Hi,
seit kurzer Zeit herrscht in unserer Verwaltung Rauchverbot. Man kann darüber motzen, aber was hilfts?
Die Raucher dürfen nur noch an speziellen Orten vor Eingangstüren rauchen. Zunächst finde ich, dass es keinen guten Eindruck auf das Publikum macht, und der eine oder andere Kunde seinen zuständigen Sachbearbeiter mit seinem Laster dort frierend antrifft.
(positiver Effekt: habe nette Gespräche mit Kollegen, die ich schon länger nicht gesehen habe).
Thema "Datenschutz" (Hess. Datenschutzgesetz)
Jede Raucherpause muss sich der Mitarbeiter an einem Zeiterfassungsgerät registrieren lassen. Diese Zeit wird von der tägl. Arbeitszeit abgezogen. Über sämtliche Zeitbuchungen der Mitarbeiter werden zum Monatsende Journale gefertigt. Diese werden von den Personalsachbearbeitern bearbeitet und anschließend den Vorgesetzten einer Abteilung zugeleitet, welche die Journale prüfen und an die Mitarbeiter weitergeben.
Datenschutz bedeutet den Schutz persönlicher (personenbezogener) Daten, dazu können u. a. persönliche Gewohnheiten gehören.
Ist die Dokumentation solcher persönlicher Gewohnheiten in einem Zeiterfassungssystem datenschutzrechtlich unbedenklich? Diese Journale lassen erkennen, wer Raucher ist, ggf. wer starker Raucher ist, wie viel Zeit er tagsüber mit Rauchen verbringt.
Sorry für den langen Text. Diese Fragen wurden an mich herangetragen. Vielleicht wisst Ihr was?
LG
seit kurzer Zeit herrscht in unserer Verwaltung Rauchverbot. Man kann darüber motzen, aber was hilfts?
Die Raucher dürfen nur noch an speziellen Orten vor Eingangstüren rauchen. Zunächst finde ich, dass es keinen guten Eindruck auf das Publikum macht, und der eine oder andere Kunde seinen zuständigen Sachbearbeiter mit seinem Laster dort frierend antrifft.
(positiver Effekt: habe nette Gespräche mit Kollegen, die ich schon länger nicht gesehen habe).
Thema "Datenschutz" (Hess. Datenschutzgesetz)
Jede Raucherpause muss sich der Mitarbeiter an einem Zeiterfassungsgerät registrieren lassen. Diese Zeit wird von der tägl. Arbeitszeit abgezogen. Über sämtliche Zeitbuchungen der Mitarbeiter werden zum Monatsende Journale gefertigt. Diese werden von den Personalsachbearbeitern bearbeitet und anschließend den Vorgesetzten einer Abteilung zugeleitet, welche die Journale prüfen und an die Mitarbeiter weitergeben.
Datenschutz bedeutet den Schutz persönlicher (personenbezogener) Daten, dazu können u. a. persönliche Gewohnheiten gehören.
Ist die Dokumentation solcher persönlicher Gewohnheiten in einem Zeiterfassungssystem datenschutzrechtlich unbedenklich? Diese Journale lassen erkennen, wer Raucher ist, ggf. wer starker Raucher ist, wie viel Zeit er tagsüber mit Rauchen verbringt.
Sorry für den langen Text. Diese Fragen wurden an mich herangetragen. Vielleicht wisst Ihr was?
LG