Zitat (GerdS2345 @ 03.11.2021 15:18:24) ,Ich vermute genmanipuliert ähnl. der Longlife Tomaten die man vor dem Verzehr schälen muss.
Gentechnisch veränderte Kartoffeln kann man mit Sicherheit als Ursache für die unterschiedlichen Gar-Eigenschaften ausschließen:
Nur die gentechnisch veränderte Kartoffel Amflora durfte bis 2013 im Freiland angebaut werden. In 2013 hat der Europäische Gerichtshof die Genehmigung zum kommerziellen Freiland-Anbau dieser Kartoffel gekippt. Diese einzige, genveränderte Kartoffel war nie für den Einzelhandel gedacht, sondern für die industrielle Gewinnung von Industrie-Stärke und als Futtermittel für Tiere. BASF Plant-Science hat den Anbau dieser Kartoffelsorte inzwischen weltweit eingestellt.
Unwahrscheinlich, dass Kartoffeln aus dem Jahr des letzten genehmigten Anbaus heute noch im Handel bzw. im Kochtopf landen können!
Der
Vergleich mit der Tomate hinkt auch gewaltig:
Laut Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist der kommerzielle Anbau und Handel von und mit genveränderten Pflanzen nicht genehmigt. Also auch nicht der der Longlife-Tomate (Antimatsch-Tomate)! Die ist darüber hinaus schon lange Jahre nicht mehr im Handel, weil ihr Anbau und ihre Qualität sich als nicht wirtschaftlich erwiesen hat. Transgene Folgesorten werden in den USA und GB gehandelt, aber nicht bei uns.
Die einzige genveränderte Pflanze, die über Jahre hinweg seit 1998 in Deutschland im Freiland und nicht nur auf begrenzten Versuchsfeldern angebaut werden durfte, ist die Maissorte MON810. Deren Anbau wurde aber bereits in 2015 wieder verboten.
Durch dem Import aus Nicht-EU-Ländern gelangen allerdings genveränderte Pflanzen zu uns, hauptsächlich Mais, Soja und Raps. Daraus werden Lebens- und Futtermittel hergestellt.
Dazu kommen genveränderte Mikroorganismen (Bakterien und Pilze), deren Einsatz zur Produktion von medizinischen Wirkstoffen, Aromastoffen, Farbstoffe, Enzymen, etc.. auch in Deutschland gesetzlich erlaubt ist. Solche Organismen werden in abgeschlossenen Systemen gezüchtet, gelangen i.d.R. nicht ins Freiland, stellen damit keine Gefahr für einheimische Organismen dar.
Ganze, gentechnisch veränderte Organismen, wie Obst, Gemüse und Fleisch dürfen nicht in den deutschen Handel gebracht werden.Lebensmittel, deren Anteil an genveränderten Grundstoffen 0,9% überschreitet,
müssen gekennzeichnet werden.
Milch, Eier und Fleisch müssen hingegen nicht gekennzeichnet werden, wenn sie von Tieren stammen, die mit genverändertem Futter ernährt wurden,
Mit dem Kauf von Lebensmitteln mit Bio-Siegel oder Ohne-Gentechnik-Siegel (VLOG) kann man ausschließen, dass genverändertes Futter eingesetzt wurde.
Im Übrigen hat Stiftung Warentest vor einiger Zeit festgestellt, dass tierische Lebensmittel, die mithilfe von genveränderten Futtermitteln produziert wurden, nur minimale Reste -wenn überhaupt- der veränderten DNA aufweisen.
Warum man allerdings die Longlife Tomaten vor dem Verzehr schälen muss, bleibt mir schleierhaft! Mit der längeren Haltbarkeit hat die Schale nämlich nichts zu tun, die wird verursacht durch genetisch veränderte Enzymaktivität innerhalb der Tomaten.
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