Keine Ticket-Erstattung nach Konzertabsage ?

Im Dezember 2017 habe ich Tickets für ein Konzert im Oktober 2018 gekauft.

Das Konzert wurde im Februar 2018 abgesagt.

Auf der Website des Veranstalters war seit Ende Februar 2018 angegeben, daß die Tickets bis spätestens Ende Oktober 2018 zur Rückgabe angemeldet und eingesendet werden müssen, danach wäre eine Rückgabe nicht mehr möglich.
Als ich Anfang 2019 meine Tickets einreichte, wurde mir die Erstattung aus diesem Grunde und aufgrund dessen daß diese Regelung auch in den AGB`s beim Kauf gestanden hätte (das stimmt, dort stand, daß eine Rückgabe bei Absage der Veranstaltung nur bis 6 Monate nach der Bekanntgabe der Absage möglich ist) verweigert.

Ist das so zulässig ? Ist mein Geld jetzt verloren ?
Kennt sich jemand mit dieser Thematik aus ? :)
3 hilfreiche Antworten, nur hilfreiche Antworten anzeigen
Ja. Jeder Anwalt für Vertragsrecht sollte sich in diesen Dingen auskennen.

In diesem Forum können wir dir nur sagen, ob die Tickets besser mit Ketchup oder Currysauce schmecken.

Edit: Du hast mit dem Kauf der Tickets einen Vertrag abgeschlossen. Und an den haben sich beide Seiten zu halten. Ob dieser Vertrag Rechtsgültigkeit besitzt, kann dir nur der Anwalt sagen.

Bearbeitet von Highlander am 12.07.2019 19:57:13
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Rechtlich gesehen kann ich dir nicht helfen.

Aber warum hast du den Termin verpennt?
War doch wirklich lange Zeit.
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Kann dir rechtlich auch nicht helfen, bin kein Jurist, aber du hattest die Möglichkeit zur Rückgabe und über ein halbes Jahr Zeit.
Ich könnte mir vorstellen, dass das jetzt eine Frage der Kulanz ist, der Veranstalter aber zu nichts mehr verpflichtet ist.
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Rechtlich wird dir das wohl nur ein Anwalt sagen können. Aber was mir auffällt: du weißt seit Februar 2018 (!), dass das Konzert abgesagt ist und du bis Oktober 2018 die Tickets einreichen musst ... und schickst Anfang 2019 (!) die Tickets zur Erstattung ein und wunderst dich, dass du kein Geld mehr bekommst?

Als ich mal Tickets für ein Konzert gekauft hatte, was immer wieder räumlich verschoben wurde, habe ich ganz genau nachgeschaut, ob und wie ich die Tickets ggfs zurückgeben kann. Und mir diese Frist sogar in mein Handy eingetragen. Immerhin sind Konzertkarten nicht gerade billig und Geld zu verschenken habe ich nicht.
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Zitat (Binefant @ 13.07.2019 11:05:18)
Immerhin sind Konzertkarten nicht gerade billig und Geld zu verschenken habe ich nicht.

Mi-ke offensichtlich auch nicht, sonst würde er/sie nicht um Rat fragen.

Und mal ehrlich: Hast du noch nie etwas verpasst/übersehen/vergessen? Wenn nein, dann gratuliere ich dir voller Neid... :traurig:
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Bin kein Jurist, aber ich denke, wenn die Zeit zum Umtauschen verpasst wurde - Pech gehabt bzw. selbst schuld. :pfeifen:
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Zitat (Golden-Girl @ 13.07.2019 13:03:55)
Bin kein Jurist, aber ich denke, wenn die Zeit zum Umtauschen verpasst wurde - Pech gehabt bzw. selbst schuld. :pfeifen:

Das denke ich auch. Abheften unter der Rubrik >dumm gelaufen< :pfeifen:
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Buchs ab unter A wie Erfahrung ab oder du must einen langwierigen Rechtstreit anzetteln
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