Nebenkostenabrechnung: geht das mit rechten Dingen zu?

In: Wohnen
moin moin Muddis

Ich hab da ma n Problem, hoffe, dass mir dazu jemand helfen kann.

Wir haben die Nebenkostenabrechnung für 2006 bekommen und finden da einige Ungereimtheiten. Wir sind im Mai 2005 in die WOhnung gezogen und haben für die 8 Monate in 2005 folgende Abrechnung bekommen:

Wasser und Entwässerung: 177,95
Niederschlagswasser: 32,34
Winterdienst 78,69
Abfall: 90,14
Heizung: 202,56
-----
Gesamt: 581,68
vorausgezahlter Betrag: 680,00
Rückerstattung: 98,32


soweit so gut
zum 1.1.07 beendete unsere damilige Hausverwalterin ihre Dienste und der Wohnungseigentümer beauftragte zu diesem Tag eine neue Hausverwaltung, welche dann im Herbst 2007 die Abrechnung für das ganze Jahr 2006 aufstellte:

Wasser und Entwässerung: 309,54
Niederschlagswasser: 32,15
Winterdienst 78,69
Abfall: 118,99
Heizung: 590,11

zusätzlich erschienen plötzlich folgende Posten:
Grundsteuer: 51,58
Straßenreinigung: 84,30
Gebäudeversicherung: 91,23
Haftpflichtversicherung: 33,82
-----
Gesamt: 1390,41
vorausgezahlter Betrag: 1100,00
Nachforderung: 290,41


Wenn man diese Posten rausrechnet, die vorher in der Abrechnung nicht enthalten waren, dann komme ich bei meiner Rechnung auf eine nachzahlung von 29,48 €, was ich voll akzeptieren würde. Aber darf das einfach so sein, dass 2006 Posten berechnet werden, die es 2005 noch nicht gab, ohne dass wir informiert wurden und ohne dass sich bei uns irgendetwas verändert hat???
Zum Glück wohnen wir seit heute genau ein Jahr lang nicht mehr da ^_^ Aber kann mir das einer mal erklären bitte.....? Dürfen die das?
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Mietrechtsratgeber könnte dir helfen, die rechtlichen Grundlagen deiner Nebenkostenabrechnung besser zu verstehen und zu überprüfen, ob die zusätzlichen Posten zulässig sind. Durch die Lektüre kannst du fundiert argumentieren und gegebenenfalls Einspruch erheben.

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Wenn ihr zur Miete wohnt braucht ihr weder Grundsteuer noch Wohngebäudeversicherung zahlen. Das muß der Eigentümer. Haftpflicht hat man doch seine eigene. Warum über die Wohnung???
Straßenreinigung weiß ich nicht

Bearbeitet von bine4386 am 14.02.2008 12:32:51
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Zitat (Zoidy @ 14.02.2008 12:27:32)
zusätzlich erschienen plötzlich folgende Posten:
Grundsteuer: 51,58
Straßenreinigung: 84,30
Gebäudeversicherung: 91,23
Haftpflichtversicherung: 33,82
-----

Diese Posten sind umlagefähig- dürfen auf den Mieter abgewälzt werden - ABER - nur wenn diese Posten im Mietvertrag aufgeführt sind.

Siehe auch hier

Bearbeitet von Sparfuchs am 14.02.2008 12:43:26
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schöne Sch.... hab grade gesehen, dass die Posten da drin stehen
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In eine Nebenkostenabrechnung gehören auch
die letztgenannten Posten mit rein und wenn sie
dir in 2005 nicht umgelegt worden sind, hast du
einfach nur Glück gehabt, aber bezahlen musst du das wohl :(
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Das Jahr 2005 ist übrigens verjährt. :D

Da kann nichts mehr nachgefordert werden. :P

Labens
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ihr habt jetzt die Abrechnung für 2006 bekommen?

dann müsst ihr gar nicht zahlen
die Abrechnung muss innerhalb eines Jahres vorliegen

"Der Vermieter ist nach § 556 Abs.3 S.2 BGB verpflichtet, dem Mieter innerhalb eines Jahres eine Betriebskostenabrechnung zukommen zu lassen."
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kleiner zusatz ...

Gemäß § 556 III S. 1 1. HS BGB sind die Vorauszahlungen für Betriebskosten jährlich abzurechnen.
Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen

Quelle: http://www.jurawiki.de/NebenkostenAbrechnung
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Zitat (bine4386 @ 14.02.2008 12:31:21)
Wenn ihr zur Miete wohnt braucht ihr weder Grundsteuer noch Wohngebäudeversicherung zahlen. Das muß der Eigentümer. Haftpflicht hat man doch seine eigene. Warum über die Wohnung???
Straßenreinigung weiß ich nicht

Irrtum!!!
Grundsteuer und auch Wohngebäudeversicherung gehören zu den umlagefähigen Kosten.
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Zitat (Die Außerirdische @ 14.02.2008 18:36:19)
ihr habt jetzt die Abrechnung für 2006 bekommen?

dann müsst ihr gar nicht zahlen
die Abrechnung muss innerhalb eines Jahres vorliegen

"Der Vermieter ist nach § 556 Abs.3 S.2 BGB verpflichtet, dem Mieter innerhalb eines Jahres eine Betriebskostenabrechnung zukommen zu lassen."

Bitte genau lesen. Die Abrechnung wurde im Herbst 2007 erstellt. Verjährt wäre sie nach dem 31.12.2007
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wie schon von den Vorpostern geschrieben:

Die Abrechnung für 2006 ist spätestens am 31.12.2007 fällig.
kommt sie am 01.01.2008, wäre die Nachzahlung hinfällig.
da du sie aber im Herbst 2007 bekommen hast, ist sie rechtsgültig.

wenn du ihm Herbst 2007 deine Abrechnung für 2005 bekommen hast, ist diese auf jeden Fall hinfällig! diese hättest du bis spät. 31.12.2006 erhalten müssen.

und wenn Grundkosten etc. unter den Nebenkosten im Mietvertrag aufgelistet sind müssen diese auch gezahlt werden.
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Nur zur Aufmunterung: Es gibt Leute, die zahlen über 2.000,00 € nach :wallbash: :wallbash: :wallbash:
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Niederschlagswasser darf auch abgerechnet werden? Na das ist ja der Hammer... :wacko: :wacko:
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Ich bekomme alle zwei jahre 50 euro wieder, weil die Gasthermen nur alle zwei Jahre gewartet werden, ich glaube aber die müssen jedes jahr gewartet werden.....naja irgendwann macht es dann wohl kawummm :ph34r:
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Zitat (Knuddelbärchen @ 19.02.2008 15:35:28)
Niederschlagswasser darf auch abgerechnet werden? Na das ist ja der Hammer... :wacko::wacko:

Hab grad nachgelesen. Hängt natürlich davon ab, ob die Gemeinde Kosten für Niederschalgswasser abrechnet (Gemeindesatzung)... Bei mir zum Glück noch nicht.

Fällt unter dem Stichwort: Gesplittete Abwassergebühr

KLICK
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Zitat (Reamonn23 @ 19.02.2008 15:46:55)
Ich bekomme alle zwei jahre 50 euro wieder, weil die Gasthermen nur alle zwei Jahre gewartet werden, ich glaube aber die müssen jedes jahr gewartet werden.....naja irgendwann macht es dann wohl kawummm :ph34r:

No risk no fun rofl rofl rofl
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