An alle die draußen mit Bußgeldern zu tun gehabt haben, lasst euch nicht unterkriegen und überprüft evtl. eure Strafen im Straßenverkehr. Habe mir dazu diese Seite angeschaut,*** Link wurde entfernt *** und es hat mir sehr geholfen.
Falls ihr Probleme gehabt hat und wissen möchtet.
Wer sich nachts zu lange mit den Problemen von morgen beschäftigt, ist am nächsten Tag zu müde, sie zu lösen.
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Elvira23Dabei seit: 23.03.16 5 Beiträge
Hier nochmals der Link *Link entfernt*
Bearbeitet von Wecker am 23.03.2016 11:19:47
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DrachimaDabei seit: 12.09.13 15.011 Beiträge
Elvira, du kannst noch keine Links setzen. Du musst erst mehr als 20 Beiträge geschrieben haben, dann funktioniert das.
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Murmeltier
Ich bin jetzt offen gestanden etwas verwundert und frage mich, wieso Frauen andere Probleme mit Bußgeldbescheiden aus Strassenverkehrsvergehen haben sollen als andere, z. B. männliche Verkehrsteilnehmer? Wer sich an die herrschenden und allseits bekannten Regeln und Vorschriften im Straßenverkehr hält, hat überhaupt keine Probleme, egal ob nun Männlein oder Weiblein!
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dahlieDabei seit: 26.11.08 21.022 Beiträge
Isse Werbung? :unsure: :unsure:
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ShailaDabei seit: 12.12.14 1.722 Beiträge
Den Zusammenhang verstehe ich jetzt auch nicht.
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Egeria
Die StVO gilt für alle fahrzeugführenden Verkehrsteilnehmer. Da gibt's keine Unterschiede zwischen zehn Zentimetern mehr Ausstattung oder weniger. Da gibt' keine Unterschiede zwischen Autofahrern, LKW-Fahrern oder Radfahrern. Wobei sich Letztere oft nicht so genau mit der StVO auszukennen scheinen. So ist zumindest meine Beobachtung ;)
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dahlieDabei seit: 26.11.08 21.022 Beiträge
Oooch, auskennen schon, Egeria. Das ist aber nur eine Seite der Medaille. :pfeifen:
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Egeria
Jepp, @liebe Dahlie, das ist mir auch klar, dass manche Radfahrer zuweilen denken, die StVO gilt für sie nicht, auch wenn sie diese durch ihre KFZ-Führerscheinprüfung durchaus kennen (müssen). Sie witschen dann einfach mal durch, es hat ja keiner gesehen. Und ein registriertes Nummernschild hat der Drahtesel ja auch nicht. Sie werden schon nicht erwischt werden. Sind also vor Strafverfolgung sicher.
Das ist die eine Seite. Die andere Seite sieht aber folgendermaßen aus:
Nach meiner Beobachtung sind Rowdie-Radfahrer durchaus sehr wachsame Radfahrer. Sie peilen die Lage, können sie meist auch ziemlich genau abschätzen und starten einfach mal durch. Ihre Muskelkraft in den Pedalen ist immerhin stärker als ein 100-PS-Motor eines Fahrzeuges, dem sie damit gerade mal so einfach die Vorfahrt nehmen. Dann isses am KFZ-Fahrzeugführer - und auch in seiner Verantwortung - den rücksichtslosen Radfahrer nicht umzusensen. Vulgo: Den Radler, der plötzlich aus dem Nichts - trotz Schulterblick vor dem Abbiegen - vor der Motorhaube auftaucht, nicht totzufahren. In meinen Augen ist das Nötigung. Und das ist ein Straftatbestand. Den zu beweisen, ist eine weitere Schwierigkeit. Solange das Fahrrad nicht beschädigt ist, entfernt es sich sehr zügig vom möglichen Unfallort.
Grüßle,
Egeria
Bearbeitet von Egeria am 24.03.2016 07:27:40
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zerobrainDabei seit: 23.06.13 267 Beiträge
Völlig falsches Forum für diese Diskussion. Wenn sie überhaupt Sinn macht.
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Murmeltier
Elvira wollte uns wohl nur etwas Werbung unterjubeln, sonst hätte sie sich doch sicher nochmal zu Wort gemeldet, oder?? :keineahnung:
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Pierre7Dabei seit: 10.06.16 9 Beiträge
Zitat (Murmeltier, 23.03.2016)
Ich bin jetzt offen gestanden etwas verwundert und frage mich, wieso Frauen andere Probleme mit Bußgeldbescheiden aus Strassenverkehrsvergehen haben sollen als andere, z. B. männliche Verkehrsteilnehmer? Wer sich an die herrschenden und allseits bekannten Regeln und Vorschriften im Straßenverkehr hält, hat überhaupt keine Probleme, egal ob nun Männlein oder Weiblein!