Hallo ihr Lieben , vielleicht kann mir jemand helfen. Wir hatten vor zwei Wochen einen Autounfall . Uns ist eine Frau in die Seite gefahren und hat uns von der Strasse gedrängt. Also klar ist sie hat Schuld. Der Unfall wurde gemeldet und ein Ghtachter kam. Es wurde ein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt. Das Auto
wirtschaftlicher totalschaden pkw
Hallo, Meike, willkommen hier bei den Muttis!
Nun, wenn die gegnerische Versicherung sagt, Euer Auto ist nun ein wirtschaftlicher Totalschaden, dann heißt das, daß eventuelle Kosten für die Reparatur des Fahrzeuges den momentanen Restwert übersteigen und deshalb werden sie für diese Kosten eben nicht aufkommen.
Ihr müßt allerdings das Fahrzeug nicht bei den von der Versicherung vorgeschlagenen Verschrottern abrechnen lassen, sondern könnt Euch in Eigeninitiative einen Händler suchen, der das Altfahrzeug möglicherweise in Zahlung nimmt, wenn Ihr dort ein neues Auto kauft.
Ich würde an Eurer Stelle einen Anwalt aufsuchen und mich dort entsprechend rechtlich beraten lassen. Die Anwaltskosten werden - da ja der Unfallverursacher feststeht - zu Lasten des Verursachers gehen. Vor allem müßt nicht IHR Euch mit der gegnerischen Versicherung rumärgern, das kann ein Anwalt um Längen besser!! Der kennt sich bestens aus im Paragraphendschungel und kann die für Euch beste Lösung aushandeln!
Denn es ist ja hinreichend bekannt, daß Versicherungen, wenn sie denn zahlen sollen, gar nicht mehr so entgegenkommend sind, wie z. B. beim Abschluß einer neuen Versicherung.
Bearbeitet von Murmeltier am 02.03.2014 09:34:03
Nun, wenn die gegnerische Versicherung sagt, Euer Auto ist nun ein wirtschaftlicher Totalschaden, dann heißt das, daß eventuelle Kosten für die Reparatur des Fahrzeuges den momentanen Restwert übersteigen und deshalb werden sie für diese Kosten eben nicht aufkommen.
Ihr müßt allerdings das Fahrzeug nicht bei den von der Versicherung vorgeschlagenen Verschrottern abrechnen lassen, sondern könnt Euch in Eigeninitiative einen Händler suchen, der das Altfahrzeug möglicherweise in Zahlung nimmt, wenn Ihr dort ein neues Auto kauft.
Ich würde an Eurer Stelle einen Anwalt aufsuchen und mich dort entsprechend rechtlich beraten lassen. Die Anwaltskosten werden - da ja der Unfallverursacher feststeht - zu Lasten des Verursachers gehen. Vor allem müßt nicht IHR Euch mit der gegnerischen Versicherung rumärgern, das kann ein Anwalt um Längen besser!! Der kennt sich bestens aus im Paragraphendschungel und kann die für Euch beste Lösung aushandeln!
Denn es ist ja hinreichend bekannt, daß Versicherungen, wenn sie denn zahlen sollen, gar nicht mehr so entgegenkommend sind, wie z. B. beim Abschluß einer neuen Versicherung.
Bearbeitet von Murmeltier am 02.03.2014 09:34:03
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Ich kann mich nur @Murmeltier anschließen.
Für uns hat sich der Besuch beim Rechtsanwalt in einem ähnlichen Fall durchaus finanziell gelohnt. :)
Willkommen bei den Muttis. :wub:
Bearbeitet von tante ju am 02.03.2014 11:28:05
Für uns hat sich der Besuch beim Rechtsanwalt in einem ähnlichen Fall durchaus finanziell gelohnt. :)
Willkommen bei den Muttis. :wub:
Bearbeitet von tante ju am 02.03.2014 11:28:05
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man kann doch die kohle nehmen und trotzdem weiterfahren,biss das der tüv euch scheidet.es gibt nur im falle eines weiteren unfalls keine kohle mehr.das fahrzeug hat dann für die versicherung keinen wert mehr
was hat das eigentlich mit Audio, Video, TV, Elektronik & Telekommunikation zu tun?
Bearbeitet von dingens am 02.03.2014 11:57:15
was hat das eigentlich mit Audio, Video, TV, Elektronik & Telekommunikation zu tun?
Bearbeitet von dingens am 02.03.2014 11:57:15
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Zitat (dingens, 02.03.2014) |
was hat das eigentlich mit Audio ...... |
Da wird die TE vermutlich Auto gelesen haben.
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Hatte selbst mal so einen Fall. Ich würde zusehen, daß ich das Auto für 790 € repariert bekäme. Einen Antwalt würde ich nicht bemühen, denn der kümmert sich auch nicht umsonst und "frisst "die eventuell herausgeholen Kröten wieder auf.
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@viertelvorsieben: Den Anwalt zahlt die Versicherung des Unfallverursachers.
Da kommen keine Anwaltskosten auf die TE zu.
Da kommen keine Anwaltskosten auf die TE zu.
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Zitat (tante ju, 02.03.2014) |
@viertelvorsieben: Den Anwalt zahlt die Versicherung des Unfallverursachers. Da kommen keine Anwaltskosten auf die TE zu. |
:daumenhoch:
So ist es, Tante Ju!! Meike braucht sich diesbezüglich keine Sorgen zu machen.
Ich glaube nicht, daß ein Schaden, der versicherungstechnisch ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, sich für 790,-- € reparieren läßt, auch nicht von irgendeiner x-beliebigen Hinterhofwerkstatt!
Wenn man einen Autounfall erleidet und erst recht daran keine Schuld trägt, ist es immer sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten!! Denn die gegnerische Versicherung wird einen Teufel tun und freiwillig den "Gegner" ausreichend entschädigen!! Sie wird immer in ihre eigene Tasche rechnen und freut sich, wenn sie wieder einen "Dummen" gefunden hat, der sich mit der "großzügig" angebotenen Entschädigungsleistung zufrieden gibt!
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Das sehe ich auch so wie @Murmeltier und @tante ju.
Ziehe einen RA zu Rate, der vertritt Deine Interessen besser als Du, wenn Du Dich im Dickicht der Paragrafen nicht auskennst. Gegnerische Versicherungen pflegen eher in die eigene Tasche zu rechnen...
Ziehe einen RA zu Rate, der vertritt Deine Interessen besser als Du, wenn Du Dich im Dickicht der Paragrafen nicht auskennst. Gegnerische Versicherungen pflegen eher in die eigene Tasche zu rechnen...
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Zitat (tante ju, 02.03.2014) |
@viertelvorsieben: Den Anwalt zahlt die Versicherung des Unfallverursachers. Da kommen keine Anwaltskosten auf die TE zu. |
Meinen Anwalt bekam ich nach einem unverschuldeten Unfall von meiner Stammwerkstatt vermittelt.
Der gute Mann, den ich nur per Mail kennen gelernt habe, hat für mich das Optimum rausgeholt. Selbstverständlich musste die Versicherung des Unfallverursachers auch den Anwalt zahlen.
Der Verursacher (bzw. dessen Versicherung) hätte es billiger haben können. Aber nachdem er sich bockig gestellt hatte bzw. meinte, eine Frau vereimern zu können... s. o.
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