geliebte schwäbische "Kehrwoche"!

In: Wohnen
bis dato (3 Jahre) war in unserem Mietshaus (3 Wohnparteien) die Kehrwoche so geregelt, das jeder die kleine Kehrwoche erledigt hat!!! Jetzt beruft sich eine Partei (sind Eigentümer, aber nicht unsere Vermieter) auf die Hausordnung und verlangt die große!!! Da dieser Eigentümer Landwirt ist kommt es sehr oft vor das der Treppenaufgang zu ihrer Whg. mit richtigen Dreckbatzen verschmutzt ist. Blutflecken die zu ihrer Whg. führten, hat sie erst nach 4 Wochen beseitigt und das nur, nachdem ich sie direkt darauf angesprochen hab. Sind wir wiklich verpflichtet solche Verunreinigungen zu beseitigen??? Auch wissen wir jetzt schon, das künftig unsere "Arbeit" genauestens kontrolliert wird, wie würdet ihr euch vor einer solchen Schikane schützen. Sie selber hat NOCH NIE die Treppe zu unserer Whg gereinigt (Dachgeschoß) verlangt jetzt aber das wir die Kellertreppe reinigen, die hauptsächlich sie benutzen, da im Keller ihre Garage ist und sie im darüberliegenden Erdgeschoß wohnen. Sicherlich klingt das ganze sehr Kleinkarriert von mir, ich seh die Situation auch mit Humor, nur hoffe ich auf ein paar gute Tipps und Ratschläge evtl. auch Rechtslagen von euch, damit es nicht noch mehr eskaliert!!! .... und, mein Vermieter halt sich seeeehr bedeckt um nicht zu sagen raus!!
Ich hoffe meine Ausfühung war verständlich!!!
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was sagen denn die anderen mieter??? oder bist nur du davon betroffen???

Weisst du , in der heutigen zeit gibt es soviele leute die gern für ein paar euro euren (!!!) hausputz übernehmen wpürden... und an den landwirt wochen gern ausspannen;)... wenn du verstehst was ich meine;)

Sille
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Wir habe 8 Parteie und 4 Etagen jeder macht nur sein Stockwerk, in 2 Woche Rhythmus.
Die im Parterre habe auch den Schmutz von alle die nach oben gehe, aber wir habe keine Problemen.

Der Hof sowie Trockeraum und Fahrradkeller wird abwechseln jeden 8 Woche gemacht.
da habe wir ein Schild ,das immer weiter gereicht wird.

Bearbeitet von frenchi am 01.09.2014 10:52:05
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Also, wenn es in der vertraglich festgelegten HAUSORDNUNG steht, kommt Ihr nicht drumrum.
Die habt Ihr wahrscheinlich damals unterschrieben. Schau mal nach.
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Es kommt wohl nicht ohne Weiteres auf die allgemeine Hausordnung an - die ist erst mal für euren Vermieter gültig.
Was steht denn in eurem Mietvertrag? . Steht da nämlich kein Bezug auf diese allgemeine Hausordnung, ist es erst mal Sache eures eigenen Vermieters, das auszuhandeln. Insofern habnt ihr m.M.n. einen Puffer dazwischen.
Außerdem gibt es doch noch ein "Gewohnheitsrecht", das nicht plötzlich einseitig geändert werden kann.

Ist halt meine Meinung, bin kein RA oder gar Mietrechtsnwalt... ^_^
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Kehrwoche abwechselnd hin oder her. Den groben Schmutz, den man selbst verursacht, sollte man auch selbst beseitigen (Wir bringen manchmal vom Hunde-Gassigang einiges an Schmutz mit, der wird auch schnellstens aufgekehrt)
Ansonsten bin ich @dahlie´s Meinung :yes:
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@dahile: Mietvertrag nimmt bezug auf Hausordnung ... und anscheinend gibt es in diesem Fall KEIN Gewohnheitsrecht ... hab auch gehoft das ich mich darauf berufen kann !!!
Die Lautstärke wärend der Kehrwoche ist mir ja wohl überlassen ... :rolleyes:
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Gute Idee.... :sarkastisch: :sarkastisch:
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