400 Euro Job und Fragen über Fragen: ich verstehe das ganze Finanzielle nicht

Hallo ihr Lieben!

Seit 15 Juni 2009 bin ich in einem Call Center geringfügig beschäftigt. Habe dort eine 400 Eoru Stelle. Musste am Tag der Einstellung meine Sozialversicherungsnummer, meine LohnsteuerKarte, Krankenversicherung, alles abgeben. Nun habe ich den Arbeitsvertrag in der Hand, in diesem steht, dass keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, solange es sich um einen kurzfristigen Arbeitsvertag handelt. Mein Vertrag ist vorerst auf ein Jahr befristet.

Im Internet habe ich nun gelesen, dass die Arbeitsagentur weiterhin meine Renten- Kranken und Unfallversicherung zahlt. Ich bin völlig durcheinander. Meine Mutter meine gerade zu mir, dass die Firma trotzdem in die Versicherungen zahlen muss und wie schaut es mit der Lohnsteuer aus? Nicht, dass ich irgendwann Stress mit dem Finanzamt habe. Laut Internet kann man auch bei einem 400 Euro Job selbst einen gewissen Betrag in die Rentenkasse zahlen.

Kann mich vielleicht von euch jemand aufklären? Weiß leider nicht, an welche Stelle ich mich kann. Bzw. müsste doch auf meiner EInkommensbescheinigung stehen, ob die Firma in die Versicherungen, bzw. Rentenkasse für mich zahlt.

Lg

Layara
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Auch für solche "geringfügigen" Beschäftigungen müssen natürlich Sozialversicherungsbeträge gezahlt werden- dafür zahlen die Arbeitgeber dann Pauschalbeträge ein.

Du kannst natürlich auch selber freiwillig in die Rentenkasse einzahlen, wende dich hierfür mal an die BfA.
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Also beizeht sich der Satz: "Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an." auf den Lohn den ich erhalte? Sprich (ist ja bei den Minijobs generell so) Brutto ist gleich Netto, dies wiederrum heißt, der Arbeitgeber zahlt in die Sozialversicherung, nur ich bekomme es nicht mit? *grübel* Na, ich hoffe, spätestens mit der EInkommensbescheinigung habe ich besseren durchblick.
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Hey,
du als Minijobberin musst für deinen Minijob nichts abführen, dein Arbeitgeber führt einen Pauschalbetrag an Sozialabgaben ab (Steuer, Insolvenzulage, ...).

Hier bei der Minijob-Zentrale (der offiziellen Homepage der Knappschaft Bahn See über Minijobs) werden viele Fragen gut erklärt und es wird auch eine Telefonnummer angegeben, an die du dich bei Fragen melden kannst.
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Zitat (Valentine @ 23.06.2009 19:24:46)
...
Du kannst natürlich auch selber freiwillig in die Rentenkasse einzahlen, wende dich hierfür mal an die BfA.

Hallo,

wegen dem Zusatzbeitrag zur Rentenversicherung, also damit die Einkünfte bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden musst du deinem Arbeitgeber mitteilen, dass du den Aufstockungsbetrag zhalen willst. Der wird dir dann allerdings von den 400 € abgezogen.

LG
Cayline
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Zitat (Layara @ 23.06.2009 19:17:15)

Im Internet habe ich nun gelesen, dass die Arbeitsagentur weiterhin meine Renten- Kranken und Unfallversicherung zahlt. Ich bin völlig durcheinander.

mh, sag' mal, bist Du arbeitslos?
Da gibt es wieder eine Besonderheit. Da darfst Du monatlich nur 165 EUR zusätzlich verdienen; sonst wird Dir was vom Arbeitslosengeld abgezogen.
Und Du darfst dabei nur 14 Stunden wöchentlich arbeiten.

Da würde ich mich nochmal schlau machen.
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Das mit den 165 Euro weiß ich, aber abgezogen wird das nicht von den 400 Euro, nur das ALG wird dann halt gesenkt. Soweit ist alles klar, darum gings mir auch nicht. Ich war halt nur über das verwundert, was im Arbeitsvertrag steht. Aber es hat sich ales geklärt.
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