Erbrecht: Erbrecht

Hallo
Kennt jemand ein gutes forum für Erbrecht was kostenlos ist mit fachauskünften?
Lg sareno
16 hilfreiche AntwortenNur hilfreiche Antworten anzeigen
Fachauskunft wird dir keiner kostenlos im Internet erteilen dürfen. Es gibt Rechtsforen, aber wenn du da eine konkrete Frage hast, würde ich sie als "fiktives Gedankenspiel" formulieren. Vielleicht bekommt du eine Antwort.
Aber niemand wird sich den Schuh anziehen, dich offiziell in einem echten Fall zu beraten.
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Hallo
Welche foren gibt es denn zum beispiel? Früher gab es jurathek.de
Lg sareno
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Bitte sehr - klick -.

Hättest du aber bestimmt auch selbst hinbekommen. wink.gif
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Hallo
Erstmal danke für die Antwort. Wenn eine Witwe einen erbschein beantragt, bekommen dann die kinder auch Nachricht darüber, das die frau diesen beantragt hat.

Lg sareno
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Wir geben hier keine Rechtsberatung. Bitte wende dich an eines der Foren oder wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann anrufen, Sachlage schildern und darüber einen entsprechenden Anwalt konsultieren, der sich mit Erbrecht auskennt.
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Zitat (sareno, 13.06.2020)
Hallo
Erstmal danke für die Antwort. Wenn eine Witwe einen erbschein beantragt, bekommen dann die kinder auch Nachricht darüber, das die frau diesen beantragt hat.

Lg sareno

Ruf beim Amtsgericht Abteilung Nachlassverwaltung an. Die können dich beraten
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Wenn beim Nachlassgericht jemand einen Erbschein beantragt bekommt jeder Erbberechtigte Nachricht ob er das Erbe annimmt oder ausschlägt. Das Ausschlagen ist an eine Frist gebunden.
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Hallo

Und woher wollen die wissen ob noch Kinder da sind, denn der mann hatte neu geheiratet und dann gibt es doch ein neues stammbuch. Stehen da kinder aus erster ehe drin?
Lg sareno
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Wer rechtlich verbindliche Auskünfte möchte sollte fachliche Beratung in Anspruch nehmen , das kostet nicht die Welt
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Also bei uns war das damals so. Wir Kinder wurden bekamen auch das Testament zugeschickt
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Zitat (Donnemilen, 14.06.2020)
Wer rechtlich verbindliche Auskünfte möchte sollte fachliche Beratung in Anspruch nehmen , das kostet nicht die Welt

Genau so ist es.....
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Hallo curleysue
Aber es liegt kein Testament vor das ist ja das Problem.ateht denn in dem neuen stammmbuch auch drin, dass der mann kinder aus erster ehe hat mit namen geburtsdatum ...
Lg
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Nochmal @sareno:
wir können und dürfen keine Rechtsauskünfte geben.
Wende Dich an das Nachlassgericht oder einen Notar für Erbrecht.
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Zitat (sareno, 14.06.2020)
Hallo curleysue
Aber es liegt kein Testament vor das ist ja das Problem.ateht denn in dem neuen stammmbuch auch drin, dass der mann kinder aus erster ehe hat mit namen geburtsdatum ...
Lg

Dann gilt die gesetzliche Erbfolge.
Frag einfach beim Nachlassgericht an und hör auf, hier zu nerven.
Niemand wird dich hier beraten.
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Nur so viel :
in jedem Standesamt ist vermerkt wer geboren und gestorben ist .Wenn Du das Standesamt der zuständigen Gemeine weisst , kannst Du Dir auch mit dem entsprechenden Nachweis der Verwandtschaft einen Ausdruck des Stammbuches drucken lassen . Ich brauchte den Ausdruck aufgrund meiner Scheidung . Kostet nur eben Gebühren .

Bearbeitet von Schnuff am 14.06.2020 15:56:51
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Als mein Vater starb und kein Testament hinterließ, erbte eine Hälfte seines Vermögens meine Mutter, die andere Hälfte seine Kinder.

Ich denke mal, Du willst die Kinder aus seiner früheren Beziehung nicht hintergehen. Du weißt ja von deren Existenz. Deswegen verstehe ich gerade Dein Problem nicht......
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Zitat (SissyJo, 14.06.2020)
Ich denke mal, Du willst die Kinder aus seiner früheren Beziehung nicht hintergehen. Du weißt ja von deren Existenz. Deswegen verstehe ich gerade Dein Problem nicht......

Du weisst doch, beim Sterben und Erben zeigt der Mensch sein wahres Gesicht whistling.gif
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Zitat (idun, 14.06.2020)
und hör auf, hier zu nerven.

Wer nervt? Schreibt man das so?
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Zitat (Donnemilen, 14.06.2020)
Wer rechtlich verbindliche Auskünfte möchte sollte fachliche Beratung in Anspruch nehmen , das kostet nicht die Welt

Donnemilen: Das kostet nicht viel sagst du, es kommt darauf an was dir monatlich Geld Überbleibt. Aber man sollte sich immer richtig beraten lassen, bei einem vereidigten Anwalt.
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