Im Dezember 2017 habe ich Tickets für ein Konzert im Oktober 2018 gekauft.
Das Konzert wurde im Februar 2018 abgesagt.
Auf der Website des Veranstalters war seit Ende Februar 2018 angegeben, daß die Tickets bis spätestens Ende Oktober 2018 zur Rückgabe angemeldet und eingesendet werden müssen, danach wäre eine Rückgabe nicht mehr möglich.
Als ich Anfang 2019 meine Tickets einreichte, wurde mir die Erstattung aus diesem Grunde und aufgrund dessen daß diese Regelung auch in den AGB`s beim Kauf gestanden hätte (das stimmt, dort stand, daß eine Rückgabe bei Absage der Veranstaltung nur bis 6 Monate nach der Bekanntgabe der Absage möglich ist) verweigert.
Ist das so zulässig ? Ist mein Geld jetzt verloren ?
Kennt sich jemand mit dieser Thematik aus ? :)
Das Konzert wurde im Februar 2018 abgesagt.
Auf der Website des Veranstalters war seit Ende Februar 2018 angegeben, daß die Tickets bis spätestens Ende Oktober 2018 zur Rückgabe angemeldet und eingesendet werden müssen, danach wäre eine Rückgabe nicht mehr möglich.
Als ich Anfang 2019 meine Tickets einreichte, wurde mir die Erstattung aus diesem Grunde und aufgrund dessen daß diese Regelung auch in den AGB`s beim Kauf gestanden hätte (das stimmt, dort stand, daß eine Rückgabe bei Absage der Veranstaltung nur bis 6 Monate nach der Bekanntgabe der Absage möglich ist) verweigert.
Ist das so zulässig ? Ist mein Geld jetzt verloren ?
Kennt sich jemand mit dieser Thematik aus ? :)