KFZ-Abmeldung ! PKW-Abmeldung

WEnn sie mit dem alten KFZ zur Zulassungsstelle fährt, es dann abmeldet- wie soll denn das Fahrzeug dann zurückkommen? Deine Frau kann ja die Bahn nehmen, aber das Fahrzeug...
Nee, Spaß beiseite. Deine Frau (oder Du??) kannst ja die Schilder mitnehmen (müssen zum Entwerten vorgelegt werden). Brief und Schein auch mitnehmen, Schein wird eingezogen, Brief wird Abmeldevermerk eingetragen.
Neue Schilder gibt es bei der Schilderstelle bei der Zulassungsstelle, da kommen dann gleich Plaketten drauf. Dafür benötigt man zwingend auch die AU und HU- Bescheinigung des neuen KFZ. Ich weiß nicht wie das in anderen Regionen gehandhabt wird- teilweise ist es erforderlich zum Anmelden ein Fahrzeug vorzuführen, zum Fahrgestellnummerabgleich. Ist aber regional unterschiedlich. Dann bräuchtest Du vorher noch rote Nummern.
Edit:
Fällt mir noch ein, die alten Schilder sammelt Dein Händler vielleicht als Altmetall, oder er will damit das Fahrzeug später wieder zulassen.

Bearbeitet von Gerrit am 09.11.2009 19:52:55
Hallo,

ich habe mal eine Frage:

Morgen soll unser alter PKW abgemeldet werden !

Zur selben Zeit soll unser neuer PKW angemeldet werden.

Laut KFZ-Händler soll meine Frau mit dem alten PKW zur Zulassungsstelle fahren.

Das alte KFZ abmelden und das neue anmelden !

Und nun kommt es:

Anschließend mit den entwerteten Nummernschildern zurück zum Händler !

Ist das gängige Praxis, oder bewegen wir uns auf dünnem Eis.

Ich bin nicht so der grosse KFZ An- und Abmelder, daher kenne ich mich nicht so aus.

Wer weiß Rat ?
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Okay,

ich kannte diese Regelungen nicht.

Ich dachte immer das man nicht mehr mit dem entwertetem Kennzeichen fahren darf.

Dann sind die Leute ja doch nicht ganz weltfremd.

Ein wenig unwohl ist mir bei dem Gedanken immer noch.

Vielen Dank an Euch.
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Bei mir hat das meist der Händler gemacht. Mit dem abgemeldeten Fahrzeug darf man am selben Tag auf dem kürzesten Weg nach Hause, oder hier zum Händler fahren.
Allerdings nur im Bezirk oder Nachbarbezirk.

Dazu:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Quelle
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In der Planung ist sogar, dass man irgendwann mal, wenn man umgezogen ist, mit seinem alten Nummernschild, egal wo man gewohnt hat, weiterfahren kann.

Man muss es dann nur der Kfz-Versicherung melden und das Gleiche am neuen Wohnort.

Mit anderen Worten: Man zieht von Frankfurt a.M. nach Hamburg und kann dann in Hamburg mit seinem Frankfurter Kennzeichen (F) weiterfahren. Man ist dann nicht mehr verpflichtet, sich Nummernschilder von dem neuen Wohnort anfertigen zu lassen. :pfeifen:

Das wird sicherlich noch ein paar Jahre dauern, bis das möglich ist.

Bearbeitet von kati am 12.11.2009 09:02:35
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Zitat (Rita8bei @ 10.11.2009 - 11:53:02)
sowohl KFZ-Brief als auch den Schein wiederbekommen. Der bleibt nämlich mitlerweile bei dem Fahrzeug.

Anschließend den neuen angemeldet. Durfte sogar mein altes Kennzeichen behalten, so daß ich nicht einmal neue Nummernschilder kaufen mußte :hihi:

Anschließend durfte ich auch nach Nachfrage mit dem abgemeldeten Fahrzeug wieder zurückfahren, solange ich dieses auf direktem Weg tue.


Jetze bin ich aber platt.
Diese Regeln kenne ich alle nicht. Das Kennzeichen darf man an einem andren Fahrzeug weiterverwenden??? Das war früher nicht möglich, nur an demselben.
Mit dem Schein kann sein, der heißt jetzt ja auch "Zulassung Teil 2", die Regeln kenne ich auch nichtmehr.
Und daß man mit entwertetem Kennzeichen nach Hause fahren darf, habe ich immer für ein Märchen gehalten...
Na ja, man lernt nie aus... :pfeifen:
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So, nun kann ich genaueres berichten :yes:

Komme gerade vom Straßenverkehrsamt.

Habe den alten Wagen dort abgemeldet, und sowohl KFZ-Brief als auch den Schein wiederbekommen. Der bleibt nämlich mitlerweile bei dem Fahrzeug.

Anschließend den neuen angemeldet. Durfte sogar mein altes Kennzeichen behalten, so daß ich nicht einmal neue Nummernschilder kaufen mußte :hihi:

Anschließend durfte ich auch nach Nachfrage mit dem abgemeldeten Fahrzeug wieder zurückfahren, solange ich dieses auf direktem Weg tue.

Liebe Grüße, Rita
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Man kann sich also in der Tat das alte Kennzeichen bis zu 1 Jahr reservieren lassen.

Ich habe auch geschaut, wie so´n altes

War mal eine positive Überraschung :D

Hat mich aber auch keiner angehalten, der hätte merken können, daß das Kennzeichen nun auf einem anderen Wagen fährt.

Scheint aber wirklich erlaubt zu sein.

Lieben Gruß, Rita
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