Getränkebon Rückerstattung/ keine Bonrückgabe: Frage

Hallo erstmal,
mir begegnet es ständig das die Zahlung auf Partys mit Getränkebons stattfindet und das die Veranstalter ausschreiben das eine Rückgabe/-erstattung nur bis zu einer gewissen Uhrzeit möglich sei. Jetzt habe ich jedoch gehört, dass dies nicht Rechtens ist. Könnte mir jemand die rechtliche Grundlage dafür erläutern?
vielen Dank schonmal im Voraus
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Oder andere Möglichkeit:

Ist da was nicht rechtens, gehe doch einfach nicht hin biggrin.gif
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Sorry, wir sind keine Rechtsberatung, sondern ein praktisches Haushaltsforum.

Aus meiner persönlichen Sicht sieht das so aus: Du kaufst einen Getränkebon. Beispielsweise als Bedingung, Einlass in ein Etablissement oder eine Veranstaltung gewährt zu bekommen. Auf der Rückseite oder einem anderen, öffentlich sichtbaren Aushang steht geschrieben, dass dieser Getränkebon ein Verfallsdatum hat. Damit werden seitens des Verkäufers die Bedingungen festgelegt, zu welchen er eine Leistung erbringt. Mit dem Kauf des Bons erklärst Du Dich mit seinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Das wäre dann ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Wenn Du nicht kaufst, erklärst Du auch kein Einverständnis. Dann kommt kein Rechtsgeschäft zustande. Das ist gängige Praxis in Dorfdiscos.

Inwieweit das in rechtlicher Hinsicht zulässig oder fragwürdig ist, kann Dir ein Rechtsanwalt beantworten. Allerdings ist hier die Frage, ob das den Aufwand lohnt. Wenn Du Dir den Anwalt zur Klärung der Frage sparen möchtest, stöberst Du bitte selbst in den Gesetzestexten, so Du sie lesen und verstehen kannst. Gesetzestexte von offizieller Seite und somit kostenlos findest Du unter http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE...etze/_node.html

Daher gehe ich mit @Aquatouch d'accord: Wenn Dir die Nase des Türstehers nicht gefällt, dann ziehe einfach eine Discotüre weiter.

Grüßle,

Egeria

P.S.: Wenn es unzulässig oder grauzonig wäre, hätte es bestimmt schon winkelige Advokaten gegeben, die sich daran eine goldene Nase verdient hätten. wink.gif

P.P.S.: Was ist denn so schwierig daran, einen Getränkebon zu verkonsumieren? Immerhin ist das ein Teil Deines Eintrittsgeldes, das Du wieder vertrinken darfst. Es sei denn, Du trinkst nur ein Glas Fanta am ganzen Abend. Dann isses schon schwierig.

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Zitat (Anonym12345678, 01.11.2015)
Könnte mir jemand die rechtliche Grundlage dafür erläutern?

ja, ein Rechtsanwalt könnte das bestimmt...
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Zitat (Binefant, 01.11.2015)
ja, ein Rechtsanwalt könnte das bestimmt...

Aber nicht die Muttis. Wir verfügen alle - das unterstelle ich jetzt einfach mal dreist - über ein profundes Halbwissen. Mich eingeschlosssen.

Aber siehe es mal so herum @Anonymer Spitzklicker: Kannst Du Dir vorstellen, dass sich ein Veranstalter jedwelcher Couleur der Gefahr aussetzen würde, von einem unzufriedenen Kunden in die

Wenn es Dir Freude macht, aus Enttäuschung querzuschießen, dann wälze bitte die Gesetzestexte. Die Muttis können Dir nicht weiterhelfen.

Wir dürfen das auch gar nicht.

Grüßle,

Egeria

Tante Edit regt an: Frage doch bitte mal Deine Gerüchteküche, woher sie diese Behauptung bezieht? Vielleicht macht die sich ja wegen Falschaussage strafbar. Das ist dann kein Kavaliersdelikt mehr.

Bearbeitet von Egeria am 01.11.2015 22:13:49
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