bis dato (3 Jahre) war in unserem Mietshaus (3 Wohnparteien) die Kehrwoche so geregelt, das jeder die kleine Kehrwoche erledigt hat!!! Jetzt beruft sich eine Partei (sind Eigentümer, aber nicht unsere Vermieter) auf die Hausordnung und verlangt die große!!! Da dieser Eigentümer Landwirt ist kommt es sehr oft vor das der Treppenaufgang zu ihrer Whg. mit richtigen Dreckbatzen verschmutzt ist. Blutflecken die zu ihrer Whg. führten, hat sie erst nach 4 Wochen beseitigt und das nur, nachdem ich sie direkt darauf angesprochen hab. Sind wir wiklich verpflichtet solche Verunreinigungen zu beseitigen??? Auch wissen wir jetzt schon, das künftig unsere "Arbeit" genauestens kontrolliert wird, wie würdet ihr euch vor einer solchen Schikane schützen. Sie selber hat NOCH NIE die Treppe zu unserer Whg gereinigt (Dachgeschoß) verlangt jetzt aber das wir die Kellertreppe reinigen, die hauptsächlich sie benutzen, da im Keller ihre Garage ist und sie im darüberliegenden Erdgeschoß wohnen. Sicherlich klingt das ganze sehr Kleinkarriert von mir, ich seh die Situation auch mit Humor, nur hoffe ich auf ein paar gute Tipps und Ratschläge evtl. auch Rechtslagen von euch, damit es nicht noch mehr eskaliert!!! .... und, mein Vermieter halt sich seeeehr bedeckt um nicht zu sagen raus!!
Ich hoffe meine Ausfühung war verständlich!!!
Ich hoffe meine Ausfühung war verständlich!!!