Morgen zusammen,
heut geht´s mal nicht um mich, sondern versuche ich vielmehr einer Fraundin zu helfen, die mit
Ihrer ersten eigenen Wohnung einige Probleme sieht und nicht so recht weiter weiss.
Da ich mit meinen Tips auch etwas vorsichtig war, hoffe ich, das hier der ein oder andere einen Rat hat,
wie man sich nun weiter verhalten sollte.
Laut Aussage der Freundin gibt es folgende "Mängel" in der Wohnung bzw. im Gebäude:
- Der Abfluss in der Dusche stinkt regelmässig, somit auch das Badezimmer häufig (ca. 1x in der Woche)
- der Kühlschrank
- im Gebäude befindet sich ein Aufzug sowie eine Eingangstür, die baulich nicht abgenommen sind. Speziell letztere
schliesst in der Nacht, dh. in einem Brandfall hat Sie ohne Schlüssel am Mann ein großes Problem
Was Sie aber am meisten beschäftigt, ist folgender Punkt:
- Die Wohnung war damals in der Anzeige mit ca. 60 m² angegeben. Im Mietvertrag wurde aber auf eine solche Angabe verzichtet und es heisst ledeglich, der Mieter zahlt xxx € Miete für die Nutzung der Räume.
Leider hatte meine Freundin wohl keine Auge für räumliche Größen, denn nachdem ich die Räume ausgemessen habe, komme ich auf etwa 43 m². Bei einem Mietspiegel von 5,5 €/m² zahlt Sie für Ihre Wohnung sowieso schon deutlich zu viel, aber umgerechnet auf noch weniger Quadratmeter finde ich das eine bodenlose Frechheit.
Das das ganze Mietobjekte noch Zwangsversteigert werden soll, hatte man ihr damals auch nicht mitgeteilt. Gut, das wirkt sich nicht auf das "dort wohnen" auf, aber ganz richtig erscheint mir das auch nicht.
Schaut man sich zum Vergleich andere Wohnungen in Ihrer Stadt an, wird es noch deutlicher ...
Jetzt ist es natürlich so, das in Ihrem Mietvertrag auf sämtliche Details nicht genauer eingegangen wird, so das man kaum was ausrichten kann.
Ich möchte an dieser Stelle auch keine rechtlichen Tips und Hinweise erhalten, vielmehr würde mich interessieren, ob ein Schreiben an den Vermieter überhaupt sinnvoll ist. Speziell der Punkt mit der Wohnfläche und dem Mietspiegel.
Wird man sich da einigen können, was die Miete angeht oder wäre ein direkter Weg zb. zum Mieterschutzbund die bessere Wahl?
Besten Dank schonmal!
heut geht´s mal nicht um mich, sondern versuche ich vielmehr einer Fraundin zu helfen, die mit
Ihrer ersten eigenen Wohnung einige Probleme sieht und nicht so recht weiter weiss.
Da ich mit meinen Tips auch etwas vorsichtig war, hoffe ich, das hier der ein oder andere einen Rat hat,
wie man sich nun weiter verhalten sollte.
Laut Aussage der Freundin gibt es folgende "Mängel" in der Wohnung bzw. im Gebäude:
- Der Abfluss in der Dusche stinkt regelmässig, somit auch das Badezimmer häufig (ca. 1x in der Woche)
- der Kühlschrank
- im Gebäude befindet sich ein Aufzug sowie eine Eingangstür, die baulich nicht abgenommen sind. Speziell letztere
schliesst in der Nacht, dh. in einem Brandfall hat Sie ohne Schlüssel am Mann ein großes Problem
Was Sie aber am meisten beschäftigt, ist folgender Punkt:
- Die Wohnung war damals in der Anzeige mit ca. 60 m² angegeben. Im Mietvertrag wurde aber auf eine solche Angabe verzichtet und es heisst ledeglich, der Mieter zahlt xxx € Miete für die Nutzung der Räume.
Leider hatte meine Freundin wohl keine Auge für räumliche Größen, denn nachdem ich die Räume ausgemessen habe, komme ich auf etwa 43 m². Bei einem Mietspiegel von 5,5 €/m² zahlt Sie für Ihre Wohnung sowieso schon deutlich zu viel, aber umgerechnet auf noch weniger Quadratmeter finde ich das eine bodenlose Frechheit.
Das das ganze Mietobjekte noch Zwangsversteigert werden soll, hatte man ihr damals auch nicht mitgeteilt. Gut, das wirkt sich nicht auf das "dort wohnen" auf, aber ganz richtig erscheint mir das auch nicht.
Schaut man sich zum Vergleich andere Wohnungen in Ihrer Stadt an, wird es noch deutlicher ...
Jetzt ist es natürlich so, das in Ihrem Mietvertrag auf sämtliche Details nicht genauer eingegangen wird, so das man kaum was ausrichten kann.
Ich möchte an dieser Stelle auch keine rechtlichen Tips und Hinweise erhalten, vielmehr würde mich interessieren, ob ein Schreiben an den Vermieter überhaupt sinnvoll ist. Speziell der Punkt mit der Wohnfläche und dem Mietspiegel.
Wird man sich da einigen können, was die Miete angeht oder wäre ein direkter Weg zb. zum Mieterschutzbund die bessere Wahl?
Besten Dank schonmal!