erneute Nebenkostenabrechnung, wer muß die zahlen?

In: Wohnen
Hallo zusammen,
ich habe da eine Frage. Wir sind drei Wohnungseigentümer im Haus, einer ist jetzt ausgezogen und dieser hat jetzt Einspruch in Form eines Einwurf-Einschreibens gemacht, gegen die Nebenkostenabrechnung 2010 ( und auch Rückwirkend 2009 und 2008, beide bereits bezahlt).
Schreibt aber nicht was daran falsch sein könnte. Jetzt zu meiner Frage, wer muss die erneute Heizkostenabrechnung zahlen,wie der es will??
Die Heizkostenabrechnung lassen wir immer von einer Firma machen.
Die Suche im Internet hat soweit nichts ergeben.
Es wäre echt super super toll, wenn mir jemand helfen könnte, habe schon schlaflose Nächte hinter mir.
Bitte, Bitte
Da würde sich ein Gang zum Anwalt lohnen.
Wenn ich das mal so grob überfliege, könnte da ne Verjährungsproblematik drin stecken, die man aber ohne genauere juristische Prüfung nicht einfach so mal eben beurteilen kann. Insbesondere dann nicht, wenn man - wie wir hier - keine genaue Kenntnis der Sachlage hat.

Such im Netz nach Anwältinnen und Anwälten mit Tätigkeitsschwerpunkt Wohnungseigentümerrecht, ggf. "tuts" auch ein Fachanwalt für Mietrecht.
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Hallo
Auch ich bin wie Cambria der Meinung, daß für 2008 und 2009 eine Verjährung zutifft.
Aus eigener Erfahrung, weiß ich das ein Einspruch innerhalb einer bestimmten Frist (4 Wo. ?) begründet werden muß. Ist das nicht der Fall, ist der Einspruch ungültig.
Ich selbst habe vor ein paar Jahren diese Frist nicht eingehalten. Dadurch konnte ich meinen Anspruch nicht mehr geltend machen. Ich habe damals einen Einspruch der Nebenkosten eingelegt. Wußte aber nicht, daß ich für die Begründung nur eine bestimmte Zeit zur verfügung habe. Als ich einen Anwalt eingeschaltet habe, war es zu spät.
Ich würde Dir auch raten, einen Anwalt zu befragen. Viel Glück. ;)
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Nene, ich meine nur, dass da eine verjährung drinstecken KöNNTE. Ohne dass man was über Hemmungs- oder Unterbrechungstatbestände weiß, können wir hier darüber keine konkrete aussage treffen. Die beurteilung, ob die verjährung gehemmt oder unterbrochen wurde und welche auswirkungen das hat, würde ich ausschließlich fachleuten überlassen. Das weg-recht ist kompliziert und an manchen ecken sehr tückisch. Dazu kommt noch, dass es sich hier um ne nebenkostenabrechnung handelt, die selbst angebliche profis wie hausverwalter regelmäßig falsch machen.
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Du hast ja recht Cambria. Deswegen habe ich mich ja auch so vorsichtig ausgedrückt und einen Anwalt empfohlen. Ich wollte darauf aufmerksam machen, daß es Fristen gibt die man nicht verstreichen lassen darf. -_-
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