet es hier keine rolle das es nur 75 statt 85 m² sind, dennw weiterhin ist keine miete per m² angegeben sondern eine gesamtmiete für ca. 85m².

dann ist zu bedenken das der z.b. der balkon zu 50% eingerechnet wird!

bei dachwohnungen ist, glaube ich, die berechnugshöhe der schräge 1,60m
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Zitat (Bulli-SH @ 10.11.2008 21:17:36)
begründung sie haben die wohnung doch vor dem anmieten angeschaut und wussten was sie kostet.also spilet es hier keine rolle das es nur 75 statt 85 m² sind, dennw weiterhin ist keine miete per m² angegeben sondern eine gesamtmiete für ca. 85m².

Topfpflanze interessiert sich aber primär, was an Nebenkosten zukünftig auf sie zukommt. Für den Fall ist die korrekte Fläche von Interesse, die Energie- und auch sonstigen Verbrauchskosten müssen ja möglichst gerecht aufgeteilt werden. Den Richter möchte ich sehen, der aufgrund eines Blickes in die Räumlichkeiten den Wert für die Heizkosten abschätzen kann. :D

Es gibt da so Spezialisten unter den Vermietern, die auch noch aus den Nebenkosten für sich Profit herausschinden wollen. Die in den Mietverträgen genannten Flächen sind alle zu groß. Und weil es so schwer ist, ein paar Zahlen zusammen zu addieren, wird die Gesamtfläche des vermieteten Raums wo anders (Bauplan oder so) hergenommen. ;)
Dann wird das jeweilige Verhältnis Mietfläche aus Vertrag und der Gesamtfläche aus Bauplan gebildet.
Und oh Wunder, ein neuer Dukatenscheißer ist erfunden: die Summe der prozentualen Wohnungsanteile ergibt mehr als 100 %. Was über den 100 % (= tatsächliche Ausgaben des Vermieters) liegt, ist zusätzlicher Gewinn.

Hab einen Bekannten, der gerade erst so was vor Gericht durchgefochten hat.
Erst hat so eine junge, komplett unfähige Richterin, die offenbar nicht mal simple Algebra und ein bißchen Prozentrechnen beherschte "Recht" gesprochen. Vermieter spielte den Jammerlappen, der vom Mieter gemobbt wurde. Und diese dämliche Tusse fuhr auch noch auf dessen Schiene ab. Ergebnis: Klage abgewiesen.

In der nächsten Runde dann ein Richter kurz vor dem Pensionsalter, hat alles noch handschriftlich notiert, Sekretärin mußte danach alles nochmals in den Computer schreiben (hat entsprechend lange gedauert, bis die Schriftstücke eintrudelten). Es würde mich nicht wundern, wenn der seine Berechnungen noch von Hand gemacht hat. Aber der hatte den Durchblick, was er über die Zusatzgewinne auf der Klagebegründung eingereicht bekam. :D
Vermieter wurde vom Richter zur Schnecke gemacht und ordentlich angeschrien.
Ergebnis: Die zurückgeforderten Vorauszahlung muß der Vermieter erstmal zurücküberweisen. Ob er jemals seine tatsächlichen Auslagen wieder erhält, das steht momentan noch in den Sternen.
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Jetzt nur mal als Anhaltspunkt:

unsere Kids haben auch ne Dachgeschosswohnung mit Schrägen, da sind im Mietvertrag 63 qm eingetragen, die darunterliegende Wohnung hat die gleiche Grundfläche da sind es dann 75 qm.

Ich gehe davon aus, dass die Berechnung korrekt ist.
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So, wir nehmen die Wohnung! :wub:

Danke für eure Beiträge!
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