Verandatür/Glas zerborsten.. Veranda,Glas gerissen..

In: Wohnen
guten morgen,
Meine Veranda wurde vor knapp einem Jahr gebaut,nun ist plötzlich das Glas in einer Tür von oben nach unten gerissen
und das ohne Fremdeinwirkung,ein Erdbeben war's auch nicht! Ich hatte natürlich sofort den Konstrukteur der Veranda verständigt,dieser kam sich die Bescherung ansehn und wollte nicht wahrhaben das das Glas von alleine
geborsten sein soll,von der Garantie will er nichts wissen...ich finde das schlimm!
Was meint ihr dazu? Vielen Dank f. Antworten,John
Ähm, @John, könntest Du bitte das Problem etwas genauer beschreiben?

Eine gerissene Glastür ist immer ein Ärgernis. Warum auch immer die Glastür sich dazu entschlossen hat, einen Sprung haben zu wollen. Hängt sie schief in den Angeln, sodass es sich um Spannungsrisse handeln könnte? Dann wäre der Architekt dafür zuständig. Oder der Türenbauer. Oder der ausführende Handwerker.

Dass sich der Architekt wie auch immer herausreden möchte, ist einerseits verständlich - das wäre ein Fall für seine Haftpflicht-Versicherung, die dann unweigerlich im Beitrag steigen würde - andererseits aber unfair.

Du hast ja sicherlich den Schaden mit Fotos dokumentiert. Vielleicht holst Du noch die Meinung eines Bau-Sachverständigen ein, dann siehst Du klarer. Dann kannst Du auch entscheiden, ob Du lediglich hartnäckig bleibst und Dich nicht abwimmeln lässt, oder ob Du über eine Anzeige nachdenkst.

Grüßle,

Egeria
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danke Egeria :-)

also es kann sich nur um einen Spannungsriss handeln denn diese Tür ist hinten an der Veranda
und wird fast nie geöffnet,eines Morgens war sie einfach zerborsten als ich rausging!
Kein Stein und keinerlei Gewaltanwendung.
Da ich Mitglied im Verbraucherschutz bin habe ich die mal verständigt,wenn das nichts nützt
muss ich eben schaun ob meine Versicherung (Glasbruch) mich unterstützt!
schöner Gruss,John
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Gerne doch @John cool.gif

Jetzt stellt sich mir aber noch eine andere Frage: Handelt es sich um einen Sprung in der Glastür, der einmal von oben bis unten vertikal oder von rechts nach links horizontal durchgeht, oder ist die gesamte Glastür im Eimer, weil geborsten?! Also, genauer gefragt: Ist das Glas noch in der Tür oder nicht?

Nach meinem persönlichen Eindruck scheint es Pfusch am Bau zu sein, wenn Fremdeinwirkung ausgeschlossen werden kann. Das wäre nach meiner Auffassung ein Fall für den Bau-Sachverständigen. Okay, das Honorar musst Du vorstrecken oder vom Verbraucherschutz auslegen lassen, sofern sie Dein Anliegen anerkennen. Doch wenn der Sachverständige nachweisen kann, wer da gepfuscht hat, kannst Du Deine Auslagen entsprechend zurückfordern. Notfalls über einen vollstreckbaren Titel, aus dem man dreißig Jahre lang vollstrecken kann. Der Anfang dazu ist ein gerichtlicher Mahnbescheid. Allerdings ist es fraglich, ob Du Deine Kohle jemals wiedersiehst. Es gibt genügend Schlupflöcher, den Forderungen eines Gläubigers auszuweichen.

Wenn ich Du wäre, würde ich erstmal versuchen, die Sache auf die sanfte Tour - gespickt mit ein paar freundlich-unfreundlichen Hinweisen - zu regeln. Richtig ungemütlich kannst Du immer noch werden. Das bleibt Dir unbenommen. Suche Dir vor allem erstmal die Rechnung heraus und schaue Dir die Garantieregelung genau an. Dienstleister müssen nach meinem Wissen ein Jahr Garantie auf ihre Leistungen geben. Ein Jahr lang und keinen Tag länger. Sollte die Rechnung ohne Märchensteuer abgefasst sein, hast Du ganz, ganz schlechte Karten.

Grüßle,

Egeria

Tante Edit meint noch: Ich würde es mir gründlich überlegen, ob und wie ich einer Versicherung eine defekte Glastür darlege. Versicherungsbetrug ist strafbar.

Bearbeitet von Egeria am 28.05.2014 11:25:47
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das Glas ist noch in der Tür,es ist von oben bis zur Mitte und dann wieder zur linken Seite
geborsten.
Du schreibst VERSICHERUNGSBETRUG...ich habe meinem Agenten das ja genau erklärt,also kein Betrug :-)
Mal sehn was die Versicherung mir jetzt schickt. Bei dem Konstrukteur habe ich schlechtere Karten!
bis dann,John :-)
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Wieso hast Du bei Deinem Konstrukteur schlechte Karten?!

Ich will es ja nicht unterstellen, doch so ganz koscher kommt mir die Angelegenheit nicht rüber.

Klartext: Wenn Du Schwarzarbeit gefördert haben solltest - was ich nicht unterstelle - solltest Du Dich mit dem Gedanken vertraut machen, dass Du strafrechtlich von den Finanzbehörden verfolgt werden könntest. Nicht jeder hat den Ulli-Hoeneß-Hype zur Verfügung.

Grüßle,

Egeria
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Wenn das wirklich unter die Glasversicherung fällt,ist die wohl erst mal dran, wenn keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Und die kann sich dann mit dem Konstrukteur usw.streiten.

Ich hatte mal etwas Ähnliches, wo die Hauseigentümerin mir den Schaden aufbrummen wollte (Wasser), aber die private Haftpflichversicherung stellte dann fest, dass für diese Sache der Eigentümer, sprich dafür deren Gebäudeversicherung aufkommen musste. (Minimal leckender Wasserhahn an der Badewanne hatte unten Wasserschaden verursacht.)
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Das ist eine bekannte Firma die mir die Veranda aufgebaut hatte,die wird doch wohl keine
Schwarzarbeiter beschäftigen!??
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Kannst Du nicht wissen, welche Verfahrensweisen diese Firma bevorzugt. Ist auch nicht Deine Aufgabe, das herauszufinden, solange Du Auftraggeber bist. Du vergibst als Auftraggeber einen Auftrag in gutem Treu und Glauben. Das heißt, dass Du von vorneherein unterstellst, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Wenn es sich im Nachhinein herausstellt, dass nicht alles mit rechten Dingen zuging, ist das ein Fall für den Staatsanwalt.
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werde mal sehn wie's weitergeht..
alles gute,John smile.gif
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Ich hatte auch so einen Fall, nur mit einem Fenster. Der Sprung ging auch von oben bis unten bei einem doppelt Verglastem Fenster. Nur eine
Scheibe war kaputt. Nach langem hin und her musste die Firma die das Fenster eingbaut hatte den Schaden übernehmen, da es sich auch um einen Spannungfehler handelte. Wenn die Sonne direkt auf die Scheibe scheint und diese warm wird , kann Spannung entstehen. ...gruss berry
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Sobald eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer vorliegt und bezahlt wurde, kann man als Verbraucher davon ausgehen, dass die ausführende Firma korrekt gearbeitet hat. Wenn nicht, ist das ihr alleiniges Problem, nicht das Problem des Kunden.
Dann kommt es noch auf die Garantiezeit-Bedingungen an, die im Kauvertrag bzw. in der Rechnung aufgeführt sind, ob die ausführende Firma noch für den Schaden zuständig ist.
Im Streitfalle würde ich mich zügig an die Handwerkskammer wenden, zu der der ausführende Betrieb gehört (regionale Zuständigkeit!).
Die bieten zunächst einen Schlichter an, der das Ganze prüft und oft auch eine für beide Parteien zufriedenstellende Lösung anbieten kann. Meiner Erfahrung nach lenkt ein bisher störrischer Betriebsleiter eher ein, wenn die Handwerkskammer vom Verbraucher eingeschaltet wurde (bei mir ging es um eine nicht dicht schließende Terrassentür und viele Reparaturversuche, die nichts halfen, weil die Tür falsch eingebaut worden war).
Wirkt auch das nicht, sollte das weitere Vorgehen in fachliche Hand gelegt werden, sprich, ein Anwalt eingeschaltet werden, der u.U. einen Gutachter bestellt. Wohl dem, der solche Fälle über eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt hat, aber auch, wenn nicht, lohnt sich u.U. der Griff ins eigene Portemonaie.

Die eigene Hausratversicherung in Anspruch zu nehmen, ist m.E. nach die allerletzte Alternative, da bei Häufung von Schadenfällen diese Versicherung durchaus kündigen, bzw. die Prämien erhöhen kann. Und gerade im Haus können viele unvorhersehbare Schäden auf einen zukommen!

Zur Ursache: Erdsetzungen können auch Risse in Fensterscheiben bewirken. In Bergbaugebieten (auch ehemaligen!), Gebieten mit Tiefenwärmebohrungen etc. sind für die Regulierung solcher Schäden die jeweiligen Bergbauämter, Energielieferanten etc. zuständig, erfragbar bei der Kommune.
Viel Erfolg!
krillemaus
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Die Vorschläge von @Krillemaus halte ich für äußerst probat.

Die eigene Hausratversicherung in Anspruch zu nehmen, halte ich für Versicherungsbetrug. Der ist strafbar, wie Du sicherlich weißt. Außerdem geht der zu Lasten anderer Versicherungsnehmer, die brav ihre Beiträge zahlen und die Versicherung nie in Anspruch nehmen.

Mein Rat wäre: Nimm den Kopf aus dem Sand heraus, in den Du ihn nach Vogel-Strauß-Manier hineingesteckt hast. Wehre und verwehre Dich.

Lasse einen Gutachter kommen. Sicher, ja, du hast einen Sachschaden. Der Gutachter kann Dir sicherlich sagen, warum Deine Glastüre geplatzt ist. Vergiss nicht, dass Du die Gutachter-Kosten wieder rückfordern kannst.

Grüßle,

Egeria
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Versicherungsbetrug ist ein großes Wort... Ich hatte damals den (Wasser)Schaden zwar der Haftpflichtversicherung gemeldet, aber gleich meine Bedenken erhoben. Die Versicherungen haben sich dann unter einander damit befasst.

Und so würde ich es auch in diesem Fall machen: Der eigenen Versicherung es mitteilen - mit dem Hinweis, dass noch geklärt werden muss, wer zuständig ist. Wieso ist das "Betrug"?

Keine Versicherung wäre so naiv, schätze ich mal, auf so eine bloße Meldung hin das Portemonnaie zu zücken, ohne zu klären, ob evtl. ein anderer, bzw, dessen Versicherung, dafür aufkommen müsste.

Und jeder Schaden, egal von welcher Versicherung übernommen, geht mit zu Lasten der anderen dort Versicherten die da "brav ihre Beiträge zahlen".
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Okay @Dahlie: Wir sind uns einig. Versicherungsbetrug kommt nicht in Frage. Die Versicherung fragt nämlich sehr genau nach, wofür sie zahlen soll. Im kassieren ist sie superschnell bei der Hand, wenn sie regulieren soll, eher nicht so superschnell. Wir wollen hier auch Niemandem etwas unterstellen. Sondern nur Tipps geben.

Also, das würde ich jetzt unternehmen, wenn meine Glastüre aus unerfindlichen Gründen einfach mal geplatzt wäre: Anrufe tätigen. Den Konstrukteur und die Hausratversicherung anrufen. Die Sachlage schildern und zugeben, dass ich keine Ahnung habe, wie das passieren konnte. Und mich dann zurücklehnen und beobachten, wie sich die beiden einigen.

Es würde mich nicht wundern, wenn die Hausratversicherung ihren eigenen Sachverständigen zur Hand hätte, den sie dann mal kurzfristig vorbeischicken würde, um die Sachlage zu beurteilen.

Grüßle,

Egeria

P.S.: Wie sieht es denn mit der Einbruchsgefahr aus? Ist der restliche Grund und Boden über die defekte Glastüre einfacher zu erreichen? Ist da möglicherweise Gefahr in Verzug?

Bearbeitet von Egeria am 31.05.2014 12:32:20
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Genau. Das Zurücklehnen war das Gute an der Sache.

Du bist aber mit allen Wässerchen gewaschen. flowers_2.gif
Die Gefährdung durch evtl. Einbruch - da muss man erst mal dran denken. wink.gif
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Hm, @Dahlie: Ich war innerhalb der letzten zwanzig Jahre schon VIER MAL Opfer eines Einbruchs. Zwei mal in der Wohnung, zwei mal im Keller. Glaube mir, ich weiß, wovon ich rede.

Hauptanliegen ist es hier ja, den Schaden schnellstmöglich beheben zu lassen. Es fragt sich eben, wer dafür zuständig ist. Keiner macht gerne sein Portemmonnaie auf. Die Ursache kann vielfältige Gründe haben. Leider ist es die Aufgabe des Geschädigten, herauszufinden, wo er an der richtigen Stelle für seine Reklamation ist. Ergo muss erstmal alles abgeklopft werden, wer Ansprechpartner sein könnte. Also: Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Türenbauer und Konstrukteur verständigen. Zuhören, was diese raten oder ob sie gleich abwinken. Bei Nicht-Erfolg eine Gangart hochschalten und die Handwerkskammer oder - so zutreffend - das Bergbauamt einschalten. Um die Hinzuziehung eines Sachverständigen wird man keinesfalls herum kommen. Die kostengünstigste Alternative wäre, wenn der Geschädigte das Honorar nicht selbst vorstrecken müsste. Der Gang zum Anwalt sollte die letzte Alternative sein. Das Ziel sollte vorrangig eine möglichst gütliche Einigung sein.

Grüßle und viel Erfolg,

Egeria

Bearbeitet von Egeria am 03.06.2014 12:57:51
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