Ackernutzung gegen Pflege

In: Wohnen
Hallo zusammen!

Meine Schwester, meine Oma und ich haben zusammen einen Acker. Ein kleines Stück davon ist eine ungenutze Wiese. Diese werden wir nun gegen Pflege der Obstbäume, die auf dieser Wiese stehen, an die Ackerbesitzerin des nebenliegenden Ackers zur Nutzung abgeben. Sie möchte sich eine Art Rückzugsort mit Gartenliege einrichten. Nun zur Frage: ist das ein Verpachten oder eher ein Verleih? Wie gesagt, sie nutz die Wiese dann unentgeltlich aber pflegt sie dafür. Hat da jemand Ahnung von euch? Und gibt es dafür Musterverträge im Netz? Einen schriftlichen Vertrag mit zeitlicher Begrenzung sollten wir ja schon aufsetzen. Verlängern kann man ja immer wieder.

Vielen Dank im Voraus!
Eine Verpachtung wäre -wie eine Vermietung- die Überlassung der Wiese zu einem bestimmten entgeltlichen Satz. Da die Wiese aber unentgeltlich überlassen werden soll, läge eine Verleihung vor. Verleihen bedeutet, dass etwas ohne Entgelt zur Nutzung überlassen wird, dass aber durchaus bestimmte, rechtlich verbindliche Bedingungen an die Überlassung geknüpft werden können, hier wäre das die Pflege des Obstbaumbestandes.
Diese sollte in einem schriftlichen Vertrag vom Umfang her deutlich beschrieben werden: wie oft Baum-Rückschnitt, auch, was zu tun ist, wenn ein Baum z.B. durch Unwetter Schaden erleidet. Wer ist zusändig für die Entsorgung, wer ersetzt ihn? Wer darf das Obst nutzen? Hat Schädlingsbekämpfung stattzufinden, wenn ja, wie und womit?
Fairerweise sollte die Verleihdauer so lang sein, dass der, der die Arbeit hat, auch die Früchte seiner Arbeit ernten kann, d.h. eine Mindestverleihdauer von einem Jahr.
Es dürfte ein formloser Vertrag reichen, in den Ihr alles aufnehmt, was Euch als Verleiher wie auch der Dame, der Ihr die Wiese leihen wollt, wichtig erscheint. Am besten, Ihr setzt Euch zusammen und stellt erst einmal alle Punkte zusammen, wo Klärungsbedarf bestehen könnte, Eure Einigung über diese Punkte nehmt Ihr dann in den Vertrag auf.

Gehört Euch der Acker mit der Wiese, oder habt Ihr den gepachtet? Dann müsstet Ihr den Verpächter fragen, ob ein Teil des Grundstückes an eine weitere Person weitergegeben werden darf.
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Hallo,
Hier mal einige Fragen die zur Klärung helfen würden.
Es wäre schön wenn ihr die Größe der Wiese angeben könntet.
Ist es eine Streuobstwiese?...oder nur ein kleines Obstbaumstück?
Liegt es mitten in einem Flur oder am Ortsrand?
Unterliegt diese Wiese einer Landwirtschaftlichen Nutzung?
Vorab schon mal einige Infos für euch.
Pachtverträge können noch immer per Handschlag gemacht werden.
Sie sind Rechtskräftig und es gibt da Regelwerke über die Laufzeit und Kündigungen.
Wenn ihr genauere Auskünfte möchtet wendet euch doch direkt mal an der Bauernverband von eurem Bundesland.
Der Bauernverband ist da schon ein guter Ansprechpartner.

…..ich hoffe ich konnte euch weiter helfen.
Gruß Mondial
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Der Unterschied zwischen Verpachtung und Verleih:

Bei einer Verpachtung darf man den verpachteten Gegenstand nutzen und die aus dieser Nutzung gewonnenen Früchte behalten. Also in diesem Fall auf dem Acker zum Beispiel Getreide anbauen, es ernten und aufessen oder verkaufen.

Bei einem Verleih darf man den Gegenstand nur zum eigenen Vorteil nutzen, aber eben keine Früchte ziehen. Man darf also zum Beispiel mit einem Leihwagen keine Taxifahrten verkaufen.

In der Praxis kann man natürlich abweichende Vereinbarungen treffen.
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Liebe Leute, bitte lasst euch bei rechtlichen Fragen von Experten helfen. Wir sind keine Anwälte und selbst wenn wir es wären, würden nicht auf Grundlage eines Forenbeittags statt einer gründlichen Sachverhaltsklärung beraten.
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Danke für die schellen Antworten! Das es hier keine 1A Rechtsberatung gibt, ist mir schon klar. Es geht ja nur um´s grobe wink.gif Die gute Frau möchte halt nur schnell etwas schriftliches, da ein angrenzender Hausbesitzer immer mal wieder ärger macht. Dieser hat z.b. einfach eine Tür in seinen Zaun eingebaut und ungefragt Tomaten etc. auf unserer und der Nachbarin ihrer Wiese, gepflanzt, ein Trampolin hin gestellt... . Das beantwortet zumindest schon mal eine Frage von Mondial. Nämlich Ortsrand, direkt angrenzend an bebaute Grundstücke. Vor langer, langer Zeit war das mal ein kompletter, durchgehender Acker der landwirtschaftlich genutzt wurde. Irgendwann entstand aber eine Art Trampelpfad der wiederum irgendwann mal ohne Befragung der Eigentümer geteert wurde. Das lange Stück wird von unserem Pächter genutzt und gepflegt gegen einen XX€ Betrag. Das kleine (unbekannt Große->Frage 2 von Mondial biggrin.gif ) Stück wurde sozusagen seinem schicksal überlassen. Was wir allerdings, zundest bis vor kurzem, nicht wussten. Daher sind wir eher froh, das die Nachbarin sich unserer Wiese mit ein paar Obstbäumen an nimmt und wir dadurch keine zusätzliche Arbeit haben. whistling.gif Durch die Infos von Whirlwind kann ich jetzt zumindest schon mal eine Art Vorvertrag aufsetzen bis ich einen Termin bei meinem Rechtsanwalt des Vertrauens habe. Den habe ich bisher(zum Glück) nur einmal geraucht, da ging es allerdings wegen einem Erbe ebenfalls um diesen Acker rolleyes.gif

Vielen lieben Dank nochmal! applause.gif
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Bist du dir sicher, dass es sich tatsächlich um euer Land handelt? Ich halte es für nahezu ausgeschlossen, dass einfach mal so irgendwo ein Weg geteert wird. Wer sollte das getan und bezahlt haben?

Das Ganze ist zu verworren. Bevor du da irgendwelche Verträge machst, prüfe bitte SEHR sorgfältig die Gegebenheiten.
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@SieErPaar: Es ist definitiv unser Land/Flurstück. Grundbucheintrag etc. ist alles vorhanden. Wurde erst vor 3Jahren neu geschrieben wegen einem Erbe. Früher war man da nicht so und hat es als Besitzer einfach hin genommen, dass die Stadt einfach geteert hat, da es eh schon jahrelang ein Trampelpfad war. Man glaubt es kaum aber es ist tatsächlich so! Fall du es nicht glaubst, kann ich dir gerne mal privat ein Luftbild von g..g.e maps schicken. Da sieht man es deutlich ?
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Du hast mich falsch verstanden. Ich glaube dir unbesehen, dass entsprechende Eintragungen im Grundbuch sind. Aber die Flurkarte in die Örtlichkeit zu übertragen, ist nicht immer leicht.
Ich bezweifle ja nicht, dass ihr entsprechendes Eigentum habt. Aber gehört euch wirklich DIESES Stück Land?

Wer hat denn die Befestigung des Weges veranlasst?
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Ja, es ist wirklich so. Das entsprechende Stück gehört uns und ja, die Stadt hat das damals gemacht. Meine inzwischen verstorbenen Mutter war damals schon Mitbesitzerin und hat es mir ebenfalls so erzählt. Es hat sich, bis jetzt, auch keiner der anderen Besitzer dagegen gewehrt. Mich würde es übrigens interessieren, wie es wäre, wenn jemand gegen die Teer-Aktion klagen würde. Das ist aber nach den Jahren eher unwahrscheinlich. Und ehrlich gesagt, ich würde es auch nicht tun.
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Dazu muss man ja nicht klagen. Du könntest einfach den Rückbau in einem angemessenen Zeitraum fordern. Zusätzlich eine Nutzungsausfallentschädigung für mindestens 4 Jahre rückwirkend.
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Zitat (SieErPaar, 07.05.2018)
Dazu muss man ja nicht klagen. Du könntest einfach den Rückbau in einem angemessenen Zeitraum fordern. Zusätzlich eine Nutzungsausfallentschädigung für mindestens 4 Jahre rückwirkend.

schon mal was von Gewohnheitsrecht gehört?
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Zitat (idun, 10.05.2018)
schon mal was von Gewohnheitsrecht gehört?

Nein - erzähle mal!
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Zitat (idun, 10.05.2018)
schon mal was von Gewohnheitsrecht gehört?

Ich würde ihm/ihr nix übers Gewohnheitsrecht erzählen, Idun, in Meck-Pommes ist nämlich alles anders und deshalb gibt es da sowas nicht! ;-))
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Zitat (SieErPaar, 10.05.2018)
Nein - erzähle mal!

Bin doch nicht dein Lebenscoach. Google doch einfach über Wegerecht und Gewohnheitsrecht
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Zitat (idun, 10.05.2018)
Bin doch nicht dein Lebenscoach. Google doch einfach über Wegerecht und Gewohnheitsrecht

thumbup.gif
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Zitat (Mondial, 05.05.2018)
Vorab schon mal einige Infos für euch.
Pachtverträge können noch immer per Handschlag gemacht werden.
Sie sind Rechtskräftig und es gibt da Regelwerke über die Laufzeit und Kündigungen.
Wenn ihr genauere Auskünfte möchtet wendet euch doch direkt mal an der Bauernverband von eurem Bundesland.
Der Bauernverband ist da schon ein guter Ansprechpartner.

…..ich hoffe ich konnte euch weiter helfen.
Gruß Mondial

Die Fragestellerin hat eindeutig kundgetan, dass das Wiesenstück unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden soll - insofern kann es sich nicht um Verpachtung handeln, ob nun ein schriftlicher oder Handschlag-Pachtvertrag abgeschlossen werden kann, ist demzufolge hier völlig irrelevant.
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Zitat (whirlwind, 10.05.2018)
Die Fragestellerin hat eindeutig kundgetan, dass das Wiesenstück unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden soll - insofern kann es sich nicht um Verpachtung handeln, ob nun ein schriftlicher oder Handschlag-Pachtvertrag abgeschlossen werden kann, ist demzufolge hier völlig irrelevant.

tzztzz.......du hast keine Ahnung, also erst einmal schlau machen bevor du hier etwas dazu schreibst das an den Haaren herbeigezogen ist!!....das sieht man an deinem Post.
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Zitat (idun, 10.05.2018)
Bin doch nicht dein Lebenscoach. Google doch einfach über Wegerecht und Gewohnheitsrecht

Wikipedia sagt: Das Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt, sondern durch eine andauernde Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln, die von den Beteiligten als verbindlich akzeptiert worden sind.
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Zitat (SieErPaar, 11.05.2018)
Wikipedia sagt: Das Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt, sondern durch eine andauernde Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln, die von den Beteiligten als verbindlich akzeptiert worden sind.

so scheint es in diesem Fall ja auch zu sein. Jahrelanges Durchlatschen des Grundstücks ohne Widerspruch = Gewohnheitsrecht
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Zitat (idun, 11.05.2018)
so scheint es in diesem Fall ja auch zu sein. Jahrelanges Durchlatschen des Grundstücks ohne Widerspruch = Gewohnheitsrecht

Sicher wird sich das so "eingewöhnt" haben. Aber daraus ergibt sich ja nicht, dass jemand (wahrscheinlich die öffentliche Hand) den Trampelpfad auch befestigen und ausbauen darf.
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Da hätte man dann aber sofort sein Veto einlegen müssen und nicht erst x-Jahre später
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In erster Linie muss ja erstmal derjenige aufpassen, der fremdes Eigentum in Anspruch nimmt.
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Zitat (SieErPaar, 11.05.2018)
In erster Linie muss ja erstmal derjenige aufpassen, der fremdes Eigentum in Anspruch nimmt.

Schön wäre es, aber es gibt leider Lücken, die Leute, die diese Lücken kennen, gerne ausnutzen.
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Zitat (Mondial, 10.05.2018)
tzztzz.......du hast keine Ahnung, also erst einmal schlau machen bevor du hier etwas dazu schreibst das an den Haaren herbeigezogen ist!!....das sieht man an deinem Post.

tztztz......! Nicht jeder labert uninformiert daher, zumindest ich nicht - meine Informationen stammen von einem Juristen. Lass ´ es Dir langsam auf der Zunge zergehen!
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Zitat (SieErPaar, 11.05.2018)
Wikipedia sagt: Das Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt, sondern durch eine andauernde Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln, die von den Beteiligten als verbindlich akzeptiert worden sind.

Ich kanns mir nicht verkneifen: aus einem Otto-Film stammt folgendes Zitat

Gewohnheitsrecht - ich geh dort, ich wohn dort, ich heiz dort... laugh.gif laugh.gif
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