Regenwasserschaden - wer zahlt

In: Wohnen
Wer weiss was?

Unser Dach hat wohl durch Alter einige Schwachstellen bekommen, die nicht bemerkt wurden. Bei den heftigen
Regenfällen im Juli ist Regenwasser in die Wohnung unseres Mieters eingedrungen. Wände und Decke
wurden nass.

Unsere Gebäudeversicheurng zahlt nicht. Wer zahlt? der Vermieter? Der Mieter hat ja keine Schuld.

mfg

Carmen

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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Wenn du eine schnelle und effektive Lösung für undichte Stellen im Dach suchst, könnte eine Dachabdichtungslösung genau das Richtige für dich sein. Sie kann verhindern, dass Regenwasser weiter eindringt, und Schäden in der Wohnung deines Mieters minimieren.

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Willkommen bei FM! :blumen:

Tja. da würde ich mich an den Mieterverein oder einschlägige Anwälte wenden.
FM gbt keine Rechtsauskünfte.
Daher kann ich dich nur :trösten: :trösten:
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Der Mieterverein hilft carmen nur bedingt, sie ist ja, wie sie schon schrieb, Vermieterin :-)

Einige Regelungen, Entscheidungshilfen und Beispiele bietet dieser Link hier:

http://www.mietrecht.org/wohnungsmaengel/w...t-welche-Kosten

Darin steht das, was mir landläufig auch so bekannt ist, dass Niederschlags-Wasserschäden NICHT durch die Gebäudeversicherung abgedeckt sind, sondern der Vermieter, sprich Hausbesitzer, dafür eine extra Sturmversicherung abschließen muss.
Hat er die nicht, so trägt er den Schaden am Gebäude in der Regel selbst. Den Schaden an den Möbeln und der Einrichtung des Mieters (auch Tapeten etc.) trägt die Privathaftplicht des Vermieters, gegebenenfalls, so vorhanden, springt auch die Hausratversicherung des Mieters ein. Das machen die Versicherungen aber meist unter sich aus.,

Aber alles weitere, was über diese laienhaften Ausführungen von mir hinaus geht, gehört hier nicht in dieses Forum, da wir hier bei frag-mutti keine anwaltlichen, rechtlich verbindlichen Aussagen geben können und wollen. Wende dich im Zweifel an ein reines Anwaltsforum, wo du gegen geringe Gebühr eine verbindliche Aussage bekommst.
Besser wäre in eurem Fall aber in jedem Fall der umgehende Gang zu einem Anwalt, im Normalfall habt ihr als Vermieter ja eh jemanden aus früheren Vorkommnissen, sowas bleibt ja selten aus.

Ich schließe jetzt jedenfalls den Thread hier

Bearbeitet von Bierle am 22.09.2014 14:33:52
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