Kreditbearbeitungsgebühren: Diese zurückfordern

Um nicht allzuweit auszuholen,

wer in den letzten Jahren einen Kredit aufgenommen und hierfür Bearbeitungsgebühren oder -entgelte gezahlt hat, sollte mal einen Blick hierauf werfen:

https://www.test.de/Kreditbearbeitungsgebue...huld-4444333-0/

In meinem Fall habe ich 2012 die Rückforderung geltend gemacht, in 2013 das Ombudsmannverfahren durchlaufen und im April 2014 das erstinstanzliche Verfahren gewonnen...

Nun hat der BGH beschlossen...
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Ratgeber zum Verbraucherrecht ist empfehlenswert, da er dir umfassende Informationen über deine Rechte im Hinblick auf Kreditbearbeitungsgebühren bietet. Mit einem solchen Buch kannst du dich besser auf mögliche rechtliche Schritte vorbereiten und wichtige Tipps zur Rückforderung einholen.

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Herzlichen Glückwunsch, dass Du gewonnen hast. :blumen:

Alle Achtung, hast also nicht locker gelassen. :)
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Danke, ging ja um ein bißchen Geld... :pfeifen:

Mal sehen, was sich die Bank(en) nun nach dem BGH einfallen lassen...

Und noch'n Hinweis, geht auch aus der Stiftung Warentest-Seite hervor: Die Verjährungsfrage ist noch nicht geklärt, es können also u. U. auch ältere Kredite noch "bearbeitet" werden...
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Im TV und auch in der Zeitung stand, man kann ab Januar 2011 zurückfordern.

Mich betrifft es nicht, aber so etwas interessiert mich immer.
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Soweit klar, 2011 ist ja ganz regulär nach BGB noch nicht verjährt.

Bisher gibt es aber auch Urteile, die die Verjährung nicht am Kreditabschluss aufhängen, sondern die das Bekanntwerden der ersten Urteile gegen die Banken und somit die Zumutbarkeit einer Klage als Ansatz nehmen und wieder andere, die die gesamte Kreditlaufzeit bzw. deren Ende als Beginn der Verjährungslaufzeit nehmen.

Also mal kieken, was der BGH zur Verjährung sagt (für meinen Fall übrigens unerheblich)...
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Wichtich!

Der BGH hat die Verjährung neu geklärt!!

Die Verjährung beginnt bei Krediten erst ab 2011!

Siehe meine bisherigen Posts!

Viel Erfolg...
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Ich hatte mir am Montag (!) den Spaß gemacht, Kreditbearbeitungsentgelte von 2005 und 2008 zurück zu fordern, heute kamen die Schreiben der Banken, schlappe 600,00 Öppen werden überwiesen...

Also ran!
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Ääähm, das war nix für *Frag Mutti*, sondern mehr für *haste was von Mutti*...

Im Sinne von *kiekst rin, kannste nur jewinnen*

Bearbeitet von baertel am 07.11.2014 20:50:26
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Hallo Baertel,

zunächst mal, gratuliere ich Dir zum Erfolg gegen die Banken, mit 600 € lässt sich etwas Erfreuliches anstellen. :blumen:

In der Kölner Presse wurde am 29.10.14 die Presseagentur dpa zitiert: "Dass auch Bearbeitungsgebühren eingefordert werden können, die aus Verträgen zwischen 2004 und 2011 stammen."

"Beim GBH ging es um Kredite von Privatleuten. ... Auch die Ansprüche aus den zwischen 2004 und 2011 geschlossenen Altverträgen verjähren Ende diesen Jahres."

Hab den Artikel ausgeschnitten, weil es mich möglicherweise auch betrifft und werde bald meine Bank anschreiben.

Danke für Deine Hinweise, könnte sich für viele lohnen. :pfeifen:

Liebe Grüße und :blumen:
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Zitat (Beby @ 07.11.2014 21:10:10)
Auch die Ansprüche aus den zwischen 2004 und 2011 geschlossenen Altverträgen verjähren Ende diesen Jahres."

Die Verjährung für ältere Verträge läuft aber sehr schnell, Ende 2014 ist Schluss!

Der BGH hat nicht gesagt, es läuft ewig weiter, er hat festgestellt, dass die Verjährung für ältere Verträge erst 2011 beginnt, das heisst, die 3 Jahre nach Entstehung der Schuld lt. BGB für ältere Verträge sind ausgehebelt, die Verjährung ist aber Ende 2014 fällig.

Verträge von vor 2012 müssen also in diesem Jahr geklärt werden!!!

Siehe die Seite der Stiftung Warentest

/www.test.de/Kreditbearbeitungsgebuehren-Banken-in-der-Schuld-4444333-0/

Und bevor jemand rumsülzt, das ist keine Werbung oder Rechtsberatung , das ist ein "Frag Mutti" Tip

Zur Not auch Tip mit 2 *p*, wenn's gewünscht wird... Also *Tipp*, find ick aber doof...

Bearbeitet von baertel am 07.11.2014 21:40:49
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Ich schubse das mal hoch, es kann oder soll oder möchte oder was auch immer nicht sein, dass kein Mensch diese Info brauchen kann, ich bin doch sicher nicht der einzige arme kleine Wurm, der irgendwann mal einen Kredit aufgenommen hat...

Egal, habe trotzdem (fast) alle lieb...

Nu is Schulz, oder Schlutz, Schlumps oder so, baertel geht poofen, wünsche allen Muttis, Vatis und anderen armen Wurschteln ein jut's Nächtle und bissi Tage aus'm jetzt (überraschenderweisemittenindernacht) dunklen Berlin

der baertel
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Wer nicht lockerlassen will klagt sich noch vorm 31.12 die Kreditbearbeitungsgebühren zurück. Entweder über Bankright oder Rechtsanwalt. :trösten:
ACHTUNG! für Musterbrief ist es zu spät- Banken verzögern die Bearbeitung, damit es nach die Frist fällt.

Bearbeitet von trsdfgt1235 am 05.12.2014 07:38:18
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Ich würde das Geld über einen Mahnbescheid gerichtlich geltend machen, um die Frist zu wahren. ;)
Dafür brauchts keiner Klage oder eines Rechtsanwalts. Kostet so auch nur eine reduzierte Gerichtgebühr. Zahlungsfrist muß der Bank nicht mehr gesetzt werden, wenn Verjährung ansteht.

Einfach nur das erforderliche Formular ausfüllen, entstehende Unkosten gleich miteinfordern. Das dann noch rechtzeitig vor 31.12.2014 24:00 in den Briefkastenschlitz vom zuständigen Mahngericht. Für mich ist der keine 5 Fahrradminuten von zu Hause entfernt.

Das Gericht meldet sich dann per Brief mit einer Zahlungsaufforderung für die fällige Gerichtsgebühr.
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baertel (also olle icke) is kurz vorm tot Umfallen vor Schreck, ich hatte vor einigen wenigen Wochen aus der Chefetage von *Frag Mutti* eine Mail bekommen, dass dieses Thema nicht in das *Frag Mutti* Dingens passt und deshalb gelösche würde / wurde...

Es war auch weg...

Nun isses wieder da; da staunt der baertel!!!

Gerne nochmal: Ich bin bereit, die Geschichte zu erzählen bzw. darzustellen.

Muss aber nicht sein, viel besser: Geht auf die Seite von Stiftung Warentest; Stichwort *Kreditbearbeitungsgebühren* und gebt Gas, die Zeit rennt weg!!!

:blumen:

Und nochmal: Dies ist keine Werbung oder Rechtsberatung, dies ist eine klare *Frag Mutti* Hilfe!

Bearbeitet von baertel am 05.12.2014 19:28:39
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Und mal was anderes: Ein Mahnbescheid ist eine ganz tolle Sache, WENN MAN ES KANN...

Also gaaanz vorsichtig damit !!

Again, again and again:

https://www.test.de/Kreditbearbeitungsgebue...huld-4444333-0/

Jebt Jummi Leute...
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Hallo zusammen,

die Kreditbearbeitungsgebühren sind heute Thema bei "WISO" (19:25 Uhr, ZDF).

Liebe Grüße, LaVie
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