Erlöschung der Garantie bei Umzug? Habt Ihr so was schon mal gehört?

Morgäähn,

ich habe eine Couch reklamiert, weil eine Naht aufgeplatzt ist. Da hat mir die Tante von OTTO erzählt, dass - wenn man umzieht - also ein Weitertransport des Möbelstücks vorliegt, die Garantie erlöscht. gruebel.gif

Habt Ihr so was schon mal gehört?

Danke für Eure Antworten,

Tischoor
Die betrachten das dann wohl als Transportschaden. Und für den wären sie ja wirklich nicht verantwortlich zu machen. Jetzt müsstest Du denen nachweisen, dass die Naht schon vorher nicht richtig genäht war. Also ein Schaden in der Herstellung. Aber mach das mal ohne sachverständigen Gutachter. sad.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
also das fänd ich schon ne frechheit! warum sollen die nicht beweisen das es ein umzugschaden ist?

dann dürfte man ja nich mit neuen klamotten umziehen...

frechheit!
Gefällt dir dieser Beitrag?
Bist du selber umgezogen oder hattest du eine Firma???

Auch wenn du mit Freunden umgezogen bist würde ich versuchen von denen eine Bestätigung zu bekommen, dass die schadhafte Stelle beim Umzug entdeckt wurde, ansonsten schau mal ob einer deiner Bekannten eine Haftplicht hat mit der Klausel, Freundschaftsdienst, dann wäre das auch über die zum regeln.

Wenn du noch nix schriftliches gemacht hast, setzt einen Brief auf mit Bild vom Sofa und Rechnung, setzt eine Frist von ca. 10 Arbeitstagen zur schriftlichen Stellungsnahme oder Reparatur und der Bitte die entsprechende Klausel im Vertrag zu zeigen.

Wenn das Sofa an der Rückwand beschädigt ist dann würde ich sagen dass man den Schaden ja vorher nicht gesehen hat.

Bearbeitet von grizzabella am 27.04.2006 10:24:01
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat
Auch wenn du mit Freunden umgezogen bist würde ich versuchen von denen eine Bestätigung zu bekommen, dass die schadhafte Stelle beim Umzug entdeckt wurde,


Was meinst Du wieviele das machen?

Außerdem kann das ja jeder sagen, war schon so - Ich hab nix gemacht! (Mach ich immer so wink.gif )

Heikle Sache, ich glaub aber nicht, dass die den Schaden regulieren.... anders wäre gewesen, wenn Du gesagt hättest, du hast die weggenommen, um da hinter zu putzen, dann können die ja nix, weil das Stück ja nicht transportiert wurde!



Editiert aufgrund eines Urteils des Hamburger Landgerichts (Az. 324 O 721/05)

Bearbeitet von Rausg'schmeckte am 27.04.2006 13:45:14
Gefällt dir dieser Beitrag?
OFFTOPIC ON

Editiert aufgrund eines Urteils des Hamburger Landgerichts (Az. 324 O 721/05)

OFFTOPIC OFF

Wenn du der "Tante" was von einem Umzug erzählt hast, dann werden die sich sehr wohl weigern irgendwelche Schäden zu bezahlen oder Ersatz zu leisten. Leider weiss ich jetzt nur nicht wer in der Beweisspflicht steht - du oder das Versandhaus.

Ich würde es auch versuchen über die Haftpflicht zu regeln - es sei denn, die stufen die Beiträge gleich unverhältnismässig höher.

Bearbeitet von obelix am 29.04.2006 16:46:29
Gefällt dir dieser Beitrag?
Privathaftplicht wird meines Wissens nicht hochgestuft bei einem Schaden

Bearbeitet von grizzabella am 27.04.2006 12:35:50
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (grizzabella, 27.04.2006)
Privathaftplicht wird meines Wissens nicht hochgestuft bei einem Schaden

huh.gif
Biste sicher? Kommt das nicht auf die Höhe des Schadens an?

Ich weiss es leider auch nicht genau - bin kein Versicherungsmensch. unsure.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (DasMännle, 27.04.2006)
Wenn du der "Tante" was von einem Umzug erzählt hast, dann werden die sich sehr wohl weigern irgendwelche Schäden zu bezahlen oder Ersatz zu leisten. Leider weiss ich jetzt nur nicht wer in der Beweisspflicht steht - du oder das Versandhaus.


In den ersten 6 Monaten liegt die Beweispflicht beim Händler, danach andersrum.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Wir hatten schon mehrere Schäden und haben einen alten Vertrag, unser Versicherungsfritze will zwar immer dass wir ihn umstellen, aber mir wäre nix bekannt das die hochgestuft wird.

Das gleiche ist ja bei Versicherungen für Anhänger, wenn der nicht am

Ich kenne die Stufen nur von der KFZ Haftpflicht. Werde mich aber mal schlau machen.
Gefällt dir dieser Beitrag?
Also, die wissen von dem Umzug natürlich, weil sie die Couch an eine andere Adresse geliefert haben.

Die Geschichte geht ja noch weiter....

Erst kam jemand, um sich den Schaden zu begutachten (1. Urlaubstag), dann kam dieselbe Person, um das Polster abzuholen (2. Urlaubstag) und gestern kamen 2 andere Herren, die das Polster wieder dran montiert haben (3. Urlaubstag). Dafür haben sie eine 3/4 Std. gebraucht, weil sie einfach nicht wußten, wie sie die Scharniere befestigen müssen. Obwohl ich ihnen gleich gesagt habe, wie es dran kommt.

So - dabei haben sie mir den Innenstauraum der Couch beschädigt, desweiteren wurde die Naht so schlecht genäht, dass es jetzt schlimmer aussieht wie vorher.

Nächste Woche soll nochmal jemand vorbei kommen (4. Urlaubstag oder sie sind endlich mal bereit, in einer Zeit zu kommen, in der ich zu Hause bin). mad.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Zitat (Tischoor, 27.04.2006)
Also, die wissen von dem Umzug natürlich, weil sie die Couch an eine andere Adresse geliefert haben.


ASOOOO hirni.gif

Ich hätte das Teil wieder retour gehen lassen und ein neues gefordert. wink.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
< Versicherungstussi ist....

Also, da geht fein etliches durcheinander...

Erstmal: In der Privaten Haftpflichtversicherung wird man nicht hochgestuft. Wenn man aber schön viele Schäden hat, kann es sein, daß man rausfliegt...

Dann: Offenbar ist ja schon versucht worden, von seiten Otto das zu reparieren. Also wollen die sich das ja wohl doch schon irgendwie an die Backe heften. Grundsätzlich muß man Reparatur oder Nachbesserung (in gewissem Umfang) dulden, es sei denn, das Ergebnis ist unzumutbar. Könnte man hier ja schon fast mal vermuten.

Das Problem ist: wenn das mit der Nachbesserung / Reparatur nicht funktioniert, dann können die sich natürlich auf das Argument, der Schaden sei beim Umzug passiert, stützen. Die Beweislast hast eigentlich Du, daß das nicht so ist. Aber: wenn die schon zuvor Nachbesserung versuchen und damit quasi einräumen, daß es deren Fehler war, dann meine ich (bissel Jurakenntnisse vorhanden), daß sich die Beweislast umkehrt, also die dann die Beweislast dafür hätten, daß das beim Umzug passiert ist.
Und nochwas: es gibt sicher eine Reihe Helfer beim Umzug, die zum Zustand der Couch vor dem Umzug was sagen können - die also bestätigen könnten, daß der Schaden vorher schon da war - oder???

Puuuhhh... wenn noch was ist, kannst Du mich auch gerne per PM fragen
Gefällt dir dieser Beitrag?
danke für Eure Antworten - bin mal gespannt, was dann nächste Woche rauskommt smile.gif
Gefällt dir dieser Beitrag?
Neues ThemaUmfrage

Passende Themen
Gewinner der Amazon-Gutscheine doch noch mehrere Fragen zu meinem Umzug: DSL Anbieterwechsel, Kisten, Nachmieter Umzugsunternehmen beauftragen? ...lohnt es sich, was beachten Umzug Gedanken Über Das Forum Und Seine User: my 50 Cent ... Tochter 5 J. u Sohn 3 1/2 J. bei Pflegeeltern Wenn Engel weinen: -irgendwo im www gefunden- liebe Mitmenschen ,die ihr keine Hunde habt
Passende Tipps
Pilze sammeln - ein paar Tipps
Pilze sammeln - ein paar Tipps
17 13
Vorsicht bei Internetkauf: Ist Garantie gewährleistet?
Vorsicht bei Internetkauf: Ist Garantie gewährleistet?
6 4
Freunde helfen beim Umzug - wer haftet bei Schaden?
Freunde helfen beim Umzug - wer haftet bei Schaden?
14 13
Beamer selber machen - Marke Eigenbau
Beamer selber machen - Marke Eigenbau
29 15