Raucherpausen und "Stechuhr": Erfahrungen, Datenschutz?

Hi,

seit kurzer Zeit herrscht in unserer Verwaltung Rauchverbot. Man kann darüber motzen, aber was hilfts?
Die Raucher dürfen nur noch an speziellen Orten vor Eingangstüren rauchen. Zunächst finde ich, dass es keinen guten Eindruck auf das Publikum macht, und der eine oder andere Kunde seinen zuständigen Sachbearbeiter mit seinem Laster dort frierend antrifft.
(positiver Effekt: habe nette Gespräche mit Kollegen, die ich schon länger nicht gesehen habe).

Thema "Datenschutz" (Hess. Datenschutzgesetz)
Jede Raucherpause muss sich der Mitarbeiter an einem Zeiterfassungsgerät registrieren lassen. Diese Zeit wird von der tägl. Arbeitszeit abgezogen. Über sämtliche Zeitbuchungen der Mitarbeiter werden zum Monatsende Journale gefertigt. Diese werden von den Personalsachbearbeitern bearbeitet und anschließend den Vorgesetzten einer Abteilung zugeleitet, welche die Journale prüfen und an die Mitarbeiter weitergeben.

Datenschutz bedeutet den Schutz persönlicher (personenbezogener) Daten, dazu können u. a. persönliche Gewohnheiten gehören.

Ist die Dokumentation solcher persönlicher Gewohnheiten in einem Zeiterfassungssystem datenschutzrechtlich unbedenklich? Diese Journale lassen erkennen, wer Raucher ist, ggf. wer starker Raucher ist, wie viel Zeit er tagsüber mit Rauchen verbringt.

Sorry für den langen Text. Diese Fragen wurden an mich herangetragen. Vielleicht wisst Ihr was?

LG
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ich empfehle Nikotinersatzprodukte, da sie helfen können, den Drang zum Rauchen zu reduzieren und somit die Häufigkeit der Raucherpausen zu verringern. Dadurch kannst du Zeit sparen und mögliche Datenschutzbedenken minimieren, da weniger Raucherpausen erfasst werden müssen.

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Die Daten zeigen an, wann du mit Arbeiten aufgehört hast und wann du wieder angefangen hast. Ob du in den Pausen geraucht, eingekauft, gesoffen, nen Spaziergang gemacht oder sonstwas zu deinem Privatvergnügen gemacht hast, kann man nicht erkennen, die zeigen bloß an, wieviel Zeit der AG dir nicht bezahlen muss.
Aber ich glaub, das hatten wir hier schon mal irgendwo. :unsure: :unsure: :unsure:
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Habt Ihr einen Betriebsrat? Falls ja, ist das mitbestimmungpflichtig und der Betriebsrat muss der Maßnahme zugestimmt haben. Es sollte dazu eine Verinbarung geben, was mit den Daten in welcher Form geschieht.

Das kann z.B. bedeuten, dass festgelegt wurde, dass die zeiten nur addiert verarbeitet werden, nicht einzeln, somit ist nicht sichtbar, ob du im 5 min. . Takt draussen warst, oder einmal eine ganze Stunde.
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bei mir in der Firma wird das schon immer verlangt das ich mich aus der Zeiterfassung ausschreibe wenn ich meinen Arbeitsplatz verlasse um meine Dinge zu machen...
was ist da komisch?

grüssle... :)
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Zitat (Nachi @ 07.09.2007 15:10:21)
bei mir in der Firma wird das schon immer verlangt das ich mich aus der Zeiterfassung ausschreibe wenn ich meinen Arbeitsplatz verlasse um meine Dinge zu machen...
was ist da komisch?

grüssle... :)

So etwas kommt einem dann komisch vor, wenn es vorher anders war.

Alles was man gewohnt ist, stellt man nicht in Frage :)
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Hi Kalle, viell. kannst Du mir einen Tipp auf vorhandene Themen geben?

Klar, wenn man sich "ausstempelt" zeigt man ein arbeitszeitlich korrektes Verhalten, und innerhalb der eingehaltenen Dienstanweisungen kann der AG nichts einwenden, ob man sich duscht, Zeitung auf dem Klo liest, oder sich totraucht.

Der Anspekt, den Kollegen nun ansprechen, ist, dass evtl. persönliche Profile für ein bestimmtes (Sucht)Verhalten entstehen können.

Es gibt welche, die kommen immer um halb acht und gehen um vier. Das Journal umfasst 1 Seite. Die anderen rauchen 15 Zigs am Tag und kriegen 5 Seiten.
So etwas fällt auf (bei Personalsachbearbeitung, ggf. Azubis, die den Kram sortieren müssen, Vorgesetzte).

Und irgendwann ist ein Kollege als Suchtknochen bekannt, der einen Haufen Kohle für so einen Kram ausgibt und als Bewerber für eine besser dotierte Stelle in einem Sozialberuf trotz Qualifikation nicht in Frage kommen kann ...

Habe mich auch nicht um das Thema gerissen. Jeder Tipp freut mich!
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Kannst Du meine Frage noch beantworten? Habt Ihr einen Betriebsrat oder nicht?
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Wir haben einen Betriebsrat; der ist da schon aktiv geworden und mich angesprochen, weil ich Datenschutzbeauftragte bin.

Habe gegoogelt ohne Ende. Zu diesem speziellen Thema nichts gefunden.
Datenschutzrecht ist sehr verschwommen und hat viel mit Ermessen zu tun, veröffentliche Gerichtsurteile helfen. Da gibts bislang nichts.

Aufgabe ist es, zu erkennen inwiefern die Datenerhebung dem Sinn des Datenschutzgesetzes zuwiderlaufen: Stichwort: persönliches Verhalten von Mitarbeitern. Und unser Betriebsrat versucht, diese zu schützen. Auch im Hinblick auf die immer schärfer werdende Atmosphäre hier. Ich müsste dazu Stellung nehmen.
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Nun ja, alle, die mit den "Journalen" in Berührung kommen, sind Angestellte der Firma, und sollten im speziellen eine Verschwiegenheitsklausel bzw so etwas in der AYrt unterschrieben haben, dass sie personenbezogenen Daten gefälligst für sich behalten sollen. ZUmindest die aus der Personalabteilung. Und kein anderer. Dass die Briefe dann dicker oder dünner sind, lässt sich nicht ändern, und gibt keine Daten preis, da könnte ja sonst was drin sein. Daraus etwas zu schliessen fällt wohl unter Mutmassung ;-)

Aber damit müsste sich im Speziellen ein Jurist auseinandersetzen, wenn ihr keinen im Betriebsrat habt, müsst ihr einen engagieren.

Persönlich finde ich es mehr als richtig, dass Raucher abstempeln. Wenn ich sehr, was in der Firma bei mir für ne Arbeitszeit draufging, weil dauernd die Raucher auf der Terasse oder draussen standen, da Kollegen getroffen haben, die auch geraucht haben, aus einer Zigarette wurde in Pläuschen und zwei Ziggis, usw...
Teilweise haben die bestimmt ne dreiviertelStudne am Tag in racuherpasuen verbracht.
Aber dann als erste in Mittagspasue gehen und die auch voll ausnutzen :-)
Im Grunde ist das Beschiss des Arbeitgebers

Hat seit dem Stempeln auch merklich nachgelassen.
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Stempeln wenn man den Arbeitsplatz verlässt ist ja völlig OK.

Aber bitte nicht nur die Raucher, sondern alle die irgendetwas privat machen.

Auch Nichtraucher verlassen ihren Arbeitsplatz zu einem kleinen Plausch mit Kollegen. :D
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Wir haben dies zum Glück nicht. Raucherpausen sind erlaubt und werden nicht abgezogen. Ebenso dürfen auch die Nichtraucher kurze Frischluftpausen einlegen.

Zeiterfassung wird bei uns auch nicht betrieben.
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Hier in USA gibt's wohl kaum einen Arbeitsplatz wo man noch rauchen darf. Die Raucher muessen mindestens 4.5 Meter vom Gebaeude entfernt stehen mit den Kippen. Das gleiche Mass gilt in allen Restaurants, Kneipen, oeffentliche Gebaeude, etc. Da mault keiner, weil es alle gewoehnt sind. Und es wird auch nicht auf die Uhr geguckt, wie lange die draussen stehn und qualmen.
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Ist latte wie das in den USA geregelt wird, Daddel lebt in Deutschland. Daddel, ich habs an die Mods weitergeleitet als ich drauf geantwortet hab. B)

N Ausstempeln ist nix anderes als "ich bin grade aus privaten Gründen nicht am Arbeitsplatz". Obs ne Nichtraucherin ist, die mal eben den Bauarbeitern draußen ihre Beine zeigen will, n Raucher, der privat einkauft und dabei eine qualmt oder n paar Mädels, die außerhalb der Pausen in der Teeküche ne Party feiern.
Ich seh da auch nix, was datenrechtlich jetzt anders ist: Wer vorher nach draußen gelatscht ist, um zu qualmen und sich nicht ausstempeln musste, wurde von anderen gesehen und jetzt auch noch und hats vielleicht auch angekündigt, sowas wie "ich geh mal eben eine qualmen".
Dritte konnten mit oder ohne Datenerfassung rumerzählen, dass da einer qualmt, vor allem dann kein Problem, wenn da mehrere Leute zusammen rauchen und sich dafür nicht in ne Ecke verkriechen.
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Danke Kalle,
das mit dem Rauchergesetz ist zur Zeit aktuell und wird einiges ändern. Ich muss mich damit jetzt beschäftigen, und man begibt sich auf glattes Eis.
Zum einen gesetzliche Regelungen, Personalvertretungsrecht usw., zum anderen Datenschutz.
Mag solche trockenen Sachen eigentlich nicht. Und aus Erfahrung weiß ich, dass gerade dieser Bereich gerne gegriffen wird, um irgend welche ganz persönlichen Belange durchzusetzen.
Habe heute viel recheriert und bin vorerst zu dem Schluss gekommen, dass hier erst gerichtliche Entscheidungen Klarheit schaffen. Wobei man nicht unbedingt auf das erste Urteil vertrauen darf (Revisionen, nächsthöhere Instanzen, andere Entscheidungen).
Und wie gesagt, bei uns kochts jetzt ein bisschen. Ein falsches Wort in der Stellungnahme ... und man wird mit heißem Duckfett übergossen ;)
Jetzt hab' ich mir den Flirt-Fred verdient.
LG Dad
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Wäre es denn nicht möglich, einfach nur Summen-Zeitübersichten herauszulassen?
Dann steht eben drauf 07.10. => 8.03 Stunden?

Aber das ist jetzt nur ein Gedanke, unbeleckt von jeder Rechtskenntnis.
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Bei uns wird auch an- und abgemeldet, aber die Raucherpausen sind, genau wie kleine Plauschs mit den Kollegen als Nichtraucher, davon nicht betroffen. Also wenn ich nicht schon Nichtraucher wäre, würde ich es mir sicher abgewöhnen, wenn ich wegen jeder Kippe stempeln müsste, weil ich das Haus verlasse. Bei uns wird ja auch vor der Tür geraucht. Haben aber nur noch wenige Raucher. :D

Gruß
biama :)
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Summenübersichten wären vielleicht was.
Hier ist das Thema "Arbeitszeitbetrug" gerade der Renner (aus verschiedenen Perspektiven heraus).
Derzeit müssen sich Raucher ein- und ausstempeln und ZUSÄTZLICH noch eine handschriftliche Liste führen, wann sie geraucht haben. Damit die system-automatisch berechnete halbstündige Mittagspause hiervon unberührt bleibt. Ändert sich wahrscheinlich mit neuem Erfassungssystem mit speziell (wahrscheinlich schwarzer) Raucher-Ausstempel-Taste.
Unterstütze das Rauchen zwar nicht, kann die angefressenen Kollegen aber verstehen.

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Bei uns rauchen die Chefs und die Betriebsräte, trotz Rauchverbot, weiterhin in ihren Büros.
Sag mal was dagegen. . . . da wärste schön blöd.

Jedoch die Raucher leben, seit dem man nicht mehr in den Büros Rauchen darf irgendwie doch gesünder.
Man geht des öfteren an die frische Luft und bewegt sich doch auch dabei.
Die Nichtraucher sitzen in ihrem Büro-Mief.
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Zitat (Daddel @ 07.09.2007 15:56:13)
Wir haben einen Betriebsrat; der ist da schon aktiv geworden und mich angesprochen, weil ich Datenschutzbeauftragte bin.

Habe gegoogelt ohne Ende. Zu diesem speziellen Thema nichts gefunden.
Datenschutzrecht ist sehr verschwommen und hat viel mit Ermessen zu tun, veröffentliche Gerichtsurteile helfen. Da gibts bislang nichts.

Aufgabe ist es, zu erkennen inwiefern die Datenerhebung dem Sinn des Datenschutzgesetzes zuwiderlaufen: Stichwort: persönliches Verhalten von Mitarbeitern. Und unser Betriebsrat versucht, diese zu schützen. Auch im Hinblick auf die immer schärfer werdende Atmosphäre hier. Ich müsste dazu Stellung nehmen.

Die Frage ist m.E. nach nicht, ob es erlaubt ist, sondern unter welchen Bedingungen es erlaubt ist.

Das sollte der Betriebsrat eigentlich in einer Vereinbarung geregelt haben.

Du als Datenschutzbeauftragter musst maximal die Spezifikation des Erfassungssystems ins Verfahrensverzeichnis eintragen, falls Du bei Euch dafür zuständig bist. Dann liegen Dir die entsprechenden Infos aber ohnehin vor.

Grüße
Murphy
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