In Dispo gerutscht. Bank informieren? Folgen?

Hallo :)

blöd gelaufen die letzten Tage. Nachdem ich am Wochenende eine Couch gekauft habe, bin ich jetzt im Dispo. Schuld daran ist aber nicht die Couch, sondern meine alte KFZ Versicherung. Und zwar hatte im Dezember meine alte Versicherung gekündigt und bei einer Neuen einen Vertrag abgeschlossen.

Als ich vorhin auch meinen Kontostand schaute, musste ich feststellen, 70€ im Minus zu sein. :labern: Heute haben mir meine alte und meine neue Versicherung Geld abgezogen und der gesamte Betrag für die Couch.
Ich habe schnell meine alte Versicherung angerufen und der Herr am Telefon sagte mir auch offen, dass die Kündigung schon länger vor liegt aber nicht bearbeitet wurde. Die Abbuchung wurde nun storniert, bleibt nur die Frage offen, wann das Geld wieder auf meinem Konto ist. Dazu bin ich nochmal schnell zu einer Bank gefahren und habe etwas Geld eingezahlt. Auch das Geld wird erst in 2-3 Tagen auf meinem Konto sein.

Nun stellt sich mir die Frage, sollte ich bei meiner Bank morgen anrufen und das Problem schildern um keinen negativen Eintrag zu erhalten oder um vielleicht sogar die Dispo Zinsen zu umgehen? Oder ist das bei 2-5 Werktagen egal? Ich weiß aber auch nicht, was in den nächsten Tagen abgebucht wird, da ich am Wochenende wieder virtuell shoppen war. :rolleyes:
Naja, wenn du bei der Bank anrufst und die Lage schilderst, ist das sicher nicht verkehrt. Mal im Dispo zu sein, ist auch nichts verwerfliches. Ist halt ärgerlich, weil je nach Bank irgendwas zwischen 12 und 17 % Zinsen anfallen. Aber auch das kann man irgendwie verschmerzen, wenn es eben nur eine Ausnahmesituation ist und man nicht jeden Monat mindestens 2 Wochen in der Kreide steht.

Wenn du regelmäßige Zahlungseingänge hast und dir das Minus im Konto jetzt nicht über die nächsten Monate "nachläuft", ist doch alles in Butter.

Ich war schon ein paar Mal im Minus und hab vor ein paar Wochen mal nach meinem "internen Scoring" bei meiner Bank des Vertrauens gefragt. Der Bankberater war total entspannt und meinte, dass das wohl kein Problem sei. Frag einfach mal, wie das bei deiner Bank und in deinem konkreten Fall aussieht.

Edit: Ich lese grade, dass du keinen Plan hast, was abgebucht wird wegen einer virtuellen Shoppingtour... äh... sorry, aber shoppen gehen ohne Plan zu haben, was man ausgeben kann und dann auch noch keinen Plan haben, was man tatsächlich ausgegeben hat...? Das find ich unverständlich.

Bearbeitet von Cambria am 13.01.2014 19:43:55
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Nicht falsch verstehen, ich kläre mal auf. :D

Ich kaufe recht häufig über eBay kleinere Dinge wie Shirts, Socken, Batterien usw. je nach Zahlungsart variiert das Abbuchungsdatum. Dazu ist durch die Abbuchung meiner alten Versicherung eine menge Geld weg. Ich spreche hier von über 1400€. Jetzt wisst ihr auch warum ich gewechselt habe. :P Und mit dem vollen Betrag für die Couch habe ich auch noch nicht gerechnet, da die Rede von 2-3 Wochen vor der Lieferung war.

Selbst mit der Couch wäre ich im Plus geblieben und hätte die Tage nochmal eine menge Bargeld eingezahlt, dass ich in den vergangenen Monaten durch diverse Verkäufe aus meiner alten Wohnung gesammelt habe.

Genau für solche Fälle lasse ich mir immer ein kleines Polster auf dem Konto, nun bin ich aber doch "etwas" in die Kreide gerutscht. <_<
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Ach so :) na dann kannst du ja relativ entspannt sein. Bei mir hat es in solchen Situationen immer Sinn a gemacht, mot offenen Karten zu spielen.
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Ist jetzt nur die Frage, ob es überhaupt deswegen Sinn macht sich zu melden. Das Konto wird in wenigen Tagen ja wieder ausgeglichen (ist übrigens mein 1. Mal), mein Dispolimit wurde nicht erreicht und ich möchte auch keinen Kredit.

Ich denke mal das Richtige gefunden zu haben, demnach werden 12 - 17% Zinsen fällig. Das wären um die 12€. Kein Beinbruch aber ich finde es nicht richtig das Geld verloren zu haben, nur weil diese Versicherung schlampig arbeitet.
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Zitat
Als ich vorhin auch meinen Kontostand schaute, musste ich feststellen, 70€ im Minus zu sein.


Das Konto ist in wenigen Tagen wieder ausgeglichen? Na, dann würde ich mir überhaupt keine Gedanken machen. Habe aber mal eine andere Frage. Warum hast Du die Couch nicht erst bei Lieferung bezahlt?
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Auf Rechnung ging nicht, per Vorkasse wollte ich nicht zahlen da ich keine Vorteile hatte, so hatten wir uns geeinigt, dass das Geld erst 2-3 Wochen vor der Anlieferung eingezogen wird. Bis dahin würden eigentlich etwa 2 Monate vergehen.
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Dispo?
Ja was ist denn das?
Richtig... Geld das zum Disponieren gedacht ist.
Was du machst stellt die Bank dir und die Zinsen musst du tragen, das hast du mit dem Konto Unterschrieben.
Wenn du nicht über das Dispo Limit bist ist es dein Ding! Die von der Bank bekommen nur einen Lachanfall wenn du die anrufst und lieb fragst ob du eventuell die Zinsen nicht tragen musst!

Wenn dir jemand Geld zu Unrecht abbucht dann bucht mer das zurück. Ende aus die Maus.
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Zitat
Auf Rechnung ging nicht...


Hast Du gefragt, warum nicht? Auch nicht, wenn Du eine Anzahlung geleistet hättest? Ich glaube, dann hätte ich vom Kauf Abstand genommen.
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Hallo Entero,
eines verstehe ich nicht so ganz. Wenn du deine Versicherung gekündigt hast, bekommst du doch ein Schreiben, dass sie nicht mehr besteht.
Und wenn du immer am Anfang des Jahres den Versicherungsbeitrag gezahlt hast, wäre es einfach gewesen, deiner Bank Bescheid zu geben, wenn die Lastschrift der alten Versicherung eingeht, diese nicht mehr abzubuchen.
Und wenn du einen Dispokredit auf deinem Konto hast, bezahlst du 12,5% Zinsen. Musst also auch deiner Bank nicht Bescheid sagen, nur für den Ausgleich sorgen.
Hast du keinen Dispo, bezahlst du 17,5%.
Allerdings wird dich dann deine Bank (je nach wie lange du dort dein Konto hast) informieren, dass du das Konto schnellstmöglich ausgleichen sollst.
Und es werden keinerlei Lastschriften und keine Geldbeträge mehr abgebucht, solange dein Konto nicht wieder ausgeglichen ist.
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Entspann dich, denn in paar Tagen wird es ja wieder ausgeglichen sein. Und bei 70 € Überziehung kann ich mir auch nicht vorstellen, dass da 12 € Zinsen auflaufen, wenn es sich nur um wenige Tage handelt.

Bei der alten Versicherung würde ich noch mal anrufen und denen das klar machen, dass du durch ihr Verschulden in Misskredit gekommen bist und wenn das Geld nicht umgehend auf deinem Konto ist, würde ich das bei der Bank zurück buchen lassen.

Wir haben auch unsere neuen Polstermöbel gleich bezahlt und die Lieferung war 6 Wochen später.
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Das denke ich mir nämlich auch Nachi. Dafür habe ich meine Unterschrift gelassen, nur sehe ich die Schuld nicht bei mir, da die Kündigung aus meiner Sicht rechtzeitig eingereicht wurde und der Herr am Telefon selbst sagte dass die Kündigung seit Tagen unbearbeitet herumliegt. An einen Entzug der Einzugsberechtigung hatte ich gar nicht gedacht.

Nachgefragt hatte ich nicht, mir war die Zahlung 2-3 Wochen vor der Lieferung gerecht. Und es ist denke ich verständlich da ich einen speziellen Stoff gewählt habe und kein Ausstellungsstück haben wollte.
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Du hast ja bereits bei der alten Versicherung nachgefragt. An Deiner Stelle würde ich dem Einzug sofort widersprechen. Deswegen könntest Du vielleicht bei Deiner Bank anrufen, damit diese den Betrag sofort wieder rückbucht. Das musst Du nicht einmal begründen. Du sagst, dass Du dieser Abbuchung widersprichst. Das ist alles. Oder - falls Du Online-Banking benutzt - kannst Du das auch sofort selbst veranlassen. Wie gesagt: Du musst das noch nicht einmal begründen. Da würde ich nicht nochmals bei der alten Versicherung anrufen und lieb bitte, bitte sagen. Da wäre ich kompromisslos und würde kein Federlesen machen. Denn Du hast den Schaden, während die Versicherung mit Deiner Kohle ein paar Tage wirtschaften kann. Und ein Betrag von € 1.400,00 ist kein Pappenstiel.

Grüßle,

Egeria
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Nachsatz: Dein Girokonto ist kein Selbstbedienungsladen. Für Niemanden. Auch nicht für die Versicherung. Für die schon gar nicht. Auch die Aussage, dass Deine fristgerechte Kündigung nun schon einige Tage unbearbeitet herumliegt, ist genau genommen eine Frechheit. Das geht gar nicht, wie man da mit Dir umspringt. Überlege mal, was wäre, wenn Du einen Schadensfall gehabt hättest. Hätte man Dich dann auch vertröstet und nicht für voll genommen? Eine Versicherung schließt man nicht nur ab, weil es der Gesetzgeber verlangt. Sondern, weil man im Ernstfall versichert sein will.

Wer so gut wirtschaften kann wie Du, dass Du sogar noch locker einen Tausender und mehr auf dem Girokonto parken kannst, verdient meinen Respekt. Ich ziehe den Hut vor Dir. Na ja, auf dem Sparbuch gibt es ja nicht mal mehr einen Inflationsausgleich. Insofern kann man seine Gelder auch auf dem Girokonto zwischenlagern und für schöne Dinge ausgeben. Doch das ist ein anderes Thema.

Daher mein Rat: Wehre Dich und lasse Dir nicht alles gefallen. In vielen Dingen sollte man großzügig sein. Aber beim Geld hört die Freundschaft auf.

Wohlmeinende Grüßlies,

Egeria
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Nur mal rund gerechnet: Du musst bei 70,00 € Miesen bei 17 % ca. 12 Öppen Zinsen im Jahr (!) zahlen.

Macht im Monat ca. (!) 1,00 €, in 14 Tagen also etwa 0,50 €.

Ich würde da nicht in Panik geraten... :pfeifen:
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Warum buchst du den Betrag von der Versicherung nicht einfach zurück?? Entweder lässt du das von der Bank machen oder du machst es selber wenn du deine Banksachen online bearbeitest.

Irgendwie versteh ich nicht wo jetzt das Problem ist.

Bearbeitet von Maeusi29 am 14.01.2014 18:01:59
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Wenn du tatsächlich einen Dispo hast, also einen bereits von der Bank eingeräumten Betrag, den du überziehen darfst, dann brauchst du dich dort nicht melden. Wenn du ein reines Guthabenkonto hast, solltest du dich melden, um das Rückbuchen anderer Einzüge/Lastschriften, die gerechtfertigt sind, zu vermeiden.

Die Abbuchung der alten Versicherung kannst du stornieren lassen, solltest du auch tun, wenn das Geld nicht umgehend wieder zurück kommt.
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Hallo :)

heute ist das Geld immer noch nicht auf meinem Konto. Ich warte jetzt noch bis morgen Nachmittag, ansonsten werde ich die Abbuchung bei meiner Bank zurückziehen. Ich muss mal blöd nachfragen, hat meine alte Versicherung irgendwelche Nachteile, wenn ich das Geld über meine Bank zurückbuchen lasse? Weil am Telefon fragte der Herr auch, ob ich mich bereits an meine Bank gewendet habe und bedankte sich, dass ich meine Bank noch nicht informiert habe.

Ach wenn du wüsstest, was ich mit dem Saftladen schon durchmachen musste Egeria. :D Es handelte sich um eine KFZ Versicherung. Ich hatte diese schnell abgeschlossen, da ich mir kurzfristig ein

Ich versuche eigentlich mehr auf der hohen Kante zu haben, ist momentan aber schwer durch den Umzug. Ich lebe, glaube ich, auch nicht anders als du. :lol:

Da bin ich aber froh dass sich die 12-17% Zinsen nur pro Jahr fällig werden. Dann sind es doch nur ein paar Cents und etwas Stress. Vielen Dank für die Aufklärung.


Einen schönen Abend noch :blumen:
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Hallo Entero,
ich möchte mich nochmal melden.
Denn ich verstehe den ganzen Inhalt nicht.
Wenn die Polizei festgestellt hat, dass du keine Schuld an diesem Unfall hast, warum bezahlt dann die Versicherung nicht.
Wenn die junge Dame die in den Unfall verwickelt ist, dir in die Seite gekracht ist, wofür hat sie denn dann Geld bekommen?
Und wer bitte hat dir erzählt, das du Zinsen für den Dispokredit einmal im Jahr bezahlst??
Die Zinsen werden für jeden Monat berechnet, auf deinem Konto erscheinen sie vierteljährlich. Solange bis du dein Konto wieder ausgeglichen hast.
Je nach bei welcher Bank oder Sparkasse du bist.
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Autsch, @Entero. Die Versicherung hat Dich also im Schadensfall hängen lassen. Ein Grund mehr, diese Gesellschaft abzuschießen. Du hast nicht zufällig eine Verkehrs-Rechtschutz-Versicherung abgeschlossen? Denn das wäre dann gegebenenfalls ein Fall für den Rechtsanwalt. Du bist nämlich hochgestuft worden. Die neue Versicherung erkundigt sich auf alle Fälle bei der alten Versicherung über Deine Schadensfreiheitsklasse. Der Jahresbeitrag erhöht sich - trotz Unfallfreiheit - sowieso jedes Jahr ein wenig. Zumindest bei mir. Doch durch die Hochstufung erklärt sich auch, warum der Jahresbeitrag so hoch ist. Sprich doch vielleicht mal Deinen Versicherungsmenschen an, was da passiert ist und frage auch gleich, wie Du Dich dagegen wehren kannst. Der darf zwar vermutlich auch keine Rechtsberatung machen, aber er könnte Dir möglicherweise mit Tipps weiterhelfen oder die Angelegenheit im Idealfall mit der Versicherung klären ;)

Ja, Deiner alten Versicherung werden normalerweise die Stornokosten für die Rückbuchung in Rechnung gestellt. Allerdings weiß ich nicht, wie die berechnet werden. Ich hatte mal einen Betrag von rund einhundert Euros rückbuchen lassen, wodurch der Gegenpartei eine Gebühr von etwa fünf Euronen berechnet wurde.

Grüßle und Daumendrück,

Egeria

P.S.: Wenn die Bank die Dispozinsen akurat berechnet, werden die Zinsen bankarbeitstäglich berechnet, nicht monatlich.

Tante Edit fällt noch ein: In welche Seite ist Dir die Unfallgegnerin denn reingekracht? Fahrer- oder Beifahrerseite?

Bearbeitet von Egeria am 16.01.2014 01:32:09
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Zitat (Egeria, 16.01.2014)



Tante Edit fällt noch ein: In welche Seite ist Dir die Unfallgegnerin denn reingekracht? Fahrer- oder Beifahrerseite?

Das wäre sehr interessant!
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Hey Leute, der Fall ist abgeschlossen... es ist total egal, was wir hier denken, sagen oder machen. Wir haben nicht die notwendigen Daten (werden sie auch nie bekommen) um uns überhaupt auch nur annähernd ein vollständiges Bild vom Hergang des Unfalls machen zu können. Wenn überhaupt, dann kann nur Entero etwas gegen die Entscheidung der Versicherung unternehmen.
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Zitat (Cambria, 16.01.2014)
... Wenn überhaupt, dann kann nur Entero etwas gegen die Entscheidung der Versicherung unternehmen. ...

Meine Rede :pfeifen:

Da wir hier keine Rechtsberatung machen dürfen, war meine Empfehlung ja auch, zumindest mal selbst zu prüfen, ob und inwieweit sich @Entero zur Wehr setzen kann :pfeifen:

Nach seiner Schilderung war er ja nicht schuld an dem Crash, wurde aber trotzdem hochgestuft. Das hat er zwar nicht explizit erzählt, doch wenn eine KFZ-Versicherung mitteilt, dass sie an den Gegner gezahlt hat, wird immer hochgestuft. Eigene Erfahrung. Von seinem Sonderkündigungsrecht im Schadensfalle hat er keinen Gebrauch gemacht. Die Versicherung bearbeitet seine Kündigung nicht fristgerecht und bedient sich an seinem Konto. Und welche Rolle spielt sein Versicherungsmensch dabei? Der erhält nicht nur eine Abschlussprovision für den Versicherungsvertrag, sondern so lange, wie der Vertrag läuft, auch eine Betreuungsprovision. Der könnte für sein Geld ruhig mal aktiv werden. Zumal der auch noch persönlich in der Familie bekannt ist. Alles etwas mysteriös. :hmm:

Meine Frage nach dem Schaden war auch eher der Neugierde geschuldet, nicht der Einschätzung, wie es passiert ist. Versicherungen entscheiden nach Aktenlage und den Angaben über den Unfallhergang in der Schadensanzeige. Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen, kommt noch das Protokoll der Pozilei zur Entscheidungsfindung hinzu. Ist beispielsweise die Beifahrerseite beschädigt, wird meist unterstellt, dass der Fahrer beim Linksabbiegen die Vorfahrt des entgegenkommenden Verkehrs missachtet hat. Ist beispielsweise die Fahrerseite beschädigt, könnte unterstellt werden, dass ein Fahrspurenwechsel-Manöver wegen fehlenden Blicks in den Rückspiegel schief gegangen ist. Kann alles passiert sein, kann aber auch ganz anders gelagert sein. Wissen wir nicht. Müssen wir auch nicht wissen. @Entero sollte sich von seinem Versicherungsmenschen beraten lassen, der kann ihm vielleicht helfen. Wir können und dürfen es nicht.

Grüßle,

Egeria

Bearbeitet von Egeria am 16.01.2014 12:05:40
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Rückbuchen lassen.

Anders läßt sich der rückläufige Zahlungseingang nicht auf das Abbuchungsdatum zurückdatieren, so daß keine Dispozinsen anfallen. Die Bank ist dazu verpflichtet, Wertstellungsdatum der Rückbuchung auf das Datum der Abbuchung zu legen. Manchmal wollen Banken das nicht können ("unser Buchungsprogramm kann das nicht, deshalb können wir das nicht so machen" :D).
Ich reiche deshalb so einen Lastschrift-Widerruf immer schriftlich mit Angabe des zu verwendenden Wertstellungsdatums ein. Begründung, auch wenn nicht erforderlich, schreibe ich auch immer dazu. Durchschrift für mich versteht sich von selbst. So habe ich immer ein Schriftstück, das ich als Diskussionsgrundlage vorlegen kann, wenn was den vorgegebenen Regeln zuwider läuft.
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Guten Abend :)

Das Geld kam heute auf meinem Konto an. :)

Ich hatte mich vorher noch nicht mit Dispozinsen beschäftigt und ging daher davon aus, dass die Zinsen pro Monat fällig werden oder sich nach dem Minusstand richten.

Nochmal zum Unfall. Sie ist mir in die Beifahrerseite gefahren. Der Unfall geschah in einer kleinen Ortschaft. Sie stand auf der Straße, am Rand, und wollte nach links in eine Einfahrt einbiegen. Allerdings hatte sie nicht geblinkt, ich bin langsam vorbei gefahren und in dem Moment hat sie das Lenkrad herumgerissen hatte, blinkte sie auch erst, und krachte mir in die Seite.
Dass die Polizei mir eine volle Unschuld gab, kann und möchte ich nicht sagen. Mir kam es jedenfalls so vor. Ich hatte auch mal nachgehakt aber die Versicherungen haben nicht mal bei der Polizei nachgefragt obwohl zumindest ich mehrfach im Bericht darauf hingewiesen habe, dass die Beamten Fotos gemacht haben, die Zeugen vor Ort vernahmen und die Unfallstelle sichteten.
Wie ich auch erfahren habe, sind Versicherung nicht auf die Einschätzung der Polizei angewiesen oder können ganz anders entscheiden. Das ist zwar nicht nachvollziehbar aber gut. <_<

Ich denke einfach, dass am Ende die Aussagen der Zeugen für die Versicherung zählten. Ich war alleine und sie hatte um die 6 Leute um sich. :angry:

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht, daher habe ich mich auf meinen Vertreter verlassen und nun ist es wohl zu spät um noch den Schaden einzuklagen. Da würde ich wohl in akute Erklärungsnot kommen, warum ich mir denn solange Zeit gelassen habe. Naja wie auch immer. Den Schaden haben ich sehr günstig beheben lassen, da mein Liebling nur kleine Dellen und Lackschäden hatte. :wub:

Vielen Dank für eure Antworten! :)

Bearbeitet von Entero am 16.01.2014 19:02:19
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Hast du deinen Schaden nicht bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht? Klage einreichen mußt du erst, wenn du mit deren Entscheidung nicht einverstanden bist und das gendert haben möchtest.

Bei kleineren Schadenssummen zahlen die oft gerne. Gewinnoptimierung ist das Prinzip: die Erhöhung der Versicherungsprämie bringt denen da oft mehr, als die Auszahlung der Schadenssumme an Kosten verursacht.
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Na, das ist ja eine ganz fiese Nummer @Entero.

Aber lasse uns jetzt mal rechnen: Der Unfall war im November 2013. Richtig? Im Dezember 2013 bekommst Du die Mitteilung, dass die Prämie steigt. Also vermutlich die Hochstufung in der Schadensfreiheitsklasse. Normale jährliche Erhöhungen kommen immer schon im November mit der Post, damit man sein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen kann. Sprich, Versicherungswechsel bei Erhöhung der Prämie. Im Januar 2014 bekommst Du die Mitteilung, dass die Versicherung an den Gegner gezahlt hat. Jetzt ist es Mitte Januar. Damit kommst Du keinesfalls in Erklärungsnot, warum Du Dir so lange Zeit gelassen hättest. Das wäre ziemlich zeitnah, wenn Du der Entscheidung der Versicherung widersprechen würdest. Vielleicht lässt sich das polizeiliche Protokoll irgendwie organisieren und als Begründung für den Widerspruch einreichen.

Der Knackpunkt ist nämlich dieser: Die neue Versicherung fragt bei der alten Versicherung nach, welche SFK Du hattest. Die alte Versicherung wird mitteilen, dass Du hochgestuft wurdest. Die neue Versicherung übernimmt die hochgestufte SFK. Du zahlst für diesen Unfall also noch Jahre, weil Du dadurch länger brauchst, in die nächstniedrigere SFK zu kommen.

Grüßle,

Egeria
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Mittlerweile würde ich mich freuen, wenn der Unfall im November 2013 geschah aber es passierte bereits im November 2012. *schäm*
Ich hatte ewig auf die Antwort meines persönlichen Beraters oder der Versicherung selbst gewartet, da mir empfohlen wurde zu warten, bis fest steht wer Schuld hat. Da habe ich zu lange gewartet. Zum Ende des vergangenen Jahres wollte ich an die Versicherung herantreten, mein Berater antwortete nicht mehr und an der Hotline wollte mir auch niemand eine Antwort geben aufgrund des Datenschutz. Das Auto war übrigens über meine Mutter versichert und da sie nun eh kein Auto über sich laufen lässt, ist das halb so schlimm.

Und wie du schon sagst Dudelsack, die haben wohl nach dem Gewinnpotenzial entschieden. Über meine Mutter hatte ich zu der Zeit knapp über 1000€ pro Jahr gezahlt und dank des Unfalls waren es 2013 über 1400€. Meine Unfallgegnerin war geschätzt ende 40 und ist sicherlich in einer deutlich besseren SF-Klasse + jahrelange Versicherungsnehmerin.

Ich würde ja schon gerne das Geld für den Schaden haben aber ich zweifel wie gesagt an den mittlerweile schlechten Chancen, da ich zu lange gewartet habe. Dazu wird es wohl auf einen Rechtsstreit hinauslaufen. Die "nette" Dame drohte schon nach dem Unfall an, die besten Anwälte einzuschalten, wenn ich keine Schuld am Unfall habe. :pfeifen: Sie sah zwar nicht so aus und verhielt sich auch nicht so, als wäre sie selbst eine Anwältin oder hätte gute Kontakte zu solchen aber man kann ja nie wissen.

Die Kosten waren im Endeffekt auch minimal für mich, da der Schaden an meinem Wagen nicht groß war und ein Bekannter mit den Wagen ausgebeult und lackiert hatte. So musste ich nur 200€ für den Lack zahlen. Regulär wären aber um die 1500€ fällig gewesen bei ihm.
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Beim nächsten Unfall: Frag gleich hier nach, da sitzen die Experten.
Ich hoffe, der Hinweis ist erlaubt. Falls nicht, bitte ohne Sanktionen löschen. :ph34r:
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Oh shit.

Jepp, ein ganzes Jahr abzuwarten, ist etwas ungeschickt. Die Hochstufung in der SFK nach einem Unfall erfolgt immer erst zum neuen Versicherungsjahr. Eigene, leidvolle Erfahrung.

Doch entnehme ich Deiner Schilderung, dass die Unfallgegnerin Dich eingeschüchtert hat und mit Deiner Unerfahrenheit gerechnet hat. Das ist keine Dame.

Spaziere doch einfach mal bei der örtlichen Pozilei vorbei und schildere den Fall. Vielleicht kommt ja der Beamte, der Dich anhört, zu dem Schluss, dass hier eine Strafanzeige mit Strafverfolgungsantrag angebracht wäre :pfeifen:

Grüßle,

Egeria
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Nochmal ein Nachtrag zu den Zinsen des Dispokredits.
Natürlich zahlst du für jeden Tag, den du überzogen hast.
Abgerechnet wird entweder monatlich oder vierteljährlich.
Je nach Bank oder Sparkasse.
Das siehst du dann auf deinem Auszug.
Abrechnungszeitraum vom - bis.
Da hatte ich mich wohl etwas unverständlich ausgedrückt.
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