Vollmacht ausstellen Enkelkind: Oma hat ca. 1/2 Jahr das Enkelkind

In: Kinder
Hallo,

meine Mutter nimmt für ca. 1/2 Jahr meine Nichte, da meine Schwester eine größere OP mit anschließender Reha vor sich hat.

Nun denke ich, dass Sie von meiner Schwester eine Vollmacht braucht. z.B. für eine Klinik. Man hört doch immer, dass ein Erziehungsberechtigter irgend welche Formulare ausfüllen bzw. unterschreiben muss. Doch als Oma ist sie doch nicht erziehungsberechtigt, oder ?

Wo gibt es da Infos und Tips ?
Wie muss so eine Vollmacht vormuliert werden ?

Bitte um rasche hilfreiche Antwort.

Vielen Dank
Beate
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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also ich würd mal sagen, es heißt ja schließlich ausdrücklich "Erziehungsberechtigte/r" und nicht "Elternteil", und in diesem Falle wäre ja dann die Oma erziehungsberechtigt?! Ich hab für meine Nichten auch schon Sachen unterschrieben, einschließlich schlechter Klassenarbeiten..... :pfeifen:und war auch schon in der Notaufnahme wg. Loch im Kopf und hab nie Ärger bekommen bzw. Nachfragen.
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Spontan würde ich mich Charlatan anschließen. Meine Ex-SchwieMu hatte meine Tochter auch schon länger, da Reha bei mir...es lief alles problemlos.
Im Zweifelsfalle würde ich vielleicht vorher eine allegemeine Vollmacht für die Oma schreiben, mit dem Zusatz: Bei Rückfragen erreichen Sie mich unter ... (Telefon) :hmm:
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Das kommt immer darauf an ,an wenn man gerät.Die Oma kann höchstens
Sorgeberechtigt sein,keine Erziehungsberechtigte.
Als wir unser Patenkind aufgenommen hatten,wollte die Schule eine Vollmacht von
den Eltern,eben wegen Ausflügen und falls mal was "passieren" sollte.
Naja,das Jugendamt meinte,daß das eigentlich ohne Wert ist.Und dem Direx war das
auch irgendwie von vorneherein klar,aber es wäre so "unter der Hand"
gelaufen.Da ihre Eltern uns ja vertrauten und wir in ihrem Sinne handeln .
Meine Nachbarin lebte z.B. mit ihrem neuen Partner und dessen Sohn zusammen.
Selbst nach der Hochzeit dürfte sie weder ihren Stiefsohn entschuldigen ,noch
Arbeiten unterschreiben.
Erkundigt euch einfach mal unverbindlich beim Jugendamt,ohne konkrete Angaben,
ganz pauschal.
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Ich denke, wirklich brauchen tut man sowas nur im richtigen Härtefall, z. B. Zustimmung zu einer (risikoreichen ?) OP oder schlimmerem.

Oder wenn Oma auf die Idee kommt, das Kind an einer anderen Schule anzumelden, weil Oma sich mit dem Rektor überwirft....

Bei einem normalen Besuch beim Kinderarzt oder auch in der Ambulanz eines KH fragt da kein Mensch nach, sicher akzeptiert auch jeder normale Lehrer eine Entschuldigung der Oma. (Edit: Habe gerade Trucker Utes Beitrag noch mal gelesen und lege die Betonung beim letzten Satz auf "normal" ;) )

Die Frage ist halt, wie schlecht es deiner Schwester gehen wird und ob man in einem Notfall eine Unterschrift in kurzer Zeit heranschaffen kann.

Bearbeitet von Klementine am 07.05.2008 17:36:55
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ein eindeutiges ja.

ich habe es auch schon gebraucht, zum beispiel als meine tochter die kinder zu mir gegeben hatte, als sie den umzug plante.
ich brauchte es für den kindergarten, auch für den dr.
für die zeitweise ummeldung auf dem amt.

nur kurz und bündig.

name geb. datum personalausweißnr.(der mutter)
dann warum
und auch das gleiche für die oma.
name geb. datum personalausweißnr.( der oma)
ach ja, wie lange voraussichtlich.
die kranken karten nicht vergessen.
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Warum muss man die Kinder ummelden wenn sie mal paar Tage bei der Oma sind?

Wenn wir die Enkel mit in den Urlaub nehmen, dann haben wir eine Vollmacht der Eltern dabei. Da steht unter anderem drin, dass alle dringenden Entscheidungen (Krankheit, Unfall...) von den Großeltern getroffen werden können. Aber in der Vollmacht steht auch drin, dass wir (beide Namen der Großeltern, Anschrift und Personalausweisnummer) berechtigt sind, die Kinder bei uns zu haben. Wir sind auch mal in eine Verkehrskontrolle gekommen und da kam uns die Vollmacht sehr gelegen, da die Kleinen ja noch keine Auskunft geben konnten.

Wenn vorhanden, auch einen Kinderausweis mitgeben.

Für den Kinderarzt habe ich noch nie ne Vollmacht gebraucht. Da reicht die Versicherungskarte des Kindes.
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Zitat (Renate54 @ 07.05.2008 22:10:01)
Warum muss man die Kinder ummelden wenn sie mal paar Tage bei der Oma sind?

ja renate, du hast recht.
für ein paar tage, natürlich nicht.
aber ich hatte sie 3 monate bei mir, da meine tochter auch den hausstand meiner mutter auflöste.
denn es war ein 3 famielienhaus, mit großen grundstück.
damit ich sie in den kindergarten bekam, mußte ich sie ummelden.

ich weiß was ich schreibe, nicht nur du.
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Renate, Du beschreibst das genau richtig! :blumen:
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Zitat (Die Bi(e)ne @ 08.05.2008 02:32:44)
Renate, Du beschreibst das genau richtig! :blumen:

Danke, geht runter wie Öl. :D

Scheinbar darf man neuerdings nicht mal mehr ne Frage stellen wenn man was nicht weiß. :wallbash:
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Zitat (Die Bi(e)ne @ 08.05.2008 02:32:44)
Renate, Du beschreibst das genau richtig! :blumen:

Trotz allem wäre es der beste und korrekteste Weg, beim Jugendamt vorzusprechen mit Mama und Oma und dort alles zu klären und bestätigen zu lassen. Schließlich ist es eine längere Zeit und solch Handeln wäre nur verantwortungsvoll.

Bearbeitet von Aquatouch am 08.05.2008 07:43:16
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Bin durch unser Patenkind ein gebranntes Kind,´was das Jugendamt angeht.
Lieber ein bißchen vorsichtig sein.Wenns nicht unbedingt sein muß,dann gar
nicht daran "rumrühren."
Einfach nur informationshalber nachfragen.
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Zitat (Trucker-Ute @ 08.05.2008 08:45:43)
Bin durch unser Patenkind ein gebranntes Kind,´was das Jugendamt angeht.
Lieber ein bißchen vorsichtig sein.Wenns nicht unbedingt sein muß,dann gar
nicht daran "rumrühren."
Einfach nur informationshalber nachfragen.

Wir würden hier niemandem den Kopf abreißen. Fakt ist, dass das Amt genug auf dem Tisch hat, die Sozialarbeiter müssen deshalb nirgendwo drin herumrühren. Einfach einen Gesprächstermin machen, kurze Niederschrift drüber und gut ist. Wenn die Mama niemanden fürs Kind hätte, müsste sich das Jugendamt auch drum kümmern. Es ist auf jeden Fall die richtige Anlaufstelle.
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nur mal angemerkt renate54 und gitti2810 sprecht euch bitte mal aus
euer gegenseitiges angezicke macht einen ja irre (zickenkrieg habe ich schon zu hause ) bitte nicht auch noch hier!!!!!!
danke
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Gehts noch? Ich hatte nur eine Frage gestellt.
Wenn Du damit ein Problem hast, ich habe es nicht. :wallbash: :wallbash: :wallbash:
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:o also ich hab hier schon ganz andere Sachen gelesen - nach Krieg sieht das für mich nicht aus :trösten:

wenn ich meine Kinder über eine längere Zeit zur Oma geben muss wegen einer OP oder auch aus anderen Gründen , würde ich auf jeden Fall eine Vollmacht schreiben und wie Aqua es schon sagte mit dem Jugendamt sprechen

Aqua bist du vom Fach ?
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Zitat (Jeanette @ 08.05.2008 14:23:05)

Aqua bist du vom Fach ?

:rolleyes: So ist es :)
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Zitat (Renate54 @ 08.05.2008 12:46:41)
Gehts noch? Ich hatte nur eine Frage gestellt.
Wenn Du damit ein Problem hast, ich habe es nicht. :wallbash: :wallbash: :wallbash:

:trösten: :trösten: :trösten: Für Renate :wub:

Sachma Zickenfarm, tat das Not? :(

Und für sowas gibts doch auch immer noch PN

Ein Blick in die Forumslegen macht Frag Mutti schöner :D
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Zitat (Aquatouch @ 08.05.2008 14:26:32)
:rolleyes: So ist es :)

dann kannst du mir vielleicht sagen wo ich einen Eingliederungsantrag für meinen Sohn stellen kann ? :blumen:
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PN :rolleyes:
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Hallo alle miteinander,

vielen Dank für die vielen Tips und Ratschläge.

Ich habe meiner Mutter empfohlen, dass sie sich von meiner Schwester eine Vollmacht geben lässt - zur Sicherheit.

Beim Kinderarzt war sie schon und es gab keine Probleme oder Nachfragen. Da die Kleine erst 15 Monate ist, ist Kindergarten auch kein Thema.

Also, vielen Dank und schöne Grüße

Beate
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Selbst ich schreibe eine Vollmacht mit den Angaben über Oma/Opa und das Kind, wenn Junior in den Ferien nur mal 2 Wochen dort ist (wir wohnen aber auch 300 km auseinander). Außerdem bekommt sie den Kinderausweis und die Krankenkassenkarte - für den Fall der Fälle.
Die Oma fühlt sich dabei besser abgesichert - und ich auch B)
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Mal eine blöde Frage: Reicht das denn im Ernstfall? Ich meine jetzt nicht die Platzwunde, die in der Ambulanz genäht werden muß oder die Erkältung wegen der der Kinderarzt aufgesucht wird.

Ist das nicht ein eigentlich ziemlich wertloses Stück Papier? Schön, dass Oma sich besser fühlt, aber hat es irgendeine rechtliche Bedeutung?
Erinnert mich gerade an eine Freundin, die immer ganz beruhigt mit beglaubigten Kopien ihres Reisepasses losfuhr und letztes Jahr erstaunt feststellen mußte, dass ihr diese nach Diebstahl des Originals rein gar nichts gebracht haben.
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Hallo ...

...eine beglaubigte oder auch nur "normal ausgefüllte" Vollmacht ist immer besser als rein gar nichts in der Hand zu haben.
Gerade in der heutige Zeit und nach den """kürzlichen Geschichten, bekannt aus der Presse""" kann es von Nutzen sein, zumindest die "Zugehörigkeit" des Kindes belegen zu können...

Vor der ärztlichen Versorgungslücke braucht sich in Deutschland keiner Angst zu machen:

DAS WIRD GEMACHT, JEDES Kind auch behandelt!!!, alleine schon zum Wohl des Kindes... und die weitreichenderen, eventuell anstehenden Entscheidungen, sind bei dem Status der heutigen Medizin nicht immer sooooo zeitrelevant, als das man nicht noch die Mutter """hören""" könnte... ... ...

Viel wichtiger erscheint mir, das es wirklich "belegt" werden kann, das das Kind ein Enkelkind ist, das es im Sinne "aller Beteiligten" und vor allen Dingen im Sinne der Erziehungsberechtigten ist, das sich das Kind dort aufhält... ... ...

Weiter oben wurde schon die "obligatorische Verkehrskontrolle" erwähnt; es könnte aber auch ein "kritischer Nachbar" sein, der die "Behörden" mal informiert... ... ... und dann ist es immer schlecht, wenn Erklärungsnot besteht... ... ...

Grisu...
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Es ist schon so, dass ein Arzt die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten verlangt, bevor er zum Skapell greift. Das gibt zumindest mal richtig Streß, wenn diese Unterschrift nicht zu bekommen ist.

Schaden kann eine formlose Vollmacht sicher nicht, aber hilft sie wirklich? Aber wirklich auszukennen scheint sich hier ja niemand (Aquatouch???). Also lassen wir die wilden Spekulationen. Hätte mich einfach mal interessiert!
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Zitat (Klementine @ 09.05.2008 21:01:56)
Aber wirklich auszukennen scheint sich hier ja niemand (Aquatouch???).

:o Ja bitte?!
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War das mißverständlich? - sorry!!!

Es klang nur oben an, dass du vom Fach bist - vielleicht kannst du ja etwas Licht in das (mein) Dunkel bringen.
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Zitat (Klementine @ 09.05.2008 21:33:09)
War das mißverständlich? - sorry!!!

Es klang nur oben an, dass du vom Fach bist - vielleicht kannst du ja etwas Licht in das (mein) Dunkel bringen.

Ich plädiere dafür, dass unbedingt mit dem Jugendamt zu klären :heul: :heul: Aber ich werde nicht für vollgenommen :heul: Bin selbst vom Amt. Es ist auch wichtig zu wissen, inweiweit für die Kleine z.B. soziale Leistungen gezahlt werden (Unterhaltsvorschuss) die keinesfalls der Großmutter zustehen würden und der Mutter auch nicht für die Zeit ihres Krankenhausaufenthaltes und der Reha. Warum denn nicht zum ASD des Jugendamtes gehen, einen Termin ausmachen und mit Kind und Kegel dort vorsprechen und alles sauber regeln, Niederschrift machen lassen, Stempel, Unterschrift - fertig. Sauber und korrekt. Ich kriege hier gleich nen Fön, wenn ich sehe wie leger an eine solche wichtige "Sache" herangegangen wird :wallbash: Ich muss nun aufhören, steigere mich zusehr darein :labern:
Tante Edit sagt, ein halbes Jahr ist die Hälfte von einem ganzen Jahr; irre lange Zeit, ich finds einfach furchtbar... :blink:

Bearbeitet von Aquatouch am 09.05.2008 21:45:12
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Zitat (Renate54 @ 08.05.2008 06:59:11)
Scheinbar darf man neuerdings nicht mal mehr ne Frage stellen wenn man was nicht weiß. :wallbash:

bitte entschuldige renate, für mich klang es wie ein vorwurf.

tut mir leid.
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aquatouch, wir haben es als unsere Kinder klein waren so wie Renate geschrieben hat gehalten und hielten das für ausreichend.

Warum hätten wir zum Jugendamt gehen sollen? So wie du gerade geschrieben hast, klingt das nur nach: hoffentlich kann das Amt Geld sparen und nicht als ob das Wohlergehen des Kindes am wichtigsten wäre.

Da krieg ich aber sooonen Hals, tut mir leid.
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Aber mal eine Frage haben euere Kinder,Enkel,Nichten oder sonst was keinen Vater??? :huh: :huh: :huh: :P
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Wurst meine haben einen Vater, wir sind brav verheiratet, finanzielle Unterstützung vom Jugendamt gab es nie, daher hielten wir eben eine Vollmacht ausreichend und sind gar nicht auf die Idee gekommen zum Jugendamt zu gehen.

Wie es in dem vorliegenden Fall ist, kann ich nicht beurteilen, aber mich hat es einfach erst mal umgehauen, als ich erst mal nur über nicht zustehende Zahlungen las.
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Zitat (Aquatouch @ 09.05.2008 21:44:02)
soziale Leistungen gezahlt werden (Unterhaltsvorschuss) die keinesfalls der Großmutter zustehen würden und der Mutter auch nicht für die Zeit ihres Krankenhausaufenthaltes und der Reha.

Wenn das Kind bei der Grossmutter ist und die Mutter im Krankenhaus und in der Reha, kostet dann ein Kind nichts? isst es nichts? keine Kleider? die Miete der Wohnung muss die Mutter auch nicht bezahlen? -- find ich jetzt ganz interessant.

Ein Vater muss doch den Unterhalt auch bezahlen, wenn das Kind ein paar Wochen bei ihm in den Ferien ist, obewohl wer zusätzlich noch Essen und Kleider etc. für das Kind bezahlen muss....

Also in dem Fall würd ich ganz sicher nicht zum Jugendamt gehen...
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Zitat (Aquatouch @ 09.05.2008 21:44:02)
Tante Edit sagt, ein halbes Jahr ist die Hälfte von einem ganzen Jahr; irre lange Zeit, ich finds einfach furchtbar... :blink:

Im Prinzip gebe ich Dir Recht, allerdings geht es hier um einen Krankenhausaufenthalt und Reha. Ich glaube nicht, daß die Mutter sich die Situation ausgesucht hat. Man kann froh sein, daß ein Familienmitglied die Beaufsichtigung übernehmen kann.

Ich selber war in einer ähnlichen Situation, wenn auch "nur" für 3 Monate. Aber den Bandscheibenvorfall mit OP und anschließender Reha habe ich mir auch nicht ausgesucht. :(

Tante Edit hat die Gänsefüßchen vergessen :rolleyes:

Bearbeitet von shyla am 10.05.2008 13:37:50
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Hallo ...

...warum nicht das Ganze in "trockene Tücher" beim Jugendamt o. ä. bringen???

Wir reden hier scheinbar ja auch nicht über ein WE oder mal 10 Tage...

Wie ich schon oben schrieb, würde ich mir über medizinische Versorgungslücken keine Gedanken machen, aber in der heutigen Zeit ist es einfach besser, wenn eine "Amtliche Legitimation" vorliegt; sei es nun Haftpflichtmäßig oder auch nur, das der """interessierte Nachbar""" notfalls über eine Ordnungsbehörde "belegt" bekommt, das das alles seine Richtigkeit hat...

Das entsprechende Jugendamt wird das dann schon so zur Kenntnis nehmen, wie sie es für richtig halten...

Ich gehe da mal von mir aus: Würde auf einmal eines der Kinder meiner Schwestern hier bei mir für längere Zeit wohnen, kämen bestimmt auch Fragen auf... ... ..., also, warum nicht zumindest mal beim Amt vorsprechen... ... ...???

Grisu...
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Zitat (tante ju @ 10.05.2008 00:07:54)
So wie du gerade geschrieben hast, klingt das nur nach: hoffentlich kann das Amt Geld sparen und nicht als ob das Wohlergehen des Kindes am wichtigsten wäre.


Da fällt mir nur eines ein: Sag mal, gehts noch???
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Sag mir mal bitteschön einer, wo es im Eingangsposting irgendwo um Geld, Unterhaltszahlungen, Unterhaltsvorschuss oder ähnliches geht.....!?
Also, bitte schön locker bleiben ;)
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Das Thema ist sowieso erschöpft, da die Threaderöffnerin sich die Antwort bereits selbst gab und auch nicht an der Diskussion teilnimmt. Also wars das wohl.
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Auf die Idee zum Jugendamt zu gehen wenn ich länger nicht für mein Kind sorgen könnte und es deshalb zu einer der Omas geht wäre ich nicht gekommen, würde mich aber doch interessieren ob das auf jeden Fall sein muss oder ob die anderen Lösungen auch möglich wären.
Eine Vollmacht, Krankenkassenkarte, evtl. Ausweiß und vor allem der Impfpass sind wichtige Dokumente die die Oma auf jeden Fall haben sollte.
Das ein Kind wenn es die Kita im Ort der Oma besuchen soll, dort auch angemeldet sein muss kann ich nachvollziehen. Die Kitas sind so voll bei uns in der Umgebung, dass nur ortsansässige Kinder dort aufgenommen werden.

LG Moni
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Noch ein Nachtrag zu meinem gestrigen Beitrag.
Wenn meine Jungs auf einer Klassenfahrt oder ähnlichem waren, hat der Lehrer ebenfalls eine Vollmacht erhalten um im Ernstfall wichtige Entscheidungen treffen zu können. Unter dem Standarttext (ist bis auf Nuancen überall gleich) stand höchstens die Adresse von uns Eltern und unsere Unterschrift (keine Personalausweißnummer oder ähnliches). Das ist auch kein Schriftstück welches vom Jugendamt beglaubigt noch werden muss.

LG Moni
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