Klassenliste + Datenschutz

Darf eine Liste ehemaliger Mitschüler in der Grundschule mit Namen, Geburtsdaten und Telefonverbindung wegen Datenschutz geschrieben werden oder nicht. Ist das gefährlich? Wozu kann diese Liste missbraucht werden?
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Moin!

Für den Eigengebrauch darf man die Liste sicherlich schreiben. Sobald die Liste anderen zur Verfügung gestellt werden soll, sollte man vorher die schriftliche Einwilligung einholen. Es kann Personen geben, die mit der Auflistung und der Weitergabe personenbezogener Daten nicht einverstanden sind, auch wenn es sich "nur" um ehemalige Mitschüler handelt.
Hier sollte man auch beachten und bei Anfrage die Personen darauf hinweisen, dass eine solche Liste Dritten nicht frei zugänglich gemacht wird oder die Daten für andere Dinge missbraucht werden. Beispiele: Liste auf einer Homepage veröffentlichen, an die ehemalige Schule weitergeben, Weitergabe von personenbezogenen Daten als Kundenempfehlungen/Akquise für Telefongesellschaften, Versicherungen, Gewinnspiele usw.

Ich würde mir in jedem Fall das Einverständnis der betreffenden Personen einholen, sofern die Liste nicht ausschließlich für den Eigengebrauch bestimmt ist und jede Weitergabe und Datenübermittlung an Dritte ausschließt.
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Wozu soll die Liste denn dienen?
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Zitat (Victoria Sponge, 03.01.2019)
Wozu soll die Liste denn dienen?

Vielleicht Klassentreffen?
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Das ist es eben, es kommt darauf an. Wenn einer Adressen sammelt, um alle zu kontaktieren und zusammenzutrommeln, und es nur diesem einen Zweck dient, dürfte das eigentlich kein Problem sein. Irgendwo muss man die Adressen ja auch herbekommen. Was wirklich top secret ist, findet man wahrscheinlich erst gar nicht, bzw was man vertraulich mitgeteilt bekommt, behandelt man auch so.

Wenn die Liste nacher als Sammlung rausgegeben wird, damit alle in Kontakt bleiben können, ist das was anderes. Das würde ich nicht tun, ohne das vorher abgeklärt zu haben. Bzw kann man ja einfach an dem Abend eine Liste rumgehen lassen, auf die sich jeder einträgt, der das möchte, und eben mit den Daten, die er rausgeben will.
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Zitat (emiku, 03.01.2019)
Darf eine Liste ehemaliger Mitschüler in der Grundschule mit Namen, Geburtsdaten und Telefonverbindung wegen Datenschutz geschrieben werden oder nicht. Ist das gefährlich? Wozu kann diese Liste missbraucht werden?

Moin emiku,

erstmal willkommen bei den Muttis.

Gehen wir mal von folgendem Szenario aus: Du willst zwecks Klassentreffen alle zusammentrommeln. Dazu brauchst Du die Kontaktdaten, um alle ansprechen zu können. Das wäre dann Deine Arbeitsunterlage, die ja durchaus auch vertrauliche Daten enthält. Solange Du eine solche Liste nur zum persönlichen Gebrauch aufstellst und nicht distributierst sowie nicht dazu benutzt, um beispielsweise neue Kundschaft für ein möglicherweise existierendes Business zu aquirieren, kann Dir nicht viel passieren.

Gefährlich werden kann es für Dich, wenn Du die Liste ohne schriftliches Einverständnis der darauf Aufgeführten einfach mal so aus der Hand gibst. Die Betroffenen können Dich juristisch belangen. Siehe Datenschutzverordnung.

Missbrauch kann vielfältig damit betrieben werden. Der Phantasie sind da kaum Grenzen gesetzt.

Aber werden wir mal spitzfindig: Die Geburtsdaten würde ich persönlich in einer solchen Liste auf keinen Fall aufführen. Da gehören meines Erachtens Vor- und Zuname sowie Geburtsname hinein, um die jeweiligen Personen einwandfrei wiedererkennen zu können. Außerdem noch die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse. Solange diese Daten problemlos über öffentlich zugängliche Medien wie Telefonbuch oder soziale Netzwerke zu recherchieren sind, kommst Du auch mit dem Datenschutz nicht in Konflikt. Selbst in dem Fall, wenn Du die Liste einem ausgewählten Personenkreis - in diesem Fall den ehemaligen Klassenkameraden - zur Verfügung stellen solltest. Heikel wird es, wenn Daten nicht aus allgemein zugänglichen Quellen stammen sollten. Auf jeden Fall wird es eine recht aufwändige Aufgabe werden, eine solche Liste aufzustellen.

Grüßle,

Egeria
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Zitat (Egeria, 04.01.2019)
Die Geburtsdaten würde ich persönlich in einer solchen Liste auf keinen Fall aufführen. Da gehören meines Erachtens Vor- und Zuname sowie Geburtsname hinein, um die jeweiligen Personen einwandfrei wiedererkennen zu können. Außerdem noch die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse. Solange diese Daten problemlos über öffentlich zugängliche Medien wie Telefonbuch oder soziale Netzwerke zu recherchieren sind, kommst Du auch mit dem Datenschutz nicht in Konflikt. Selbst in dem Fall, wenn Du die Liste einem ausgewählten Personenkreis - in diesem Fall den ehemaligen Klassenkameraden - zur Verfügung stellen solltest.

Meines Wissens nicht komplett richtig - leider ist die DSGV wieder mal so schlampig formuliert, daß die Gerichte am Ende klären müssen, was richtig ist und was nicht. Damit entwickelt sich so eine Art Aberglauben, was man jetzt schreiben muss, deshalb liest man jetzt bei vielen Webseiten seitenlange Begriffserklärungen und pseudojuristischen Mist, den sich der Betreiber irgendwoher kopiert hat.
Richtig: nur die Daten aufbewahren, die Du für den beabsichtigten Zweck brauchst, andere nicht (Geb.datum). Wenn die Daten nicht mehr gebraucht werden, musst Du sie löschen, ebenfalls auf Wunsch des Betroffenen. Weitergeben musst Du sie ja nicht, das wäre auch eine Sicherheitslücke.
Ohne Gewähr: was Du vielleicht weitergeben willst, ist eine Teilnehmerliste, die jeder selbst ergänzen kann: nur den Termin, den Namen und "kommt / kommt nicht".. So eine Liste kannst du z.B. mit Google Tabellen oder Bullsheet anlegen.
Dann mailst Du die Dir bekannten Leute an und gibst ihnen den Link, ohne selbst andere Namen einzutragen, das soll jeder selbst. Mit dem Eintrag erklärt sich jeder damit einverstanden, dort gelistet zu sein und daß der Link ggfs. an andere potentielle Teilnehmer weitergegeben wird. Nach dem Treffen wird die Liste gelöscht. Telefonnummer, EMail usw. brauchen dort auch nicht stehen; wer will, kann sie ja Dir zurückmailen oder beim Treffen Visitenkarten austeilen.
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Ich organisiere die regelmäßigen Klassentreffen. Die Ehemaligen werden per Mail angeschrieben.
Damit die Mails für alle sichtbar sind, klicke ich BCC (im Adressbereich) an.

So bleiben die Mailadressen nur bei mir und sind für niemanden sichtbar. Es sei denn... meine Mails werden gehäckt, was ich allerdings nicht hoffe...
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Zitat (ursula, 05.01.2019)
Damit die Mails NICHT für alle sichtbar sind, klicke ich BCC (im Adressbereich) an.
BCC = Blind(e) .. Copy.

Danke für den Hinweis Ursula :daumenhoch: :blumenstrauss:

~~~

Just heute ging erneut durch die Presse, wie gefährlich die Weitergabe von Klarnamen und Geburtsdaten ist, da diese vielfach ausreichen, um zB. am Bankkonto rumzumanipulieren.

Noch spassiger ist für Betroffene der Identitätsklau, denn dann kommen sie in diesem Leben auf keinen grünen Zweig mehr. :wüste:

Bearbeitet von molch am 06.01.2019 00:08:00
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Zitat (molch, 06.01.2019)
BCC = Blind(e) .. Copy.
Danke für den Hinweis Ursula :daumenhoch:  :blumenstrauss:


@molch: Irrtum deinerseits:
Du zitierst Ursula mit:
" Zitat (ursula, 05.01.2019)
Damit die Mails NICHT für alle sichtbar sind, klicke ich BCC (im Adressbereich) an. "

Aber das von dir einfügte NICHT ist falsch.
Die Mails sollen durchaus allen Adressaten zugänglich gemacht werden, nicht aber deren aller Emailadressen.
Daher BCC*. Damit geht der Text an alle Adressaten, aber jeder sieht nur seine eigene Emailadresse.



* Carbon Copy ( CC ) ist so wie ganz früher ein Kohlepapier, mit dem man Texte vervielfältigen konnte.
Jeder bekommt alles - auch alle Adressen.

Blind Carbon Copy ( BCC ) bedeutet, man bekommt ein Exemplar eines vervielfältigten Textes, sieht aber nicht, wer die anderen Empfänger sind.

Bearbeitet von Jeannie am 06.01.2019 00:58:11
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Danke Jeannie :)

Mein Fehler lag darin "Mail" als e-mail-addresse zu verstehen, denn oben steht
"Die Ehemaligen werden per Mail angeschrieben."
-- und anschreiben tut man ja nicht mit dem Inhalt, sondern mit der Adresse.

Wie auch immer ~ jetzt sollte es für alle klar geworden sein :)
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