Vollmacht zur Abholung eines Einschreibens (Post)

Leider war ich nicht da, als der Postbote klingelte und habe die nächsten Tage nur wenig Zeit. Würde nun gern meine Mitbewohnerin das Einschreiben abholen lassen.
Reicht es da wirklich, wenn ich auf der Rückseite des gelben Benachrichtigungsscheins den Unterpunkt "Vollmacht" ausfülle?

Vielleicht hat einer von euch ja schon mal eine Vollmacht auf dem gelben Schein ausgefüllt und kann mir seine Erfahrung berichten!?
Danke!
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Eine vorgefertigte Vollmacht Vorlage kann deinem Vorhaben erheblich erleichtern, da du damit sicherstellen kannst, dass alle notwendigen Informationen korrekt und vollständig eingetragen sind. So kann deine Mitbewohnerin problemlos das Einschreiben abholen, ohne dass es zu Missverständnissen kommt.

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Zitat
Reicht es da wirklich, wenn ich auf der Rückseite des gelben Benachrichtigungsscheins den Unterpunkt "Vollmacht" ausfülle?


Ja. Aber die Bevollmächtigte muß ihren Ausweis mitnehmen!

Bearbeitet von viertelvorsieben am 11.11.2015 18:05:50
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Danke für die schnelle Antwort!
Hast du das selbst schon mal so gemacht?
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Zitat (chemikus90 @ 11.11.2015 18:27:17)
Danke für die schnelle Antwort!
Hast du das selbst schon mal so gemacht?

Ja. Deshalb weiß ich, daß ohne Ausweis nix geht. ;)
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Hallo chemikus90,

es stimmt, die Vollmacht ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis des Abholers gültig.
Soweit ich weiß, steht es auch so hinten auf der Karte.
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Auch irgendwie seltsam ... heißt jeder kann einfach so eine Vollmacht ausfüllen und irgendeinen Ausweis vorlegen und bekommt dann die Post ... Mh :)
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Zitat (HomeMad13 @ 23.11.2015 22:58:46)
Auch irgendwie seltsam ... heißt jeder kann einfach so eine Vollmacht ausfüllen und irgendeinen Ausweis vorlegen und bekommt dann die Post ... Mh :)

Irgendeinen? Nö. Das Passbild sollte schon Ähnlichkeit mit dem Besitzer haben. ;)
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Wenn ich in meinem früheren Berufsleben mal eine Vollmacht ausstellen musste, für die es keinen Notar brauchte, dann habe ich in die Vollmacht neben dem Namen auch das Geburtsdatum und die Nummer des Ausweises geschrieben, den der/die Bevollmächtigte mitnahm zum Ausweisen. (also Reisepass Nr. XY, oder Führerschein Nr. XY............)

Hat immer geklappt.
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Bei uns in Ö wird bei der Post die Ausweisnummer oder ähnlich bei der Übernahme im PC eingegeben.
Somit ist nachvollziehbar wer das Schriftstück übernommen hat.
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